Autor Thema: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT  (Gelesen 89905 mal)

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #150 am: 28. Oktober 2019, 20:53:22 »
Auf meinen wesentlichen Punkt ist der selbsternannte "Niki-Fan" @MiaMorningstar aber überhaupt nicht eingegangen!
Kennen wir doch auch von den Sockenpuppen des anderen Nikki.
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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #151 am: 28. Oktober 2019, 21:07:54 »
 ;D

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Offline _dr

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #152 am: 28. Oktober 2019, 21:16:19 »
;D

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #153 am: 28. Oktober 2019, 21:34:25 »
Oje... Ob sich unsere Kollegen von der NWO das auch gut überlegt haben?

Niki macht morgen mit dem Bild das Video: "BEWEIS: NWO will mir endgültig das MAUL STOPFEN"

Und dann schlägt der gewaltige Shitstorm der hundertdreizehntausend Follower bei ihnen zu.
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #154 am: 28. Oktober 2019, 21:44:42 »
Und dann schlägt der gewaltige Shitstorm der hundertdreizehntausend Follower bei ihnen zu.
Und so langsam merkt der Nikki dann, dass da irgendwas mit seiner Fantastillion Followern nicht stimmen kann und dass der nette Onkel mit den Billardkugeln auf dem Kopf und im Hemd ihn vielleicht auch bei was anderem angeschwindelt hat.
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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #155 am: 28. Oktober 2019, 21:57:35 »
Noch zügelt sich der NFN mit Shitstürmen.
Ein YouTuber Jani hatte sich mal am NFN versucht und kam mehr als unbeschadet davon.

 
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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #156 am: 28. Oktober 2019, 22:04:12 »
Hallo Nikilein! Zum Glück gibt es Instagram! Ansonsten müsste ich 6421 Leute anrufen um ihnen zu sagen, dass sich die Buch-Lieferung verzögert!  :clap: :clap:

Vor 15 Min
Zitat
Versucht man in Deutschland wieder, kritische Bücher loszuwerden? https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/auf-dem-weg-zum-bestseller-neverforgetniki-aber-amazon-kann-nicht-zeitnah-liefern-a3047862.html


Vor 2 Std
Zitat
Ihr redet immer über rechten Hass im Netz? Dann bitte auch über diese linken Hetzer!

Im Forum Sonnenstaatland treiben sich einige offen extrem gesinnte Personen herum, sie selbst sehen sich als zivilgesellschaftliches Satireprojekt.
Dahinter verbirgt sich jedoch der linke Bodensatz der Gesellschaft: Ein Pädagoge fantasiert offen mir Gewalt anzutun, es gibt Aufforderungen meine Bank gegen mich aufzustacheln und Aufrufe, mein Buch auf Amazon ungelesen zu shitstormen.

Für so einen Extremisnus darf in dieser Gesellschaft kein Platz sein! https://www.youtube.com/watch?v=GxMBqU1nV7A&feature=youtu.be

Ich kann mir nicht helfen, aber ich habe den Eindruck, der junge Mann  ist einfach nur doof!!  :naughty: :naughty:
 
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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #157 am: 28. Oktober 2019, 22:24:11 »
Auf nimmer Wiedersehen.
Wir werden dich nicht vermissen

Verflixter §168. Dabei hätte ich zum Abschied gerne noch mal …
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline DerOstfriese

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #158 am: 28. Oktober 2019, 23:34:01 »
Zitat
Meine Lieben, ich studiere Politikwissenschaft.

Off-Topic:
Wierd flex but okay.

Als kürzlicher Absolvent eben jenes Studiumfaches habe ich auf jeden Fall gelernt immer reflektiert beide Seiten zu betrachten und mich den (zum Teil natürlich nervigen) Fragen des Dozenten zu stellen und wirklich zu diskutieren. Vor allem vor dem Plenum kommt es nicht gut an, wenn man gerade vor den spannenden Punkten sagt, man gehe nun. Wenn man es dann wirklich schwer haben möchte studiert man dann im Zweitfach Philosophie (yaaay). Dort diskutiert man weniger mit den Dozenten, sondern mit Mitstudenten. Die sind dann richtig anstrengend, aber es schulte (wenn auch nicht immer das Wissen zum Seminarthema) die Fähigkeit anstrengende Diskussionen zu führen, sei der Gegenüber nun Seelenruhig, oder Fuchsteufelswild.

Zitat
Ich wage zu behaupten, dass ich durchaus weiß, was bestimmte Begriffe bedeuten. Vor allem, weil ich selbst ja auch sehr politisch aktiv bin. Ich sage ja auch nicht, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe. Und nur mal so nebenbei: Das Argument „mangelnde Reife“ bzw. „zu jung“ höre ich jetzt seit 7 Jahren. Und zwar immer dann, wenn mein Gegenüber nicht mehr weiter weiß.

Off-Topic:
Ja, man bekommt während des Studiums "begriffliche Werkzeuge" zu lernen. Man sollte sie dann auch im Kontext korrekt verwenden können und was ich auch in Philo gelernt habe (nein kein Taxi fahren oder Pizza backen, vielleicht etwas gute Wein degustation) ist die Begriffe dann wirklich genau zu kennen und korrekt im Kontext zu verwenden. Das merkte ich bei vielen Erst, oder Zweitsemestern (ich weiß nicht in welchem Semester du bist), die die tollen neuen Begrifflichkeiten kennenlernen , um diese dann möglichst inflationär zu verwenden.

Zu dem Argument mit "mangelnder Reife", hier ein Bezug zu der Greta, welche es komischerweise auch in diesen Thread geschafft hat: Sie ist 16 und engagiert sich genau so wie du für ein Thema was ihr wichtig ist, vielleicht hat sie sogar in einem ähnlichen Alter angefangen wie du es getan hast. Und hier verwirrt mich die Verteidigung einer des Niki, welcher gerade dieses Engagement verurteilt. Ab wann ist es denn nun in Ordnung sich für etwas einzusetzen, was einen wichtig ist?

Für mich scheint es, wenn du nicht mehr weiter weißt, verschwindest du. Ich hoffe du hast vielleicht auch den ein oderen anderen Denkanstoß mitnehmen können.

Edit: Verdammte Holzkabel hier oben. Schon wieder zu spät.



« Letzte Änderung: 28. Oktober 2019, 23:40:28 von DerOstfriese »
Abwarten und Tee trinken.
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #159 am: 29. Oktober 2019, 00:18:18 »
Jetzt explodiert hier einfach so ein Faden in den Untiefen der Foren des geballten Desinteresses und nun muss ich mich mit so einem unerzogenen Jüngling plagen. Was tut man nicht alles für die Demokratie...

Die Abkürzung "q.e.d.", welche hier in den vorangegangenen Beiträgen genannt wird, ist aus dem rechtswissenschaftlichen Kontext entlehnt und angewendet worden.
Und, wie ich belehrt wurde, ist die Juristerei die Kunst eines guten Gedächnisses (wo steht welcher §) und insbesondere die Kenntnisse der Bedeutungen von Wörter. Es ist notwendig, so der Jura-Professor, der mir dies erläuterte, sehr gut die eigene Sprache zu kennen, sozusagen juristischer Germanist zu sein. Unsere hiesigen Rechtsgelehrten mögen mich bitte korregieren, sollte ich es zu sehr vereinfacht und/oder falsch wiedergegeben haben
@Agrippa Nö. Passt. Manchmal, wenn ich keine Lust habe, mich als Rechtsfinder zu outen, sage ich, ich hätte "sowas ähnliches wie Germanistik" studiert. Aber "q.e.d." habe ich tatsächlich in einem juristischen Kontext noch nie gehört.

Was diesen "Niki" angeht: Der recherchiert schlecht. Nicht so gut für jemanden, der Journalist sein will. Beispiel gefällig? Klar! Weiter oben hat jemand seinen "offenen Brief" an den Bundeshorst verlinkt. Den habe ich mir mal angesehen.

Etwa bei 4:20 sagt er, dass zwischenzeitlich in Rede gestanden habe, dass "sich die CSU von der CDU abspalten" könne. Dem durchschnittlich gebildeten deutschen Schulabgänger stellen sich da Fragen wie:
  • Meint er eine Abspaltung der Parteimitglieder der CSU von der gemeinsamen CDU/CSU Fraktion im Bundestag zu einer eigenen CSU-Fraktion?
  • Oder meint er ein Ende gar, dass die eigenständige Partei CSU die Kooperationsvereinbarung mit der eigenständigen Partei CDU, die CSU-Gründungen im CDU-Gebiet und CDU-Gründungen im CSU-Gebiet verhindert, aufkündigen könnte?
  • Weiß er überhaupt, dass die CSU nicht der 18. Landesverband der CDU ist (und weiß er, dass die CDU 17 Landesverbände hat und dass "Landesverband Mallorca" nicht darunter ist)?
Okay, die letzte Frage ist ein bisschen unfair. Aber die "Berichterstattung" ist da doch schon sehr undifferenziert. Man könnte meinen, dass er von einer Parteien-Abspaltung redet (was nicht möglich ist), tatsächlich wäre es allenfalls auf eine Fraktions-Abspaltung hinausgelaufen.

Etwa bei 9:30 schließlich äußert er sich über Ausländer, die er hier nicht haben will. Wörtlich sagt er: "Und im Endeffekt gibt es kein Recht auf Einreise nach Europa. Es gibt ein Recht, dass die Asylanträge irgendwo geprüft werden und dann die Menschen, wo das eben bestätigt wird, dass die einreisen dürfen. Aber dass eben pauschal jeder nach Europa kommen kann und da dann erstmal Leistungen kassieren kann, das ist kein Recht. So einen Rechtsanspruch gibt es einfach nicht. Das ist nämlich der Rechtsanspruch auf Migration. Und zum Glück haben wir den noch nicht."

Nun, was soll ich sagen? Das ist einfach falsch. Es kann eben doch pauschal jeder nach Europa kommen und dann erstmal Leistungen kassieren. Der entsprechende Rechtsanspruch findet sich in Art. 3 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Dublin-III-Verordnung) in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Asylverfahrensrichtlinie) bzw., genauer, deren nationaler Umsetzung, in Verbindung mit z.B. Art. 18 Abs. 1 Asylverfahrensrichtlinie (medizinische Untersuchung zur Feststellung von ernsthaften Schäden in Folge von Verfolgung auf Kosten des Staates), Art. 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 Asylverfahrensrichtlinie (unentgeltliche Rechtsberatung) und natürlich der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Asylaufnahmerichtlinie).

Exkurs: Verordnung & Richtlinie
Streng genommen müsste ein unmittelbarer Bezug auf Art. 9 Abs. 1 S. 1 Asyslverfahrensrichtlinie fehlgehen, da es sich hierbei um eine Richtlinie handelt. Im Gegensatz zu Verordnungen, die unmittelbar anwendbar sind und auf die sich Einzelpersonen unmittelbar berufen können, richten sich Richtlinien an die Mitgliedsstaaten und geben ihnen Anweisungen, wie sie ihr nationales Recht anzupassen haben - Richtlinien eben. In der Regel besteht hier ein gewisser Umsetzungsspielraum. Allerdings können sich Einzelpersonen jedenfalls dann unmittelbar auf Richtlinien berufen, wenn diese inhaltlich hinreichend bestimmt sind, für den Staat kein Umsetzungsspielraum besteht, das Individuum begünstigt wird und die Umsetzungsfrist verstrichen ist. Das ist gegeben; die letzte Umsetzungsfrist lief im Juli 2018 ab, Art. 51 Asylverfahrensrichtlinie.
[close]

Natürlich, das ist etwas kompliziert und beinhaltet dann auch noch so Sonderfälle wie das Aufhalten an der Grenze (längstens jedoch für vier Wochen, Art. 43 Abs. 2 Asylverfahrensrichtlinie).

Aber grundlegend (und ja, etwas vereinfacht) stellt sich das, was sich die EU (und Deutschland, vgl. AsylG) so gedacht haben, in etwa so:
  • Jemand kommt an eine EU-Außengrenze.
  • Jemand gibt, wie auch immer, zu verstehen, dass er/sie "internationalen Schutz" (d.h. Asyl) sucht.
  • Der EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen.
  • Der EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, den/die Antragsteller/in für die Dauer der Prüfung ins Land zu lassen.
  • Der EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, den/die Antragsteller/in für die Dauer des Aufenthaltes im Land nicht verhungern/verdursten/erfrieren/etc. zu lassen.

Mit anderen Worten: Wer an eine EU-Grenze kommt, hat in aller Regel das Recht, erstmal ins Land gelassen zu werden, woraufhin entschieden wird, ob er auch bleiben darf oder wieder gehen muss. Das macht auch – und mindestens das hätte Niki sich denken, zumindest aber recherchieren müssen – extrem viel Sinn, denn:
  • Irgendwo muss der Antrag ja gestellt werden. Naturgemäß haben die Staaten keine Lust, dass diese Anträge in Auslandsvertretungen (=Botschaften) gestellt werden. Denn dann gäbe es noch viel mehr Anträge. Deutschland akzeptiert nichtmal auf Kriegsschiffen, die Leute im Mittelmeer aus dem Wasser ziehen, Asylanträge. Alle anderen übrigens auch nicht.
  • Für die Dauer des Antrages kann man die Leute ja schlecht da lassen, wo sie sind. Denn bei jedem Antragsteller, jeder Antragstellerin besteht ja die Möglichkeit, dass der Antrag berechtigt ist. Dann wäre es ganz schön doof, wenn der/die Antragsteller/in während der Bearbeitungszeit des Antrags irgendwo in einem Folterkeller verreckt.
  • Die Folge aus den beiden vorhergehenden Punkten ist, dass man Asylanträge nur im Land und an der Grenze akzeptiert.
  • Dann kann man sie aber auch schlecht einfach an der Grenze stehen lassen, denn dann bestünde ja wieder die Möglichkeit, dass ihnen während der Prüfung etwas zustößt. Das ist übrigens auch durch Menschenrechte verboten (Stichwort: non-refoulement).
  • Deshalb lässt man sie ins Land.
  • Und wenn sie da sind, kann man sie auch nicht einfach verhungern lassen. Also gibt man ihnen das, was sie zum Überleben brauchen. Das nennt sich "Leistung" und die wird dann eben bezogen.

Im Endeffekt gibt es daher ein Recht auf Einreise nach Europa, sodass die Asylanträge hier geprüft werden und die Menschen, wo das eben bestätigt wird, dass die bleiben dürfen.

Aber das, was Niki da verzapft, ist schlicht falsch.

Und für diejenigen, die jetzt noch immer mitlesen, das ganze nochmal anhand des deutschen Asylrechts zitiert (die ganzen "zurück an den Rand Europas"-Vorschriften mal weggelassen, weil es hier um ein Prinzip geht und nicht um das hochkomplizierte Zuständigkeitsgerangel):
§ 13 Abs.  1 Asylgesetz (AsylG): Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem [...] Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm eine Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Absatz 1 droht.
§ 13 Abs. 3 S. 1 AsylG: Ein Ausländer, der nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere ist, hat an der Grenze um Asyl nachzusuchen (§ 18).
§ 18 Abs. 1 AsylG: Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
§ 55 Abs. 1 S. 1 AsylG: Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Ankunftsnachweises [...] gestattet (Aufenthaltsgestattung).
Den Leistungsbezug regelt dann das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Letzte Bemerkung: Warum kommen die Asylbewerber nicht einfach selber für ihren Unterhalt auf? Die Antwort gibt (u.a.) § 61 Abs. 1 AsylG: Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #160 am: 29. Oktober 2019, 01:11:05 »
Vielen Dank an @Rechtsfinder für die Erläuterungen
Ich fürchte zwar die meisten der Follower von NFN, bzw er selbst, werden das weder lesen noch verstehen, aber es ist trotzdem wichtig aufzuzeigen wie das Verfahren rechtsstaatlich geregelt ist.
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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #161 am: 29. Oktober 2019, 02:16:16 »
Auch von mir ein Danke an @Rechtsfinder für die Erläuterung.

Das ist halt die Methode der (Rechts)Populisten. Irgendwo aufschlagen, ihre Meinung/Lügen (denn Fakten findet man da ja häufig weniger) förmlich heraus rotzen und wieder verschwinden. Getreu dem Motto: Irgendwas wird schon hängen bleiben.

 
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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #162 am: 29. Oktober 2019, 02:43:18 »
Das ist die Partisanentaktik der Diskursverweigerer: Auftauchen, drei Schüsse abgeben, wieder abtauchen. Und als Munition nur Platzpatronen, weil die so schön laut knallen.
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Offline mork77

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #163 am: 29. Oktober 2019, 08:43:38 »
Zitat
Meine Lieben, ich studiere Politikwissenschaft.
-> Eben, du studierst. Du lernst also noch. Das merkt man.

Zitat
Ich wage zu behaupten, dass ich durchaus weiß, was bestimmte Begriffe bedeuten.
-> Schön, dass du weisst, was sie bedeuten. Allerdings liegt zwischen theoretischem Wissen und der praktischen Anwendung unter Umständen ein himmelweiter Unterschied. Auch ein Medizinstudent im ersten oder zweiten Semester kann das Wort Pneumonie fehlerfrei übersetzen. Er weiss, was es bedeutet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er die pathophysiologischen Hintergründe verstanden hat, von den Schritten der Therapie ganz zu schweigen. Und selbst wenn er das alles kann, inklusive der richtigen Diagnose, die Anamnese und körperliche Untersuchung sowie die Beurteilung Eines Röntgenbildes voraussetzt, kann die effektive Behandlung daran scheitern, dass er keinen Zugang gelegt bekommt. Bei Berufs- und Lebenserfahrung sind wir jetzt noch gar nicht. Ist aber müssig diese zu erwähnen. So weit denkst du offensichtlich noch nicht.

Zitat
Vor allem, weil ich selbst ja auch sehr politisch aktiv bin.

Das sagt erst einmal nur etwas über Quantität aus, nicht jedoch Qualität. Und da du hier einen Youtube-Marktschreier verteidigst, kommen mir im Hinblick auf Qualität gewisse Zweifel.

Zitat
Ich sage ja auch nicht, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe.

-> Hast du auch nicht. Merkt man übrigens, Insofern klug von dir, es nicht zu sagen.

Zitat
Und nur mal so nebenbei: Das Argument „mangelnde Reife“ bzw. „zu jung“ höre ich jetzt seit 7 Jahren. Und zwar immer dann, wenn mein Gegenüber nicht mehr weiter weiß.

-> Wenn man ein Argument seit sieben Jahren immer wieder hört, könnte es dann nicht an der Zeit sein, einmal über das "Warum" nachzudenken? Ich bezweifle übrigens, dass dein Gegenüber nicht mehr weiter weiss. Ich vermute eher, dein Gegenüber hat irgendwann keine Lust mehr auf den Kindergarten, den du da veranstaltest. Beispiele für deine Argumentation hast du ja hier vorgebracht. Toll war das nicht!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline Neubuerger

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Re: Nicht vergessen Niki, Nachwuchshetzer bei YT
« Antwort #164 am: 29. Oktober 2019, 09:13:29 »
Wieder ein Kunde der Meinungsfreiheit und Widerworte mit Diskriminierung und Hetze verwechselt.
Klein Nikki spielt auf dem Feld der Rechtspopulisten mit lauter Trompete, dann muss er auch damit rechnen statt Applaus Buh-Rufe zu erhalten.

Nein, das ist bei den Schneeflocken unserer Kundschaft so:Sie dürfen jede beliebige Person aufs gröbste angreifen, aber ihnen selber darf man nichts sagen oder gar widersprechen. Das ist dann nämlich Unterdrückung der Meinungsfreiheit, wisst ihr ja.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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