Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/2018  (Gelesen 43929 mal)

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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #240 am: 11. Mai 2018, 09:35:34 »
"Die E-Mark ist unsere eigene, elektronische staatsinterne Währung."
- Benjamin Michaelis (Quelle)

Da die E-Mark (im Gegensatz zum ebenfalls wertlosen Engelgeld) nur in der Phantasie der Pudel existiert, war es üblich, aus könixlicher Kulanz alternativ Euronen als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Wechselkurs immer 1:1.

« Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 09:40:08 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #241 am: 11. Mai 2018, 09:44:08 »
Zitat
Einseitiger Wechselkurs immer 1:1

Denn selbstverständlich besteht keine Rücktauschmöglichkeit in Euro.
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #242 am: 11. Mai 2018, 09:53:42 »
Ähm, wenn ich Euro in E-Mark umtausche, was bekomme ich da? Doch nicht etwa eine Gutschrift auf eine Art Bankkonto?  :scratch: :whistle:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #243 am: 11. Mai 2018, 10:05:08 »
Zitat
Die E-Mark ist unser gesetzliches Zahlungsmittel im Königreich Deutschland für den bargeldlosen Zahlungverkehr im Austausch von Waren und Dienstleistungen. Sie ist nur gültig in Zusammenhang mit einem Konto auf der Königlichen Reichsbank.
http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/e-mark-reichsmark.html
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #244 am: 11. Mai 2018, 10:24:58 »
Und ich dachte E-Mark ist der alphabetische Nachfolger von D-Mark.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #245 am: 11. Mai 2018, 10:34:58 »
Zitat
Die E-Mark ist unser gesetzliches Zahlungsmittel im Königreich Deutschland für den bargeldlosen Zahlungverkehr im Austausch von Waren und Dienstleistungen. Sie ist nur gültig in Zusammenhang mit einem Konto auf der Königlichen Reichsbank.
http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/e-mark-reichsmark.html

Und wenn man weiterliest:

Zitat
Geschäfte mit der E-Mark sind erklärungs - und steuerfrei, da sie nur Gültigkeit in der Ordnung des Königreiches besitzt. Alle Unternehmen im Königreich Deutschland sind frei von der Steuerpflicht und Erklärungspflicht.

Die Entgegennahme von Euros ist nach der Logik dann aber nicht mehr erklärungs- und steuerfrei.  :naughty:

Eines muss man ihm lassen: Fitzek hat's geschafft, dass die Gerichte noch immer nicht rechtskräftig klären konnten, ob seine Sparbücher nun Geldanlagen oder Spenden sind.  Demzufolge konnte man ihn bislang weder wegen Veruntreuung, noch wegen Hinterziehung der Schenkungssteuer drankriegen.  :clap:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #246 am: 11. Mai 2018, 10:36:34 »
Zitat
Denn selbstverständlich besteht keine Rücktauschmöglichkeit in Euro.

Wohl eher 1:0!
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #247 am: 11. Mai 2018, 10:41:26 »
In KRD-Sprech sind es ja auch Kapitalüberlassungen. #mussmanwissen
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #248 am: 11. Mai 2018, 10:47:38 »
Zitat
Die E-Mark ist unser gesetzliches Zahlungsmittel im Königreich Deutschland für den bargeldlosen Zahlungverkehr im Austausch von Waren und Dienstleistungen. Sie ist nur gültig in Zusammenhang mit einem Konto auf der Königlichen Reichsbank.
http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/e-mark-reichsmark.html

Und wenn man weiterliest:

Zitat
Geschäfte mit der E-Mark sind erklärungs - und steuerfrei, da sie nur Gültigkeit in der Ordnung des Königreiches besitzt. Alle Unternehmen im Königreich Deutschland sind frei von der Steuerpflicht und Erklärungspflicht.

Die Entgegennahme von Euros ist nach der Logik dann aber nicht mehr erklärungs- und steuerfrei.  :naughty:

Eines muss man ihm lassen: Fitzek hat's geschafft, dass die Gerichte noch immer nicht rechtskräftig klären konnten, ob seine Sparbücher nun Geldanlagen oder Spenden sind.  Demzufolge konnte man ihn bislang weder wegen Veruntreuung, noch wegen Hinterziehung der Schenkungssteuer drankriegen.  :clap:

Dafür besteht wohl ein Anfangsverdacht auf Bankgeschäfte ohne Zulassung und Hinterziehung der Umsatzsteuer.

Abgesehen davon, dürfte ein Vertrag, gerichtet auf Unterrichtung des Publikums durch seine Majestät über erfolgreiche "juristische Selbstverteidigung", unbeschadet der Vergangenheit seiner Hoheit als Kampfsportler wegen objektiver Unmöglichkeit der Leistungserbringung unwirksam sein -  :naughty: (vielleicht wird die Veranstaltung ja auch in den Aufenthaltsraum der JVA verlegt werden müssen).

Der BGH hat iÜ in der LG Halle-Revisionsentscheidung eine Schenkung in Bezug auf das Geld der Anleger ausdrücklich verneint.
 
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Offline mork77

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #249 am: 11. Mai 2018, 11:10:39 »
Wann wird unser oberster Souverän denn seine Residenz vorraussichtlich wieder verlegen müssen?
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #250 am: 11. Mai 2018, 11:14:56 »
Das kommt darauf an.(™)

Zitat von: § 27 Abs. 2 StVollstrO - Ladung zum Strafantritt
In der Ladung ist der verurteilten Person grundsätzlich eine Frist zu setzen, binnen der sie sich in der angegebenen Vollzugsanstalt einzufinden hat; die Frist wird in der Regel so bemessen, dass ihr mindestens eine Woche zum Ordnen ihrer Angelegenheiten bleibt. Zum sofortigen Strafantritt kann geladen werden, wenn die sofortige Vollstreckung geboten ist. In der Ladung wird sie darauf hingewiesen, dass sie mit Zwangsmaßnahmen zu rechnen habe, falls sie ihr nicht fristgemäß (Satz 1) oder nicht rechtzeitig (Satz 2) Folge leistet.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #251 am: 11. Mai 2018, 11:38:42 »
"Die E-Mark ist unsere eigene, elektronische staatsinterne Währung."
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Der Fitzel hat sich beim Umtausch anscheinend von den Praktiken der DDR inspirieren lassen ...
 
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Offline Autsch !

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #252 am: 11. Mai 2018, 11:43:08 »
Zitat
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Und wenn man weiterliest:

Zitat
Geschäfte mit der E-Mark sind erklärungs - und steuerfrei, da sie nur Gültigkeit in der Ordnung des Königreiches besitzt. Alle Unternehmen im Königreich Deutschland sind frei von der Steuerpflicht und Erklärungspflicht.

Die Entgegennahme von Euros ist nach der Logik dann aber nicht mehr erklärungs- und steuerfrei.  :naughty:

Eines muss man ihm lassen: Fitzek hat's geschafft, dass die Gerichte noch immer nicht rechtskräftig klären konnten, ob seine Sparbücher nun Geldanlagen oder Spenden sind.  Demzufolge konnte man ihn bislang weder wegen Veruntreuung, noch wegen Hinterziehung der Schenkungssteuer drankriegen.  :clap:

Dafür besteht wohl ein Anfangsverdacht auf Bankgeschäfte ohne Zulassung und Hinterziehung der Umsatzsteuer.
...
Der BGH hat iÜ in der LG Halle-Revisionsentscheidung eine Schenkung in Bezug auf das Geld der Anleger ausdrücklich verneint.

Zumindest in den Fällen, bei denen ein Käufer dieser „Gutscheine“ diese direkt zum Kauf von Leistungen des Verkäufers (Fitze) benutzt, dürften Fragen hinsichtlich der Einkommenssteuer des Verkäufers aufploppen.
Wie der Verkauf von „E-Mark" gegen Euro an Dritte zu bewerten ist, bin ich mir unschlüssig. In die Schublade „Regionalwährung“ passt dieser Verkauf garantiert nicht. Man könnte es als den Verkauf einer Art Dienstleistung in Form der Bereitstellung einer Plattform zur Abwicklung von Tauschgeschäften betrachten. Ob die dafür von Fitze verlangten Gebühren, die ja immer abhängig vom jeweils festgelegten Wert der getauschten Ware sind und 1€ p. festgelegter Wert-/Tauscheinheit „E-Mark“ betragen, steuerfrei sind, wage ich zu bezweifeln.
« Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 11:47:15 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #253 am: 11. Mai 2018, 11:44:30 »
Der Fitzel hat sich beim Umtausch anscheinend von den Praktiken der DDR inspirieren lassen ...
1. Der "Fitzel" ist in der DDR aufgewachsen.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #254 am: 11. Mai 2018, 12:08:38 »
3. Fitzeks Strategie, Lebensziel und Selbstverpflichtung zugleich, ist (wie einst bei Ulbricht): "überholen ohne einzuholen." Gilt auch abseits der Straße.
 
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