Peterleang meint, ein Recht auf das Gebäude der ehemaligen "Reichsbank" zu haben. Wie sich dieses rechtlich sauber herleitet, ist ihm gleichgültig, denn Peterleang hat immer per se und per definitionem und überhaupt Recht. Peterleang hat also auch das Recht, Bankgeschäfte zu betreiben, die irgendwie auch wieder keine Bankgeschäfte sind, und das Recht, "anderweitige Absicherungen im Krankheitsfall" anzubieten, ein Königreich zu gründen sowie ohne Führerschein und Fahrerlaubnis zu fahren. Peterleang hat eben immer Recht.
Davon abgesehen stellt sich die Frage, aus welchem Rechtsgrund eine Klage gegen den möglichen Käufer erfolgreich sein sollte. Peterleang müsste ein Recht haben, das einem Verkauf entgegen steht. Das wäre entweder Eigentum oder ein eigentumsähnliches Recht, das einen Verkauf hindern könnte. Weiter käme noch ein Vorkaufrecht in Frage. Miete oder Pacht hindern einen Verkauf der vermieteten oder verpachteten Liegenschaft grundsätzlich nicht, der Erwerber wird durch den Kauf einfach neuer Vermieter bzw. Verpächter.
Dass da noch irgendwo Reste der 1,3 Millionen sind, ist denkbar. Es sähe allerdings, sagen wir mal: eher befremdlich aus, wenn Peterleang plötzlich mit 250.000 oder sogar 300.000 um die Ecke käme. Das könnte ggf. anstehende Strafverfolgungen befeuern.
Also darf man annehmen, dass erst einmal kein Geld für Käufe da ist. Klagen kann Peterleang natürlich trotzdem, nur wird eine Klage kaum Erfolg haben. Aber so ein Zivilverfahren wird sicher lustig.