Hatten wir eigentlich diese schöne Klausel schon? Ist sie neu oben rot unterlegt auf der KRD-HP, oder habe ich sie bisher einfach übersehen?
Wenn Sie Unsere konkreten Angebote einsehen und diese nutzen, sind Sie damit einverstanden eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland einzugehen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es bestehen dadurch keine weiteren Rechte und Pflichten.
Bisher wusste ich auch nicht, dass man eine Verfassung "nutzen" kann. Gleiches gilt auch für Gesetze. Auch dass man eine Gerichtsbarkeit "nutzen" kann, scheint mir etwas eigenartig.
Tatsächlich gibt es in gewissen Bereichen die Möglichkeit, ein Recht zu wählen oder einen Gerichtsstand zu bestimmen. Aber entweder ist ein bestimmtes Recht zwingend bzw. ein bestimmtes Gericht zwingend zuständig, dann kann ich diese auch nicht wählen, oder ich habe die Wahl, mich zwischen verschiedenen Rechten zu entscheiden (z. B. ein Testament nach deutschem Recht oder nach dem Recht meiner Heimat zu errichten) bzw. von mehreren möglichen Gerichtsständen den auszusuchen, der mir zusagt, dann bin ich aber eben frei und muss kein bestimmtes Recht wählen bzw. ein bestimmtes Gericht anrufen.
Wenn man einer Verfassung, den darauf gestützt erlassenen Gesetzen und der zugehörigen Gerichtsbarkeit untersteht, entstehen sehr wohl Rechte und Pflichten. Was also der letzte Satz besagen soll, ist unklar.
Mal wieder ein Meisterstück KRDischer Rechts-Prosa.