Die E-Mark ist unser gesetzliches Zahlungsmittel im Königreich Deutschland für den bargeldlosen Zahlungverkehr im Austausch von Waren und Dienstleistungen. Sie ist nur gültig in Zusammenhang mit einem Konto auf der Königlichen Reichsbank.
http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/e-mark-reichsmark.html
Und wenn man weiterliest:
Geschäfte mit der E-Mark sind erklärungs - und steuerfrei, da sie nur Gültigkeit in der Ordnung des Königreiches besitzt. Alle Unternehmen im Königreich Deutschland sind frei von der Steuerpflicht und Erklärungspflicht.
Die Entgegennahme von Euros ist nach der Logik dann aber nicht mehr erklärungs- und steuerfrei.
Eines muss man ihm lassen: Fitzek hat's geschafft, dass die Gerichte noch immer nicht rechtskräftig klären konnten, ob seine Sparbücher nun Geldanlagen oder Spenden sind. Demzufolge konnte man ihn bislang weder wegen Veruntreuung, noch wegen Hinterziehung der Schenkungssteuer drankriegen.
Dafür besteht wohl ein Anfangsverdacht auf Bankgeschäfte ohne Zulassung und Hinterziehung der Umsatzsteuer.
Abgesehen davon, dürfte ein Vertrag, gerichtet auf Unterrichtung des Publikums durch seine Majestät über erfolgreiche "juristische Selbstverteidigung", unbeschadet der Vergangenheit seiner Hoheit als Kampfsportler wegen objektiver Unmöglichkeit der Leistungserbringung unwirksam sein -
(vielleicht wird die Veranstaltung ja auch in den Aufenthaltsraum der JVA verlegt werden müssen).
Der BGH hat iÜ in der LG Halle-Revisionsentscheidung eine Schenkung in Bezug auf das Geld der Anleger ausdrücklich verneint.