Die Veranstaltung findet im Rahmen des Königreiches Deutschland statt. Für die Einreise bring bitte eine gültige Identitätskarte, einen Reisepaß oder Personalausweis mit.
Wie ist das jetzt eigentlich? Das KRD ist ja ein vollwertiger Staat, der die drei bekannten Kriterien vollständig erfüllt.
Ich gehe davon aus, dass es da umfassende Grenzkontrollen und eine durchschlupfsichere Grenzsicherung gibt?
Oder kann ich da auch einfach hintenrum über den (vermutlich) lückenhaften Zaun steigen und mir damit das Tagesvisum sparen?
Oder muss ich, wenn mir das gelingen sollte, damit rechnen, dass die Schleierfahndung der königlichen Garde mich im grenznahen Hinterland stellt und mich ins königliche Zuchthaus verbringt?
Und sollte letzteres geschehen und zwischenzeitlich seine hochwohlgeborene Majestät, seines Zeichens Sohn des Horstes und der Erika, das Angebot der BRiD GmbH (wahlweise: des feindlich gesinnten Auslands) bzgl. eines längerfristigen Kuraufenthalts mit Vollpension annehmen - muss ich die ganze Zeit im königlichen Zuchthaus verweilen, bis Peter, erklärtermaßen einziger Richter im Königreich, gut erholt und voll neuer Kraft (inkl. der vielen Bücher, die er während der Kur verfasst hat) zurückkehrt, um ein Urteil zu sprechen? Oder darf das dann ein Amtmann übernehmen?
Wie stark ist eigentlich derzeit die königliche Garde, was Personal und waffentechnische Ausstattung betrifft?
Kleiner Schnitt, Blende, Szenenwechsel:
Eine Kindertagesstätte irgendwo in Deutschland. Der kleine Peter sitzt in einer Ecke des Sandkastens und hat in einem Abstand einer Armlänge ein paar Sandförmchen um sich aufgereiht. "Ich bin jetzt ein König und das ist mein Königreich. Und wer mit mir in meinem Königreich spielen will, der muss mir vorher ein Bonbon geben." Doch da kommt plötzlich die von ihm so gefürchtete Erzieherin und...
Erneuter Schnitt.
Also jetzt mal im Ernst: Sie verfügen nur noch über ein heruntergekommenes Grundstück, welches gerade mal ihre "Messehallen" beherbergt und träumen immer noch von irgendwelchen "Tagesvisa"? Das war ja schon bei der Kinderpost peinlich und zum Fremdschämen.
Und was ist eigentlich, wenn mein Perso schon einen Tag abgelaufen ist? Darf ich dann nicht rein?
Ich korrigiere meinen vorvorletzten Satz: Es war nicht, es ist immer noch zum Fremdschämen.
So eine infantile Truppe...