Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67928 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #195 am: 4. Januar 2015, 19:32:59 »
Anscheinend jemand von den Wahnwichteln, und er stellt die 'richtigen' Fragen:
Zitat
Meine Antwort ist so einfach und unschuldig wie deine Frage.

Behalte deine Stimme und gib sie nicht weg ! !

Und wenn Du das kapiert hast, dann geh als Demokrtieanhänger auf die Straße und mach gebrauch davon !

Wenn du in einem demokratischen Land leben willst, musst du erst mithelfen eines zu erschaffen !

In diesem Land wird dir nur eine Demokratie vorgegaukelt. Klingt komisch, ist aber so ! Es stört das Wort "parlamentarisch" . Was wir brauchen ist eine Volks- oder Bürgerdemokratie, gesteuert über die bereits bestehenden 299 Wahlkreise in D

Du musst lernen die richtigen Fragen stellen, wie zum Beispiel:

Warum wird die BRD bei der UN immer noch als Angriffststaat und nicht als souveränes Land geführt !? Warum steht im Grundgesetz drin, dass wir bei der Wiedervereinigung das Recht bekommen uns als Volk eine Verfassung zu geben und haben aber noch keine ? (Wir bekommen sie auch nicht :-) Warum sagt das Volk nein zu TTIP und die Politiker machen es trotzdem. Warum sagt das Volk nein zu Fracking, Chemtrails und Gensaatgut u. wir habens trotzdem ? Warum unterstützen unsere Politiker ein Faschistenregime, also Nazis in der Ukraine ? Warum zahlt die BRD, übrigens nach Aussage des Bundesverfassungsgerichtes 1973, kein Staat sondern eben eine Firma der Siegermächte, immer noch ca. 30 Milliarden pro Jahr für die Besatzungskosten ? Lies mal dein Grundgesetz und frag dich warum sie seither 59 mal dies geändert und verschlechtert haben !

Weil wir nicht uns gehören !

Weil nicht unsere Politiker in unserem Auftrag das Land regieren, sondern Bänker, Konzerne und leider immer noch die Siegermächte.

Und wer hätte die Aufgabe, nach ihrem Eid, diesen Schaden von der deutschen Bevölkerung fern zu halten ?

Antwort: Die Politiker, die in unserem Auftrag, unsere Macht als Souverän v. Deutschland, geliehen bekommen !

Jede Stimme die bei Wahlen dieses Lügenkonstrukt füttert, hilft mit es am Leben zu erhalten.

-Also behalte deine Stimme uns überzeuge andere dies auch zu tun, informiere dich bei den 130 Mahnwachen weltweit auf Facebook, -nimm alles Geld von der Bank, jeden Monat, denn damit arbeiten sie, -mache keine Schulden, keine Kredite, denn damit hältst du dieses System am Leben. -Kaufe so gut es geht nicht im Supermarkt, sondern bei Metzgern, Bäckern und Geschäften von ansässigen Kaufleuten, damit das Geld in deiner Region bleibt !

https://www.gutefrage.net/frage/welche-politische-partei-soll-ich-waehlen-demokratiewahlen
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Alois

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #196 am: 4. Januar 2015, 20:02:29 »
Ja, ein paar von den Fragen stelle ich mir auch, aber er reisst sein Gedankengebäude wieder mit dem Arsch ein, wenn er die Chemtrails erwähnt.
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #197 am: 4. Januar 2015, 20:12:21 »
'Gedankengebäude' würde ich das nicht nennen, höchstens Ruine.  :)

Falls du dir tatsächlich ein paar dieser Fragen auch stellst, solltest du mal einen Blick ins 'Buch'werfen.
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Offline Alois

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #198 am: 4. Januar 2015, 20:51:19 »
Zitat
Gedankengebäude' würde ich das nicht nennen, höchstens Ruine
ja, das mag schon eine Ruine sein. Einige Themen sind meiner Ansicht nach schon der näheren Betrachtung wert, als da wären: Fracking, Gensaatgut, Ukraine. Immerhin haben sich diverse Medien für die einseitige Berichterstattung in Sachen Ukraine schon entschuldigt. Und DER SPIEGEL bietet auch "Rußlandverstehern" ein Forum, hat sich aber für das unsägliche Titelbild STOPPT PUTIN JETZT! (31/2014) noch nicht geschämt.
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #199 am: 4. Januar 2015, 22:29:07 »
Zitat
Kaufe so gut es geht nicht im Supermarkt, sondern bei Metzgern, Bäckern und Geschäften von ansässigen Kaufleuten, damit das Geld in deiner Region bleibt !

Ah ja, eine wirklich tolle Idee, das habe ich irgendwo schon mal gelesen.

Zitat
16. Wir fordern die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seiner Erhaltung, sofortige Kommunalisierung der Groß-Warenhäuser und ihre Vermietung zu billigen Preisen an kleine Gewerbetreibende, schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbetreibenden bei Lieferung an den Staat, die Länder oder Gemeinden.

Aber wo war das nur? <scharf nachdenk>

Ach ja, hier:

http://www.documentarchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html

Also dann war das doch nicht so maßlos originell.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #200 am: 5. Januar 2015, 07:30:44 »
Und DER SPIEGEL bietet auch "Rußlandverstehern" ein Forum, hat sich aber für das unsägliche Titelbild STOPPT PUTIN JETZT! (31/2014) noch nicht geschämt.

Aha. Man sollte also Putin gewähren  und ihn noch ein paar Verstöße gegen das Völkerrecht durchgehen lassen?
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #201 am: 5. Januar 2015, 08:19:25 »
Zitat
Gedankengebäude' würde ich das nicht nennen, höchstens Ruine
ja, das mag schon eine Ruine sein. Einige Themen sind meiner Ansicht nach schon der näheren Betrachtung wert, als da wären: Fracking, Gensaatgut, Ukraine. Immerhin haben sich diverse Medien für die einseitige Berichterstattung in Sachen Ukraine schon entschuldigt. Und DER SPIEGEL bietet auch "Rußlandverstehern" ein Forum, hat sich aber für das unsägliche Titelbild STOPPT PUTIN JETZT! (31/2014) noch nicht geschämt.

Womit sich Spiegel, vor allem Spiegel-online vollkommen unglaubwürdig bis unerträglich macht. Irgendwo anders hatte ich mich dazu schon mal geäußert, daher nur soviel, daß die Spiegel-Leute überhaupt nicht mehr überblicken, wie sehr sie ihre Reputation zerstören.
Was die Kommentare bei Spiegel-online angeht, so werden wüsteste und wirrste USA-Bashereien -die USA sind IMMER schuld, egal woran-, durchgeknallteste VT-Schwachköpfigkeiten und abgedrehtestes linksradikales Revolutionsgeraune (sowas, was der Limettenbieger hier bei uns abläßt, aber nur aus der linksdrehenden Ecke), durchgelassen, Antworten, gar Frotzeleien von zurechnungsfähigen Foristen aber nicht. Da ist das für SPON-Leser klassische Sozialneidgewimmer nur folkloristisches Beiwerk. Wenn die SPONler der Sache nicht mehr Herr werden, wird das Forum zugemacht. Fertig.

Abgesehen davon, daß dieses Vorgehen die Zurechnungsfähigen verprellt, so haut sich der Spiegel damit selbst in die Pfanne, denn aufgrund der Qualität der Mehrheit der Lesermeinungen (das ist der Rückschluß) schließt der externe Leser/Beobachter auf die Qualität des Mediums an sich. Peinlicher kann man sich nicht sein Ansehen zerschießen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #202 am: 11. Januar 2015, 22:10:30 »
Xavier Naidoo brachte mich auf die Idee, ein bißchen Namen zu gugeln. Bei "Sonnenstaatland" fand ich diese Niedlichkeit in Richard Sharpes Leib- und Magenrevier:

http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-sonnenstaatland-

Zitat
Kommentar von Cleverle, 26.12.2014

Systemschreiberlinge oder nur psychisch kranke Spinner?

Mein Nachbar ist 64 Jahre jung und wehrt sich gegen Mülltonengebühren, die er aus den letzten 6 Jahren nachzahlen soll, obwohl er alleine lebt.

Ist er jetzt auch ein "Reichsbürger"?

Und wenn ich mir das hier so durchlese, frage ich mich ernsthaft, ob solche Sonnenstaatlandis und sogenannte "Systemschreiberlinge" von meinen Steuergeldern mitfinanziert werden.


Kommentar von dataways, 26.12.2014

Jeder hat das Recht, sich mit allen legalen Mitteln gegen ungerechtfertigte Gebühren zu wehren.

Was das allerdings damit zu tun hat, ob jemand alleine oder zu Zweit lebt, erschließt sich mir nicht. Auch Single-Haushalte müssen Abfallgebühren zahlen.

Die "Systemschreiberlinge" von Sonnenstaatland arbeiten, so weit ich das mitbekommen habe, unentgeltlich. Wie sollen die auch finanziert werden: Kommunal, also vom Bezirk Berlin-Mitte? Vom Land Berlin? Von der Bundesrepublik Deutschland? Aus welchen Töpfen?

Warum streiten sich diese "Systemschreiberlinge" untereinander in öffentlich zugänglichen Foren?

Warum wohnen einige dieser "Systemschreiberlinge" in Österreich und in der Schweiz? Wird folgerichtig Sonnenstaatland von 3SAT finanziert?

und als Sahnehäubchen

Zitat
Antwort von spektralyse, 10.06.2013

ocj glaube das ist einen seite von nwo-agentens die bezahlt werden um desinformation zu machen. Meine freunde und ich Haben das rächerchiert in der gruppe chemtrails wo wir solhce, informationen austauschen tun . es wissen wviele was pasiert aber es ist noch gefährlich für brd und sie bauen, diese, seiten um es zu verstekcen ..!!! nicht auf daruaf reinfallen den es ist gefärlich!!?!??!? schreiben sie mir wenn si weitere informationen für oder gegen sonnen staatland haben!!! es ist dringent!!
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Kommentar von PatrickLassan, 19.07.2013

    Du liegst völlig daneben.

    Chemtrails sind ein Aberglaube.

    Lern deutsch.

    Siehe drittens. Kann man nicht oft genug sagen.

Kommentar von IsaKrono, 09.09.2013

Danke Patrick. Leider kann ich deine Antwort nicht als beste Auswählen.

Grüße Isa

 :laugh_above:


Eine umfassende und fundierte Analyse inkl. Zustandsbeschreibung sowie Erläutertungen der Absichten des Sonnenstaatlandes und seiner Protagonisten ist hier zu lesen:

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2014/02/11/krr-faq-net-wer-oder-was-ist-sonnenstaatland/


Außerdem sind wir verwirrte, systemtreue Kunststudenten, die Mainstreamstuß nachplappern:

http://steinzeitkurier.wordpress.com/2014/11/18/sonnenstaatland-hoax/
« Letzte Änderung: 11. Januar 2015, 22:17:05 von A.R.Schkrampe »
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #203 am: 12. Januar 2015, 15:10:04 »
Ein User, der mir schon häufiger aufgefallen ist (u.a. als Fan von Andreas Clauss) hat Probleme mit Unterschriften, speziell mit  dem Zusatz 'Im Auftrag':
Zitat
Namensänderung: Unterschrift »im Auftrag« gültig?
Frage von TheUser1992 TheUser1992 vor ca. 20 Std.

Die Unterschrift wird im Rathaus durch einen Mitarbeiter auf entsprechendes Dokument gebracht. Das Türschild lässt vermuten, er sei Standesbeamter. Das sieht wie folgt aus:
Namensänderung

[…]

im Auftrag
[Unterschrift]
[Name]

Wie kann die Rechtsgültigkeit bewiesen werden? Gibt es exakte Gesetzesquellen dazu?
https://www.gutefrage.net/frage/namensaenderung-unterschrift-im-auftrag-gueltig

Nicht direkt 'reichsdeppisch', aber zumindest grenzwertig.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #204 am: 12. Januar 2015, 17:29:17 »
Sein neues Problem scheint übrigens mit einem etwas älteren Problem zusammen zu hängen:
Zitat
Wie kann ich möglichst günstig meinen Familiennamen ändern?
Zitat
Allgemein finde ich es ziemlich absurd, dass Menschen sich von anderen vorschreiben lassen müssen, wie sie heißen. Eigentlich sollte das jeder Mensch völlig frei selbst entscheiden dürfen....  Aus der BRD aus zusteigen, eine Staatsangehörigkeit wie Preußen, Sachsen etc. anzunehmen und dabei den Namen zu ändern, wäre zwar möglich, mir jedoch vorerst zu viel.
https://www.gutefrage.net/frage/wie-kann-ich-moeglichst-guenstig-meinen-familiennamen-aendern?foundIn=user-profile-question-listing
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Offline Andreas

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #205 am: 20. Januar 2015, 13:37:47 »
Hier wird von Reichsdödeln gesprochen, ich habe mich mal in das FGG § 1 gelesen und da steht in § 1 Zitat:

§ 1 FGG. Für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welche durch Reichsgesetz den Gerichten übertragen sind, gelten, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die nachstehenden allgemeinen Vorschriften.
Reichsgesetz? sind die Richter mit Reichsdödeln gemeint ? Sorry ich bin kein Jurist aber ich bitte mal um aufklärung
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #206 am: 20. Januar 2015, 13:51:00 »
Hier wird von Reichsdödeln gesprochen, ich habe mich mal in das FGG § 1 gelesen und da steht in § 1 Zitat:

Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FGG) trat 1898 in Kraft, deshalb der Bezug auf 'Reichsgesetze' Es galt bis 2009, da wurde es nämlich durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ersetzt.

Zitat
Reichsgesetz? sind die Richter mit Reichsdödeln gemeint ? Sorry ich bin kein Jurist aber ich bitte mal um aufklärung

Damit sind Anhänger der Reichsbürgerbewegung gemeint.
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgerbewegung
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Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #207 am: 20. Januar 2015, 13:59:46 »
Hier wird von Reichsdödeln gesprochen, ich habe mich mal in das FGG § 1 gelesen und da steht in § 1 Zitat:

§ 1 FGG. Für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welche durch Reichsgesetz den Gerichten übertragen sind, gelten, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die nachstehenden allgemeinen Vorschriften.
Reichsgesetz? sind die Richter mit Reichsdödeln gemeint ? Sorry ich bin kein Jurist aber ich bitte mal um aufklärung

Tja, woran könnte das wohl liegen? Vielleicht daran, dass das FGG so alt ist, dass es noch Reichsgerichte gab als es entstanden ist? Das FGG ist übrigens seit dem 1.9.2009 außer Kraft. Seit dem gilt das FamFG. Schon lustig, bei noch gültigen Gesetzen wird argumentiert, dass diese ungültig seien. Und zum Beweis wird ein Gesetz angeführt was tatsächlich außer Kraft ist.

Um die Sache abzukürzen würde ich Dich bitten Deine Fragen in einem Faden gesammelt zu stellen und nicht quer durchs Forum zu verstreuen. Mach weiter in Deinem Vorstellungsthread oder mach unter Allgemeine Diskussion einen "Andreas wills wissen" Faden auf.

Oder lies Dir erst einmal wie von kairo angeraten das Vorwärts in die Vergangenheit durch. Da hast Du die gängisten Thesen widerlegt.

Und nein, die Richter sind nicht die Reichsdödel. Reichsdödel sind Leute die auf so dusslige Ideen kommen, dass Gesetze nicht gelten oder wir noch im Deutschen Reich leben weil im FGG und anderen Vorschriften noch von Reichsgesetzen die Rede ist.
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #208 am: 23. Januar 2015, 08:33:48 »
Geltungsbereich, ein Urteil des BVerwG und Newstopaktuell:

Zitat
Wo wird der Geltungsbereich des StVG und der StVZO konkret definiert?

Zitat

Hallo da ich im Inernt auf diesen Artikel gestoßen bin wollte ich mal genauer wissen was Andere dazu sagen. Wo wird der Geltungsbereich des StVG und der StVZO denn nun deviniert? Denn es ist ja so was die Rechtliche Seite wie Polizei sich und Richter sich darauf berufen können. Und das wird sicher nicht in dem Gedanken getan jemanden zu betrügen sondern vermutlich in dem Wissen oder eben Glauben darüber wo das StVG und die StVZO denn nun ihren Geltungsbereich definieren!
Ich habe keine Hinweise gefunden woraus das nun ersichtlich wird?
Ansonsten liegt nämlich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG) vor.
Hier der Artikel: https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/auserst-wissenswert-man-braucht-...
Ein paar Rosinen aus seinen Kommentaren:
Zitat
. Aber warum sollte sich eine Firma denn nicht auch Ministerium nenne dürfen? Ich möchte wirklich nur zu ende denken und nicht irgendetwas vertreten außer einen kritischen Blick auf die Dinge.
Zitat
Ist das gesetzlich festgehalten das Ministerien keine Firmen sein dürfen?

https://www.gutefrage.net/frage/wo-wird-der-geltungsbereich-des-stvg-und-der-stvzo-konkret-definiert?foundIn=user-profile-question-listing
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #209 am: 24. Januar 2015, 10:43:42 »
Seufz, die Leutchen haben wohl alle eine ... Lernbefreiung. Aber auch das, was man allgemein so ungefähr als "logisches Denken" bezeichnet, scheinen sie nur in minimer Menge zu besitzen.
Um einmal hinten zu beginnen: Den Grundsatz der "Firmenwahrheit" scheinen die RD nicht zu kennen. Denn allein daraus, dass eine Firmenbezeichnung die Rechtsform der Unternehmung erkennen lassen muss, folgt mittels logischen Denkens, dass eine Firma nicht als Ministerium bezeichnet werden darf, weil Ministerium eben keine Rechtsform des Privatrechts ist.
Es kommt aber eh noch dicker: Wer trotzdem so tut, als sei seine Firma (oder was auch immer) ein Ministerium, kann sich auch mit den Regeln gegen unlauteren Wettbewerb in Konflikt bringen. Ferner gibt es in den meisten Staaten auch Bestimmungen zum Schutz staatlicher Kennzeichen, Wappen usw. Nun ist dadurch, dass jemand sich als Minister oder eine wie auch immer geartete Vereinigung, Vermögensmasse o. dgl. als Ministerium bezeichnet, noch nicht gesagt, dass damit eine Verwechslung mit einem bestimmten Minister bzw. Ministerium, insbesondere mit einem deutschen, erreicht oder angestrebt wird. Je nach Lage der Dinge kann daher eine Strafbarkeit nach deutschem Recht gegeben sein oder auch nicht, unter Umständen kann aber auch ein ausländischer Staat sich verletzt sehen und in Deutschland klagen oder doch die deutschen Behörden zu einem Vorgehen auffordern. Endlich gibt es auch Strafbestimmungen etwa gegen Amtsanmassung und dergleichen. Wer sich also so aufführt, als ob er ein staatliches Organ wäre, insbesondere "hoheitliche Gewalt" auszuüben versucht, kann sich daher leicht einmal mit der echten Staatsgewalt konfrontiert sehen.
Das mussten, dem Vernehmen nach, auch bereits deutsche Steuerfahnder in der Schweiz erleben, die dort ohne Absprache mit den Schweizer Behörden ermittelten und sich dann plötzlich ein Polizeirevier von innen ansehen durften.

Der Geltungsbereich eines Gesetzes darf natürlich auch nie fehlen. Es ist ja sonst nicht klar, wo ein Erlass gilt. Wenn der Geltungsbereich nicht klar eingegrenzt wird, dann gelten Gesetze auch auf dem Mond oder auf dem Mars, was den Marsbewohnern allerdings reichlich gleichgültig sein mag.
Die naheliegende, eigentlich jedem vernunftbegabten Wesen einleuchtende Lösung ist ganz einfach: Gesetze gelten, wenn nicht ausdrücklich anders gesagt, immer auf dem gesamten Staatsgebiet. Daher gelten Bundesgesetze in der ganzen Bundesrepublik, thüringische Landesgesetze aber nur in Thüringen, bayrische in Bayern usw. Ebenso gelten französische Gesetze nur in Frankreich, nicht aber in Deutschland. Dieser Fall ist aber insofern interessant, als es tatsächlich ursprünglich französische Gesetze gibt, die in Deutschland nachwirken, und deutsche, die in Frankreich nachwirken, sie gelten aber jetzt als deutsche bzw. französische.
Natürlich gibt es auch Staaten, die in einer besonderen Lage sind. So kann man im Vereinigten Königreich, das staatsrechtlich ja aus verschiedenen Teilen besteht, tatsächlich Gesetze finden, die ausdrücklich für "England und Wales" oder für "England, Wales und Schottland" usw. erlassen werden. Das liegt allerdings an der besonderen staatsrechtlichen Natur des Vereinigten Königreichs und lässt sich so auf einen Bundesstaat wie Deutschland nicht übertragen. Auch z. B. in Dänemark kann es Gesetze geben, die nur im "dänischen" Dänemark gelten, aber etwa nicht auf den Färöern, da diese eine gewisse Autonomie besitzen und daher für manche Bereiche eigene Gesetze haben. Auf solche staatsrechtliche Besonderheiten nehmen oft auch Schlussklauseln internationaler Verträge Bezug, indem sie ausdrücklich vorsehen, dass bei der Ratifikation festgelegt werden kann, in welchen Gebieten eines Staates der betreffende Vertrag gelten solle. Oft findet sich dann bei Ratifikationen des Vereinigten Königreichs der Hinweis, dass der betreffende Vertrag "für das Königreich in Europa" gelten solle, was nur klarstellt, dass er eben z. B. auf den Falklandinseln nicht gelten solle. Da Deutschland derartige Aussengebiete nicht hat, spielt das für die BRD aber auch keine Rolle.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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