@0xFEEDDEAD Wenn man jemandem vom Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen lassen will, gegen den der Augenschein spricht, die offensichtliche Uneinsichtigkeit, Beharren auf seiner eigenen abwegigen Rechtsauslegung usw., gegen den zudem ein gleichlautender Antrag von StA und JVA vorliegt, genügt es natürlich nicht, wenn Hinz oder Kunz sich als Bürgen anbieten. Es müsste sich um jemanden handeln, der über ausreichend Einfluss verfügt, sodass das Gericht ihm glaubt, wenn er sagt, er verbürge sich dafür, dass Fatzke künftig nicht mehr strafbar handeln werde. Hilfreich wäre zudem, wenn sich eine länger dauernde Verbindung zu Fatzke belegen ließe. Die Person sollte wohl auch tatsächlich einen gewissen Einfluss auf diesen ausüben können, mindestens so viel, dass Fatzke nicht gleich wieder vor die nächste Kamera rennt und öffentlich Wind macht, sondern sich zumindest anfangs still hält.
Wer als solcher "Jemand" in Frage käme, wissen die Ortskundigen sicher besser. Es keimten ja im Zusammenhang mit Fatzkes doch recht merkwürdigen und für ihn selbst im Grunde nie profitablen Grundstückgeschäften schon entsprechende Vermutung auf, er könnte jemandes Strohmann sein.
Ich betone nochmals: Es ist denkbar, dass es so ähnlich lief. Bisher gibt es nur rechte vage Indizien, dass sich vielleicht doch jemand hinter Fatzke als Strohmann versteckt oder ihm Protektion gewährt, nichts, was m. E. wirklich belastbar wäre. Dass etwas widerspruchsfrei darstellbar ist, bedeutet zudem nicht, dass es auch tatsächlich ist. Insofern habe ich hier nur weit gehend spekuliert.