Seufz, die Leutchen haben wohl alle eine ... Lernbefreiung. Aber auch das, was man allgemein so ungefähr als "logisches Denken" bezeichnet, scheinen sie nur in minimer Menge zu besitzen.
Um einmal hinten zu beginnen: Den Grundsatz der "Firmenwahrheit" scheinen die RD nicht zu kennen. Denn allein daraus, dass eine Firmenbezeichnung die Rechtsform der Unternehmung erkennen lassen muss, folgt mittels logischen Denkens, dass eine Firma nicht als Ministerium bezeichnet werden darf, weil Ministerium eben keine Rechtsform des Privatrechts ist.
Es kommt aber eh noch dicker: Wer trotzdem so tut, als sei seine Firma (oder was auch immer) ein Ministerium, kann sich auch mit den Regeln gegen unlauteren Wettbewerb in Konflikt bringen. Ferner gibt es in den meisten Staaten auch Bestimmungen zum Schutz staatlicher Kennzeichen, Wappen usw. Nun ist dadurch, dass jemand sich als Minister oder eine wie auch immer geartete Vereinigung, Vermögensmasse o. dgl. als Ministerium bezeichnet, noch nicht gesagt, dass damit eine Verwechslung mit einem bestimmten Minister bzw. Ministerium, insbesondere mit einem deutschen, erreicht oder angestrebt wird. Je nach Lage der Dinge kann daher eine Strafbarkeit nach deutschem Recht gegeben sein oder auch nicht, unter Umständen kann aber auch ein ausländischer Staat sich verletzt sehen und in Deutschland klagen oder doch die deutschen Behörden zu einem Vorgehen auffordern. Endlich gibt es auch Strafbestimmungen etwa gegen Amtsanmassung und dergleichen. Wer sich also so aufführt, als ob er ein staatliches Organ wäre, insbesondere "hoheitliche Gewalt" auszuüben versucht, kann sich daher leicht einmal mit der echten Staatsgewalt konfrontiert sehen.
Das mussten, dem Vernehmen nach, auch bereits deutsche Steuerfahnder in der Schweiz erleben, die dort ohne Absprache mit den Schweizer Behörden ermittelten und sich dann plötzlich ein Polizeirevier von innen ansehen durften.
Der Geltungsbereich eines Gesetzes darf natürlich auch nie fehlen. Es ist ja sonst nicht klar, wo ein Erlass gilt. Wenn der Geltungsbereich nicht klar eingegrenzt wird, dann gelten Gesetze auch auf dem Mond oder auf dem Mars, was den Marsbewohnern allerdings reichlich gleichgültig sein mag.
Die naheliegende, eigentlich jedem vernunftbegabten Wesen einleuchtende Lösung ist ganz einfach: Gesetze gelten, wenn nicht ausdrücklich anders gesagt, immer auf dem gesamten Staatsgebiet. Daher gelten Bundesgesetze in der ganzen Bundesrepublik, thüringische Landesgesetze aber nur in Thüringen, bayrische in Bayern usw. Ebenso gelten französische Gesetze nur in Frankreich, nicht aber in Deutschland. Dieser Fall ist aber insofern interessant, als es tatsächlich ursprünglich französische Gesetze gibt, die in Deutschland nachwirken, und deutsche, die in Frankreich nachwirken, sie gelten aber jetzt als deutsche bzw. französische.
Natürlich gibt es auch Staaten, die in einer besonderen Lage sind. So kann man im Vereinigten Königreich, das staatsrechtlich ja aus verschiedenen Teilen besteht, tatsächlich Gesetze finden, die ausdrücklich für "England und Wales" oder für "England, Wales und Schottland" usw. erlassen werden. Das liegt allerdings an der besonderen staatsrechtlichen Natur des Vereinigten Königreichs und lässt sich so auf einen Bundesstaat wie Deutschland nicht übertragen. Auch z. B. in Dänemark kann es Gesetze geben, die nur im "dänischen" Dänemark gelten, aber etwa nicht auf den Färöern, da diese eine gewisse Autonomie besitzen und daher für manche Bereiche eigene Gesetze haben. Auf solche staatsrechtliche Besonderheiten nehmen oft auch Schlussklauseln internationaler Verträge Bezug, indem sie ausdrücklich vorsehen, dass bei der Ratifikation festgelegt werden kann, in welchen Gebieten eines Staates der betreffende Vertrag gelten solle. Oft findet sich dann bei Ratifikationen des Vereinigten Königreichs der Hinweis, dass der betreffende Vertrag "für das Königreich in Europa" gelten solle, was nur klarstellt, dass er eben z. B. auf den Falklandinseln nicht gelten solle. Da Deutschland derartige Aussengebiete nicht hat, spielt das für die BRD aber auch keine Rolle.