Eine Ladung zum Haftantritt sollte Fatzke eigentlich erhalten haben. Blöd ist halt, wenn man "vergisst", den Behörden seine tatsächliche Anschrift mitzuteilen und offiziell immer noch in einem ehemaligen Krankenhaus wohnt, das einem nie gehört hat und das inzwischen geräumt wurde.
Die Ladung zum Haftantritt hat eine Frist zu enthalten, die so zu bemessen ist, dass der Geladene eine Woche Zeit hat, seine Angelegenheiten zu ordnen.
Ein Haftbefehl wird erst dann erlassen, wenn der Geladene binnen Frist nicht erschienen ist und auch anderweitig nicht angemessen reagiert hat, etwa um Erstreckung der Frist oder Aufschub des Strafvollzugs unter Darlegung entsprechend schwer wiegender Gründe ersucht hat. Die einfache Mitteilung, man gedenke nicht zu kommen, genügt da natürlich nicht, auch nicht die Behauptung, man sei krank, ohne dass entsprechende ärztliche Bescheinigungen beigebracht werden.
Kurz: Fatzke hat sicher ausreichend Chancen erhalten. Er will sich aber halt nicht ins Unvermeidliche fügen.
Wieder einmal hat's gefitzt,
der König nunmehr sitzt
und in einer Zelle schwitzt.