Offensichtlich glaubt Peterleang nicht mehr an einen Erfolg seiner Anhörungsrüge. Dass die Verfassungsbeschwerde schon im Zulassungsverfahren scheitern wird, ist ebenfalls absehbar.
Aus der "Ergänzung" der Anhörungsrüge (diese dürfte, denke ich, verfristet sein, weil sie nicht binnen Frist nach Kenntnis der Gehörsverletzung erhoben wurde und, wenn überhaupt, ein solcher Nachtrag im Zuge der Antwort auf die Stellungnahme der GStA hätte erfolgen müssen) entnehme ich, dass dem OLG offenbar die beiden Revisionsbegründungen des Pflicht- und des Wahlverteidigers vorlagen, diese also zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Wenn das zutrifft, dann lag also dem OLG nur Fatzkes umfangreiches eigenes Geschwurbel nicht vor. Da dieses m. E. rechtsunerheblich ist, könnte das OLG die Rüge also verwerfen.
Peterleang hängt sich wiederum an Kleinigkeiten auf, etwa an einer angeblich falschen Anschrift. Nun, wer hat noch bis unlängst auch öffentlich die Anschrift "Am Heuweg" angegeben, obwohl dort schon lange keine Spur von KRD mehr zu finden ist? Der Trick, einem Gericht, von dem man Post erwartet, eine Adressänderung nicht mitzuteilen, ist nun schon uralt und sticht halt nicht.
Der RD Peterleang zeigt sich auch wieder, u. a. in dem Mimimi über angebliche schwerbewaffnete Terroristen, die das KRD überfallen haben sollen (es geht um die Räumung), die dauernde Betonung, dass die Räumung illegal war usw.
Die ach so bösen Rechtsanwälte wollten ihn auch nicht unterstützen usw.
Im Grunde das Quengeln eines Kindes, das nicht bekommt, was es will.
Weil es hübsch ist, zitiere ich noch einige Perlen von Plural-Peter, bei denen er sich in seiner eigenen Plural-Vorliebe verheddert hat:
Andererseits bin ich das Oberhaupt einer Gemeinschaft von Männern und Frauen und verkörpere den gemeinschaftlichen Willen dieser Gemeinde, dessen oberster Entscheidungs- und Verantwortungsträger Wir sind. Das ist der erste Grund, warum So aus dem "Ich" ein "Wir" wird. Wenn Wir als „König von Deutschland“ - wie es der BGH in seiner Presseerklärung formulierte - handeln, dann verkörpern Wir den Willen einer sich Uns angeschlossen habenden Gruppe, einer Gemeinschaft, einer Gemeinde, einer Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft, eines Staatsvereins, eines Staates bestehend aus Uns, einem bewußten schöpferischen göttlichen Wesen, liebender, dienender und aus freiem Willen erwählter Anführer, und der sich Uns anschließenden und in Unserer Ordnung lebenden Individuen (göttlichen Wesen) – im Königreich Deutschland im Stand der „Deme“ -, Menschen, also Männern und Weibern – im Königreich Deutschland im Stand der „Bürger“ (sich der Existenz ihrer Seele bewußt Seienden) und auch Personen – im Königreich Deutschland „Volk“.
Das "Wir" und "Uns" ist hier dann sowohl Ausdruck Unseres eigenen Willens, als auch nun des
kollektiven Willens aller sich Uns Anschließenden.
Wir, als auch der Pflichtverteidiger RA Björn Fehse erfuhren erst aus den Medien am 07.05.2018 von der angeblichen „Rechtskraft“ des Urteils des Landgerichtes Dessau durch den Beschluß des OLG Naumburg.