Was aber die "bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" bedeutet, möge mir, bittschön, einer unserer Landeskundigen näher erläutern. @Happy Hater ?
Bedingt bedeutet in diesem Fall dasselbe wie bei bedingter Haft: Die Einweisung erfolgt nur, wenn die Person sich erneut einer Straftat schuldig macht.
Die Diskussion über den untauglichen Versuch hatten wir hier bereits im Detail, aber in aller Kürze noch einmal:
Man unterscheidet im österreichischen Strafrecht zwischen strafbarem (bloß relativ untauglichem) und straflosem (absolut untauglichem) Versuch.
Es gibt in Österreich also zwei verschiedene Formen des "untauglichen Versuches"!
Eine davon ist straflos, nämlich der absolut untaugliche Versuch und eine davon ist strafbar, nämlich der bloß relativ untaugliche Versuch.
Der Versuch, das Militär zu überreden, die Regierung zu verhaften, ist nun einmal
nicht absolut untauglich, sondern bloß
relativ untauglich denn die Deliktsvollendung ist auf diese Art nun einmal "an sich möglich".
Ein absolut untauglicher Versuch, der straflos ist, liegt vor, wenn die Vollendung der Tat durch den Tatplan "geradezu unmöglich" ist.
Ein Beispiel dafür wäre, wenn diese Leute sich im Gebetskreis versammelt hätten und zum Fliegenden Spaghettimonster gebetet hätten, dass sie statt der Bundesregierung an die Macht kommen.
Siehe OGH Rechtssatz RS0098852 für die Unterscheidung zwischen diesen Arten des Versuches:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040120_OGH0002_0110OS00149_0300000_000&IncludeSelf=False