Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67924 mal)

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Syssi

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #165 am: 17. Oktober 2014, 11:33:52 »
Profi-Reichi... Muss man sagen...
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #166 am: 17. Oktober 2014, 14:24:42 »
Noch solch ein Schwachmat (oder eine Schwachmatin).Es lohnt sich anscheinend, wenn man sich ältere Beiträge noch mal ansieht:

Zitat
KOMMENTAR VON  Moriana Moriana 11.10.2014 - 20:34
Kein Unfug.Informieren Sie sich doch mal richtig! Die kommen mit ihrem Mist nur durch, weil keiner richtig informiert ist. Reichsbürger heißt übrigens nur, dass man deutscher Staatsangehöriger ist, durch Abstammung lückenlos nachgewiesen bis vor 1913. Ein kaiserliches Gesetz also, das nach wie vor gilt. Interessanterweise bevorzugt die BRD die Nazi-Variante. Personalausweis/Reisepass weisen nicht Ihre Staatsangehörigkeit nach! Einfach mal bei Wikipedia schauen. Die BRD kann gar keine Staatsangehörigkeit vergeben, also tut sie so als ob. Sie haben einen Personalausweis, aber keine Staatsbürgerschaftsurkunde? Toll, dann sind Sie ein Stück Frachtgut nach Handelsrecht. Einen Friedensvertag aushandeln und eine Verfassung erstellen kannn nur das deutsche Volk. Wie gut, dass viele dieses Volkes das nicht wissen, oder (noch besser) meinen, das sei irgendwie "Nazi", sonst könnte die alliiertengesteuerte Willkür ja ein Ende haben. Denken Sie da mal ´drüber nach.
http://www.gutefrage.net/frage/warum-war-der-2-4-vertrag-notwendig-fuer-die-deutsche-eineheit#answer16520892
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #167 am: 17. Oktober 2014, 17:50:26 »
Diesen Kommentar von Moriana hatte ich übersehen.
Zitat
Ich habe den Vertrag gelesen, die deutsche Ratifizierung wurde nicht juristisch korrekt unterschrieben. Das Grundgesetz ist genau das, nach was es sich anhört. Die "BRD" ist ein Alliierten-Verwaltungskonstrukt, das für eine Übergangszeit Recht und Ordnung aufrecht erhalten sollte. Und zwar nur, bis Deutschland in seinen Grenzen von 1937 wiederhergestellt, und eine vom deutschen Volk abgesegnete Verfassung inkraftgetreten ist. Kohl und Genscher haben großzügig darauf verzichtet. Obama hat verkündet, Deutschland sei nach wie vor ein besetztes Land, und werde es auch noch lange bleiben. Nach Völkerrecht endet eine Besatzung nach 60 Jahren! Der Obama ist aber auch ein böser Nazi. Und der Schäuble, und Herr Gysi erst! Sie und noch andere haben eindeutig gesagt, dass Deutschland seit 1945 zu keiner Zeit souverän gewesen sei. Wenn man es genau nimmt, stehen wir seit dem Versailler Diktat immer unter der Fuchtel. Über den richtig bösen Nazi erfahren fast jeden Tag im Fernsehen jedes kleinste Detail. Aber weder dort, noch in den Schulbüchern sind fundierte Aussagen zu unserem Status, unserer Nationalität, den nicht gültigen Bundestagswahlen....zu finden. Gewollt ist, dass Deutsche alles deutsche geringschätzen. und sich am besten selbst abschaffen. Zwei plus vier ist ein Vertrag zwischen Alliierten und einer von Alliirten installierten Institution. Nicht mehr und nicht weniger. Informieren Sie sich! Wachen Sie auf, dadurch werden Sie nicht zum "Nazi". Oder träumen Sie weiter.

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #168 am: 18. Oktober 2014, 12:12:02 »
Diese Moriana ist voll auf dem Recihsdeppen-Trip:
Zitat
Okay, das Kompliment habe ich nicht verdient, bin zur Zeit etwas gestresst. Den Staatsangehörigkeitsausweis (gelber Schein) habe ich aber tatsächlich. Habe meine Abstammung lückenlos bis 1910 (also vor 13) zurück nachgewiesen. Hat außer Nerven 25 Euro gekostet. Jetzt warte ich auf die Bescheinigung des ESTA-Eintrags. Mein derzeitiger Reisepass ist grün, und der Personalausweis geht demnächst an seine Eigentümer zurück. So, jetzt lese ich nochmal durch, damit da nicht wieder Blödsinn steht.

http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-kostet-eine-abstammungsurkunde

Hört sich ein bisschen nach einer Kundin von Ironleafs & Co. an.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #169 am: 18. Oktober 2014, 17:04:15 »
Und weiter gehts:

Zitat
Sich den ESTA-Eintrag bestätigen zu lassen, ist ja nur eine "Kontrolle". Es ist schade, dass ein bestimmter Sinn vermutet wird. Normalerweise sind die Beweggründe ja eine persönliche Sache, Aber soviel sei gesagt.: Ich habe lieber eine bestätigte Staatsangehörigkeit, als eine vermutete, bin lieber eine natürliche, als eine juristische Person. Das ist eine Gefühlssache. Der zweite Punkt ist, dass mir diese Chips mehr als suspekt sind. Mir ist klar, dass ein anderer Rechtsstand mich nicht unbedingt vor einer Zwangshypothek oder ähnlichem schützt, aber den Versuch ist es wert. Falls Du auf irgendwelche "Reichsbürger" anspielst, sei unbesorgt, mit denen habe ich nun gar nichts am Hut. Ich versuche nur, auszuschöpfen, was mir möglich ist. Da bin ich mit Herrn Gysi ganz auf einer Linie, der endlich einen Friedensvertrag möchte. (und fang´jetzt bitte nicht mit 2 plus 4 an.) Mehr kann ich dazu nicht sagen. Nochmal danke für das angebotene und abgelehnte) Kompliment, auch wenn die Komik unfreiwillig war.
http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-kostet-eine-abstammungsurkunde

Ich hätte ihr übrigens den Link zum Buch von Schumacher geschickt, hat wohl nichts genutzt.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #170 am: 22. Oktober 2014, 07:25:18 »
Zitat
Nach welchen moralischen Prinzipien richtet sich das Oberste Gericht in Karlsruhe?
Frage von reisreisreis reisreisreis vor ca. 6 Std.

Richtet es sich nach der abrahamitischen moral, spricht es sich für die Mehrheit des Volkes aus (den einfachen und Schwachen) oder urteilt es im Sinne der Eliten?

Nicht direkt reichsdeppisch, aber dafür haben zwei meiner speziellen Freunde geantwortet - 'FreundGottes' und 'WotansAuge':
Zitat
Antwort von FreundGottes FreundGottes vor ca. 5 Std.

Die 7 Heiligen Prinzipien:

Erstes Prinzip: Die Vorgerichte haben Recht. Zweites Prinzip: Sitzt jetzt auch mein Hut richtig? Drittes Prinzip: Du kannst mich mal. Viertes Prinzip: Bauch einziehen, sonst sieht man so lächerlich im Fernsehen aus. Fünftes Prinzip: Wir brauchen mehr Geld. Sechstes Prinzip: Wie oft soll man diesen Büroangestellten noch sagen, dass sie den Fall nicht zur Entscheidung annehmen sollen? Siebentes Prinzip: Danach geh ich aber schnell aufs Klo.
Zitat
Antwort von WotansAuge WotansAuge vor ca. 6 Std.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht fällen ihre Entscheidungen, bzw. ihre Mitteilungen den Fall nicht zur Entscheidung anzunehmen, stets so, dass den Menschen mit einem hohen Kapitaleinkommen möglichst gut geholfen wird. Deshalb ist dort eine Entscheidung die nicht auf Rechtsbeugung beruht, eine große Seltenheit, aber keine prinzipielle Unmöglichkeit, denn meistens sind ja bereits die Gesetze so formuliert, dass den Menschen mit hohem Kapitaleinkommen möglichst gedient wird.

Je niedriger ein Gericht ist, umso größer ist die Chance auf einen fairen und kompetenten Richter zu treffen.
https://www.gutefrage.net/frage/nach-welchen-moralischen-prinzipien-richtet-sich-das-oberste-gericht-in-karlsruhe

Auf Kommentare habe ich verzichtet - bei den beiden lohnt sich das nicht.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #171 am: 22. Oktober 2014, 09:32:38 »
Der Support hat zugeschlagen, die Frage ist weg.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #172 am: 22. Oktober 2014, 14:12:43 »
Wieder mal ein 'Rechtsexperte', der § 317 ZPO nicht verstanden hat:
Zitat
Als Hintertürchen: Guck dir mal GENAU den Beschluss, bzw das Urteil an:Der Unterschied Beschluss - Urteil ist, dass ein Beschluss ein schriftliches Verfahren nach Aktenlage, ohne mündliche Verhandlung ist.Meisten bekommen die "Betroffenen" nur so genannte Ausfertigungen des Beschlüsse , bzw des Urteils. Da steht dann meistens sowas. wie:
"Justizangestellte als Urkundsbeamtin der geschäftsstelle" uterschrift -Tipse - Fast Immer fehlt:die Richterunterschrift, der Beglaubigungsvermerk der Richterunterschrift, Das Datum der Ausfertigung.
Wenn man sich die §§ 315 u 317 ZPO mal, GENAU durchliest, stellt man fest, dass so eine "Ausfertigung", so wie die Gerichte das für gewöhnlich machen, vollig wertlos ist. § 317 Abs 1 ZPO verlangt:

"Die URTEILE werden den Parteien ...... zugestellt"
Das Gesetz unterscheidet auch zwischen Abschrift und Urteil, für den Fall des Versäumnisurteils. N Versäumnisurteil gibts, wenn einer den Termin schwänzt. D.h.
Du als Partei musst ein URTEIL, bzw. n Beschluss bekommen, der die gesetzlichen Anforderen an ein Urteil bzw an einen Beschluss erfüllt. - 315 ZPO (original Richterunterschrift usw.)
WICHTIG !!!

§ 317 ZPO unterscheidet zwischen einem Urteil und einer Ausfertigung.

§ 317 Abs 2 Satz 1 lautet

    (2) Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. ....

Wenn man also vom Gericht ne Ausfertigung von irgendetwas zugestellt bekommt, stellt sich die Frage, WER denn den Antrag für gestellt hat, dass du ne Ausfertigung haben willst.Im Gesetz steht klar und deutlich: "Ausfertigungen werden NUR auf Antrag erteilt."

Das Gesetz gibt da keinen Ermessens- o. Auslegungsspielraum.

Nach § 317 Abs 1 muss dir das URTEIL zugestellt werden.

Beachteswert ist auch § 317 Abs 2 Satz 2 ZPO.

    Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.

Seehr häufig bekommt ein Beteoffener ne fehlerhafte Ausfertigung, wie oben beschrieben.
    keine Richterunterschrift, kein Beglaubigungsvermerk der Richterunterschrift, fehlendes Ausfertigungsdatum.
Wie gesagt, oft steht da:
Auf Anordnung, Augefertigt - Tpse -
Auf Anordnung ist zudem auch rechtsfehlerhaft.
Wenn auf dem Ausfertigungsvermerk das Datum der Ausfertigung fehlt, kann man nachträglich nicht mehr nachprüfen, of die gesetzlichen Vorschriften nach § 317 Abs 2 Satz 2 eingehalten wurden. (Reihenfolge erst das fertige Urteil, dann Ausfertigung)
Theoretisch und streng genommen könnte es ja sein, dass die Gerichtstipse, oder die Putzsfrau beliebig irgendetwas ausdruckt und dann n Ausfertigungsstempel draufpappt.
Da wie nun mal im gründlichen "D" leben und diese "nützlichen" Gesetze haben, sollte man sich die auch zu Nutze machen ;-)
Nach weiteren Gesetzen, wie z.B. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz, BeurkG usw) sind so genannte Ausfertigungen, insbesondere, wenn die wie oben beschrieben, seehr oft auch noch fehlerhaft sind, nix anderes wie unbeachtlicher Blödsinn.
Förmlich grob fehlerhafte Verwaltungsakte, Beschlüsse, Urteile usw sind NICHTIG.
Wenn solche Voraussetzungen vorliegen, also ne Ausferigung entgegen § 317 ZPO und diese Ausfertigung auch noch fehlerhaft ist, z.B. fehlender Beglaubigungsvermerk, fehlendes Ausfertigungsdatum usw, dann ist don ne "Ausfertignung" NIX wert.
Der Partei muss nach Gesetz ein URTEIL und keine Ausfertigung zugestellt werden.
Solange du kein URTEIL in Händen hast, ist es dir noch nicht zugestellt wurde. Du hast ja ne Ausfertigung und kein Urteil bekommen. ;-)
Demnach kann so ne Ausfertigung weder ne Rechtskraft entfalten, noch eine Frist in Lauf setzen.
Natürlich sehen die Gerichte gerne über die gesetzlichen Bestimmungen hinweg und legen die willkürlich nach ihren belieben aus.
Dan kann den von mir beschriebenen Weg gehen, wenn man die Sache pedantisch aussitzt und n seehr dickes Fell hat.
Klar vollstrecken die erstmal einfach (widerrechtlich) durch, Kontopfändungen usw.
Da muss man dann immer stumpf zurückweisen und das Gericht um Aufklärung und Nachweis der Sachlage zwingen.

https://www.gutefrage.net/frage/wiedereinsetzung-verfahren--vollstreckungsbescheid
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #173 am: 22. Oktober 2014, 19:03:07 »
Dieser 'Hasenfuss ist ein typischer Stammtischjurist. Er behauptet:
Zitat
Ich selbst habe es erlebt, dass ich ne fehlerhafte "Ausfertigung" aus formellen Gründen zurückgewiesen habe.
Als ich ihn darauf hinwies, dass es den Rechtsbehelf der 'Zurückweisung' nicht gibt, kam dann folgendes:
Zitat
Ich behelfe mich keineswegs. Aber der Begriff Zurückweisen / Zurückweisung existiert in den Gesetzen sehr wohl. ganz spontan z.B in den §§ 174 u. 410 BGB.
Wenn man schon behauptet:
Zitat
Ich habe mir aus eigener Notwendigkeit nur mal die Mühe gemacht, mich in so n paar Gesetze einzulesen.
und dann nicht einmal den Begriff Rechtsbehelf kennt, spricht das für sich.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #174 am: 23. Oktober 2014, 06:35:21 »
Und hier sein Schlusswort:
Zitat
Jeder bastelt sich dann aus irgendwelchen, ihm genehmen Kommentaren und vorhandenen Urteilen, sein eigenes Wolkenkuckucksheim. Is ja egal was im Gesetz tatsächlich steht. - oda was?

Irgendwelche Kommentare oder Vergleichsurteile benötige ich nur, wenn der Gesetzestext missverständlich oder auslegungsbedürftig ist. Das trifft aber bei den angegebenen §§ 315 u. 317 ZPO definitiv nicht zu. Die sind sonnenklar formuliert, verständlich und logisch.

Man sollte sich nicht eine offensichtlich gesetzwidrige Praxis, wie hier fehlerhafte Ausfertigungen, schönargumentieren, bis die eigene Rechtsauffassung bestätigt ist, nur weil das 100 Jahre so gemacht wurde.

Wenn das die Situation bei Behörden und Gerichten ist, wundert mich nix mehr.

Generationen von Juristen ist anscheinend nicht aufgefallen, dass sie schief liegen. Gott sei dank gibt es ja Herrn Hasenfuss.  :)
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #175 am: 24. Oktober 2014, 19:47:42 »
So etwas wie diesen Hasenfuss habe ich auch noch nicht erlebt.
Zitat
Das war schon, wie ich das oben mehrfach geschrieben habe, eine ganz offensichtlich in mehreren Punkten fehlerhafte Ausfertigung.
Ich habe also keineswegs Abschrift und Ausfertigung verwechselt.

Was soll das eigentlich?

Erst kommt kommt Kollege Patrick Lassan mit ner versteckten "nahzieh" Keule, indem er durch einen komischen Link irgendeinen Zusammenhang mit "Reichsbürgern" herstellt, heute versuchst du mich als Dummkopf hinzustellen, der scheinbar einfache Begrifflichkeiten nicht verstehen würde.
Man muss in dem Zusammenhang aber gar nicht mehr über igendwelche Ausfertigungen philosophieren.
Ihr habt euch ja Mühe gegeben, das gebe ich zu.
Im Arbeitszeugnis würde stehen:
"Heglaz und Lassan bemühten sich ihren Anforderungen gerecht zu werden."
Irgendwelche geposteten Kommentare von Prütting, Thomas, Zöller usw sind wertlos, wenn sie offensichtlich mit den geschriebenen Gesetzen kollidieren.

Wenn die StVO von mir verlangt, dass ich am Stopdchild anhalten muss, brauche ich auch nicht nach 9x klugen Kommentaren und urigen Rechtsauffassungen zu suchen, die mir evtl in einigen absurden und konstruierten oder seehr seltenen Situationen erlauben, beim Stopschild nicht anzuhalten.

Hier wird von den Herren Heglaz und Lassan scheinbar versucht, eine ganz offensichtlich nicht mit dem Gesetz zu vereinbarende, leider regelmäßige Vorgehensweise der Behörden und Gerichte, mit lustigen Argumenten zu legalisieren.
Ich will jetzt zu den §§ 315 u. 317 ZPO nicht nochmal die o.a. 4 Punkte wiederholen.

Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen. Mit seiner 'Zurückweisung' der angeblich fehlerhaften Ausfertigung wird er wohl auf den Bauch fallen, das Urteil, um das es geht, dürfte inzwischen rechtskräftig sein. Vielleicht hätte er mal einen Anwalt fragen sollen, aber wahrscheinlich hätte er dem auch nicht geglaubt.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #176 am: 29. Oktober 2014, 13:38:39 »
Ein ganz schlauer:
Zitat
Wenn ihr was lustigen erleben wollt, fragt mal bei einer "Behörde" wie der Staat heist im dem du lebst. Bitte dann hier veröffentlichen.

Zitat
Es gibt keinen Staat Deutsch! Und keinen Bundesrepublik Deutschland!

Zitat
    Fragen für welchen Staat du zahlst. (Es gibt keinen)
    Seit wann wäre die Abgabenordnung aktuell? Derzeit ist die Abgabenordnung noch nicht in Kraft getreten. Siehe $415 der AO

Zitat
Die Abgagenordung ist bis heute nicht in Kraft getreten. Also keine Abgaben.

https://www.gutefrage.net/nutzer/Gerhard1957/antworten/neue/1

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Offline Noldor

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #177 am: 29. Oktober 2014, 18:03:17 »
Ich wohne in einem Staat: männlich.

Der Staat heisst Schweiz: weiblich.

Da stimmt doch etwas nicht? :scratch:
 

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #178 am: 29. Oktober 2014, 18:55:37 »
Was mich mal interessieren würde: Welche Antwort erwartet 'Gerhard' eigentlich? Die Wahrscheinlichkeit, dass ihm ein Behördenmitarbeiter sagt, er würde im Deutschen Reich leben, ist doch wohl mehr als gering.
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Offline Decimus

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #179 am: 30. Oktober 2014, 16:31:42 »
Er wertet schweigen wohl als nein. Solche dummen Fragen würde ich jedenfalls nicht beantworteten.