Hi.
Tut mir echt leid, Mad Dog, aber "Cindy" liegt hier nicht weit daneben:
Tut mir echt leid, Chaos, aber Du bis "Cindy" auf den Leim gegangen.
Das glaube ich jetzt wieder weniger. Ich habe ja auch gemeint, dass Cindy "nicht weit daneben war", weil mir schon bewusst war, dass sie das von Dir angedeutete gemeint hat, aber sie hat es eben so nicht gesagt sondern:
Sollten andere Gesetze dennoch das Grundrecht nach Artikel 1 zB einschränken, ist das zwar ein Verstoß gegen das GG, aber nicht gegen das Zitiergebot.
Das ist natürlich zunächst Blödsinn, weil das Zitiergebot ja auch GG ist, zum anderen, wenn sie den Verstoß gegen Art 1 GG gemeint hat, es ja stimmt. Die Menschenwürde kann in der Tat eingeschränkt werden und sie wird auch durch Gesetze eingeschränkt. Da die Menschenwürde aber durch die dem Art. 1 folgenden Artt. konkretisiert wird ist kein Fall denkbar, dass es keine Grundrechtsschranken gäbe, seien sie nun materieller Art (wie bei der Grundrechtskollision) oder formeller Art (wie das Zitiergebot).
Für die Konsequenz eines Verstosses gegen die Menschenwürde macht es im Grunde keinen Unterschied, ob ein Gesetz gegen Art 1 GG oder Art 19 GG verstößt, die Folge ist in jedem Fall die Grundrechtswidrigkeit des jeweiligen Gesetzes. In dem einen Fall aus materiellen Gründen, im anderen aus formalen Gründen.
Wir sind uns sicher einig, dass Cindy diese Feinheiten nicht versteht, auch wenn man es ihr erklärt, aber die Bewertung
kommentarlos, aber kopfschüttelnd ob dieser Merkbefreitheit
erschien mir doch zu undifferenziert, weil in dem Erguss Wahres und Falsches wild durcheinandergewürfelt ist und es doch einigen Textes bedarf um herauszufinden, wo der Denkfehler ist.