Gut, da im direkten KRD nichts los ist, eine Neuigkeit aus dem weiteren Umfeld.
Matthias Pauque hat den dritten Teil seiner Reihe "Behandelt BRD Deutsche als Ausländer". Gleich zu Anfang fällt auf, wenn man die beiden thumbnails der vorherigen Videos nimmt und mit dem jetzigen Filmset vergleicht: Er hat stark abgebaut. Im ersten Teil findet sich noch ein vollständig eingerichtetes Büro, im zweiten Video nur noch eine Topfplanze, Bild und Schreibtisch. Im dritten Teil ist nur noch die kahle Wand vorhanden. Das Gleiche kann man auf seine körperliche Verfassung übertragen, auch hier hab ich mich beim dritten Teil erschrocken, wie merklich gealtert er rüberkommt. Auch die Sprechpausen sind länger geworden, wie ich finde.
Zum Inhalt:
Nichts wirklich Neues, es geht um den Staatsangehörigkeitsausweis (Gelberschein).
Am Anfang reitet er wie üblich darauf rum, dass Perso und Reisepass nur eine Vermutung der Staatsangehörigkeit begründen. Dazu zitiert er eine Antwort des Innenministers von Baden-Württemberg auf eine Anfrage der AfD. Danach liest er eine Antwort der Bundesregierung vor auf eine ähnliche Anfrage. Dann kommt ein Vergleich mit Luxenburg, wie es dort geregelt ist. Pauquemon quasselt was, dass man die "deutschen Rechte" im Grundgesetz nur dann wahrnehmen kann, wenn die Staatsangehörigkeit "rechtsverbindlich" festgestellt wurde.
9:15min:
Dann kommt er zu einen Verwaltungsgerichtsurteil aus Potsdam vom 14.03.2016 (VG 8 K 4832/15), wo einem Kläger die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises verweigert wurde, weil die Staatsangehörigkeit nicht angezweifelt wurde. Pauquemon bezeichnet das Urteil als "ganz klar rechtswidrig".
10:10min:
Pauque kommt mit Personalausweisgesetz und Passgesetz um die Ecke. In Reisepass und Perso sei die Staatsangehörigkeit einzutragen und nicht die Vermutung einer Staatsangehörigkeit. Er hängt sich wieder am Wort "Vermutung" auf. (§5 Abs. 2 Nr. 10)
Reisepass und Perso werden falsch ausgestellt, weil nur die Vermutung eingetragen wird. Man soll den Pass der Behörde vorlegen, weil eine Eintragung fehlerhaft ist, das wäre Pflicht.
Es wäre ein "unguter Zustand", wenn man nur im Besitz eines Perso oder Reisepass ist und seine Staatsbürgerschaft nicht mit einem Staatsangehörigkeitsausweis beweisen kann.
13:12min
Danach folgt ein Urteil des Bundesverfassungsgericht (1 BvL 6/10) vom 17.12.2013 aus dem er schließt, weil nur Pässe ausgestellt werden, kommt es dem Verlust bzw. Entziehung der Staatsbürgerschaft gleich, was verboten ist.
15:23min
Anhand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (DÖV 67,95) genauso auch Becker MKS24, Zimmermann/Tams FH56, will er beweisen, dass das oben genannte Urteil aus Potsdam rechtswidrig ist, weil dem Kläger die Staatsbürgerschaft mit der Nichtaustellung der Urkunde verweigert wurde.
Am Ende der Hinweis, man soll mit Behördenvertretern sachlich, freundlich umgehen. Sie haben Angst ihre Stelle zu verlieren, daraus resultiert eine Art Kadavergehorsam.
Fazit: Alter Wein im neuen Video. Pauquemon sucht sich munter Gerichtsurteile zusammen und bastelt sich mit Kraft seiner wirren Gedanken eine eigene juristische Realität.