Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/2018  (Gelesen 43923 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #195 am: 8. Mai 2018, 16:55:28 »
Wie schon weiter oben (#125) bemerkt: Eine Revisionsbegründung von 170 Seiten macht dem Gericht nur wenig Arbeit, wenn es sich durchgängig um irrelevantes Geschwurbel handelt, das dem Urkundsbeamten in die Tastatur diktiert wurde. Der BGH hat dazu in der dort genannten Entscheidung vom 17.12.15 (4 StR 483/15) nett formuliert, dass die Mitwirkung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch dem Zweck dient, "das Revisionsgericht vor einer Überlastung durch unsachgemäßes Vorbringen zu bewahren". Dieser Zweck wurde hier erkennbar verfehlt (dazu muss man die Revisionsbegründung nicht kennen, die Sekundärliteratur reicht). Die 170 Seiten sind daher insgesamt unerheblich. Und weil es zwei weitere Revisionsbegründungen gab, musste darauf nicht einmal hingewiesen werden.

tl;dr: Die haben es gelesen - und zu Recht ignoriert.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #196 am: 8. Mai 2018, 17:26:30 »
In dem Verfahren in Dessau ging es nicht um Bankgeschäfte, sondern um Versicherungsgeschäfte, namentlich um eine unerlaubt geführte "Krankenkasse". Da hatte das Amtsgericht schon vorgelegt und zumindest einige der Verträge eindeutig als Versicherungen erkannt. Die Nachprüfung durch das Landgericht ergab, dass noch mehr Verträge eindeutig Versicherungsgeschäfte darstellten.
Weiter ging es um den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis - und das ist nun wirklich nichts, was nur dem obersten Impertinator einfiele. Auch da war erstinstanzlich schon vorgelegt worden, zudem gab es das rechtskräftige Urteil der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass die Fahrerlaubnis nicht mehr besteht.
Auch die Verwendung eines gefälschten Führerscheins ist nichts, was so ungewöhnlich wäre.
Kurz: Im Grunde hat sich das OLG die Sache einfach machen können. Nachzuprüfen waren Rechtsfehler in der Verhandlungsführung oder bei der Anwendung materiellen Rechts. Ich glaube nicht, dass das Protokoll oder das Urteil dazu etwas ergeben haben.
Die Revisionsverschwurbelung, die Peterleang dem Urkundsbeamten offenkundig teilweise gegen dessen Willen diktierte, kann man schon einmal erheblich kürzen, wenn man alle Abschnitte ausstreicht, die den Vermerk des Urkundsbeamten tragen, dass er diese gar nicht aufnehmen wollte.
Was dann noch inhaltlich bleibt, ist im Wesentlichen: Ich sehe es anders als die Gerichte, mimimi.
Tja, dass Peterleang das anders sieht, mag sein, aber er hat hier nun mal nicht Recht. Punkt.
Was sollte das OLG denn noch mehr sagen? Dass da offensichtlich nichts an Rechtsfehlern zu finden war, genügt als Begründung, jedenfalls kann ich mir dies in diesem Fall sehr gut vorstellen.

Peterleang hat also übers Wochenende eine Verfassungsbeschwerde geschrieben. Diese hat keine aufschiebende Wirkung. Das BVerfG müsste andernfalls eine vorsorgliche Anordnung erlassen, etwa den Haftantritt vorerst untersagen. Angesichts dessen, dass Fahrerlaubnisrecht eine Materie ist, die nun wirklich alltäglich und weitestgehend durch die Rechtsprechung geklärt ist, kann ich dort nichts erkennen, was eine grundrechtliche Prüfung durch das BVerfG erforderlich machte. Das gilt auch für die Verwendung eines gefälschten Führerscheins, zumal eines ausländischen. Auch Urkundenfälschung ist nichts Besonderes.
Am ehesten könnte noch im Bereich des Versicherungsrechts ein Haar in der Suppe gefunden werden, es gibt aber kein individuelles Grundrecht darauf, eine eigene Krankenkasse führen zu dürfen oder einer allgemein vorgeschriebenen Versicherung nicht angehören zu müssen. Auch dazu gibt es längst ausreichend Klärung durch die Rechtsprechung.
Von daher vermute ich, dass die Beschwerde gar nicht zur Entscheidung angenommen wird. Und wenn Peterleang wieder so geschwurbelt hat wie bei seiner letzten Verfassungsbeschwerde, ist damit schon gar nicht zu rechnen - eher mit einer Missbrauchsgebühr.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #197 am: 8. Mai 2018, 17:33:00 »
eher mit einer Missbrauchsgebühr.

Und selbstverständlich würden die "Wahrhaftigen" die Öffentlichkeit umgegehend darüber informieren . . .

Spoiler
halt, nein, das sind dann sicher juristische "Grenzfragen" die nur den geistigen "Horizont" des Horstsohn nicht übersteigen!  ;D
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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #198 am: 8. Mai 2018, 18:13:21 »
Der normale Vorgang in einer solchen Sache:

1. Der Eingang bekommt beim BVerfG zunächst ein AR-Aktenzeichen (Allgemeines Register), kein BvR-Aktenzeichen (Verfassungsbeschwerde).

2. Der Reichsbürger folgert daraus: Hurra, das (in seiner Welt ja eigentlich illegale) Bundesverfassungsgericht hat die Sache zur Entscheidung angenommen. ;D ;D

3. Das BVerfG schreibt den Beschwerdeführer an, und äußert Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

4. Der Beschwerdeführer macht und sagt nichts.

5. Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #199 am: 8. Mai 2018, 18:15:22 »
Ich halte ihn auch für schuldig und bin der Meinung, dass eine Haftstrafe angemessen ist.

Allerdings bin ich der Meinung, dass auch ein selbsternannter König - wie jeder andere Straftäter - eine rasche Aburteilung verdient hat.
...

Ich schließe mich meinen Vorrednern in allen Punkten an.
Ja er hätte eine zügige Verurteilung bzw. Abarbeitung der Verfahren genauso erfahren sollen wie alle Personen vor Gericht dies erwarten.

Allerdings wurde es auch schon erwähnt dass Peter es bewusst darauf angelegt hat Verfahren zu verzögern, zu verschleppen, die zuständigkeiten zu verdecken und zu verschleiern.
Er wollte es mal mit der Tour versuchen, ich warte auf die Verjährung. Wenn man diesen Kurs fährt muss man sich bewusst sein, dass es dort Untiefen gibt auf die das Schiff auflaufen kann.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #200 am: 8. Mai 2018, 21:35:25 »
Der normale Vorgang in einer solchen Sache:
1. Der Eingang bekommt beim BVerfG zunächst ein AR-Aktenzeichen (Allgemeines Register), kein BvR-Aktenzeichen (Verfassungsbeschwerde).
2. Der Reichsbürger folgert daraus: Hurra, das (in seiner Welt ja eigentlich illegale) Bundesverfassungsgericht hat die Sache zur Entscheidung angenommen. ;D ;D

Genau so war es schon bei Fitzeks letzter Verfassungsbeschwerde. Allerdings haben sie damals darauf verzichtet ihn danach wegen etwaiger Zweifel anzuschreiben und sein langes Traktat statt dessen gleich als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #201 am: 8. Mai 2018, 23:14:37 »
5. Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Punkt 6. Der Reichsbürger erklärt, dass das illegale BVerfG die Klage illegal abgewiesen hat

Allerdings wurde es auch schon erwähnt dass Peter es bewusst darauf angelegt hat Verfahren zu verzögern, zu verschleppen, die zuständigkeiten zu verdecken und zu verschleiern.
Hier sehe ich auch das Problem an der Angelegenheit. Laut einer Umfrage auf Statista gaben im Herbst '17 26% der Bürger an, der Justiz eher nicht zu vertrauen.  (Gut... glaube keiner Statistik...) Aber, wenn jemand mitbekommt, dass solche Leute über Jahre ihrer Strafe entziehen, kann ich es kaum übel nehmen, wenn man das Vertrauen verliert
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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #202 am: 8. Mai 2018, 23:36:39 »
Genau so war es schon bei Fitzeks letzter Verfassungsbeschwerde. Allerdings haben sie damals darauf verzichtet ihn danach wegen etwaiger Zweifel anzuschreiben und sein langes Traktat statt dessen gleich als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen.

Das ist möglich, widerspräche aber etwas dem üblichen Vorgehen. Auf der Website des BVerfG heißt es:

Zitat
Im Allgemeinen Register können auch Verfassungsbeschwerden registriert werden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung nach vorläufiger Einschätzung nicht in Betracht kommt (vgl. § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz), weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Hierzu zählen vor allem Verfahren, in denen die Frist nicht eingehalten oder der Rechtsweg nicht erschöpft ist, sowie Verfahren, in denen der Sachverhalt, der angegriffene Hoheitsakt oder das verletzte Grundrecht nicht ausreichend dargelegt werden. Begehrt die einsendende Person nach Unterrichtung über die Rechtslage gleichwohl eine richterliche Entscheidung, wird die Sache in das Verfahrensregister umgeschrieben und dem zuständigen Berichterstatter vorgelegt.

Jeder BVerfG-Richter hat vier wiss. Mitarbeiter, die Volljuristen sind (meistens abgeordnete Richter). Außerdem bearbeiten Volljuristen die ins AR eingetragenen Eingaben. Wenn Bedenken gegen die Zulässigkeit einer VerfBeschwerde bestehen, wird der Antragsteller typischerweise von einer dieser Personen angeschrieben und auf die Rechtslage hingewiesen. Das ist aber verfahrensinterne Korrespondenz ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Hält der ASt an seinem Begehren fest, kommt es zu einer Sachentscheidung.

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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #203 am: 9. Mai 2018, 09:18:39 »
Der normale Vorgang in einer solchen Sache:

1. Der Eingang bekommt beim BVerfG zunächst ein AR-Aktenzeichen (Allgemeines Register), kein BvR-Aktenzeichen (Verfassungsbeschwerde).

2. Der Reichsbürger folgert daraus: Hurra, das (in seiner Welt ja eigentlich illegale) Bundesverfassungsgericht hat die Sache zur Entscheidung angenommen.

Das ist das normale Verfahren in solchen Fällen. Es haben ja auch schon Leute gesammelten Unsinn an den EGMR oder an den IStGH geschickt. Sie bekamen daraufhin das übliche Antwortschreiben, ihre Post sei eingegangen, verbunden mit Hinweisen für das weitere Verfahren, und ein Aktenzeichen gab es auch. Ordenung mutt sind. Daraus folgerten sie dann triumphierend, sie hätten den Fall schon so gut wie gewonnen.

Wie es weiterging, hat man leider in keinem dieser Fälle je gehört. Entweder bekamen sie vom Gericht ein Schreiben, man sei für solche Sachen leider nicht zuständig, und man möge sich bitte vertrauensvoll ans örtliche Amtsgericht oder an den König von Preußen oder ans Jüngste Gericht wenden. Dieses Schreiben haben sie dann klugerweise nicht publiziert. Oder es kam überhaupt nichts mehr. Ablage P.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #204 am: 9. Mai 2018, 09:30:15 »
Was Peterleangs Verfassungsbeschwerden und den Gang des Verfahrens angeht, muss ich wiederum an die berühmt-berüchtigte Transparenz des KRD erinnern: Die Abfassung und Einreichung der Beschwerde wird laut in die Welt hinaus posaunt, aber wenn dann ein Schreiben eintrudelt des Inhalts, die Beschwerde sei wahrscheinlich nicht zulässig oder verfristet oder offensichtlich unbegründet und ob sie daher überhaupt weiter verfolgt werden solle, dann wird das nicht unbedingt auch publik gemacht.
Man erinnert sich auch des Dessauer Berufungsurteils, das zerstückelt und mit vielen Auslassungen veröffentlicht wurde, vor allem die Ausführungen des LG zu Peterleangs Fahrstil (wenn ich das euphemistisch mal so nennen darf) wurden sorgsam ausgespart.
Von den angeblich drei Revisionsbegründungen, die dem OLG Naumburg vorgelegen haben oder auch nicht, wurde nur Petereleangs Geschwurbel veröffentlicht und auch dieses nur auszugsweise und in mehrere Stücke unterteilt.
Wie @kairo eben schrieb, ist daher über den tatsächlichen Verfahrensgang nur Spekulation möglich, zumal beim KRD und Peterleang (den ich nach wie vor nur mit doppeltem Diminutiv zu nennen vermag, man sehe mir diese Macke freundlicherweise nach).
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #205 am: 9. Mai 2018, 09:31:08 »
Hier der letzte Sermon an das BVerfG: http://koenigreichdeutschland.org/de/bundesverfassungsgerichtsbeschwerde.html (Download ganz unten)
Die RDR dazu: https://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2016/05/20/peter-fitzek-wird-jetzt-revolutionsfuehrer/ (Sehr lesenswert ;D)

Was mir beim aktuellen Mimimi aufgefallen ist:

Peter schrieb am Wochenende eine Verfassungsbeschwerde (...)

Früher konnte er in einer Nacht eine Verfassung schreiben; heute braucht er für eine Verfassungsbeschwerde schon ein ganzes WE? :o
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #206 am: 9. Mai 2018, 09:46:57 »
Zitat von: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-vag-prozess-verwirrung-im-vag-verfahren-nachtrag.html

    Peter schrieb am Wochenende eine Verfassungsbeschwerde (...)


Früher konnte er in einer Nacht eine Verfassung schreiben; heute braucht er für eine Verfassungsbeschwerde schon ein ganzes WE? :o

Das müssen die Folgen der U-Haft sein. Verpilzt und 15 Jahre gealtert gehen halt auch an unserem König nicht spurlos vorbei.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #207 am: 9. Mai 2018, 09:53:12 »
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, merke ich an, dass Fatzkes Verfassungsbeschwerde von 2016 - jedenfalls deren veröffentlichter Teil - genau anders herum argumentiert, als dies ein normal vernünftiger Mensch täte: Fatzke definiert Begriffe, so wie er selbst sie versteht, und belehrt das BVerfG über viele Seiten hinweg, was Würde, Freiheit usw. seiner Meinung nach zu sein hätten.
Er schrieb dies an Richter, die sich bei ihren Entscheidungen mehr oder weniger täglich mit Grundbegriffen des Verfassungsrechts und des Rechts überhaupt wie etwa der "Menschenwürde" aus Art. 1,1 GG befassen, einschlägige Literatur und Vorentscheidungen kennen usw. Er versuchte also gleichsam, "alte Löwen das Jagen zu lehren", um ein bekanntes Sprichwort abzuwandeln. Darauf werden die Verfassungsrichter sicher nur gewartet haben.
Ein normal vernünftiger Mensch würde eher anders herum argumentieren und erst einmal schauen, ob sich nicht schon eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet, die dem, was er bezweckt, zumindest nahe kommt. Dann würde er darauf aufbauen und argumentieren, dass deswegen im gleichen Sinne auch in seinem Fall zu entscheiden sei.
Aber Peterleang mag zwar durchschnittlich intelligent sein, normal vernünftig ist er offenkundig nicht.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #208 am: 9. Mai 2018, 10:34:05 »
Also die veröffentlichten 54 Seiten können die Richter ja getrost sofort in die Rundablage werfen. Wobei es mir scheint, dass der Bezopfte da bei Sürmeli und den OPPTlern so einiges abgeschrieben hat.  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #209 am: 9. Mai 2018, 10:55:20 »
Also die veröffentlichten 54 Seiten können die Richter ja getrost sofort in die Rundablage werfen. Wobei es mir scheint, dass der Bezopfte da bei Sürmeli und den OPPTlern so einiges abgeschrieben hat.  ;D

Sind das jetzt die Folgen "vorzeitigen alterns" oder ist er schon so verzweifelt weil er bald wieder am Basketballkorb hängt dass er sogar bei Schwürbeli abschreibt?  :scratch:
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