Autor Thema: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben  (Gelesen 20715 mal)

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dtx

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #15 am: 6. April 2018, 20:29:42 »
:whistle: War doch mit uns abgesprochen das die Revision Erfolg haben sollte. Sonst wird es für uns zu langweilig  :whistle:

Stimmt. @A.R.Schkrampe hatte uns ja immer gewarnt, daß wir unsere Spielzeuge vorzeitig kaputt machen.
 

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #16 am: 6. April 2018, 20:33:11 »
:whistle: War doch mit uns abgesprochen das die Revision Erfolg haben sollte. Sonst wird es für uns zu langweilig  :whistle:

Du weisst doch, das die Hauspost so elend lahm ist, das Memo ist noch nicht überall angekommen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #17 am: 6. April 2018, 21:11:31 »
OK, jetzt da Rechtssicherheit herrscht mach ich meine eigene Bank auf. Wer also sein Geld zu 9,5% Zinsen verlieren möchte darf es bei mir anlegen.  ;D

Fitzek ist ja noch nicht freigesprochen....also von Rechtssicherheit würde ich noch nicht sprechen.
 

Offline BlueOcean

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #18 am: 6. April 2018, 21:43:46 »
Beim LG Halle wird es auf jeden Fall nicht langweilig. Je nach Rotationsgeschwindigkeit der Justizmühlen gehen dort bald gleich zwei Staatsoberhäupter ein und aus. Ab wievielen muss man einen roten Teppich ausrollen? Scnr.

Mit zusätzlich Typen wie Sven Liebig und Donatus Schmidt vor Ort qualifiziert sich Halle tatsächlich so langsam als Deutsche Deppenmetropole.

...als Reichsdeppen-Zwischen- und Endlager. ;D

Ich sehe aber das Problem, dass Fitzek aus der Entscheidung vor allem folgendes lernen wird:

- Haftprüfung, nur 29 Seiten geschwafelt - abgelehnt.
- Revision, über 300 Seiten gefaselt - angenommen.

Dass er die Revision auch auf ein paar Seiten erfolgreich hätte begründen können, wird er nie begreifen oder einsehen.

Edith: Die MZ titelt mittlerweile Steht Peter Fitzek vor der Haftentlassung? (Sein Anwalt sei "vorsichtig" optimistisch.)
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 21:54:33 von BlueOcean »
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #19 am: 6. April 2018, 21:58:03 »
Nunja, nach der Aufhebung des Urteils sehen die Voraussetzungen für eine Fortdauer der Untersuchungshaft nach § 121 StPO tatsächlich anders aus. Die Bedingung im ersten Teilsatz ist erfüllt ...

P.S.: Wann die Pudel wohl was schreiben? Oder überhaupt etwas davon bemerkt? Am Ende haben sie zu Pfingsten eine unerwartete Begegnung mit dem Heiligen Geist.
P.P.S.: Ehrlich, auf der "Neuigkeitenseite" steht's nicht!
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 22:05:31 von Sandmännchen »
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #20 am: 6. April 2018, 22:09:28 »
Vielleicht flüchten die letzten Mohikaner wenn Häuptling Tunichtgut zurück kehrt und ihnen die mittlerweile mühselig angelachten Freundinnen ausspannt oder vergrault. :))

Außerdem ist Fitzek aber auch noch zu einer anderen Haftstrafe verurteilt, die aufgrund von Fluchtgefahr eine weitere Untersuchungshaft begründen könnte. Sein Anwalt weiß schon, warum er nur "vorsichtig" optimistisch ist.
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #21 am: 6. April 2018, 22:12:13 »
Lasst es uns positiv sehen: Wer Fitzek noch nicht gesehen hat, hat wieder eine Chance. Bei günstiger Prozessplanung kann man gleich zwei verschiedene Reichsdeppen dort an einem Tag beobachten! Was für ein Glücksfall für Halle ;D
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #22 am: 6. April 2018, 22:21:30 »
Nunja, nach der Aufhebung des Urteils sehen die Voraussetzungen für eine Fortdauer der Untersuchungshaft nach § 121 StPO tatsächlich anders aus. Die Bedingung im ersten Teilsatz ist erfüllt ...


Wie kommst Du da drauf?

Ich sehe noch über 5 Jahre offen:

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen

Wofür machen wir....
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #23 am: 6. April 2018, 22:24:27 »
Anscheinend kann man in der BRiD GmbH tun und lassen, was man will ...

Das habe ich mir auch gedacht. Zumal manche Ausführungen schwer nachvollziehbar sind:
Zitat
Darüber hinaus sei nicht geklärt, ob der Angeklagte die Gelder in der Absicht entgegen genommen habe, mit dem Geld im eigenen Aktivgeschäft gewinnbringend zu arbeiten.

Hat er das nicht oft genug erklärt? Sein Geschäftsmodell baute nach eigenem Bekunden darauf auf, das Geld in "Staatsbetriebe" zu investieren und mit den Gewinnen einen Staat betreiben zu wollen. Wenn das nicht "gewinnbringend arbeiten" ist, weiß ich auch nicht.
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 22:50:32 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #24 am: 6. April 2018, 22:37:43 »
Nunja, nach der Aufhebung des Urteils sehen die Voraussetzungen für eine Fortdauer der Untersuchungshaft nach § 121 StPO tatsächlich anders aus. Die Bedingung im ersten Teilsatz ist erfüllt ...


Wie kommst Du da drauf?

Ich sehe noch über 5 Jahre offen:

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen

Wofür machen wir....

Mir ist das durchaus bewusst, aber bislang ist nichts davon bekannt, dass in einem der anderen Verfahren Untersuchungshaft angeordnet oder auch nur beantragt wurde. Für die bestehende Untersuchungshaft ist aber irrelevant, ob in einem völlig anderen Verfahren ein Urteil erging. Da müsste jetzt erst mal jemand aktiv werden, und genau das geht in Fitzeks Fall gerne mal schief.

Im dümmsten Fall wird der bestehtende Haftbefehl aufgehoben und Fitzek begibt sich nach Neuschwabenland bevor der Justizapparat gekreißt hat.

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #25 am: 6. April 2018, 22:45:56 »
....
Mir ist das durchaus bewusst, aber bislang ist nichts davon bekannt, dass in einem der anderen Verfahren Untersuchungshaft angeordnet oder auch nur beantragt wurde.


Schon schon, aber letztlich zuständig für die Entscheidung über die Haftfortdauer ist das OLG Naumburg, eben das Gericht, das auch die anstehenden Berufungen entscheidet und beantragen tut immer die StA, die sich einem entsprechenden Haftprüfungsantrag schon entgegenstellen wird.
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #26 am: 6. April 2018, 23:09:26 »
- Revision, über 300 Seiten gefaselt - angenommen.

Dass er die Revision auch auf ein paar Seiten erfolgreich hätte begründen können, wird er nie begreifen oder einsehen.

Soweit ich mich erinnere, wissen wir nicht genau, wer hier alles Anträge eingereicht hat. Wenn der von seinem Verteidiger kam, kann er also durchaus auch fundiert begründet gewesen sein (was dann auch für das Ergebnis sprechen würde).

Zitat von: Sandmännchen
Im dümmsten Fall wird der bestehtende Haftbefehl aufgehoben und Fitzek begibt sich nach Neuschwabenland bevor der Justizapparat gekreißt hat.

Das würde ein Verfahren nur verlängern, nicht aber verhindern. Und da seine Bezopftheit ja durchaus ein gewisses Mitteilungsbedürfnis hat, würde sein Aufenthaltsort wohl relativ schnell bekannt werden, einfach so sang- und klanglos verschwinden ist ja nichts für Narzisten. Er täte sich damit auch keinen Gefallen, denn dann würde ihn kein Gericht mehr aus der U-Haft entlassen, da er sich dem ganzen schonmal zu entziehen versuchte.

Übrigens haben sich die Pudel nochmal übertroffen und es sogar geschafft, heute noch eine Kurzmeldung auf die Webseite zu bringen, die über die bisher veröffentlichte Graphik hinausgeht. Für Facebook/VK war dann aber keine Kraft mehr da. Siehe hier:

Zitat
In einer Presse-Erklärung informiert das Landgericht Halle heute über die Aufhebung des Urteils im Verfahren wegen unerlaubten Bankgeschäfts und Untreue. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.

Anbei findet Ihr die Presse-Erklärung des Landgerichts Halle.

In einem weiteren Artikel werden wir Euch in Kürze weiter informieren.
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 23:17:03 von Neubuerger »
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #27 am: 6. April 2018, 23:20:26 »
Wenn der Bezopfte bald wieder zu Prozessfestspielen geladen wird, muss ich mir auch überlegen, ob ich nicht doch mal ausgiebig Berlin angucken und nebenher nen Abstecher nach Halle wagen sollte...  :whistle:

(Edith meint: Wenn denn die südwestlichen Nachbarinnen auch in die Gerichtsfirmen gelassen werden. Edith ist da aber ganz zuversichtlich.)
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 23:22:03 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #28 am: 6. April 2018, 23:23:19 »
Fitzek ist ja noch nicht freigesprochen...

Jepp und hatten nicht unsere Juristen noch heute morgen an anderer Stelle erklärt, dass der Zweck manchmal die Mittel heilige und die Kosten dafür mitunter auch vernachlässigbar sind, wenn letzlich das Ergebnis stimmt?

Oder anders formuliert:
Ich hatte seinerzeit aus verschiedenen Gründen dann doch meinen Bericht von einem Fitzekprozess nicht mehr veröffentlicht, Teile der Wahrheit würden Sie vermutlich verunsichern, daher nur soviel:

Mein irritierter Eindruck am Ende des Tages von einer für mich eher verstörenden Veranstaltung: Die unerlaubten Versicherungen, inklusive dem  munter verplapperten Namen eines Arztes, der ihm angeblich die erste Zahlung für die Krankenkasse quasi aufgedrängt hätte, das olle KWG, der wahre Pudelstaat oder auch nicht, oder auch die verschwundenen 1,3 Mio. irgendwelcher nachrangigen Deppen, ach wen juckt's schon! Den Zopf scheinbar nicht.

ER, durch widrige Umstände auch noch an seinem gelanten Auftritt für ein stundenlanges "letztes Wort" gehindert, hatte im Gegensatz zu allen Erwartungen an so seine selbsternannte "royale Majestät" scheinbar nur einen Anklagepunkt, der ihm wirklich an die Nieren ging:
Die Sache mit dem Führerschein.
 :shifty:

Auch die "Angaben zur Person" ließen nicht viel über die Entwicklungshintergründe einer solch angeblich "überdurchschnittlichen" Persönlichkeit übrig, außer einem fast entschuldigenden Rechtfertigungsversuch für eine eigentlich verhältnismäßig kurze Episode als Schwimmmeister im DDR- Spezialkinderheim Pretzsch.
 :scratch:

Besonders unergründlich fand ich aber die eingeworfene Mär vom angeblichen plötzlichen "Wandel" vom "Ich-hatte-mit-der-Justiz-schon-fertig"- Saulus zu einem erwachten Schilo- Paulus nach einem Fahrverbotsblitzer in Meißen. Ausgerechnet in Meißen, welchem brennenden Dornbusch ist er denn da plötzlich im Dresdner Umland begegnet?
 :think:

Offensichtlich wollte aber die Richterin an dem Tag nur ihren Job machen und nicht noch mehr solcher "Offenbarungen" aus der kleinen aber merkwürdigen Welt des scheinbar größten und furchtlosesten Imperator Fiduziar hören und vielleicht rechtlich würdigen müssen. Erbarmungslos, die Frau ließ gar nicht mit sich "reden". Und dabei war das noch gar mal das Verfahren zur Wittenberger Geldwaschanlage.
 :shhh:

Ich bin jedenfalls weiter "vorsichtig optimistisch".
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 23:30:11 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #29 am: 6. April 2018, 23:31:36 »
Dass das Verfahren in eine zweite Runde gehen könnte, hatte ich immer einkalkuliert. Man wird die Ausführungen des BGH abwarten müssen.
Die in der Pressemitteilung des LG genannten Punkte wurden hier ja auch bereits in verschiedener Hinsicht diskutiert. Über die Nachrangabreden wurde einiges gesagt. Erschwerend kommt wohl hinzu, dass diese in einigen Fällen erst nachträglich vereinbart wurde.
Die Frage der Einlagen wurde hier auch behandelt. Ich meine, dass der gesunde Menschenverstand einem sagt: Wer auftritt wie eine Bank, wer seine Angebote mit Begriffen aus dem Bankwesen bewirbt und sich mit Banken vergleicht, betreibt - zumindest aus Sicht seiner Kunden - ein Bankgeschäft. Das ist allerdings nur der "naive" Zugang zum Thema, ein Revisionsgericht will da schon mehr und Genaueres hören.
Was die Vermögensbetreuungspflicht angeht, so hatten wir auch darüber gesprochen. Da Fatzke einen Drahtverhau aus Vereinen, deren Rechtspersönlichkeit nicht einmal feststeht, Staatsbetrieben usw. geschaffen hat, ist in der Tat nicht ohne Weiteres klar, dass die Vermögensbetreuungspflicht ihn persönlich traf oder getroffen hätte. Nun ist auch das nicht ungewöhnlich für Wirtschaftskriminalität: Je dichter das Firmengeflecht, je wirrer die Geldströme, desto schlechter ist die Nachvollziehbarkeit und entsprechend schwerer wird es, eine ausreichende Beweisführung und Urteilsbegründung zu schaffen.
Es kann daher durchaus sein - und ist m. E. nicht von Vorneherein unverständlich -, dass der BGH da Nachbesserungen für nötig hält.
Aber man wird abwarten müssen, was in seinem Urteil steht.

@Helvetia Ein gültiger Reisepass eines weltweit anerkannten Staates, zumal eines solchen, den es unangefochten zumindest seit 1848 gibt, sollte als "Eintrittsticket" reichen.
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