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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158467 mal)

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Online Sandmännchen

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1170 am: 22. Oktober 2020, 06:55:55 »
Da kommt doch jetzt sicher wieder die österreichische Variante der Revision mit Cliffhanger.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1171 am: 22. Oktober 2020, 08:11:02 »
Für ein bisschen Staatenbund spielen sind die Strafen schon beeindruckend. Ich hätte nicht gedacht, dass das Urteil gegen Monika U. bestätigt wird. Auch wenn An ihrer Schuldfähigkeit habe ich nicht gezweifelt, denn sie war bestimmt so klar im Kopf wie viele unserer Kunden.
Die österreichische Regelung, dass die Aussichtslosigkeit des Versuches, nicht einbezogen wird, wünsche ich mir auch für DE. Peter und Heike dürften sich dann relativ warm anziehen müssen.
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Der viereckige Trompeter

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1172 am: 22. Oktober 2020, 08:27:52 »
Die österreichische Regelung, dass die Aussichtslosigkeit des Versuches, nicht einbezogen wird, wünsche ich mir auch für DE.

Ich bin kein Jurist, bin mir aber sicher, dass es sich um einen "tauglichen" Versuch handeln muss um auf "schuldig" zu entscheiden.

Hier der Bericht im Standard, der zwar wenig Neues bietet, aber die Kommentare sind mMnzum Teil recht lesenswert:
https://www.derstandard.at/story/2000121111553/staatenbund-praesidentin-erneut-schuldig-gesprochen
 
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Offline Gutemine

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1173 am: 22. Oktober 2020, 09:04:54 »
Sogar in der deutschen (online)Lügenpresse gibt es jetzt einen Bericht.


Spoiler
Sie sind hier: Home > Politik > Ausland > Staatsverweigerin in Österreich zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Staatsverweigerin verurteilt 
Hohe Haftstrafen für Hochverrat in Österreich ausgesprochen

21.10.2020, 20:22 Uhr | dpa

Eine Reichsbürgerin ist in Österreich zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Sie wollte Regierungsmitglieder verhaften lassen, um dann selbst Staatsoberhaupt zu werden. Ideen hatte sie in Deutschland gesammelt.

Die Anführerin einer Gruppe von Staatsverweigerern in Österreich ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Monika U., die sogenannte "Präsidentin" des angeblichen "Staatenbunds Österreich", war bereits Anfang 2019 zu 14 Jahren Haft verurteilt, das Urteil aber teils aufgehoben worden.

Das Landgericht Graz befand die 44-Jährige am Mittwochabend nach einem erneuten Prozess der versuchten Anstiftung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig. Ein zweiter Angeklagter wurde zu zehn Jahren, elf weitere zu zwölf bis 30 Monaten Haft, teils auf Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frau wollte Regierungsmitglieder verhaften

Die Chefin des "Staatenbunds" wollte unter anderem mit selbst geschriebenen Haftbefehlen das Bundesheer dazu bringen, Regierungsmitglieder zu verhaften. Anschließend wollte sie selbst eine Regierung bilden und Staatsoberhaupt werden. Sie hatte Erfahrungen bei den sogenannten Reichsbürgern aus Deutschland gesammelt und setzte deren Ideen teilweise in Österreich um.

    Sie wollten Horst Mahler freipressen: Das sind die Reichsbürger, die Steinmeier und Merkel bedrohen
    Kein bestätigter Fall: Maskengegner erfinden Meldungen über tote Kinder
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Das Urteil von Januar 2019 war teils aufgehoben worden, weil die Fragen an die Geschworenen in den beiden Hauptpunkten nicht ganz schlüssig waren. Eine Rolle spielte auch der Geisteszustand der Frau, die zwischenzeitlich in Haft Aggressionen gezeigt hatte und deshalb im Sommer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht musste. Eine Sachverständige bescheinigte ihr, zum Tatzeitraum 2015 bis 2017 zurechnungsfähig gewesen zu sein.
Verwendete Quellen:

    Nachrichtenagentur dpa
[close]
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_88792242/staatsverweigerin-in-oesterreich-zu-zwoelf-jahren-haft-verurteilt.html

Dem "Stern" ist es eine Kurzmeldung wert
Zitat
+++ 19.56 Uhr: Staatsverweigerin in Österreich zu zwölf Jahren Haft verurteilt +++

Die Anführerin einer Gruppe von Staatsverweigerern in Österreich ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Präsidentin des "Staatenbunds Österreich" war zuvor bereits Anfang 2019 zu 14 Jahren Haft verurteilt, das Urteil aber teils aufgehoben worden. Das Landgericht Graz befand die 44-Jährige am Mittwochabend nach einem erneuten Prozess der versuchten Anstiftung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig. Ein zweiter Angeklagter wurde zu 10 Jahren, elf weitere zu 12 bis 30 Monaten Haft, teils auf Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news-von-heute--brexit--grossbritannien-kehrt-an-den-verhandlungstisch-zurueck-9460164.html

Aber auch "Le Figaro" berichtet
https://www.lefigaro.fr/flash-actu/12-ans-ferme-pour-la-presidente-d-un-mouvement-autrichien-sedicieux-20201021
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1174 am: 22. Oktober 2020, 09:09:32 »
Die österreichische Regelung, dass die Aussichtslosigkeit des Versuches, nicht einbezogen wird, wünsche ich mir auch für DE. Peter und Heike dürften sich dann relativ warm anziehen müssen.
Dem schließe ich mich an. Ich würde gerne sehen, wie Rüdi nervös werden würde, wenn er mitbekommt, dass diese Regelung auch in Deutschland gelten würde. ;D
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1175 am: 22. Oktober 2020, 09:24:06 »
Für ein bisschen Staatenbund spielen sind die Strafen schon beeindruckend. Ich hätte nicht gedacht, dass das Urteil gegen Monika U. bestätigt wird. Auch wenn An ihrer Schuldfähigkeit habe ich nicht gezweifelt, denn sie war bestimmt so klar im Kopf wie viele unserer Kunden.
Die österreichische Regelung, dass die Aussichtslosigkeit des Versuches, nicht einbezogen wird, wünsche ich mir auch für DE. Peter und Heike dürften sich dann relativ warm anziehen müssen.
Habe mich auch gewundert. Hier in Deutschland hätte das - je nach Bundesland - wahrscheinlich ganz anders ausgesehen. Moni hätte nur mit Hilfe der einschlägigen Medien damit argumentieren müssen, dass sie als Kind kein Fahrrad hatte und schon hätte sie als übergewichtiges Opfer der gesellschaftlichen Verhältnisse im Nachkriegsdeutschland gegolten. Eine kurze Bewährungsstrafe und die Aussicht, dass in 5 Jahren eine Kita in Berlin Kreuzberg nach ihr benannt würde. ;D
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Online kairo

Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1176 am: 22. Oktober 2020, 10:39:13 »
Die österreichische Regelung, dass die Aussichtslosigkeit des Versuches, nicht einbezogen wird, wünsche ich mir auch für DE. Peter und Heike dürften sich dann relativ warm anziehen müssen.
Dem schließe ich mich an. Ich würde gerne sehen, wie Rüdi nervös werden würde, wenn er mitbekommt, dass diese Regelung auch in Deutschland gelten würde.

Und wenn man es ihm einfach erzählt, es wäre so? Der kennt sich mit den subtilen Unterschieden zwischen deutschem und österreichischem Recht sicher nicht aus. Ein kleiner Hinweis, es wäre gerade jemand wegen eines absolut untauglichen Versuchs für 10 Jahre eingelocht worden,  was ja sogar stimmt ...
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1177 am: 22. Oktober 2020, 11:31:17 »
Ich bin kein Jurist, bin mir aber sicher, dass es sich um einen "tauglichen" Versuch handeln muss um auf "schuldig" zu entscheiden.
Meines Wissens fehlt genau diese Unterscheidung im österreichischem Recht bzw. es werden deutlich geringere Ansprüche an das Vorhaben gestellt. Der Besuch in der Kaserne, auch wenn sie dort wahrscheinlich ausgelacht wurde, war wohl ausreichend um die Ernsthaftigkeit von Monikas Vorhaben zu belegen.
Bei Rüdiger und Peter sehe ich als Laie eine vergleichbare Ernsthaftigkeit, jedoch aufgrund ihrer wohl eher mittelmäßigen Intelligenz und minder ausgeprägten Fähigkeit des verstehenden Lesens eine resultierenden Hoffnungslosigkeit ihres Unterfangens.
Diese Unfähigkeit schützt sie vor ernsthafter Strafverfolgung, reicht jedoch aus um Leute weiterhin auszunehmen und der Staat duldet deren Geschäftsmodell.

@kairo Klngt doch nach einem Plan. Vielleicht mag die geliebte Moderation dann hier im Faden die unpassenden Beiträge entfernen.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2020, 11:33:41 von lobotomized.monkey »
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1178 am: 22. Oktober 2020, 11:55:36 »
Was aber die "bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" bedeutet, möge mir, bittschön, einer unserer Landeskundigen näher erläutern. @Happy Hater ? :)

Bedingt bedeutet in diesem Fall dasselbe wie bei bedingter Haft: Die Einweisung erfolgt nur, wenn die Person sich erneut einer Straftat schuldig macht.

Die Diskussion über den untauglichen Versuch hatten wir hier bereits im Detail, aber in aller Kürze noch einmal:

Man unterscheidet im österreichischen Strafrecht zwischen strafbarem (bloß relativ untauglichem) und straflosem (absolut untauglichem) Versuch.

Es gibt in Österreich also zwei verschiedene Formen des "untauglichen Versuches"!

Eine davon ist straflos, nämlich der absolut untaugliche Versuch und eine davon ist strafbar, nämlich der bloß relativ untaugliche Versuch.

Der Versuch, das Militär zu überreden, die Regierung zu verhaften, ist nun einmal nicht absolut untauglich, sondern bloß relativ untauglich denn die Deliktsvollendung ist auf diese Art nun einmal "an sich möglich".

Ein absolut untauglicher Versuch, der straflos ist, liegt vor, wenn die Vollendung der Tat durch den Tatplan "geradezu unmöglich" ist.

Ein Beispiel dafür wäre, wenn diese Leute sich im Gebetskreis versammelt hätten und zum Fliegenden Spaghettimonster gebetet hätten, dass sie statt der Bundesregierung an die Macht kommen.

Siehe OGH Rechtssatz RS0098852 für die Unterscheidung zwischen diesen Arten des Versuches: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040120_OGH0002_0110OS00149_0300000_000&IncludeSelf=False

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1179 am: 22. Oktober 2020, 13:08:12 »
Guten Morgen
So richtig Zucker an dem Zeitungsbericht finde ich ja, dass sie "Monika U." im Text immer nur mit abgekürztem Namen nennen, nebendran aber ein Bild mit ihrem vollen Namen abgedruckt ist. Guter Move! :D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1180 am: 22. Oktober 2020, 14:25:49 »

So richtig Zucker an dem Zeitungsbericht finde ich ja, dass sie "Monika U." im Text immer nur mit abgekürztem Namen nennen, nebendran aber ein Bild mit ihrem vollen Namen abgedruckt ist. Guter Move! :D

Aber unsere Kundschaft bemerkt doch sowas gar nicht.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1181 am: 22. Oktober 2020, 14:58:16 »
...
Man unterscheidet im österreichischen Strafrecht zwischen strafbarem (bloß relativ untauglichem) und straflosem (absolut untauglichem) Versuch.

Es gibt in Österreich also zwei verschiedene Formen des "untauglichen Versuches"!

Eine davon ist straflos, nämlich der absolut untaugliche Versuch und eine davon ist strafbar, nämlich der bloß relativ untaugliche Versuch.

Der Versuch, das Militär zu überreden, die Regierung zu verhaften, ist nun einmal nicht absolut untauglich, sondern bloß relativ untauglich denn die Deliktsvollendung ist auf diese Art nun einmal "an sich möglich".

...

Nun hatte es ein Mann namens Friedrich Wilhelm Vogt selbst mit einer so lächerlichen Aktion schon einmal zu nennenswertem Erfolg gebracht ...
Und weil man sich auch heute als Politiker nachweislich nicht (mehr) auf alle Militärpersonen gleichermaßen verlassen darf ( https://www.n-tv.de/politik/Aus-fuer-KSK-Skandaltruppe-article21943181.html ), kann ein Versuch mitnichten untauglich sein, bei dem es nur darauf ankommt, an wen die Deppen am Kasernentor geraten.

 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1182 am: 22. Oktober 2020, 15:34:51 »
Der Versuch, das Militär zu überreden, die Regierung zu verhaften, ist nun einmal nicht absolut untauglich, sondern bloß relativ untauglich denn die Deliktsvollendung ist auf diese Art nun einmal "an sich möglich".Ein absolut untauglicher Versuch, der straflos ist, liegt vor, wenn die Vollendung der Tat durch den Tatplan "geradezu unmöglich" ist.Ein Beispiel dafür wäre, wenn diese Leute sich im Gebetskreis versammelt hätten und zum Fliegenden Spaghettimonster gebetet hätten, dass sie statt der Bundesregierung an die Macht kommen.

Wer hätte gedacht, dass Jura so poetisch sein kann. Ach Österreich, wie schön du bist!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Noldor

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1183 am: 22. Oktober 2020, 16:00:40 »
Nun hatte es ein Mann namens Friedrich Wilhelm Vogt selbst mit einer so lächerlichen Aktion schon einmal zu nennenswertem Erfolg gebracht ...

Schon seltsam was man so im Gehirn speichern kann auch wenn man seit Jahrzehnten nix mehr von Friedrich Wilhelm Voigt gelesen und gesehen hat

Du meinst sicher den Hauptmann von Köpenick.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1184 am: 22. Oktober 2020, 16:14:04 »
Du meinst sicher den Hauptmann von Köpenick.

Das sagt auch mir was.....
 
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