Da versucht halt mal wieder jemand, seine eigene Auffassung von "Recht" durchzusetzen. U. a. zitiert er in seinem Antwortschreiben einen Ausschnitt - vermutlich aus der Festellungsverfügung des BKA -, der sagt, dass ein "Kubotan" keine Waffe im waffenrechtlichen Sinne sei. Im Grunde ist allgemein bekannt, dass waffenrechtliche Entscheidungen durchaus nicht in Stein gemeisselt sind, sondern spezifische Wertungen der nationalen Gesetzgeber widerspiegeln. In der Schweiz z. B. gilt ein "Kubotan" als verbotene Waffe. Jeder Staat brät da ein wenig seine Extrawurst. Man kann darüber lange debattieren, Für und Wider erwägen und lamentieren, dass Deutschland dies oder jenes als Waffe ansieht oder sogar verbietet, was in Nachbarländern erlaubt sei, und umgekehrt. Es ändert nur an der Rechtslage in Deutschland nichts.
Teleskopschlagstöcke sind in Deutschland nur als Polizeiwaffen erlaubt, auch eine Tarnung als "Taschenlampe" hilft da nicht weiter. Selbst wenn die Schreckschusswaffe nicht zum Zuge käme, bliebe eine Verletzung des Waffenrechts bestehen. Sein "Geständnis" erleichtert hier vielleicht die Wahrheitsfindung, ändert aber sonst kaum etwas. Strafmildernd sollte es nicht gewertet werden, da er ja sogleich Rechtfertigungen für den Besitz der verbotenen Waffen sucht und durch die Blume sagt, dass er auch weiterhin gewillt sei, sich solche oder ähnliche Waffen zuzulegen und diese mitzuführen. Einsicht oder gar Reue sind somit nicht zu erkennen.
Was nun die Schreckschusswaffe angeht, so führt er zwar allerlei Rechtsbehauptungen auf, die wie Kraut und Rüben durcheinandergemischt wurden, doch die Tatsache, dass er die Waffe mitführte, gesteht er ein. Das Hauptproblem sieht er zudem nicht: Laut Anklage hat er einen der Zeugen mit der Waffe bedroht. Dies hat ihm ja auch den Anklagepunkt der Nötigung eingetragen. Da kann er zur Aufbewahrung, zum Transport, zur "Griffbereitschaft" usw. anführen, was er will, wenn die genannten Zeugen bestätigen, dass er die Waffe im Anschlag hatte, als er das Fenster öffnete, kann er den ganzen Rest seiner Ausführungen vergessen.
Interessanterweise scheint es eine Vorstrafenliste als Anhang zur Anklageschrift zu geben, welchen er aber nicht veröffentlicht. Das lässt vermuten, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist. Insgesamt erwecken seine Ausführungen den Eindruck eines unbelehrbaren und unverbesserlichen Rechthabers.