Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67933 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #210 am: 24. Januar 2015, 11:56:55 »
In Großbritannien gab es übrigens bis ins 19.Jahrhundert hinein eine  weitere Besonderheit: Da die Stadt Berwick-upon-Tweed, die genau auf der Grenze zwischen England und Schottland liegt, deshalb eine Art Sonderstellung hatte, wurde sie  häufig gesondert erwähnt. Die Geschichte, dass Berwick sich über 100 Jahre lang im Krieg mit Russland befunden habe, weil man vergessen hatte, sie im Vertrag von Paris 1856 zu erwähnen, der den Krimkrieg beendete, ist allerdings ein Märchen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berwick-upon-Tweed
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #211 am: 3. Februar 2015, 20:12:55 »
Mal wieder ein altes Märchen - Kriegsgefangenensold nach HLKO:

Zitat
Wie stehen die Chancen?Was stimmt?
FRAGE VON  paddylol paddylol vor ca. 1 Std.
Hallo :) Ich bin durch einen Link auf das Thema "Unterhalt nach HLKO, Kapitel II Artikel 7" gestoßen. Das hört sich natürlich Traumhaft an. Aber wie stehen denn die Chancen wenn man das beantragen würde? Und wo genau müsste man das beantragen? Ich habe nun wirklich viel darüber gelesen aber eine richtig Antwort gab es nie weil sich die Leute nie einig sind. Manche sagen so, die anderen so. Das Thema verwirrt mich sehr ^^

Auch hab ich viel darüber gelesen ob Deutschland nun ein Staat ist oder nicht, ob BRD oder Deutsches Reich. Wenn ich hier die Frage stellen würde kämen Antworten wie überall- 50/50. Aber wer kann denn diese Frage wirklich beantworten, wer kann mir zu 100% sagen was "Stimmt" ? Beide Seiten argumentieren meiner Meinung nach sehr gut aber jeder Behauptet auch dass der andere lügt, es werden Gesetzte genannt usw.^^ Oder gibt es in diesem Fall kein "richtig" und man muss für sich selbst entscheiden? Danke :)

https://www.gutefrage.net/frage/wie-stehen-die-chancenwas-stimmt?foundIn=answer-listing
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #212 am: 3. Februar 2015, 20:46:18 »
Ich zitiere mal:
Zitat
Art. 7
 
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fusse zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangengenommen hat.

Vielleicht ist aber auch eine Verwechslung untergekommen:
Zitat
Art. 17
 
Die gefangenen Offiziere erhalten dieselbe Besoldung, wie sie den Offizieren gleichen Dienstgrades in dem Lande zusteht, wo sie gefangen gehalten werden; ihre Regierung ist zur Erstattung verpflichtet.
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #213 am: 3. Februar 2015, 21:12:32 »
Ja und die ganzen Reichsdeppen fordern die Besoldungsgruppe A2 (laut Herrn Frühwald ca. 1700€ [! diese Summe ist falsch und ist zu gering angesetzt :P !] oder gerne auch mal die Gruppe B1.
Naja dazu sollten sie Wissen dass:
01. es keine B1 Besoldung bei der Bundeswehr gibt (gibt nur A2 bis A13 und B3 - B10) siehe Spoiler
02. diese Besoldungsgruppen (also B3 bis B10) für höhre Stabsoffiziere und Generalsränge bzw. Beamten vorbehalten sind (siehe PDF Dokument)
03. wie im vorigen Post man nur den Sold bekommt dessen Rang man inne hat
04. ich kaum einen Reichi kenne der gerade beim Bund ist oder war (abgesehen wahrscheinlich vom Grundwehrdienst)
05. sie nur geil auf das Geld sind
06. sich Deutschland nicht im Krieg befindet, dadurch folglich die HLKO keine Anwendung finden kann
07. es keine verbrieften Sanktionsmöglichkeiten gibt welche zur Anwendung kommen, wenn sich ein Land nicht an sie hält
08. meiner Meinung nach, diese Argumentation und Forderung der Reichis, jeden aktiven Soldaten sowie alle Reservisten beleidigen
09. würde es gerade Deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft geben würde ich den Reichis dann erst Recht mal meine Wohnung und das Treppenhaus  ganz genau zeigen , so mit Kopf gegen 
      jedes Objekt "stubsen" ;) damit sie vlt. Kapieren wie blöd sie sind

Edit: Link zur Besoldungstabelle der Bundeswehr auf der Homepage des Minesteriums für Verteidigung in den Spoiler gelegt.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2015, 21:21:58 von tobias-vom-rias »
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #214 am: 12. Februar 2015, 07:25:13 »
Anscheinend ist da jemand auf den Unfug hereingefallen, der von 'News Top Aktuell' verbreitet wird:
Zitat
Fahren ohne Führerschein erlaubt!
Frage von Eren36 Eren36 vor ca. 5 Std.

Wenn man die neueste StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) betrachtet, also nicht die von 1937, sondern vom 26.04.2012, dann stellt man fest, dass die Paragrafen 1 bis 15 weggefallen sind.

Durch die Aufhebung der Paragrafen 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht: Führerscheine, Fahrerlaubnis (man kann es gern selbst nachlesen) einfach weggefallen (siehe Bild 1 & Bild 2)

Das ist aber noch nicht alles :-)

Werfen wir nun einen Blick auf den Geltungsbereich der STVZO. Da hieß es unter Paragraf 69 einst (siehe Bild 3)

Hier fehlt eindeutig die Territorialität, also das Territorium, in welchem die STVZO zu gelten hat. Zu lesen ist: “gilt für den gesamten Straßenverkehr”. Ah ja!

Also auch für den Straßenverkehr in Holland… in Amerika… in Australien… in Peru? Wohl kaum, denn diese Territorien dürften eigene Straßenverkehrsrichtlinien oder Ordnungen und Gesetze vorhalten.

Da im Geltungsbereich kein Territorium genannt wird, verstößt die STVZO schon von Haus aus gegen das Bestimmtheitsgebot und gegen die Rechtssicherheit.

Damit war die STVZO nach heutigem Stand der Dinge schon bei Einführung null und nichtig.

Meine Frage jetzt: Gibt es irgendwo ein Haken oder geht das wirklich?
https://www.gutefrage.net/frage/fahren-ohne-fuehrerschein-erlaubt?foundIn=user-profile-question-listing
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #215 am: 12. Februar 2015, 13:41:04 »
Anscheinend hat da jemand 'aus Langeweile' UPIK entdeckt:

Zitat
Warum ist Deutschland im US Amerikanischen Firmen Register als Firma registriert?
Frage von bootmobil bootmobil vor ca. 21 Std.

Habe aus Langeweile das gemacht und habe entdeckt das Deutschland Germany DE Im US Amerikanischem Firmen Register steht warum ist das so ? Ist Deutschland also eine Firma und kein Staat ? Bitte Nur Leute die sich damit vlt auskennen und mehr wissen.

https://www.gutefrage.net/frage/warum-ist-deutschland-im-us-amerikanischen-firmen-register--als-firma-registriert?foundIn=tag_overview
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Offline Andreas

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #216 am: 14. Februar 2015, 11:39:20 »
hallo erst mal. ich hätte einige fragen aber wenn ich das hier lese dann treue ich mich nicht denn ich möchte nicht in die gleiche schublade wie die reichstdeppen kommen, ich habe so einige seiten schon mal auf gerufen im internet und auch auf die seiten vom BverfG so wie auch im BGBl nach geschlagen da gibt es urteile z.B. das nur staatenlose einen perso bekommen ich habe einen bin ich staatenlos ? also kein deutscher ?
 

Offline physik durch wollen

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #217 am: 14. Februar 2015, 11:43:52 »
hallo erst mal. ich hätte einige fragen aber wenn ich das hier lese dann treue ich mich nicht denn ich möchte nicht in die gleiche schublade wie die reichstdeppen kommen, ich habe so einige seiten schon mal auf gerufen im internet und auch auf die seiten vom BverfG so wie auch im BGBl nach geschlagen da gibt es urteile z.B. das nur staatenlose einen perso bekommen ich habe einen bin ich staatenlos ? also kein deutscher ?
Ja du hast es erkannt du bist ein Depp und bekommst von mir das grosse
L
und das heisst nicht Lipton. Wenn du lesen kannst, schau in das Online Buch...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline Ferkel

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #218 am: 14. Februar 2015, 11:50:10 »
Bin dafür Andreas zu sperren. Seine einzige Intention ist es, zu trollen. Dieselbe Frage hat er gestern schon gestellt und auch eine Antwort darauf bekommen.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #219 am: 14. Februar 2015, 11:51:02 »
hallo erst mal. ich hätte einige fragen aber wenn ich das hier lese dann treue ich mich nicht denn ich möchte nicht in die gleiche schublade wie die reichstdeppen kommen, ich habe so einige seiten schon mal auf gerufen im internet und auch auf die seiten vom BverfG so wie auch im BGBl nach geschlagen da gibt es urteile z.B. das nur staatenlose einen perso bekommen ich habe einen bin ich staatenlos ? also kein deutscher ?

Die Frage wurde doch schon beantwortet, hier:

http://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1413.msg38889#msg38889

Was soll das geben? Frage solange wiederholen bis keiner mehr antwortet und dann behaupten, dass Deine Aussage stimmen würde, weil keiner widerspricht?
 

Offline Marcel REICH

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #220 am: 14. Februar 2015, 11:57:07 »
hallo erst mal. ich hätte einige fragen aber wenn ich das hier lese dann treue ich mich nicht denn ich möchte nicht in die gleiche schublade wie die reichstdeppen kommen, ich habe so einige seiten schon mal auf gerufen im internet und auch auf die seiten vom BverfG so wie auch im BGBl nach geschlagen da gibt es urteile z.B. das nur staatenlose einen perso bekommen ich habe einen bin ich staatenlos ? also kein deutscher ?

Ihr müsst doch einfach nur richtig lesen, dann wisst ihr wo seine Problematik liegt: er hat nach dem Buch geschlagen! Das arme Buch!
Staatenlos durch die Nacht
bis ein neues Reich erwacht
Staatenlos und unfrei
da ist der Hartzer gern dabei.

[Frei nach Helene Fischer]
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #221 am: 23. Februar 2015, 14:24:52 »
Es ist schon erstaunlich, welche geistigen Klimmzüge manche Reichsdeppen unternehmen, um 'nachzuweisen', das im 2+4-Vertrag erwähnte 'vereinte Deutschland' wäre etwas völlig anderes:
Zitat
machen wir weiter mit dem Vertrag, der allen als Friedensvertrag verkauft wurde: Dem von bundesdeutscher Seite genannten 2-plus4-Vertrag. Offiziell heißt dieser: Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, vom 12. September 1990. In diesem Vertragswerk wird genau definiert, für wen dieser Vertrag in Kraft tritt. Mit keinem einzigen Wort wird darin erwähnt, daß der Vertragsnehmer die Bundesrepublik Deutschland, Deutschland oder die Deutsche Demokratische Republik ist. Es ist ausschließlich von einem vereinten Deutschland die Rede. Des Weiteren ist bereits im Artikel 1 genau definiert, daß das vereinte Deutschland die Gebiete der BRD, der DDR und ganz Berlins umfaßt. In Satz 4 des Artikel 1 ist auch klar geregelt, daß die Regierungen der BRD und der DDR sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland gewisse Bestimmungen enthält. Damit ist gesagt, daß ausschließlich das vereinte Deutschland rechtmäßiger Vertragsnehmer ist, das die BRD und die DDR zur Kenntnisnahme unterschrieben haben. Die erweiterte BRD konnte diesen Vertrag nicht ratifizieren. BGBl. 1990 Teil II, S. 1317 ff Diese Ratifikation hätte nur das vereinte Deutschland vornehmen können, dessen Regierung aus freien Wahlen hervorgegangen und deren Rechtsgrundlage eine Verfassung gewesen wäre. Im Vertrauen darauf sicherten die Alliierten zu, alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufzulösen und die Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Berlin und Deutschlands als Ganzes zu beenden. Es war ein Zugeständnis an das Deutsche Volk, gemäß des Selbstbestimmungsrechts der Völker unter Beachtung des Völkerrechts, seine Zukunft selbst in die Hand nehmen zu können. Um jedoch seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zu erhalten, hätte sich das vereinte Deutschland entsprechend der Drei-Elemente-Lehre verhalten müssen. Und das vereinte Deutschland ist wie schon erwähnt nicht die BRD, und nicht die DDR! Sie wurden beide am 17.07.1990 aufgelöst. Der Vertrag trat nicht in Kraft, da das vereinte Deutschland nicht hergestellt wurde und nicht identisch mit der BRD oder der DDR ist.
https://www.gutefrage.net/frage/warum-war-der-2-4-vertrag-notwendig-fuer-die-deutsche-eineheit
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Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #222 am: 23. Februar 2015, 14:59:29 »
Es ist schon erstaunlich, welche geistigen Klimmzüge manche Reichsdeppen unternehmen, um 'nachzuweisen', das im 2+4-Vertrag erwähnte 'vereinte Deutschland' wäre etwas völlig anderes:
Zitat
machen wir weiter mit dem Vertrag, der allen als Friedensvertrag verkauft wurde: Dem von bundesdeutscher Seite genannten 2-plus4-Vertrag. Offiziell heißt dieser: Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, vom 12. September 1990. In diesem Vertragswerk wird genau definiert, für wen dieser Vertrag in Kraft tritt. Mit keinem einzigen Wort wird darin erwähnt, daß der Vertragsnehmer die Bundesrepublik Deutschland, Deutschland oder die Deutsche Demokratische Republik ist. Es ist ausschließlich von einem vereinten Deutschland die Rede....
https://www.gutefrage.net/frage/warum-war-der-2-4-vertrag-notwendig-fuer-die-deutsche-eineheit

Nicht jeder kann so schlau sein, auch mal die Präambel zu lesen. Wir wollen ja keinen überfordern.
 

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #223 am: 24. Februar 2015, 07:58:16 »
Gestern abend bin ich noch über einen Kommentar zu einer ziemlich alten Frage gestolpert.
Zitat

BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Lies das was da steht sehr genau und mehrfach.

Auf Anfrage bei einem meiner Anwält, wurde mir unter anderem auch von zwei Richtern völlig Unabhängig von eineander bestädigt, das Ohne Geltungsbreicht keine Rechtssicherheit gilt. Geltungsbereiche sind immer anzugeben wenn sicher gestellt werden soll das das jeweilige Gesetz nicht nur in Flugzeugen oder der Bahn anwendbar ist. Und zur Info, einen Geltungsbereich gab es in 23 sehrwohl.Und die Aufhebung wurde sehrwohl vom Ami außenmister Unterzeichnet in Paris. Die Rede von Carlo Schmid 08.09.1945 habe ich im ganzen Gehört auf einem original video, und habe sie auch als Text vorliegen.In dieser zweifelt er von anfang an an das es keine gute sache wird. Frag einfach mal ältere Menschen was sie dazu sagen von wem das GG kommt.habe ich auch getan und wurde sehr überrascht das da das gleiche kommt 1000 fach gesagt wird. Wenn man etwas nicht war haben will, dann sollte man es sich am besten auch nicht schön reden. Es gibt Bundesdattenblätter die kann ein jeder einsehen lesen usw, die belgen das es die Aufgehobenen Gesetzt gibt, bzw so nicht mehr anwendbar sind. StPo, ZPO, GVG, OwiG. Es gibt auch Politiker die ich selbst Gesprochen habe, die auch sagen das Besatzug noch gibt. Steht auch im GG noch drinn.Steht immer wieder im Haushalt drinn was das kostet. 
https://www.gutefrage.net/frage/wo-gelten-die-deutschen-gesetze

Interessant fand ich, wer ihn angeblich in seinen Ansichten bestärkt hat:
Zitat
Ich kenne einen Oberstläutnand a.d. der Luftwaffe persönlich, er sagt jawohl ist so.
Irre ich mich, oder war Schröpfer nicht Oberstleutnant d.R.?

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #224 am: 24. Februar 2015, 08:49:22 »
Nicht jeder kann so schlau sein, auch mal die Präambel zu lesen. Wir wollen ja keinen überfordern.
Vermutlich das alte Reichsdeppenproblem. Präambeln haben keine Rechtsgültigkeit  :facepalm:
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -