Die "Verfassungsbeschwerde" von Fitzek ist wieder einmal eine Goldgrube für die Lachmuskeln.
Leider habe ich keine Zeit, das Ding komplett zu zerpflücken, deswegen nur ein paar ganz wenige Perlen mit Kommentaren:
Seite 12:
Nun einige prägnante Aussagen aus Wikipedia, in denen zum Ausdruck kommt, daß der Mensch als ein Tier angesehen wird. (Hervorhebungen im zitierten Text wurden durch Uns markiert.)
König Fitzek lernt auf Wikipedia, dass der Mensch zum Tierreich gehört (das sollte ein Kind m.E. bereits im Grundschulalter wissen) und muss diese neu erlernte Information sofort dem Bundesverfassungsgericht mitteilen. Das ist so herrlich naiv.
Immer wenn Fitzek unter Druck steht, werden seine Schreiben noch abstruser. Wirklich lustig anzusehen.
Seite 14:
Eigene Ausführungen zum Menschen
Der „Mensch“ wird als Maske bezeichnet und in seiner Existenz auf den physischen Körper reduziert.
Als "Maske" wird man doch höchstens von Kopfnuss Kalli bezeichnet, wenn man sich mit ihm anlegt. Fitzek geht wieder in den Knast, so und nicht anderswohl! So kommen kann und auch WIRD!
Seite 14:
Hier zitiert Fitzek zuerst aus der 65. Aufage von 2006 - Palandt-Kommentar zu § 1 BGB:
Soweit ausländisches Recht völkerrechtswidrig natürlichen Personen (Sklaven) die Rechtsfähigkeit vorenthält, ist es gemäß Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches § 6 nicht zu beachten.
Um dann zu dem genialen Schluss zu kommen:
Wenn die Versklavung völkerrechtskonform geschieht, ist gegen eine Versklavung nichts einzuwenden. Wäre dies nicht so, hätte es wohl kaum diese Änderung des Kommentars zum § 1 des BGB gegeben!
Nein, Peter. Du hast nur einfach keine Ahnung vom Völkerrecht und bist nicht fähig zu genug sprachlogischem Denken, um den Satz den du zitert hast, zu verstehen.
Sklaverei verstößt gegen ius cogens, also gegen
zwingendes Völkergewohnheitsrecht. Sklaverei ist daher universell völkerrechtlich verboten. Das ist, neben dem Folterverbot, eine von wenigen ius cogens Normen im Völkerrecht.
Jeder, der auch nur ein bisschen Ahnung vom Völkerrecht hat, weiß das. Du weißt es nicht, weil du keine Ahnung vom Völkerrecht hast.
Wenn in der von dir zitierten Quelle also steht "Soweit ausländisches Recht völkerrechtswidrig natürlichen Personen (Sklaven) die Rechtsfähigkeit vorenthält [...]" dann impliziert das nicht etwa, dass es völkerrechtskonforme Möglichkeiten zur Versklavung von Menschen gäbe, sondern es betont nur, dass es eben völkerrechtswidrig ist, wenn Staaten in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung Menschen zu Sklaven machen. Du kannst das Wort "völkerrechtswidrig" aus dem von dir zitierten Satz streichen, dann stimmt er immer noch.
Seite 28:
Auch die Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933, als Teil des Unseren Rechten nachrangigen allgemeinen Völkerrechtes, definiert die Rechte und Pflichten und die grundlegenden Erfordernisse für den Aufbau von Staaten, auch wenn hier bereits „Fehler“ enthalten sind, die Wir im Zitat fett markieren.
Die fetten Hervorhebungen sind von Fitzek selbst. Mal abgesehen davon, dass ich mich frage, was an der Konvention von Montevideo, die regionales amerikanisches Völkervertragsrecht darstellt, "allgemeines Völkerrecht" sein soll, finde ich es sehr gut, dass
Fitzeks Rechte natürlich dem allgemeinen Völkerrecht vorgehen. Was auch sonst.
Herrlich, diese Form von Narzissmus kannst du dir echt nicht ausdenken.