Autor Thema: Erklärung 2018  (Gelesen 12309 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Erklärung 2018
« Antwort #30 am: 21. April 2018, 11:29:23 »
Mittlerweile behauptet die "Gemeinsame Erklärung" über 142.000 Unterschriften zu haben, es kämen jeden Tag tausend weitere hinzu, so jedenfalls Vera Lengsfeld auf ihrer Webseite. Sie sieht das ganze als großen Erfolg und meint auch, das man das Quorum von 50.000 Unterschriften binnen vier Wochen, ab denen das ganze im Regelfall öffentlich im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages behandelt wird, erreicht seien. Sie übersieht dabei meines Erachtens aber, das auf irgendwelchen Webseiten gesammelte "Unterstützer" vermutlich nicht vom Bundestag entsprechend anerkannt werden. Sie schreibt dazu selber auch:

Zitat von: Vera Lengsfeld
Die Frage, ob der Bundestag darauf besteht, zusätzlich zu den bestätigten Online-Unterschriften auch noch die Original-Unterschriften zu wollen, muss noch geklärt werden. Wenn das der Fall sein sollte, müßten die Unterschriften per Fax, Brief oder dem Online-Portal des Deutschen Bundestages nachgeliefert werden. Die Unterzeichner werden rechtzeitig benachrichtigt, sollte das der Fall sein. Bis zum nächsten Freitag erhalte ich einen Termin für die Übergabe.

Sie fabuliert auch darüber, das einer der Vizepräsidenten des Bundestages anwesend sein soll, um dem Verfahren Anerkennung zu zollen (sic!):

Zitat von: Vera Lengsfeld
Nach unseren Wünschen soll auch ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages dabei sein, um den Petenten der bislang größten politischen Massenpetition Anerkennung zu zollen

Aber praktischerweise ist ja die AfD im Bundestag vertreten und stellt ebenfalls einen Bundestagsvizepräsidenten, vielleicht hat der ja Zeit.
Der ganze Text ist hier zu finden.


Spoiler
Zitat
Wie geht es weiter mit der „Gemeinsamen Erklärung 2018“?

Inzwischen haben schon 142. 000 Unterstützer unsere Erklärung unterschrieben. Jeden Tag kommen immer noch etwa weitere 1000 Unterschriften dazu.

Wir haben bereits Geschichte gemacht. Seit ein paar Tagen hat die Erklärung einen Wikipedia-Eintrag, der erstaunlich sachlich ist.

Wie geht es weiter?

Ich habe bereits mit dem Verantwortlichen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesprochen. Sobald wir einen Termin haben, werden wir die Petition persönlich dem Ausschussvorsitzenden übergeben. Nach unseren Wünschen soll auch ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages dabei sein, um den Petenten der bislang größten politischen Massenpetition Anerkennung zu zollen.

Das Quorum von 50. 000 Unterschriften innerhalb eines Monats für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss haben wir doppelt erfüllt. Eine solche Anhörung, bei der wir vortragen dürfen, wird dann vom Parlamentskanal übertragen und kann im gesamten Bundesgebiet verfolgt werden.

Die Frage, ob der Bundestag darauf besteht, zusätzlich zu den bestätigten Online-Unterschriften auch noch die Original-Unterschriften zu wollen, muss noch geklärt werden. Wenn das der Fall sein sollte, müßten die Unterschriften per Fax, Brief oder dem Online-Portal des Deutschen Bundestages nachgeliefert werden. Die Unterzeichner werden rechtzeitig benachrichtigt, sollte das der Fall sein. Bis zum nächsten Freitag erhalte ich einen Termin für die Übergabe.

Wenn die Petition dem Bundestag vorliegt, müssen wir weiter Druck machen, damit sie zügig behandelt wird. Danach müssen wir dafür sorgen, dass unser Anliegen nicht in den Ausschüssen auf die lange Bank geschoben wird, wie es gern mit ungeliebten Anträgen geschieht.

Ich bedanke mich auf diesem Weg noch einmal bei allen Unterstützern! Bleiben Sie mit uns dran, dann werden wir Erfolg haben!
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« Letzte Änderung: 21. April 2018, 12:00:16 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline kairo

Re: Erklärung 2018
« Antwort #31 am: 21. April 2018, 12:43:49 »
Was wollen die eigentlich vom Petitionsausschuss? Der Bundestag macht Bundesgesetze, das müsste sich doch zumindest bis zu Frau Lengfeld herumgesprochen haben. Aber der Text enthält kein konkretes Anliegen an den Bundesgesetzgeber.

So weit es um die Bewachung der deutschen Außengrenzen geht, ist das eine Verwaltungsaufgabe, die dem Bundesinnenministerium obliegt, auszuführen durch die Bundespolizei.
Für innere Sicherheit sorgt die Polizei, also Ländersache.
Soziale Aufgaben sind in erster Linie von den Kommunen wahrzunehmen.

Alles viel Lärm um wenig, der Petitionsausschuss wird damit kaum was anfangen können.
« Letzte Änderung: 21. April 2018, 13:10:19 von kairo »
 
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #32 am: 21. April 2018, 12:58:31 »
Alles viel Lärm um wenig, der Petitionsausschuss wird damit kaum was anfangen können.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann darf ab 50.000 Unterschriften der Text im Parlament verlesen und darüber debattiert werden.

Mehr nicht. "Ein Zeichen setzen", wie es heute so heißt.

Aber sonst wie Du sagst: Kein konkreter Antrag, keine Zuständigkeit ...
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline kairo

Re: Erklärung 2018
« Antwort #33 am: 21. April 2018, 13:09:09 »
Alles viel Lärm um wenig, der Petitionsausschuss wird damit kaum was anfangen können.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann darf ab 50.000 Unterschriften der Text im Parlament verlesen und darüber debattiert werden.

Mehr nicht. "Ein Zeichen setzen", wie es heute so heißt.

Aber sonst wie Du sagst: Kein konkreter Antrag, keine Zuständigkeit ...

Ab 50.000 Unterschriften wird der Petent in die jeweilige Ausschusssitzung eingeladen und darf mitdiskutieren. Ins Plenum des Bundestages darf er noch lange nicht.

Aber auch das geschieht natürlich nur, wenn der Petitionsausschuss sich überhaupt für die Eingabe zuständig fühlt. Vermutlich werden die Leute schon bei der Vorprüfung ausgesiebt. Dann wird auch kein Zeichen gesetzt, außer dass manche Leute nicht lesen können.
« Letzte Änderung: 21. April 2018, 13:11:13 von kairo »
 
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #34 am: 21. April 2018, 13:18:27 »
Ab 50.000 Unterschriften wird der Petent in die jeweilige Ausschusssitzung eingeladen und darf mitdiskutieren. Ins Plenum des Bundestages darf er noch lange nicht.

Ja, das kann sein!

Von Plenum habe ich absichtlich nichts geschrieben.

Am besten wäre wohl, die ganze Sache würde einfach im Sande verlaufen ...
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #35 am: 21. April 2018, 14:15:23 »
Am besten wäre wohl, die ganze Sache würde einfach im Sande verlaufen ...

Unterdrückung der außerparlamentarischen Opposition durch die NWO. SKANDAL!!!!!1111elf

Was wollen die eigentlich vom Petitionsausschuss? Der Bundestag macht Bundesgesetze, das müsste sich doch zumindest bis zu Frau Lengfeld herumgesprochen haben. Aber der Text enthält kein konkretes Anliegen an den Bundesgesetzgeber.


Das schreiben sie auf der Webseite der Erklärung:

Zitat von: Erklärung 2018
Am 15. März gingen 34 Erstunterzeichner mit dieser Erklärung an die Öffentlichkeit: (es folgt der Text der Gemeinsamen Erklärung 2018). Nachdem sich XXX.XXX Menschen dem Aufruf angeschlossen haben, fordern wir jetzt vom Bundestag, dass die von Recht und Verfassung vorgesehene Kontrolle der Grenzen gegen das illegale Betreten des deutschen Staatsgebietes wiederhergestellt wird.

Sodann verlangen wir die Einsetzung einer Kommission, die der Bundesregierung schnellstmöglich Vorschläge unterbreitet, wie

    der durch die schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust im Inneren des Landes beendet werden kann
    wirksame Hilfe für die tatsächlich von politischer Verfolgung und Krieg Bedrohten organisiert werden kann und wo dies idealerweise geschehen sollte.

Als Mitglieder des Gremiums können wir uns vorstellen: Udo di Fabio, Rupert Scholz, Barbara John, Seyran Ates, Hamed Abdel-Samad. Weitere Namen können folgen.

Noch irgendwelche Fragen? Da haben dann ziemlich viele Leute im Politikunterricht nicht aufgepasst.


So weit es um die Bewachung der deutschen Außengrenzen geht, ist das eine Verwaltungsaufgabe, die dem Bundesinnenministerium obliegt, auszuführen durch die Bundespolizei.
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Soziale Aufgaben sind in erster Linie von den Kommunen wahrzunehmen.

Hey, bitte. Jetzt hier nicht mit Staatsbürgerkunde, Zuständigkeiten und Gewaltenteilung kommen. Dafür das Frau Lengsfeld schonmal Abgeordnete des Deutschen Bundestages war, hat sie davon erstaunlich wenig verstanden. Oder wieder alles vergessen.
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #36 am: 21. April 2018, 14:24:16 »
Außerdem stehe ich nicht auf der Kommissionsliste!
Überhört!
Antrag ABGELEHNT!  :P
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #37 am: 21. April 2018, 14:28:43 »
Sollen sie ihre „Petition“ samt Unterschriftslisten doch ruhig ausdrucken und übergeben, dann kann die geliebte Staatsführung die ReptoKäfige mit dem Papier neu auslegen  ;D
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline kairo

Re: Erklärung 2018
« Antwort #38 am: 21. April 2018, 21:05:10 »
Hey, bitte. Jetzt hier nicht mit Staatsbürgerkunde, Zuständigkeiten und Gewaltenteilung kommen.

Tschuldjung. Früher trug man das so.

Dafür das Frau Lengsfeld schonmal Abgeordnete des Deutschen Bundestages war, hat sie davon erstaunlich wenig verstanden. Oder wieder alles vergessen.

Soll vorkommen. Warten wir mal das Jahr 2021 ab und sehen wir dann nach, ob vier Jahre Abgeordnetenmandat bei der AfD-Fraktion irgendwelche Spuren in Sachen Rechtsstaatsbewusstsein, Verantwortungsübernahme und allgemeines Politikwissen hinterlassen haben werden.
 
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #39 am: 23. Mai 2018, 17:36:20 »
Der neueste Stand:

Zitat


Deutschland Flüchtlingspolitik „Erklärung 2018“ will öffentliche Anhörung

Stand: 17.05.2018 | Lesedauer: 2 Minuten

Die Initiatoren der „Erklärung 2018“ gegen eine liberale Flüchtlingspolitik in Deutschland rechnen mit einer baldigen öffentlichen Anhörung im Bundestag. Das sagte die frühere DDR-Bürgerrechtlerin und Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld am Donnerstag in Berlin. Sie hatte am Mittwoch zusammen mit dem Publizisten Henryk M. Broder mehr als 165.000 Unterschriften an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Marian Wendt (CDU), übergeben. Nun müssen nach Lengfelds Angaben mindestens 50.000 Unterstützer gegenüber dem Petitionsausschuss ihre Unterschrift bestätigen.
Spoiler
Nach Angaben des Ausschusses handelte es sich allerdings nur um eine „symbolische“ Übergabe. Lengsfeld habe mündlich auf die betreffende Internetseite verwiesen und eine mehrseitige Begründung übergeben. Nun müsse die Petition noch den Vorschriften entsprechend übermittelt werden. Dies habe Lengsfeld zugesagt.

Die im März verfasste rechtskonservative „Erklärung 2018“ besteht aus zwei Sätzen: „Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“ Ziel der Initiative ist ein „Stopp der illegalen Einwanderung“. Dazu soll in Kürze auch ein Verein gegründet werden.

Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderen der Schriftsteller Uwe Tellkamp und der Autor Thilo Sarrazin. Kern der Argumentation ist der Vorwurf, dass massenhaft Migranten ohne Ausweise oder mit gefälschten Pässen nach Deutschland gekommen seien. Broder sagte, die Petition richte sich nicht gegen Flüchtlinge, sondern gegen eine Politik, die der ganzen Welt zeigen wolle, „wie gut wir sind“. Dies sei eine „Art Ablasshandel“ für die Verbrechen des Dritten Reichs.
dpa
[close]

https://www.welt.de/politik/deutschland/article176461159/Fluechtlingspolitik-Erklaerung-2018-will-oeffentliche-Anhoerung.html

http://vera-lengsfeld.de/2018/05/23/gemeinsame-erklaerung-2018-als-petition-freigeschaltet/
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Offline kairo

Re: Erklärung 2018
« Antwort #40 am: 23. Mai 2018, 17:53:11 »
Zitat
Die im März verfasste rechtskonservative „Erklärung 2018“ besteht aus zwei Sätzen: „Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“

Das ist doch keine Petition. Wo ist das Anliegen an den Bundesgesetzgeber?
 
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #41 am: 23. Mai 2018, 18:10:10 »
Moderator informieren 

Siehe dazu die Petitionsseite des Deutschen Bundestages. Aktuell steht die Zahl der Mitzeichner bei 7975, mal sehen, wie schnell die hochgeht.

Spoiler
Zitat von: Gemeinsame Erklärung 2018
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wieder herzustellen.

Gemeinsame Erklärung 2018

Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.
 
Begründung
 
Der seit Herbst 2015 andauernde Zustand eines unkontrollierten Zustroms von illegalen Migranten über die deutsche Außengrenze muss umgehend beendet werden. Er hat zu einer Überforderung der deutschen Gesellschaft in mittlerweile fast allen Bereichen geführt, die an einen Zerfall der rechtsstaatlichen Strukturen grenzt. Inzwischen hat dieser ungebremste Zustrom eine Asylmaschinerie in Deutschland entstehen lassen, die den ursprünglichen humanistischen Impetus konterkariert und teilweise ins Gegenteil verkehrt.

Deshalb fordern wir die sofortige Rücknahme der mündlichen Anweisung des ehemaligen Innenministers Thomas de Maizière und die Wiederherstellung des rechtsstaatlichen Grenzregimes.

Die Auswirkungen der ungesteuerten und unkontrollierten Migration zeigen sich schon jetzt im öffentlichen Raum, in unseren Schulen und öffentlichen Verwaltungen. Vor allem in den Ballungszentren ist die Zahl der Rohheitsdelikte, der Gewalt auf Straßen und Plätzen und der Sexualdelikte stark gestiegen.
 
Der Anteil der Asylbewerber an diesen Delikten übersteigt deutlich deren Anteil an der Bevölkerung. In Bayern beispielsweise stieg die Zahl der Sexualstraftaten vom 1. Halbjahr 2016 zum 1. Halbjahr 2017 um 48 Prozent; die Zahl der von Asylbewerbern begangenen Sexualstraftaten um 91 Prozent. Bei Sexualstraftaten in Bayern sind Asylbewerbern im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung fünffach überrepräsentiert.

Dazu kommen zunehmende Spannungen zwischen Einheimischen und aggressiv auftretenden jungen Asylbewerbern in vielen Städten, nicht nur in Metropolen  – beispielsweise in Cottbus, Jüterbog, Darmstadt, aber auch große Spannungen innerhalb verschiedener Gruppierungen von Migranten. In den Gemeinschaftsunterkünften oder im öffentlichen Raum kommt es immer wieder zu gewalttätigen, teilweise tödlichen Auseinandersetzungen.

Islamistischer Terror in Deutschland und in unseren europäischen Nachbarstaaten ist eine Realität – ein Staat, der in dieser Situation trotzdem junge Männer ohne geklärte Identität, Alter, Herkunftsland und Grund für den Einreisewunsch nach Deutschland ins Land lässt, untergräbt nicht nur das Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol, sondern zersetzt es. Besonders beunruhigend ist, wie der Bremer Skandal um das dortige BAMF gezeigt hat, dass selbst Terrorverdächtigen Schutzstatus gewährt wurde.

 
Die Folgen der ungesteuerten Migration für das deutsche Sozialsystem, den Arbeitsmarkt, den Wohnungsmarkt, Die Verwaltungen zeigen sich gerade erst. Und die Indikatoren deuten hier auf gravierende Probleme, ganz weit weg von den euphorisch-hysterischen Ankündigungen der Politik, der Medien, vieler Manager, der Kirchenleitungen, der Kulturelite und anderer Verantwortungsträger.
 
Eine sofortige Abkehr von dem bisherigen Zustands des unkontrollierten, ungesteuerten Zustroms nach Deutschland und ein Wechsel zu einer wirklich humanitären Hilfspraxis ist ein dringend nötiger Schritt für den gefährdeten inneren Frieden zu erhalten.
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"Interessant" ist auch der Blick auf die Kommentare zum Beitrag, da sind reihenweise geschlossene Threads, die aus dem Ruder gelaufen sind. Lauter Musterdemokraten.

« Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 19:26:36 von Neubuerger »
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Re: Erklärung 2018
« Antwort #42 am: 23. Mai 2018, 18:24:40 »
Wo ist das Anliegen an den Bundesgesetzgeber?

Vielleicht meinen die das da aus der Begründung:

Zitat
Deshalb fordern wir die sofortige Rücknahme der mündlichen Anweisung des ehemaligen Innenministers Thomas de Maizière und die Wiederherstellung des rechtsstaatlichen Grenzregimes.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_17/Petition_79822.nc.html

Das Formerfordernis monieren wir gegenüber der Bundestagsverwaltung bzw. gegenüber dem Ausschußvorsitzenden aber erst kurz nach Ablauf.

Also den 20. 6. vormerken!

Bis dahin überlassen wir sie ihrer Begeisterung.

 ;D
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Offline DC71

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Re: Erklärung 2018
« Antwort #43 am: 23. Mai 2018, 18:34:09 »
Zitat
Am Mittwochnachmittag habe Marian Wendt, der Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Erklärung "in sehr freundlicher Atmosphäre" persönlich entgegengenommen, sagt Vera Lengsfeld. Sie habe das Wort von Wendt, schreibt sie auf ihrem Blog, "dass wir diese Anhörung bekommen" - im Bundestag also. Der CDU-Abgeordnete Wendt hingegen sagt, er habe die "Erklärung 2018" nur "symbolisch" auf Bitten Lengsfelds entgegengenommen. Die formelle Einreichung der Petition, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, stehe noch aus.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/parlament-per-petition-in-den-bundestag-1.3983827
Da gab es über den genauen Ablauf wohl bei Abgabe der "Petition" leicht unterschiedliche Wahrnehmungen. ^^

Schon ein bisschen peinlich, dass die so eine Unterschriftenaktion starten ohne sich zu informieren, unter welchen Bedingungen Online-Unterschriften überhaupt berücksichtigt werden können. Schließlich findet sich schnell die entsprechende Information auf der Seite des Bundestages bei den Petitionen...
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 

Offline kairo

Re: Erklärung 2018
« Antwort #44 am: 23. Mai 2018, 19:20:29 »
Wo ist das Anliegen an den Bundesgesetzgeber?

Vielleicht meinen die das da aus der Begründung:

Zitat
Deshalb fordern wir die sofortige Rücknahme der mündlichen Anweisung des ehemaligen Innenministers Thomas de Maizière und die Wiederherstellung des rechtsstaatlichen Grenzregimes.

Wo ist da das Anliegen an den Bundesgesetzgeber?

Aber vielleicht lässt Herr de Mazière ja mit sich reden. Nachdem er nicht mehr im Amt ist, kann er es sich leisten, großzügig zu sein.