Übrigens habe ich mal ein wenig umhergeschaut, was eigentlich ein Gruppeninspektor genau ist. Siehe da! Es gibt zwei verschiedene Gruppeninspektoren:
Einmal gibt es den Gruppeninspektor in der Verwendungsgruppe E2b "eingeteilte Beamte". Kommt man in diese Gruppe, fängt man als Inspektor an, wird nach 6 Jahren Revierinspektor und nach 21 Dienstjahren Gruppeninspektor. Entscheidend scheint allein das Dienstalter zu sein. Anders gesagt: Ist man lange genug dabei, wird man automatisch Gruppeninspektor.
Dann gibt es auch noch den Gruppeninspektor in der Verwendungsgruppe E2a "dienstführende Beamte". Dort ist der Gruppeninspektor die unterste Stufe. Man kann es in dieser Gruppe bis zum Chefinspektor bringen.
U. U. kann man nach einer bestimmten Dienstzeit auf demselben Posten den nächsthöheren Dienstgrad erwerben. Näheres findet sich hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004157Wenn ich die Reihenfolge der Grade von unten anschaue, dann ist Gruppeninspektor nach Aspirant, Inspektor und Revierinspektor der vierte Grad von unten. Nach oben gibt es dann 13 unterschiedlich benannte weitere Dienstgrade.
Dies alles unter dem Vorbehalt, dass dies die jetzt geltende Regelung ist. Die ehemalige Gendarmerie ist ja 2005 in der Bundespolizei aufgegangen. S wurde offenbar nicht in diese übernommen, wird er doch in allen Quellen stets als ehemaliger Gendarm, jedoch nie als Angehöriger der Bundespolizei bezeichnet. Wenn dies belastbar sein sollte, bedeutet es, dass er spätestens vor dem 1. Juli 2005 aus dem Dienst ausschied. Wenn er jetzt 71 ist, war er zum Zeitpunkt seines Ausscheidens also noch keine 60 Jahre alt.