@RechtsfinderBeim AG hat er 2 Jahre 8 Monate als Gesamtstrafe für 27x Fahren ohne und 2x Beleidigung bekommen. In den 3 Jahren 6 Monaten sind noch die nicht verbüßten Teile von unerlaubtem Betreiben von Versicherungsgeschäften und 10 Fahren ohne, in einem Fall in Tateinheit mit Verwenden einer gefälschten Urkunde, Körperverletzung der Rathausmitarbeiterin und unerlaubter Besitz eines Würgeholzes eingepreist.
Da Peter die Geldstrafe aus der Körperverletzung bezahlt und die Tagessätze des unerlaubten Waffenbesitzes abgesessen hat, gelten 1,5 Monate als bereits verbüßt. (Wenn ich aus dem Kopf die Aktenzeichen jetzt richtig zugeordnet habe)
An Einzelstrafen gab es diesmal für die ersten 14 Fahrten je 6 Monate, für die Fahrten 15 bis 20 je 7 Monate, für die Fahrten 21 bis 24 je 8 Monate und für die letzten Fahrten je 9 Monate. Also nur leicht mehr als beim AG.
Die Gesamtstrafenbildung ist geringer als die Forderung der Staatsanwaltschaft, da das Gericht von einem mehr oder weniger einheitlichen Tatentschluss ausgeht. Für die Beleidigungen gab es je 2 Monate und damit für den ersten Fall weniger und für den zweiten Fall etwas mehr als beim AG.
Hinzu kommt noch Hof, wenn das rechtskräftig geworden ist, dürfte aber an der Strafhöhe nicht viel ändern.