Autor Thema: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018  (Gelesen 28799 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #60 am: 10. September 2018, 14:15:02 »
Wenn der Angeklagte Revision erklärt, braucht er diese nicht zu begründen. Dann muss das Revisionsgericht von sich aus das Urteil auf materielle Rechtsfehler überprüfen. Das Haar in der Suppe hätte der BGH gewiss auch gefunden, wenn Fatzke gar nichts dazu geschrieben hätte.

Hm. § 344 Abs. 1, 345 Abs. 2 StPO. Oder habe ich da was übersehen?
 

dtx

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #61 am: 10. September 2018, 14:21:08 »
Die o.g. Aussage von Peter ist ja echt herzallerliebst und stellt mMn* keineswegs ein Lob dar. Ich versuche mich mal an einer Übersetzung:

Zitat
...
Nein Herr Fitzek, praktisch keines ihrer Argumente führte zur Annahme der Revision im Falle der unzulässigen Bankgeschäfte. Lesen sie mal die Begründung des Gerichts hierzu, dabei wird auf eine problematische Interpretation der StA eingegangen, die sie in der von ihnen verfassten Begründung nur am Rande erwähnen.

Das würde ja dann aber auch genügt haben. Schließlich muß, so verstehe ich jedenfalls @Pantotheus , die Revision überhaupt nicht begründet werden. Also ist auch nicht vorgeschrieben, wie ausführlich über die gerügten Sachverhalte vorzutragen ist. Andererseits ist es auch nicht verboten, außerdem noch umfängliche Passagen aus der Bibel oder aus Grimms Märchen zu zitieren.
 

Offline Pantotheus

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #62 am: 10. September 2018, 14:28:09 »
Das gilt aber nur für materielle Rechtsfehler, bei Verfahrensrügen muss auch der Angeklagte bzw. dessen Verteidiger eine hinreichende Begründung liefern. Zudem muss natürlich in der Revisionserklärung die Rüge wegen materieller Rechtsfehler enthalten sein und ein konkreter Antrag, z. B. auf Aufhebung des Urteils, gestellt werden. Beides ist bei RD schon mal nicht selbstverständlich, es gibt ja bereits Beispiele von Rechtssätzen, in denen weder ein Antrag noch eine Einlassung zur Sache enthalten sind.
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dtx

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #63 am: 10. September 2018, 15:11:59 »
Ich habe auch des @Schattendiplomat en "Übersetzung" für sehr frei gehalten, weil ich es nicht sehr wahrscheinlich fand, daß sich Fitzek überhaupt zum Gegenstand des Verfahrens einließ, mithin den Sachverhalt, den der BGH zum Anlaß nahm, das Hallenser Urteil aufzuheben, auch nicht am Rande erwähnt haben dürfte. Demgegenüber hat Fitzek in seinen Schimpftiraden schon immer mehr oder weniger zufällig irgendetwas vom Stapel gelassen, was dann als Antrag zu interpretieren war.
 

Offline Knallfrosch

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #64 am: 10. September 2018, 15:33:44 »
Bei der Verfassungsbeschwerde sollte man sich allerdings gut überlegen, ob man aus der Bibel oder Grimms Märchen umfangreiche Zitate einfügt, weil dann § 34 BVerfGG zum Tragen kommen könnte. Anders ausgedrückt: unser oberstes Gericht lässt es sich mit bis zu 2600 € (weiß jemand, woher dieser komische Betrag kommt?) bezahlen, wenn man dort ausschweifende Texte ohne Sachbezug lesen muss.
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Offline SchlafSchaf

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #65 am: 10. September 2018, 15:36:44 »
Bei der Verfassungsbeschwerde sollte man sich allerdings gut überlegen, ob man aus der Bibel oder Grimms Märchen umfangreiche Zitate einfügt, weil dann § 34 BVerfGG zum Tragen kommen könnte. Anders ausgedrückt: unser oberstes Gericht lässt es sich mit bis zu 2600 € (weiß jemand, woher dieser komische Betrag kommt?) bezahlen, wenn man dort ausschweifende Texte ohne Sachbezug lesen muss.

Reiner Spekulatius:
Waren es vielleicht mal 5000 DM die dann umgerechnet und aufgerundet wurden?
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Offline Schattendiplomat

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #66 am: 10. September 2018, 15:43:18 »
@dtx - gut erkannt ;) es war eine freie Übersetzung in der Annahme, dass die Taktik Anwendung fand zumindest teilweise vorhandene Erfolge anzuerkennen.
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dtx

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #67 am: 10. September 2018, 15:44:00 »
@SchlafSchaf Sieht so aus. Wobei 5.000 DM auch beeindruckender waren, als 2.556,46 Euro.

@dtx - gut erkannt ;) es war eine freie Übersetzung in der Annahme, dass die Taktik Anwendung fand, zumindest teilweise vorhandenegegaukelte Erfolge anzuerkennen.

Wie ich schon immer sagte: Solange man vom Mandanten noch Geld will, ...


« Letzte Änderung: 10. September 2018, 15:45:52 von dtx »
 

Offline Knallfrosch

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #68 am: 10. September 2018, 15:49:54 »
Ja, aber...
Bei den anderen Euro-Beträgen in den einschlägigen Gesetzestexten sind es ja auch gefälligere Beträge, z.B. § 71 GVG 5000 €. Da kommen wir von 10000 DM.
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dtx

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #69 am: 10. September 2018, 15:59:51 »
Solange das Verhängen einer Mißbrauchsgebühr durch irgendein Gericht weniger wahrscheinlich ist, als ein Bußgeld für den Volxleerer ob unangemeldeten "Reichstanzens", ist das doch egal. Fitzek hat schon mal das BVerfG vollgeschwallt, aber das Mimimi wegen des Abschöpfens von Kunstgegenständen steht in dem Zusammenhang noch aus.
« Letzte Änderung: 10. September 2018, 16:01:32 von dtx »
 

Offline Rechtsfinder

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #70 am: 10. September 2018, 16:11:03 »
Ja, aber...
Bei den anderen Euro-Beträgen in den einschlägigen Gesetzestexten sind es ja auch gefälligere Beträge, z.B. § 71 GVG 5000 €. Da kommen wir von 10000 DM.

Bei Einführung des BVerfGG im Jahr 1951 (BGBl. 1951 I S. 243; das ist in lfd. Ausgabe Nr. 17 in dem Jahr enthalten) betrug die Gebühr ausweislich § 34 Abs. 4 BVerfGG a.F. zwischen 20 und 1.000 DM. Bis ins Jahr 2000 (dort betrug sie in der Tat 5.000 DM, ab 2001 dann 2.600 EUR) wurde sie also (ggf. mehrfach) angehoben. Wann das genau passiert ist, habe ich jetzt nicht recherchiert, die Änderung muss aber natürlich im BGBl. verkündet worden sein. Über das Datum der Verkündung kann man dann wiederum beim Bundestag nach dem entsprechenden Gesetzentwurf suchen, dieser enthält eine Begründung.

Da sollte dann stehen, warum 5.000 und nicht etwa 10.000 Mark. ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Pantotheus

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #71 am: 10. September 2018, 16:15:04 »
@dtx Das ist jetzt ja auch erst Fatzkes zweite Verfassungsbeschwerde. So weit ich sehe, wartet das BVerfG schon die zweite oder dritte missbräuchliche Beschwerde ab, bevor es eine Missbrauchsgebühr verhängt. Bei Fatzke dürfte eine solche zudem uneinbringlich sein.
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Jean Dark

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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #72 am: 10. September 2018, 16:20:10 »
Nun, immerhin hat Eure Schwafelenz, die Unterste Schublade, der Impertinator Fettucine-Zopf, allen und allenthalben, den Gerichten & seinem Lieblings-Feind*, der BaFin, Schaaahnersats-Forderungen in Höhe von 36 Mio. angedroht. Und damit meint unsere liebste Impertinenz mitnichten 36 Mio. Engel oder E-Mark, sondern 36 Mio. von diesem Kunstgeld.

*Feind: Irgendwo im TimeToDo.of-Video sagt das Peter, dass er keinen Menschen als Feind empfinde.

Und weil es so herzerfrischend wahnhaft ist, noch dieses Zitat aus dem TimeToDo.of-Video:

Zitat von: Unterste Schublade im TimeToDo.of-Video ca. 18:19
Aber ich bin nicht beispielsweise (sic!) aufdringlich und versuche jemandem etwas aufzunötigen.
Das liegt mir völlig fern, so etwas.
« Letzte Änderung: 10. September 2018, 16:28:09 von Jean Dark »
 
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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #73 am: 10. September 2018, 16:25:58 »
Nein, versteht sich, dass seine Schwafelenz niemandem nichts aufnötigen will - abgesehen von seiner höchstpersönlichen Rechtsauffassung, die er den Gerichten der BRiD GmbH aufnötigen will.
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Re: (Nichts) Neues aus dem Königreich 9/2018
« Antwort #74 am: 10. September 2018, 17:28:58 »
Das BVerfG hat seine eigenen Geldeintreiber und ist nicht auf die sachsenanhaltinische Justiz angewiesen. Außerdem dürften die das weniger unter ökonomischen Aspekten sehen. Wer weiß, ob da nicht doch die polnische Diba etwas rausrückt, wenn das BVerfG nachhakt?
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