"Schräg, aber harmlos", so bringt der "Kurier" die Verteidigungsstrategie auf den Punkt. Allerdings wird die Frage zu stellen sein, ob die Vorgabe des OGH, dass der Erfolg eines Versuchs "denkunmöglich" sein müsse, hier erfüllt war. Der ehemalige Generalstabschef sah das in seiner Aussage z. B. nicht.
Leute, die durch das Wirken des "schrägen" SBÖ ihre Existenz verloren haben, wenngleich sie daran eine Mitschuld trifft, dürften die Harmlosigkeit wohl anders sehen. Zudem scheint mir die Hartnäckigkeit, mit der die Bestimmung zum Hochverrat betrieben wurde, doch recht beachtlich. Das ist schon etwas Anderes, als mal dem deutschen Bundeskanzleramt eine "Dienstanweisung" mittels Faxgerät zu senden. Offenbar wurde ja über einen längeren Zeitraum systematisch in Kasernen Werbung betrieben, wurden Offiziere gezielt abgefangen und persönlich bearbeitet, wurden auch militärische Stellen immer wieder angeschrieben.
Wie auch immer: Es bleibt spannend.
Nur eine Anmerkung zur Berichterstattung muss ich loswerden: Es geht im Verfahren nicht um Hochverrat, sondern um versuchte Bestimmung zum Hochverrat. Wie auch andere unserer "Kundschaft" waren sich die "Präsidentin" und die anderen Beteiligten ja zu fein, die Drecksarbeit selbst zu machen, sondern sie wollten das Bundesheer dafür einspannen. Das nennt sich in Österreich eben Bestimmung zu einer Straftat, in D wäre es "Anstiftung". Da es nicht geklappt hat, war es eben ein Versuch, daher versuchte Bestimmung zum Hochverrat. Das sollte man schon auseinander halten.