Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67930 mal)

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Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #225 am: 24. Februar 2015, 11:23:24 »
Nicht jeder kann so schlau sein, auch mal die Präambel zu lesen. Wir wollen ja keinen überfordern.
Vermutlich das alte Reichsdeppenproblem. Präambeln haben keine Rechtsgültigkeit 

Ja, ja, kennen wir. Aber da steht zumindest drin, wer den Vertrag geschlossen hat.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #226 am: 1. März 2015, 16:35:27 »
Die Österreicher haben es auch nicht besser:
Zitat
Ist Österreich eine Firma?
FRAGE VON  stefanC stefanC
 25.02.2015 - 18:40
http://www.unternehmen24.at/Firmeninformationen/AUT/1727554

also das hat mich jetzt etwas verwirrt wie kann Österreich eine Firma sein?
https://www.gutefrage.net/frage/ist-oesterreich-eine-firma?foundIn=user-profile-question-listing
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #227 am: 7. März 2015, 12:03:27 »
Eine nette Diskussion darüber, dass das Grundgesetz angeblich keine 'richtige' Verfassung darstellt.
Zitat
Bundesverfassungsgericht trotz keiner Verfassung
Sehr geehrte Community,
weshalb hat unser Land ein Bundesverfassungsgericht, obwohl unser Land keine Verfassung hat? Bzw. wieso heißt es so? Woran liegt das? Danke
Angebliche Quelle:
Zitat
Unsere Geschichtslehrerin hat uns ausdrücklich gesagt, dass unser Land keine Verfassung besitzt. Das Grundgesetz wäre nicht das gleiche behauptet Sie. Ich habe mich an meiner Schule danach nochmal bei anderen Lehrern informiert, die das bejahten
Und ein ganz Schlauer:
Zitat
Das sogenannte Grundgesetz wurde nie durch den Bundestag in einer Abstimmung als Verfassung legitimiert. Das Grundgesetz war eben als "Grundgesetz" nach dem Krieg gedacht, bis man sich eine richtige Verfassung gibt. Dazu ist es nicht gekommen. In der Handhabung wird das Grundgesetz zwar wie eine Verfassung gehandhabt, doch rechtlich ist es eben keine Verfassung.
Somit hat die Lehrerin eben recht. Vermutlich verstehen das nur die Leute richtig, die damals schon Zeitzeugen waren, als es zum Grundgesetz kam.
Es ist zwar richtig, dasz nach dem Krieg ein Teil Deutschland eben sich alles von den Siegermächten "absegnen" lassen muszte und das Grundgesetz von denen "abgesegnet" wurde, nur wurde es eben nicht mit einer erforderlichen Mehrheit legitimiert.
Fehlt bis heute. Ich persönlich ging davon aus, dasz es ein guter Zeitpunkt gewesen wäre, dies mit dem Tag der deutschen Einheit von BRD und DDR schleunigst nachgeholt wird. Fehlanzeige. Sollte jemals jemand gegen mich wegen eines Rechtsverstoszes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, würde ich eben als erstes auf die nicht vollzogene Legitimation des Grundgesetzes durch den Bundestag verweisen. Selbst wenn das Grundgesetz als Verfassung fungieren soll, wann und wo wurde es mit absoluter Mehrheit beschlossen? Somit hat nach deutschen Recht das Grundgesetz noch keine Legitimation. Es darf gar nicht angewandt werden.
https://www.gutefrage.net/frage/bundesverfassungsgericht-trotz-keiner-verfassung?foundIn=answer-listing#answer-153721733
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #228 am: 7. März 2015, 13:26:14 »
Die erwarten, dass das Grundgesetz von eben jenem Bundestag beschlossen wurde, der durch das Gesetz erst geschaffen und drei Monate nach seiner Verkündung erstmals gewählt wurde.

Das Vertrauen mancher Leute in unsere Volksvertreter ist von einer rührenden Grenzenlosigkeit. Sogar über die Grenzen von Zeit und Raum sollen sie sich hinwegsetzen.
 

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #229 am: 7. März 2015, 13:44:45 »
Das Vertrauen mancher Leute in unsere Volksvertreter ist von einer rührenden Grenzenlosigkeit. Sogar über die Grenzen von Zeit und Raum sollen sie sich hinwegsetzen.
Dr. Axel Stoll: Das Wissen um die wahre Physik: Bis heute unterdrückt
https://totoweise.files.wordpress.com/2012/11/axel_stoll-das_wissen_um_die_wahre_physik.pdf
Alles kein Problem, ab Seite 106 ff:
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Offline David Aaronson

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #230 am: 7. März 2015, 15:02:27 »
Fliegen ist auch nur, sich zu Boden zu werfen und nicht zu treffen (D. Adams). So in etwa hört sich das an.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #231 am: 7. März 2015, 18:44:59 »
Es geht weiter - das Deutsche Reich wurde nie aufgelöst, Bundesländer wurden nicht rechtmäßig gegründet, Bayern ist nicht Teil der Bundesrepublik, und wenn man sich aufs Deutsche Reich beruft, bekommt man Recht vor Gericht.

Zitat
Wann und wo wurden die sogenannten Bundesstaaten durch Volkswillen gegründet? Das Deutsche Reich hatte bedingungslos kapituliert. Es gab somit ein nachkriegs Deutsche Reich, welches nie offiziell aufgelöst wurde, auch nicht von den Siegermächten. Die bedingungslose Kapitulation eines Landes bedeutet eben nicht die Auflösung des Landes, sondern die Kapitulation ohne Bedingungen. Wo kommen nun auf einmal sogenannte "Bundesländer" her? Es gab dazu schon Gerichtsprozesse, die genau genommen um Knöllchen gingen. Selbst in diesem Zusammenhang hatte einem Kläger Recht gegeben werden müssen, weil er noch Inhaber alter Papiere, Fahrerlaubnis usw. war. Es klingt makaber aber das Deutsche Reich wurde eben nie "aufgelöst".
Des weiteren sollte man, wenn Du schon diesen Link hier bringst, sich mehr mit Bayern befassen. So lange Bayern nicht Teil einer BRD ist, so lange kann auch nicht eine BRD oder deren Mitgliedsländer über ein noch nicht beigetretenes bestimmten. Dazu zählt eben auch eine Zustimmung zum sogenannten Grundgesetz.  Ohne Zustimmung funktioniert das nur, wenn man es wie Putin macht. Somit ist eben die BRD nicht legitimiert. Es gibt keine, selbst nach dem Grundgesetz nicht, wirksame Legitimation des Grundgesetzes.
Bedenke, wie sonst könne man heute noch vor Gericht recht bekommen, wenn es um Knöllchen geht und man sich dabei auf die nicht vollzogene Auflösung des Deutsche Reich bezieht?
Weiterhin musz berücksichtigt werden, dasz Berlin einen Viermächtestatus hatte. Berlin war somit nie Teil der BRD und die sowjetische Besatzungszone von Berlin hätte nie Hauptstadt der DDR werden dürfen. Berlin ist für den Pralamentarischer Rat völlig unerheblich, ebenso für die Gründung einer BRD oder sonstiges. Nachweislich hatten Berliner nicht ein einziges Stimmrecht im Bundestag.
Gehen wir doch mal auf Rheinland-Pfalz ein. Es wurde von einem General bestimmt, dasz dieses zu schaffen sein. Das ist ein Witz und die Rheinhessen gehören seit dem einfach mal dazu. Wie ist denn nun dort die Legitimation des Vorganges vom General bis zu den Wahlen zu werten? Weil die Rheinhessen das Grundgesetz für das Land Rheinland-Pfalz nicht annahmen, können sie auch nicht Teil so eines Bundeslandes sein. Die Gesamtheit kann ja noch nicht über einen Teil bestimmen, bevor nicht eine Gesamtheit von allen beschlossen wurde. So lange Bayer die Verfassung nicht angenommen hat, ist es nicht Teil einer BRD und so lange kann der Rest der BRD auch nicht über Bayern bestimmen. so verhält es sich eben auch mit den Rheinhessen und Rheinland-Pfalz.
Die BRD ist mindestens genau so willkürlich entstanden wie die DDR. Nicht dasz ich nun jemanden direkt einen Vorwurf in Anbetracht der kritischen Nachkriegszeit mache aber es wären jegliche rechtlichen Zweifel behoben, wenn der Bundestag einfach mal mit einer absoluten Mehrheit das Grundgesetz zur Verfassung macht. Vermutlich hat man aber genau davor angst, denn genau an einer zweidrittel Mehrheit würde es heute scheitern und Bayern würde wie Österreich und die Schweiz eigenständig werden.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #232 am: 7. März 2015, 20:15:27 »
Natürlich haben wir Bayern das Grundgesetz angenommen.
Wir haben uns nur nicht selbst dafür entschieden, sondern diese Entscheidung den anderen Bundesländern überlassen.
Wenn und da sich die anderen Bundesländern für das Grundgesetz entscheiden, da wollten und haben wir es auch für uns gelten lassen.
Das wenn nicht demokratisch ist.
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #233 am: 7. März 2015, 23:12:46 »
Die Logik ist wieder einmal gut: Wenn der Bundestag das Grundgesetz durch eine absolute Mehrheit zur Verfassung macht, wie soll das an einer Zweidrittelmehrheit scheitern?
Was der Verweis auf Österreich und die Schweiz bezweckt, ist mir völlig schleierhaft: Österreich gehörte seit 1806 nicht mehr rechtens zu einem deutschen Reich, die deutsche Besetzung von 1938 bis 1945 war sicher nicht rechtens. Die Schweiz hat schon seit spätestens dem westfälischen Frieden nicht mehr zum deutschen oder zu einem anderen Reich gehört, faktisch schon viel früher nicht mehr.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #234 am: 8. März 2015, 00:35:54 »
Der bekannteste Deutsche (Hitler) war Österreicher.
Der bekannteste Österreicher (Mozart) war Deutscher.
Die bekannteste Österreicherin (Sissi) übrigens auch.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #235 am: 8. März 2015, 01:03:49 »
Die bekannteste Österreicherin war sogar Bayerin.
 

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #236 am: 8. März 2015, 06:49:28 »
Österreich gehörte seit 1806 nicht mehr rechtens zu einem deutschen Reich...
*lufthol* und *Klugscheis.sermodus an*
1806 gab es kein "Deutsches Reich" zu  dem Österreich hätte gehören können. Bis zum Ende des Sacrum Imperium Romanum 1806 gab es auch keinen deutschen Kaiser. Es gab, wenn überhaupt, einen deutschen König und römischen Kaiser. Das diese beiden Institutionen nicht identisch waren, zeigen die Italienzüge (siehe z.B.  Guelfen) der deutschen Könige im Frühmittelalter (hier sei Heinrcih der Löwe und Barbarossa genannt). Auch wenn später de facto (nach dem Verlust Reichsitaliens) es keinen Unteschied mehr machte, so nannte sich der  letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches  Franz II. führte als Titel divina favente clementia electus Romanorum Imperator, semper Augustus („von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs“). Das erwählt ist wichtig, da dieser Titelzusatz durch Maximilian I. (1508) eingeführt wurde und nach Karl dem V. kein erwählter römischer Kaiser mehr vom Papst gekrönt wurde. die Krönung durch den Papst stand in der Tradition der Kaiserkrönung Karls des Großen im Jahr 800 (? weis ich nicht so genau). So wurde das der deutsche König, der auch die Kaierkrone durch den Papst erhielt als Rex Francorum („König der Franken“) und das deutsche Königreich juristisch korrekt auch als  Regnum Francorum orientalium („Königreich der östlichen Franken“) siehe zum Beispiel Vertrag von Verdun.

Die Schweiz hat schon seit spätestens dem westfälischen Frieden nicht mehr zum deutschen oder zu einem anderen Reich gehört, faktisch schon viel früher nicht mehr.
Nicht ganz korrekt:
Im Westfälischen Frieden bekamen die eidgenössischen Kantone die Exemtion, ein reichsrechtliches Privileg, so dass sie dem Kaiser und Reich nicht mehr unterstellt waren. Erst im  18. Jahrhundert wurde dies als Ausgliederung aus dem Heiligen Römischen Reich verstanden und überwiegend als Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität interpretiert.
De facto änderte sich nämlich nach dem westfälischen Frieden nichts für die Eidgenossen. Die waren vorher schon "Unabhänig" denn das Heilige Römische Reich, darf an nicht nach heutigen Maßstäben beurteilen.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #237 am: 8. März 2015, 07:51:42 »
Die bekannteste Österreicherin war sogar Bayerin.
Der bekannteste Österreicher übrigens auch.
Aber ich wollte nicht angeben. Sonst trifft mich noch das Bayernbashing.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #238 am: 8. März 2015, 09:00:56 »
Der "Kanzler der Einheit" ist auch gebürtiger Bayer.
 

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #239 am: 8. März 2015, 11:26:34 »
Auch der Kaiser ist Bayer. Trotzdem wohnt er jetzt in Österreich (Kitzbühl).
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