Ich vermute mal der entscheidene Teil ist dieser hier
Demgemäß ist der Fahrerlaubnisinhaber verpflichtet, sich bei Abhandenkommen oder Vernichtung des Führerscheins einen Ersatzführerschein zu besorgen (§ FEV § 25 FEV § 25 Absatz IV 1 FeV) und sich bei Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen (§ FEV § 25 FEV § 25 Absatz IIIa 1 FeV), es sei denn er verzichtet auf die Fahrerlaubnis. Daraus wird deutlich, dass die Fahrerlaubnis in diesen Situationen erhalten bleibt, wenn sie nicht durch Verzicht zum Erlöschen gebracht wird.
Fitzek hat ja keinen neuen Führerschein beantragt (nein, Pudel, der KRD-Spielschein ist kein Führerschein!). Dazu wäre er verpflichtet gewesen.
Nö, wieso? Er hat den BRD-Führerschein weder verloren, noch ist er ihm geklaut worden oder aus Versehen in die Kochwäsche geraten. Es ist auch nichts davon bekannt, daß er abgelaufen wäre, sondern nur, daß infolge Fitzeks "Hypotheken" ein neuerlicher Einzug bevorstand.
Diese Blamage konnte, in einem Land, wo man ohne Führerschein quasi als schwerbehindert angesehen wird, sein Ansehen bei den noch nicht völlig verstrahlten Reichsbankanlegern beschädigen und das "Spendensammeln" beeinträchtigen. Also hat er so getan, als würde er die Flucht nach vorne antreten. Denn mit dem Autofahren aufzuhören war ja, egal was ihm Rico bei sachgerechter Betrachtung dazu auch gesagt hätte, nie sein Plan gewesen.
Damit ist diese Regelung für den Fall Fitzek schlichtweg nicht einschlägig. Abgesehen davon läßt sie offen, was passiert, wenn einer der Fälle eintritt und der Fahrerlaubnisinhaber gar nichts tut. Nichtstun ist m. E. keine konkludente Verzichtserklärung, auch wenn der Schwebezustand, der dem Amt überhaupt nur im Falle des Ablaufs bekannt werden könnte, länger andauert. Keiner guckt ständig seinen Führerschein an - ist der abgelaufen, wird man das irgendwann mal bei einer Kontrolle gesagt kriegen. Ohne diesen Kunstkniff wäre eine solche Fahrt dann keine Owi, sondern eine Straftat (ein Jahr oder Geldstrafe) ...
Das Traurige an dieser Debatte ist übrigens, dass sie das beste Argument gegen eine Bestrafung des Möchtegernkönigs darstellt.
Schwächen beim verstehenden Lesen, die nicht nur unter der Kundschaft verbreitet sind, vorausgesetzt, hast Du Recht. Für die etwas Intelligenteren könnte sie Licht in das scheinbare Dunkel bringen.
Andererseits würde es mich gar nicht überraschen wenn Fitzek im Fall einer hohen Verurteilung ohne direkte Verhaftung dann doch mal die Fliege macht. Denn er liebt es zu überraschen und war niemals wirklich prinzipientreu. Außerdem ist er sich mittlerweile seiner Haftempfindlichkeit bewusst ...
Fluchtgefahr wäre ein Haftgrund, wenn es darum ginge, daß sich Fitzek dem Verfahren entziehen könnte. Das Thema ist durch, dem Vernehmen nach steht nur noch die Urteilsverkündung an. Zuvor noch abzuhauen, hätte für ihn unübersehbare Nachteile. Und dann müßte das Urteil, bevor man es vollstrecken kann, erstmal rechtskräftig geworden sein.
Wenn man Auto fährt, braucht man doch ein gültiges Dokument, um zu belegen, dass man die Fahrerlaubnis hat. Dies muss ein, von der BRD anerkanntes Dokument sein, dies hatte Fitze nicht mehr. Aber auch wenn Fitze sich vertraglich aus der BRD verabschieden wollte, mit welcher Grundlage hat er sich denn dann immer wieder in der BRD aufgehalten?
Gute Frage. Schließlich hätte er, wenn er tatsächlich ein auswärtiges Staatsoberhaupt wäre, jeden Aufenthalt in der BRD mit dem Auswärtigen Amt abstimmen müssen. Ansonsten hätte man ihn ausweisen können, so wie die Niederländer das mit der unerlaubt wahlkämpfenden türkischen Familienministerin getan haben.
Logik hört bei Reichsdeppen immer dann auf, wenn es für sie Nachteile bedeutet. Man könnte nämlich nicht nur fragen, wieso man sie von ihrem "Staatsgebiet" in die BRD einreisen läßt, obwohl es kein Abkommen über eine Visafreiheit gibt, sondern auch, auf welcher Grundlage in diese "Staatsgebiete" Strom und Wasser exportiert wird und wieso die ihre Abwässer und ihren Müll ins Ausland verbringen dürfen.
Aber wenn Fitze seine Verträge mit der BRD auflösen hätte können, dann wäre er doch auch Führerschein und Fahrerlaubnis verlustig geworden?
Ist er ja auch. Niemand ist gezwungen, eine Fahrerlaubnis zu beantragen oder zu behalten, wenn er sie schon hat. Bei der Inanspruchnahme der Müllabfuhr und der Kanalisation sieht das schon anders aus. Fitzek wäre also gar nicht aus allen "Verträgen" herausgekommen, selbst wenn er das tatsächlich gewollt hätte. Es ging ihm, wie ich oben schon schrieb, nur darum, sich die Blamage eines neuerlichen Führerscheinentzugs zu ersparen.
Uwe scheint es etwas schlauer angestellt zu haben (oder ist bisher noch nicht angehalten worden).
Nicht für Dich, für die Mitleser: Letzteres. Denn wenn man die Ex-DDR-Bürger nicht in Flensburg registrierte, würden die ja nie Punkte bekommen haben. Da der Uwe mit dem Verfahren aber glatt gar nichts zu tun hat, gab es für das Gericht auch keinen Anlaß, auf diesen (jeden) Dummfug des "Königs" einzugehen.