Autor Thema: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018  (Gelesen 30689 mal)

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Offline hair mess

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #90 am: 7. August 2018, 18:02:00 »
Verzeih die Besserwisserei. Die Arbeitsstunden sind begrenzt, nicht befristet. Sonst hätte ich ja die Hoffnung, der Spuk könne durch die Befristung ein Ende haben.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Online Rabenaas

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #91 am: 7. August 2018, 18:27:03 »
Laut Fatzke sprechen wir von 127 Verfahren und da werden bestimmt noch einige nachkommen
Ich fürchte nicht. Sobald der sitzt werden die übrigen Verfahren nach § 154 StPO eingestellt.

Einige bis etliche wohl. Aber wohl nicht in gößerem Umfang diejenigen, welche Taten nach Verurteilungen betreffen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Online Neubuerger

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #92 am: 8. August 2018, 09:39:18 »
Ein neuer Beitrag auf der Webseite des KRD - es gibt jetzt "Die Verfassungsbeschwerde 2018", nach dem großen Erfolg älterer Verfassungsbeschwerden jetzt die Fortsetzung. Zusätzlich gibt es den zweiten Teil der Anhörungsrüge.
Das sind ganze 138 Seiten Geschwurbel und drei (!) Aktenordner mit Anlagen (diese sollen irgendwann später mal veröffentlicht werden. Dazu gibt es ein Foto, auf dem Peterlang aussieht, als würde er Akten klauen:



Die beiden Dokumente sind hier und hier zu finden (oder hängen wir sie besser hier an?).

Die armen Leute, die diesen Unsinn bearbeiten müssen.

Verfassungsbeschwerde Peterlang
Zitat
Gestern ging die 183-seitige Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf den Postweg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.

Aufgrund bisheriger massiver Gehörsverletzungen hat Peter nun zeitgleich mit der Ergänzung der Anhörungsrüge Verfassungs- beschwerde eingelegt.

 Zur Erinnerung: Eine Gehörsverletzung liegt dann vor, wenn während des Verfahrens entscheidungserhebliche Argumente nicht in die Urteilsfindung einbezogen wurden und die Beachtung dieses Vorbringens zu einer Änderung des Urteils geführt hätte. Daß dies hier der Fall war, konntet Ihr in unserem Bericht über die Anhörungsrüge lesen.

Zeitgleich Verfassungsbeschwerde einzureichen ist dann möglich, wenn Grund zu der Befürchtung besteht, daß die Anhörungsrüge keinen Erfolg haben könnte. Das wiederum ist hier in Sachsen-Anhalt gegeben, denn "Erfolg" würde auch bedeuten, daß rechtliches Gehör nachgeholt würde und das Vorbringen endlich einmal Beachtung fände und so das Verfahren an sein Ende kommen kann.

Dieses - für die Kartelle unliebsame - Ende wird bisher immer mithilfe von Hin- und Herschieberei von Gerichtsverfahren, Verurteilungen und darauf folgenden Aufhebungen verzögert. So will man Wiedergutmachung für illegale Handlungen verzögern oder gar ganz loswerden und vielleicht auch das Gesicht wahren.

Peter kennt das schon aus einem Verfahren aus dem Jahre 2012 zum sogenannten "Kennzeichenmißbrauch", welches  bis heute nicht verhandelt wurde, da es mit einem Freispruch enden müßte und dann zur Schadenersatzklage und zur Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände führen müßte. Das will man offensichtlich vermeiden und so wird rechtliches Gehör schon dadurch verweigert, daß man Verfahren nicht an ihr Ende gelangen läßt.

Der Text der Verfassungsbeschwerde liest sich wie ein spannendes Buch.

Das liegt daran, daß auf grundsätzliche Fragen eingegangen wird, Fragen, die uns alle bewegen sollten. Es geht um unser aller Würde, unsere rechtliche Stellung und um die im Grundgesetz versprochenen Freiheitsrechte, die aber in der Praxis nicht umgesetzt werden. Peter zeigt hier glasklar die Gründe auf.

Diese Verfassungsbeschwerde dient nicht nur dazu, auf die zahlreichen Mißstände aufmerksam zu machen. Peter zeigt darin auch Lösungen der Probleme auf. Zudem bietet er den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes an, diese Mißstände mit ihm gemeinsam zu beseitigen. Auch fordert er die Richter auf, das illegale Vorgehen der Strukturen der Bundesrepublik zu beenden.

Um Euch zeitgleich mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes in den Genuß der Verfassungsbeschwerde kommen zu lassen, findet Ihr zunächst anbei den Text ohne die darin aufgeführten - drei Aktenordner füllenden - Anlagen. Wir werden die Anlagen Schritt für Schritt verlinken, so daß Ihr dann auch tiefer in das Thema einsteigen könnt. Bis dahin sind wir gespannt, wann das BVerfG die Beschwerde annehmen wird.

Wir werden indessen nicht die Hände in den Schoß legen. Am 15. September startet unsere KRD-Messe, die sich an Menschen richtet, die die Welt ein Stück zum Besseren für Alle verändern möchten.
[close]

Beim kurzen Reinschauen in das erste PDF ist das ja Comedygold - bereits auf der ersten Seite hat man die erste Bingokarte voll, ich zietiere mal:

Zitat von: Verfassungsbeschwerde 2018
Mit den genannten Entscheidungen sind Wir, Peter, Menschensohn des Horst und der Erika aus
dem Hause Fitzek, in Unseren Naturrechten und in den grundlegenden Rechten, welche die
Bundesrepublik in Deutschland zu gewähren hat, verletzt worden.
Ebenso wurden völkerrechtliche Verträge und völkergewohnheitsrechtliche Normen verletzt.
Auch die im Verfahren angeklagte „Person Peter Fitzek“, mit der Wir nicht subjektidentisch sind, da
eine „Person“ per Definition ein Objekt ist, die aber ein behaupteter Teil Unseres Ausdruckes ist, ist
in ihren von der BRep zu gewährenden sog. „Grundrechten“ verletzt worden.

Auf Seite 2 hätte er dann gerne, das ihn das BVerfG als eigenständigen Staat, hilfsweise aber:

Zitat von: Peterlang
Höchst hilfsweise die Feststellung zu treffen, [falls die Richter des BVerfG aus politischen
Gründen oder aus Parteiabhängigkeit die Staatsqualität des Königreiches Deutschland
nicht erkennen können :-) ], daß das Königreich Deutschland eine Weltanschauungs- und
Religionsgemeinschaft ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das
Selbstbestimmungsrecht dieser Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft und damit in
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eingreifen, zudem anzuweisen, ihr den Körperschaftstatus
zuzuerkennen und durch Devolution umfassende Kompetenzen zuzusprechen.

Ich dachte, er hat Behauptungen, das ganze sei eine sekten- oder glaubsgemeinschaftartiges Gebilde immer zurückgewiesen?
Insgesamt fällt auf, das er im ganzen Dokument immer von sich selber in der dritten Person spricht und er sich auch wieder als Imperator Fiduziar bezeichnet. Dann ist nur von seinem Pflichtverteidiger Fehse die Rede, hatte er nicht auch mal noch einen weiteren Rechtsanwalt? Ist ihm da entweder das Geld ausgegangen oder hat der einfach nur keine Lust mehr aus den Irrsinn? Zusätzlich stimmen auch mal wieder diverse Daten nicht, so will er bestimmte Zustellungen im November 2018 (!) erhalten haben, Korrektur scheint da auch niemand zu lesen.
« Letzte Änderung: 8. August 2018, 09:54:40 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline aitmatow

Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #93 am: 8. August 2018, 09:52:14 »
Fitzek muss natürlich mal wieder betonen, dass es 183 Seiten sind (als ob die Masse selbst ein Argument wäre), und dass er vor dem Sieg steht, den die bösen Mächte - natürlich vergeblich - zu verhindern versuchen.
Ich habe den ersten Teil der Verfassungsbeschwerde teilweise gelesen - für uns hier steht nichts Neues drin. Typisch KRD: Schon das Inhaltsverzeichnis stimmt nicht. Seine Ausführungen über "unser göttliches Wesen" finden sich etwa auf S. 50, nicht 61 usw. Lustig auch: auf S. 1 verweist er auf ein Urteil des LG Dessau vom 10.8.2018 - das kann eben nur er, der Göttliche. Besonders ausführlich widmet sich der Fuselzar dem Subsidiaritätsprinzip. Unter anderem zitiert er dabei das Zweite Vatikanische Konzil. Ich glaube, die Richter haben jede Menge Spaß mit dem Kokolores. Sie haben ja auch sonst nichts zu tun.
In der Anhörungsrüge gibt es jede Menge Mimimi: seine bisherigen Vorträge seien substantiiert und entscheidungserheblich, wurden aber bislang nicht zur Kenntnis genommen. Das Verfahren gegen ihn sei eine Farce und erkennbar als Versuch zu verstehen, die Erlangung von Recht und Freiheit für die Menschheit vorsätzlich zu verhindern (S. 4).

« Letzte Änderung: 8. August 2018, 09:54:14 von aitmatow »
 
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Offline Finanzbeamter

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #94 am: 8. August 2018, 09:55:19 »
Der meiner Meinung beste Teil kommt auf Seite 3:

Zitat von: Seite 3
Der Beschwerdeführer begehrt:
  • Die Feststellung, daß das Königreich Deutschland ein von der BRD unabhängiger,
    eigenständiger Staat ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das
    Selbstbestimmungsrecht dieses Staates eingreifen
  • Stellung zu nehmen zur Fragestellung des Nichtbestehens eines
    Alleinvertretungsanspruches der BRep für die deutschen Völker auf deutschem Gebiete zu
    handeln
  • Stellung zu nehmen zur Fragestellung des Nichtbestehens des alleinigen Anspruches auf
    deutsches Territorium durch die BRep und „Deutschland“
  • Die Feststellung, daß das Königreich Deutschland ein von der BRD unabhängiger,
    eigenständiger Staat ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das Selbstbestimmungsrecht
    dieses Staates, und damit rechtswidrig in Unsere natürlichen Rechte,
    die sich auch in Art. 2 Abs. 1 GG erkennen lassen, eingreifen
  • Den in der BRep zuständigen Stellen die Anweisung zu geben, die fortwährende Zession
    mit dem letztlichen Ziel der unechten Sezession zu vereinbaren, hilfsweise der Sezession
    dadurch Raum zu geben, daß o. g. Begehren [Anträge] Beachtung finden
    Höchst hilfsweise die Feststellung zu treffen, [falls die Richter des BVerfG aus politischen
    Gründen oder aus Parteiabhängigkeit die Staatsqualität des Königreiches Deutschland
    nicht erkennen können :-) ], daß das Königreich Deutschland eine Weltanschauungs- und
    Religionsgemeinschaft ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das
    Selbstbestimmungsrecht dieser Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft und damit in
    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eingreifen, zudem anzuweisen, ihr den Körperschaftstatus
    zuzuerkennen und durch Devolution umfassende Kompetenzen zuzusprechen.
Falls die wichtigen Dokumente beim KRD "verloren" gehen hab ich sie mal gespeichert und hier hochgeladen!
« Letzte Änderung: 8. August 2018, 10:01:31 von Finanzbeamter »
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #95 am: 8. August 2018, 09:57:32 »
Der meiner Meinung beste Teil kommt auf Seite 3:

Am besten finde ich ja noch den letzten Punkt auf der Seite. Entweder Bestätigung der Unabhängigkeit oder Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Hat schon wahnhafte Züge das ganze.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #96 am: 8. August 2018, 09:58:53 »
Meine Lieblingsstelle bislang ist die Erklärung, warum er Oberster Souverän ist ... was immer er mit "Augenhöhe" meint ...

Zitat
Oberster Souverän:
Die wirkliche Bedeutung Unserer Souveränität ist, daß Unsere Anordnung das Gesetz macht.
Aus diesem Grund bin ich einerseits der Privatier "Peter", der in freundschaftlicher Interaktion mit
anderen Männern und Frauen auf Augenhöhe interagiert.
Andererseits bin ich das Oberhaupt einer Gemeinschaft von Männern und Frauen und verkörpere
den gemeinschaftlichen Willen dieser Gemeinde, dessen oberster Entscheidungs- und
Verantwortungsträger Wir sind.

Darüberhinaus wird das BVerfG sicherlich dankbar dafür sein, dass das Peter ihnen das Grundgesetz zitiert ...
 
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Müll Mann

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #97 am: 8. August 2018, 10:02:43 »
Die armen Leute, die diesen Unsinn bearbeiten müssen.
Och, bei der Verfassungsbeschwerde geht das schnell. Die Verfassungsbeschwerde ist subsidiär, darf also erst nach Erschöpfungs des Rechtswegs und sämtlicher anderer Mittel erhoben werden. Peter hat aber die Gehörsrüge erhoben und sich damit die Verfassungsbeschwerde abgeschossen.

Das mit dem Eintrag des verzichts war schon Thema bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG zur Fahrerlaubnis, ist also bereits entschieden.

Da die Verfassungsbeschwerde bereits nicht zulässig ist, braucht die Begründetheit gar nicht erst geprüft werden.

Zur Gehörsrüge ist zusagen, dass der Angeklagte nur gehört aber nicht erhört werden muss. Die GStA ist schon gleich gar nicht verpflichtet, sich mit dem geschwurbel inhaltlich auseinanderzusetzen. Und das Gericht brauch die Ablehnung einer revision auch nicht begründen. Mit dem Argument kann Peter also nix reißen.

Lustig auch, dass sich Peter in dem Schrieb als "Beschuldigter" bezeichnet. Diese Station hat er längst verlassen, inzwischen ist der Angeklagter bzw. Revisionsführer. beschuldigter war er bis zum zeitpunkt der Anklageerhebung. Seine Dämlichkeit hat also seine Dämlichkeit gleich unter Beweis gestellt.

Was mir noh auffällt, der Schrieb ist vom 31.7.2018, aber laut Inhalt hatte er bereits am 4.5.2018 Kenntnis, dass sein Geschwurbel nicht berücksichtigt wurde. Das sind aber mehr als die Zweiwochenfrist des § 356a StPO.

Peter rechnet sich selbst keinen großen Erfolg aus, zumindest schreibt er, dass er deswegen bereits Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

Haben wir die Zeitmaschine schon in der Liste der Projekte des KRD?

Zitat
Einem der zwei Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers ist die v. g. Ausfertigung des Beschlusses am 27.11.2018 zugegangen.
« Letzte Änderung: 8. August 2018, 10:06:29 von Müll Mann »
 
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Offline aitmatow

Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #98 am: 8. August 2018, 10:03:23 »
Fitzek deckt einen handfesten Justizskandal auf (S. 5f.). Ich bin erschüttert.

Zitat
Aus der Untersuchungshaft entlassen wurden Wir erst am 09.04.2018, dem Termin der Ableistung der Halbstrafe! Die Ausrede: Ostern lag dazwischen! Wie hier in Sachsen-Anhalt Freiheitsgrundrechte mit Füßen getreten werden, ist unvergleichlich!

 ;D
 

Online Neubuerger

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #99 am: 8. August 2018, 10:07:26 »
Och, bei der Verfassungsbeschwerde geht das schnell. Die Verfassungsbeschwerde ist subsidiär, darf also erst nach Erschöpfungs des Rechtswegs und sämtlicher anderer Mittel erhoben werden. Peter hat aber die Gehörsrüge erhoben und sich damit die Verfassungsbeschwerde abgeschossen.

Das mit dem Eintrag des verzichts war schon Thema bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG zur Fahrerlaubnis, ist also bereits entschieden.

Da die Verfassungsbeschwerde bereits nicht zulässig ist, braucht die Begründetheit gar nicht erst geprüft werden.

Das wird dann aber wieder ganz viel Mimimi geben, das er ganz böse unterdrückt ist, die Bundesrepublik kein Rechtsstaat und so weiter und so fort.
Als nächstes postet er bestimmt dann stolz die Eingangsbestätigung seiner Post aus Karlsruhe nach dem Motto "Seht, es ist da und geht voran"...
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Offline aitmatow

Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #100 am: 8. August 2018, 10:11:29 »
Ganz genau. Denn er ist das göttliche Wesen - und wir die Barbaren. Und so sieht dann nach S. 28 der Verfassungsbeschwerde sein Rechtsverständnis aus:

Zitat
Nur wenn sich die Schöpfungsordnung in dieser Normenhierarchie spiegelt, weiterentwickelt und sie konsequent geachtet wird, kann sich Recht auch in einfachen Gesetzen finden.
Daraus folgt:
• Alles, was den Schöpfungsgesetzen widerspricht, kann kein Recht sein.
Alles, was das Naturrecht eines freien göttlichen Wesens und einer verwirklichten Seele
mißachtet, kann kein Recht sein.

• Alles, was das Schließen von Vereinbarungen individualisierter göttlicher Wesen und
Seelen einschränkt, kann kein Recht sein.
[...]
• Jede nachrangige Ordnungsstruktur (z.B. Gesetze) im Rang unter dem
Verfassungsrecht/Statutenrecht, mit deren Benutzung illegitime und damit falsche
Hoheitsträger lediglich Gewaltherrschaft (zum Nutzen einiger weniger) ausüben, kann kein
Recht sein.
Wegen Ermangelung einer derartigen Schöpfungsordnung im „Recht“ ist die Anwendung von Gewaltherrschaft über Barbaren mithilfe illegitimer barbarischer Ordnungsstrukturen noch und nur
solange auszuüben, bis eine bessere Ordnung und echtes Recht geschaffen ist. Die illegale Ordnung wird verschwinden können, wenn das göttliche Wesen und zahlreiche verwirklichte oder teilverwirklichte Seelen eigenverantwortlich und pflichtbewußt handelnd umfassendere Freiheit auch für Barbaren geordnet zu gewähren in der Lage sein werden.

Fazit: was "das göttliche Wesen" tut, ist Recht. Alles andere nicht. Das kommt sicher gut an.
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #101 am: 8. August 2018, 10:20:58 »
Wenn man sehen will, wie inkonsistent Fitzeks wirre "Rechtsansichten" sind, lohnt es sich, festzustellen, was diesmal nicht in seinem Schreiben vorkommt:

Kein Wort findet sich diesmal zum Beispiel über den "UCC", auch ist diesmal nichts über "Seerecht" und Wortspielereien wie "birth/berth" zu lesen.

Aber klar, was interessieren den OS schon seine wichtigen "rechtlichen" Argumente von früher. Man kann sich doch so schön jedes Mal neue pseudojuristische Argumente ausdenken.

 ;D
 
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Müll Mann

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #102 am: 8. August 2018, 10:22:43 »
Ich korrigiere, bis auf den Punkt "Eintrag der Führerscheinrückgabe" dürfte es bereits an der Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde fehlen. Seine diversen Feststellungsanträge sind jedenfalls so der Verfassungsbeschwerde nicht zugänglich.

Er hätte erst einmal Feststellungsklage erheben müssen und hätte dann gegen das abweisende Urteil Rechtsmittel einlegen können, bis diese erschöpft sind und erst dann Verfassungsbeschwerde erheben. Aber das hat er ja schon bei den BaFin-Bescheiden nicht machen wollen, weil sowas Geld kostet und sich kein Anwalt hat finden lassen, der den Schwachsinn unterstützt.

So im ersten Querlesen fällt mir auf, dass er sehr umfangreich schwurbelt, aber mit wenig Bezug zu dem anzufechtenden Urteil. Die Verfassungsbeschwerde scheint mir so eine Art Vermächtnis zu sein, wo er sein Wahngebilde noch einmal abschließend und umfassend zu Papier gebracht hat. Er rechnet selbst nicht mehr mit einem Erfolg und gibt im Prinzip und sozusagen seine Abschiedsvorstellung.

 
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Jean Dark

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #103 am: 8. August 2018, 10:31:26 »
Großartig, wie sich das Peter so ab S. 70ff. an dem Führerschein-Thema abarbeitet. Irgendwie scheint es am Ende einzig und allein darum zu gehen, dass er ihn zurückbekommt.

Auch wenn ich persönlich nicht verstehe, was "Führerschein" und "Würde" miteinander zu tun haben - für das Peter ist der Führerschein Vorbedingung für Würde:

Zitat von: Peters größte Schwurbelorgie aller Zeiten, S. 74
Wir können Unsere Würde in der bestehenden Gewaltordnung also nur behalten, wenn eine freie
Kommune Uns einen Führerschein ausstellt,

...

Sie würden Uns Unsere Würde nehmen, gestatteten Sie diese Unsere Handlungen nicht oder
versuchten Sie, Uns die Freiheit, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, zu
nehmen und schränkten Sie damit Unsere Tätigkeiten und Unsere Effizienz bei der Förderung des
Gemeinwohls ein.

So schräg sind ja all unsere anderen Lieblinge, von Sürmeli bis Pöter, nicht mal zusammengenommen. Das F.tzek ist jetzt wohl vollständig durch ...
« Letzte Änderung: 8. August 2018, 10:33:46 von Jean Dark »
 
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Offline aitmatow

Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #104 am: 8. August 2018, 10:32:08 »
Er rechnet selbst nicht mehr mit einem Erfolg und gibt im Prinzip und sozusagen seine Abschiedsvorstellung.

Die Frage ist nur, wohin er sich verabschiedet. Vielleicht lässt er seine Jünger oder die Staatsflotte ja schon Spanisch pauken. Er selbst scheint da ja weniger begabt. Aber ins Gefängnis geht der sicher nicht nochmal zurück, jedenfalls nicht freiwillig. In den Ausführungen ist so oft von "Unrecht" und "Willkür" die Rede, aber ich denke nicht, dass er sich damit auf eine Märtyrerrolle vorbereitet, sondern wohl eher den Adressaten zeigen möchte, dass er keine andere Wahl hat, als stiften zu gehen.
 
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