Mal eine Frage zwischendurch: Die Ende letzten Jahres kolportierte Annahme, dass seine Majestät zu Weihnachten wieder "zuhause" (wo auch immer das jetzt ist) sein könnte, beruhte doch ersichtlich auf der Annahme, dass es zu einer Anrechnung der U-Haft und zusätzlich zu einer Entlassung nach zwei Dritteln der verbleibenden Haftzeit kommen könnte, was es aber so nicht nebeneinander gibt: Verbleiben nach Anrechnung der U-Haft weniger als zwei Drittel der Haftzeit, wird das vollstreckt. Die U-Haft lag seinerzeit bei mindestens 22, maximal 23 Monaten. Verurteilt wurde er zu 30 Monaten und festgenommen Anfang November 2018; das ist jetzt erst 3,5 Monate her. Selbst wenn es eine Entscheidung gäbe, der zufolge die U-Haft angerechnet wird, könnte er imho also frühestens Ende Mai entlassen werden.
Wenn das Bild echt sein sollte, könnte es daher allenfalls über Freigang / Hafturlaub o.ä. erklärt werden. Es ist nach 3,5 Monaten Haftzeit nicht ausgeschlossen, dass man mal für einen Tag raus darf. Allerdings muss erwartet werden können, dass man auch wiederkommt, was bei jemandem, der sich nicht selbst gestellt hat, andererseits eher nicht der Fall ist.