Autor Thema: Volksbetrug.net und Eisenblatt  (Gelesen 56288 mal)

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Offline hair mess

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Re: Aus berufenem Munde
« Antwort #15 am: 28. September 2013, 09:27:09 »
Wenn man aufhören will, dann hört man gleich auf. Mir erscheint die Ankündigung Eisenblatts wie die eines zweiten Schriftführers in irgendeinem Dorfverein, der seine Unwichtigkeit mit der Ankündigung der Niederlegung seines Amtes unterstreicht um endlich die Bebauchpinselung zu erhalten, die er ja schon lange verdient, und dann von allen Seiten gebettelt noch mal eine Periode (ich hasse dieses Wort) dranzuhängen.
Kurz gesagt: Eisenblatt sollte gleich aufhören.
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Offline Mad Dog

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Neonazi Forum Volksbetrug.net
« Antwort #16 am: 7. Oktober 2013, 19:33:54 »
Hi.

Da schreit wieder jemand nach Zwangshaft:

Zitat
Der erste war Obergerichtsvollzieher Herr Blank und heute Nachmittag kam noch Herr Seuberlich von der Sogenannten Stadtkasse in Braunschweig.
Herr Blank ist immer Angenehm Ruhig, wollte aber nur 30 sec. bleiben und sich nicht zur GVO §1 äußern.

Dann um 1500 ca. klingelte der andere Vogel auch nur für wenige Sekunden wollte partout nicht auf Argumente meinerseits eingehen und hat sich trotz Behauptung eben nicht mittels Amtsausweis ausgewiesen.
Die Frechheit aber war mein Schreiben an ihm als Pamphlet zu bezeichen worduch ich schon erzürnte.
Er will es halt abgeben an die Erzwingungshaft (bescheuerte Ausdrucksweise).

Hier ist mein "Pamphlet"
xxx
Mensch und Natürliche Person
entspr. § 1 des staatlichen BGB
xxx
381xx Braunschweig


Stadtkasse als sogenannte Vollstreckungsbehörde
Langer Hof
38100 Braunschweig


Rechtsbelehrung:
Ihr Schreiben,Bescheid, etc. vom 20.9.2013 ihr Geschäftszeichen 20.43 VBN 44565/0017

Sehr geehrter Herr Seuberlich, ich gebe ihnen nun zum letzten mal Gelegenheit ihr Verhalten zu überdenken. Sie stehen unter Remonstrationspflicht, welche sie immer wieder ignorieren und sich somit Massiv und wiederholt der Rechtsbeugung schuldig machen.
Sie und ein de facto Kollege von ihnen Behaupten jedes mal hier gewesen zu sein, nachdem wir Stundenlang mit mehreren Zeugen auf sie gewartet haben, um über ihre Legitimation und ihre gesamte Illegale Forderung zu diskutieren. Ich bin nicht mehr gewillt auf ihre nicht unterschriebenen Papierseiten zu Reagieren in Zukunft(BGB§126)

Beachten sie unbedingt nachfolgendes und die im Anhang enthaltende PDF-Datei
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, analog Art. 6 II EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -und somit die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung-, eine Menschenrechtsverletzung.
 Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.(auch nach IP66 Art. 11)*
*IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten
 
Staat
Unterzeichnung
Ratifizierung
Inkrafttreten
Deutschland 
16/9/1963 
1/6/1968 
1/6/1968 

Sollten sie weiterhin meine Forderungen nach Legitimation missachten und ihre rechtswidrigen Drohungen aufrechterhalten, sehe ich mich gezwungen Strafanzeige beim Internationalen Gerichtshof in den Haag einzureichen. Zusätzlich stelle ich gegen sie Militärstrafanzeige bei sämtlichen Besatzungsbehörden.

Mit angemessenen Gruß

I.A xxx
(Sachwalter des Deutschen Reiches)



Anhang: Wegweiser für Beamte
„Ihr werdet erleben, wie sie unser Land verschachern, um ihre eigene erbärmliche Macht zu sichern!"

Albert Leo Schlageter

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=116&t=12783&sid=cab31662ab94652b96c6ce960fe5d898

Man beachte auch die Sig des Deppchens. Da weiss man doch sofort, mit welchem Herrenmenschen man es zu tun hat.

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2014, 09:31:08 von drxdsdrxds »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Sie lernen es nie
« Antwort #17 am: 7. Oktober 2013, 20:29:27 »
Das Forum ist ja eine echte Fundgrube... sehr lesenswert z.B. dieser Erlebnisbericht: http://www.volksbetrug.net/forum/download/file.php?id=1180&sid=9b2c6a9e01124b5531218466e5368b7e
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

Dieser Forenbeitrag wurde mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
 

Offline kairo

Re: Sie lernen es nie
« Antwort #18 am: 7. Oktober 2013, 20:44:17 »
Ach, eine alte Bekannte, die Polizistin, die eines Tages feststellte, dass sie eigentlich zu einem ganz anderen Staat gehörte als zu dem, von dem sie lebte.

Nichts neues, zweieinhalb Jahre alt, aber interessant ist, dass sie offenbar ihre nach Gesetz der Bundesrepublik geschlossene Ehe als aufgelöst ansah, weil sie ja jetzt unter Selbstverwaltung stand. Wenn ich nach Kenia ziehe, bin ich immer noch verheiratet.

Oder ist sie nach Gesetz der Bundesrepublik auch geschieden worden? Dann hätte der Hinweis wenig Sinn.

Witzig ist auch der Hinweis auf den "Staatenbund Deutschland". Welche Staaten machen denn da noch mit?

Jedenfalls werden die UN, die Besatzer und der heilige St. Florian exemplarische Strafen gegen die Unmenschen verhängen, die ihre Pflicht tun. Wie schon im 3. Reich. (Wo man bekanntlich auf der Straße auch rechts gefahren ist, was man deswegen heute nicht mehr darf.)
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Sie lernen es nie
« Antwort #19 am: 8. Oktober 2013, 12:57:52 »
Zitat
, eine alte Bekannte, die Polizistin, die eines Tages feststellte, dass sie eigentlich zu einem ganz anderen Staat gehörte als zu dem, von dem sie lebte.

Immerhin hat sie es zu einem eigenen Artikel bei Psiram gebracht.

http://www.psiram.com/ge/index.php/Ivette_Pfeiffer

Nicht zu vergessen einen Beitrag bei 'angereichert':

http://blog.krr-faq.net/?p=623
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Offline Mad Dog

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Re: Sie lernen es nie
« Antwort #20 am: 13. Oktober 2013, 23:52:01 »
Hi.

Einen hab ich noch, einen hab ich noch:

Zitat
kein_Personal

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Verfasst: So 13. Okt 2013, 15:59
   Es gibt was Neues   


==>> (Scan einer Mahnung über Grundbesitzabgaben, copy/paste leider fehlgeschlagen (Mad Dog))


abgelehnt:
fehlende Rechtsgrundlage, fehlender Vertrag nach HGB, UCC was weiß ich, der Typ weigert sich zu legitimieren   

Jetzt ist auch der Vertrag mit dieser Stadtfirma in Kraft   

deren Forderungen: 19,86€

meine, bzw. die Forderungen meiner schlechteren Hälfte an die netten Herren: 12.270.840 €   

ich treibe das Spiel weiter, dann kommt der Kuckuck   und die nächsten Millionenforderungen.   

               

Tja... und dann 'n Grundbucheintrag mit darauffolgender Zwangsversteigerung, nachdem über die Millionenforderung herzhaft abgelacht wurde.

wütend, solche Deppchen über Hartz IV auch noch durchfüttern zu dürfen
Mad Dog
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Offline hair mess

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Re: Sie lernen es nie
« Antwort #21 am: 14. Oktober 2013, 07:04:18 »
Nicht nur hier mangelnder Stil:
Zitat
die Forderungen meiner schlechteren Hälfte
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Offline Richard Sharpe

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Re: Sie lernen es nie
« Antwort #22 am: 14. Oktober 2013, 11:21:33 »
Zum Totlachen.

Zitat
Ops, ich bekomme schon lang keinen Grundsteuerbescheid mehr, ich muss selbstständig alle drei
Monate meinen Obulus begleichen. Sollte ich das verpassen, kommen die Mahngebühren oben drauf.

Wenn sich am Grundsteuermeßbetrag nichts ändert und auch der Hebesatz der Kommune gleich bleibt, gibt es auch keinen neuen Bescheid.
Übrigens' 'Mahngebühren' gibt es nicht, das sind Säumniszuschläge.

Zitat
Jedenfalls hab ich noch NIEMALS einen unterschriebenen Steuerbescheid gesehen

Steuerbescheide werden maschinell erstellt (und zwar schon seit Jahrzehnten). Das ist übrigens so ähnlich wie bei Urteilen: Die Unterschriften der Bearbeiter findet man in den Steuerakten. Dass Steuerbescheide nicht unterschrieben sein müssen, ergibt sich aus § 119 Abgabenordnung:
Zitat
Ein schriftlich oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen. Ferner muss er die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten; dies gilt nicht für einen Verwaltungsakt, der formularmäßig oder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=37&t=10035&sid=b9d52bd8a63231405322ce8f7da62838&start=40
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Offline Mad Dog

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« Antwort #23 am: 18. Oktober 2013, 23:29:32 »
Hi.

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=113&t=12858&sid=4f4eb4eac84f980f1d3d9d4cfab4900a

Zitat
Entsprechend meiner Ankündigung ging nun das Schreiben mit meinen Forderungen nach Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Steuern und Mißachtung meiner Menschenrechte nach UN-Menschenrechtscharta Art. 17 raus.

aehhhhh...., ich weiss zwar nicht, inwieweit er aus Art. 17 MRK ein Besteuerungsverbot herleiten will, aber ich muss die Deppen"logik" ja auch nicht immer nachvollziehen können.

denkt sich
Mad Dog
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Offline Richard Sharpe

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Re: Noch so'n Merkbefreiungsbescheid-Abonnent
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2013, 09:13:57 »
Das Recht auf Eigentum steht bekanntlich auch in Artikel 14 Grundgesetz, aber zum einen wird das ja von den Reichsdeppen nicht anerkannt und zum anderen kann man auch aus diesem Artikel kein Verbot der Besteuerung ableiten.

Mit seinem Fähigkeit, Texte zu verstehen, liegt er auf normalem Reichsideologen-Niveau. Er fragt nach der Grundlage, warum der Staat Steuern erheben darf, im Schreiben des Finanzamts wird auf die entsprechenden Artikel des Grundgesetz verwiesen und dann schreibt er dies:
Zitat
Meine Fragen im unteren Teil meines Schreibens wurden natürlich nicht beantwortet. Nicht einmal ansatzweise.
Anscheinend ist er nicht einmal ansatzweise fähig, Texte zu verstehen.
Warum er sich dann in einem weiteren Schreiben darüber beschwert, dass das Schreiben des Finanzamts keine Unterschrift trägt, ist mir ein Rätsel. Man kann dort sehr deutlich eine Unterschrift erkennen. Vielleicht wäre ein Besuch beim Augenarzt zu empfehlen.
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Re: Noch so'n Merkbefreiungsbescheid-Abonnent
« Antwort #25 am: 19. Oktober 2013, 09:31:26 »
Wenn das keine Originalunterschrift ist, dann fress´ ich einen Besen.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Noch so'n Merkbefreiungsbescheid-Abonnent
« Antwort #26 am: 19. Oktober 2013, 10:09:21 »
Ich auch. Ich verstehe nicht, wie er darauf kommt, die Unterschrift wäre eingedruckt.
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Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #27 am: 30. Oktober 2013, 23:54:50 »
Hi.

Zitat
Cindy H

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Registriert: Mi 13. Feb 2013, 17:23
Wohnort: Deutsches Reich
Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 14:04
Das mit dem Zitiergebot ist eine lustige Sache, die bereits zeigt, wie jiddisch verdorben das hiesige Rechtssystem ist:

Im Zitiergebot, Artikel 19, steht folgendes:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Man beachte: soweit ein Grundrecht eingeschränkt werden KANN.

Das bedeutet konkret: wenn in dem betreffenden Grundrecht keine Anmerkung zu finden ist, daß es durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann, greift das Zitiergebot nicht - auch dann nicht, wenn es eben doch durch ein anderes Gesetz eingeschränkt wird.
Beispiel für ein Grundrecht, bei welchem das Zitiergebot also greift, weil es eingeschränkt werden kann:

Artikel 8
1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

In diesem Grundrecht steht, daß es eingeschränkt werden kann, ergo muß das Zitiergebot beachtet werden, wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird.

Bei Artikel 1 zB findet sich ein solcher Absatz nicht, dementsprechend interessiert das Zitiergebot auch nicht.
Sollten andere Gesetze dennoch das Grundrecht nach Artikel 1 zB einschränken, ist das zwar ein Verstoß gegen das GG, aber nicht gegen das Zitiergebot.
Wer nicht bereit ist, sich zu bekennen
zu seinem Volk und seiner Pflicht,
der mag vielleicht sich Deutscher nennen,
jedoch in Wahrheit ist er’s nicht.

© Erich Limpach (1899 - 1965), deutscher Dichter

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=33&t=12485&sid=7d9c9233d6862982c75f80a4b029e914

kommentarlos, aber kopfschüttelnd ob dieser Merkbefreitheit
Mad Dog
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, 23:57:31 von Mad Dog »
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Offline Das Chaos

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #28 am: 31. Oktober 2013, 01:03:29 »
....
kommentarlos, aber kopfschüttelnd ob dieser Merkbefreitheit
Mad Dog

Tut mir echt leid, Mad Dog, aber "Cindy" liegt hier nicht weit daneben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot#Nicht_zitierpflichtige_Einschr.C3.A4nkungen

Das mit dem Zitiergebot des Art 19 Abs. 1 S. 2 GG  ist so eine Sache, da sind sich die Verfassungsjuristen teilweise selber nicht sicher und das BVerfG ist auf dem Gebiet immer für eine Überraschung gut.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #29 am: 31. Oktober 2013, 14:29:36 »
Da ich wegen der 'Staatsrechtlerin Cindy' schon im Forum war, habe ich mich ein bisschen umgesehen und das hier gefunden:
Zitat
Ja das hoeheitliche..
Du kannst ja folgendes mit einbauen:
Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR 1976, da stellte das BVerfG fest, das die BRD ihre hoheitliche Gewalt auf den Geltungsbereich des GG erstreckt. Nun die Frage an das FA, wo ist der Geltungsbereich, der stand ja bekanntlich im Art. 23 bis 1990... nu gibt es diesen nicht mehr! dazu kommen die Bekannten Dinge wie, Verstoß der AO gegen das Zitiergebot, der § Inkrafttreten ist leer und das GG kennt die Besteuerungsmöglichkeit nicht es setzt sie STILLSCHWEIGEND vorraus und stillscheweigend ist Unrechtens.
Zum Thema Firma: die FA unterstehen ja eindeutig der Finanzagentur und dise ist ja nun def. eine Firma, Namens: Bundesrepublik Deutschland-Finanzagetur GmbH mit Eintrag im Handelsregister in Frankfurt. Na wenn das mal nicht eindeutig ist...... Aber das FA lässt sich sicher nicht darauf ein, ehr pfänden sie Deine Konten und bringen Dich in die schwirigsten Lagen..... Sobald man Familie hat ist man gearscht, denen traue ich alles zu.

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=113&t=12858&sid=3813340c42659fce69557d366f586ec6

Soviel Unfug auf einen Haufen findet man selbst bei Reichsdeppen selten. Der Grundlagenvertrag wurde übrigens 1972 abgeschlossen, das Zitiergebot wurde beachtet (siehe § 413  AO), die Finanzämter haben mit der Finanzagentur nicht das geringste zu tun.
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