Von Rechtsbankrott zu sprechen, scheint mir unangebracht. Selbst ein Fatzke hat Anspruch darauf, nach den Regeln des geltenden Rechts behandelt zu werden. Ob die Entscheidung vorschnell war, wird sich zeigen. Ob es in einer neuen Hauptverhandlung zu einem Freispruch kommen wird, wird sich ebenfalls zeigen. Auch die Revision beim OLG steht noch aus, daneben gibt es weitere Verfahren, die ggf. aufleben könnten. Man wird sehen.
Das ist (und ich hoffe nicht, dass es überhaupt nötig ist, dass ich das sage) absolut selbstverständlich.
Nichtsdestotrotz ist es imho absolut unbefriedigend, dass StA und Gerichte es nicht endlich schaffen, einen Gewohnheitsverbrecher und Serienstraftäter richtig aus dem Verkehr zu ziehen!
Auch ohne das jetzt aufgehobene Urteil hat König Pilz inzwischen 5 Jahre und 3 Monate "gesammelt", das erste mal wurde er am 17.03.2013 zu 3 Monaton ohne Bewährung verurteilt, zwischen dem 25.02.2016 und dem 13.03.2017 hat er dann in 4 Verfahren weitere 5 Jahre gesammelt und noch immer ist nichts rechtskräftig.
Kein Wunder, dass er das als "Einladung" für weitere Straftaten (miss)versteht.
Ich finde das alles andere als befriedigend und ein Ruhmesblatt für die Justiz der GmbH ist es imho auch ganz und gar nicht, selbst dann, wenn er im neuen Verfahren (was mich wundern würde) für noch längere Zeit einfährt.
Womöglich macht er jetzt aber erst noch einen auf Biggs und lebt einige Jahre in Saus und Braus mit der geklauten Kohle im Ausland und kommt, wenn alles verprasst ist, zurück und lässt sich dann wieder auf Staatskosten durchfüttern!