Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 45912 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #60 am: 16. Mai 2018, 10:08:45 »
Er zitiert dort die Anklage (und lässt sie auch als Text durchlaufen). Schaefer ist dafür wegen Volksverhetzung verurteilt worden, müsste das dann jetzt nicht eigentlich auch auf den Volxleerer zutreffen?

Hat er die Anklage vor oder nach der mündlichen Verhandlung zitiert?

Hintergrund: Dadurch, dass jemand etwas zitiert, mache er es sich nicht automatisch zu eigen. Ein daran anknüpfender Vorwurf wegen § 130 StGB lässt sich mit etwas Geschick daher aushebeln (wobei RDs und Rechtsradikalen dieses Geschick und eine qualifizierte Verteidigung zumeist abgeht).

Aber:Es gibt § 353d Nr. 3 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #61 am: 16. Mai 2018, 10:20:31 »
Hat er die Anklage vor oder nach der mündlichen Verhandlung zitiert?

Das Interview wurde danach aufgenommen.

Hintergrund: Dadurch, dass jemand etwas zitiert, mache er es sich nicht automatisch zu eigen. Ein daran anknüpfender Vorwurf wegen § 130 StGB lässt sich mit etwas Geschick daher aushebeln (wobei RDs und Rechtsradikalen dieses Geschick und eine qualifizierte Verteidigung zumeist abgeht).

Hmm. Es dürfte allerdings nicht das einzige Verfahren sein, hier war ja schon zu lesen, das wohl auch die Berliner Schulbehörde bereits Strafanzeige erstattet hat. Wir hören bestimmt davon.

Aber:Es gibt § 353d Nr. 3 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".

Die öffentliche Verhandlung war vorher, wann gilt das Vefahren als abgeschlossen?

Globaler Moderator Kommentar Quote gefixt.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 10:21:37 von Tuska »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #62 am: 16. Mai 2018, 10:36:00 »
Das Interview wurde danach aufgenommen.

Schade.

Das gehört jetzt eigentlich nicht in diesen Faden, aber: Ich habe mir gerade ein Video des VL angesehen (5 min, länger kann ich die krampfhaft ironisierende Arroganz dieses Möchtegern-Besserwissers nicht ertragen). Nach dem, was er sagt und tut, dürfte die Entlassung aus dem Schuldienst Bestand haben; im Grunde reicht die offene Solidarisierung mit Holocaust-Leugnern wie Schaefer, Ittner, Haverbeck dafür schon aus. Allerdings unterscheidet sich der VL vom typischen RD und Rechtsextremisten dadurch, dass er über eine gewisse Grundintelligenz verfügt, die ihm ermöglicht, Bösartigkeit so zu verpacken, dass man ihn strafrechtlich schwer fassen kann. Dazu zählt beispielsweise der alte Trick, nicht (selbst) den Holocaust zu leugnen, sondern sich dafür einzusetzen, dass dieser - im Sinne der "Meinungsfreiheit" (nein, das Leugnen des Holocaust ist keine zulässige "Meinung") - straflos bleibt und Holocaust-Leugner nicht verfolgt werden.

Das ist nicht ungeschickt. Es wird deshalb mE etwas dauern, bis Herrn N. ebenfalls Hafterfahrungen macht. Aber irgendwann ist es soweit.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #63 am: 16. Mai 2018, 12:07:03 »
dazu heisst es in paragraf 130 StGB

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) 1Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.



siehe insbesondere Absatz 5; Auch die Worte verharmlosen und rechtfertigen oder billigen könnten Leererlein zum Verhängnis werden. Die alte Masche mit " hab mal gehört" oder "hab ich gelesen" zieht nicht mehr so wie früher. Da gibt es in der Zwischenzeit meines Wissens auch eindeutige Urteile. So sicher sollte sich Leererlein nicht fühlen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #64 am: 16. Mai 2018, 12:43:19 »
Die Frage ist nicht ob er irgendwann Hafterfahrung einsammelt, sondern ob er auf den Acker flüchtet, wenn es soweit ist.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #65 am: 3. Juli 2018, 21:08:34 »
Da Alfred Schaefer zusammen mit seiner Schwester Monika seit gestern in München wegen Holocaustleugnung vor Gericht steht, wärme ich den Thread mal wieder auf.
Problematisch ist im Moment, das es nur Berichte rechtsgerichteter Zuschauer gibt, die entscheidenden Informationen findet man aber auch da, konkret habe ich
diesen und diesen verwendet..
Nach der "Show" die Schaefer hier in Dresden abgeliefert hatte, hat es mich nicht überrascht, das es in München ähnlich zur Sache ging.
Zunächst wurde Schaefer auf Antrag des Staatsanwaltes für seine Handlungen in Nürnberg (zeigen des Hitlergrußes, er behauptet aber, nur zeigen zu wollen wie hoch ein Pawlowscher Hund springen kann...) im Gerichtssaal
verhaftet. Dann wurde Silvia Stolz nach Störungen der Verhandlung zu zwei Tagen Ordnungshaft verurteilt und auch direkt im Gerichtssaal einkassiert.

Am zweiten Verhandlungstag erhielt Schaefer für seine Handlungen in München eine Geldstrafe von 5000 Euro aufgebrummt, der Verteidiger trug einen Schriftsatz vor, das die Anklage abzuweisen und beide Angeklagte
freizulassen seien, weil hier ein Sondergesetz keine Rechtskraft habe und zudem eine Entscheidung des BVerfG dazu ausstehen würde (Details dazu gibts früher hier im Thread). Das ist dieselbe Platte, die man auch
schon versucht hatte in Dresden zu spielen, allerdings erfolglos. Ansonsten beklagen die "Beobachter" einen mittelalterlichen Inquisitionsprozess, wo man einfach im Gerichtssaal verhaftet würde.
Dummerweise ist es aber heute nicht mehr die heilige Inquisition die sich der Verhafteten annimmt, sonst könnte ich diese Beschwerde ja noch verstehen...
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #66 am: 3. Juli 2018, 21:13:49 »
Oh man, manchmal glaube ich mir wünschen zu müssen, dass diese Dauerquerulanten mal wirklich erleben dürfen wie sich die Inquisition (oder ersatzweise die Gestapo/SS oder auch die Tscheka) der Sache angenommen hätten. Aber da wir ja die Guten sind, bleibt es beim Glauben und ich freue mich, dass sie ein Verfahren erhalten wie es einem Rechtsstaat zu Gesicht steht. Glaubt mir, die würden uns ein solches Verfahren nicht gönnen...

Nebenbei, die beiden "Berichte" sind ja mal wirklich schlecht... Das nächste Mal wenn so was in München ansteht versuche ich dabei zu sein. Ob meines Alters benötige ich aber eure Mithilfe/Erinnerung  ;D.
« Letzte Änderung: 3. Juli 2018, 21:17:26 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #67 am: 3. Juli 2018, 21:16:53 »
die Stolz grassiert immer noch? Am 15. Februar 2018 wurde Sylvia Stolz dann im Revisionsprozess vor dem Landgericht München zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Warum sitzt die nicht?
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #68 am: 3. Juli 2018, 21:30:41 »
Nebenbei, die beiden "Berichte" sind ja mal wirklich schlecht... Das nächste Mal wenn so was in München ansteht versuche ich dabei zu sein. Ob meines Alters benötige ich aber eure Mithilfe/Erinnerung  ;D.

Diese Art der Berichte sind im Moment leider die einzigen - ich habe sie im Rahmen der Transparenz eingefügt.
Ich denke aber, das in den nächsten Tagen noch ein neutralerer Bericht kommt. Ich habe irgendwo was von 6 geplanten Verhandlungstagen gelesen.

Tante Edith sagt: Morgen um 10 Uhr startet am Landgericht München der 3. Verhandlungstag, weitere sollen da festgelegt werden.

die Stolz grassiert immer noch? Am 15. Februar 2018 wurde Sylvia Stolz dann im Revisionsprozess vor dem Landgericht München zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Warum sitzt die nicht?

Sie hat das gemacht, was in dieser Szene immer passiert, sie hat Rechtsmittel eingelegt. Damit wird sie vermutlich nicht durchkommen, verzögert das ganze aber. Auch die Stolz wird wieder einfahren.


« Letzte Änderung: 3. Juli 2018, 21:42:03 von Neubuerger »
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #69 am: 4. Juli 2018, 01:52:05 »
Welches Rechtsmittel gibt es denn gegen das Urteil der Revision?

Fun fact am Rande: Bei ihrem Prozess haben sie gleich noch Monika Schaefer abgefischt, als die mit ihrem Brüderlein zur Unterstützung der Stolz angereist kam.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #70 am: 4. Juli 2018, 02:05:56 »
Fun fact am Rande: Bei ihrem Prozess haben sie gleich noch Monika Schaefer abgefischt, als die mit ihrem Brüderlein zur Unterstützung der Stolz angereist kam.

Doof und doof gesellt sich gern. :D
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #71 am: 4. Juli 2018, 02:38:16 »
Welches Rechtsmittel gibt es denn gegen das Urteil der Revision?
Ich weiss ja nicht, wo der Satz "Am 15. Februar 2018 wurde Sylvia Stolz dann im Revisionsprozess vor dem Landgericht München zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt" herkommt, aber stimmen kann er nicht, denn das Landgericht ist allenfalls Berufungs-, aber nicht Revisionsinstanz. Vermutlich war das also ein Berufungsverfahren, gegen das eine (aussichtslose) Revision eingelegt wurde.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #72 am: 4. Juli 2018, 07:19:13 »
Welches Rechtsmittel gibt es denn gegen das Urteil der Revision?

Das ist in dem Beitrag von @Neubuerger und übrigens auch in der einzig wahren Rechtsdatenbank Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz

ein klein wenig missverständlich formuliert. Im Jahr 2015 wurde Frau Stolz durch das Landgericht München wegen  Volksverhetzung und Missbrauches von Titeln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Angeklagte legte Revision ein und die Verurteilung wegen Missbrauches von Titeln hatte in der Revision keinen Bestand. Die Sache ging zurück an das Landgericht und dort gab es in dem sogenannten "Revisionsprozess" (der Begriff stimmt halt so nicht), sozusagen im zweiten Durchgang nach erfolgter Revision, "nur" noch ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe. Gegen dieses Urteil kann natürlich wieder Revision eingelegt werden und genau das ist offenbar geschehen.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #73 am: 4. Juli 2018, 15:33:37 »
Gibt es schon was vom heutigen Prozesstag? Google hat noch nix. Ich wüsste insbesondere gerne wann die Folgetage sind, da würde ich mir gerne den ein oder anderen anschauen.
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Offline Pantotheus

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #74 am: 4. Juli 2018, 16:19:57 »
Welches Rechtsmittel gibt es denn gegen das Urteil der Revision?
Vielleicht ist die Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln hilfreich:
Gegen höchstrichterliche Entscheidungen gibt es keine ordentlichen Rechtsmittel mehr; da Revisionen von Gerichten letzter Instanz entschieden werden, gibt es auch kein ordentliches Rechtsmittel dagegen.
Außerordentliche Rechtsmittel kann es hingegen auch gegen höchstrichterliche Entscheidungen geben, etwa die Anhörungsrüge (vgl. Fatzke/OLG Naumburg), Verfassungsbeschwerde, Beschwerde zum EuGH oder EGMR u. dgl. Im Unterschied zu ordentlichen Rechtsmitteln entfalten außerordentliche allerdings keine aufschiebende Wirkung, setzen immer eine bestimmte Lage des Verfahrens voraus und müssen genau begründet werden.
Dann gibt es auch noch die "Rechtsmittel durch die Hintertür": Man kann im Strafrecht z. B. versuchen, den Vollzug einer Strafe aufzuschieben oder aussetzen zu lassen, vgl. Haverbeck - nur hat's halt dort nicht geklappt. Auch im Privatrecht kann man die Vollstreckung zu hemmen oder wenigstens zu verzögern versuchen. Gelingen solche Manöver, hat man zwar das Urteil nicht beseitigt, aber ein Urteil, das nicht vollzogen bzw. vollstreckt wird, ist faktisch außer Kraft gesetzt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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