Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 33907 mal)

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dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #150 am: 11. März 2018, 16:31:56 »
@Pantotheus
Wenn man den Berichten glauben darf, soll der Gerichtsvollzieher zum avisierten Termin dagewesen und in Anbetracht der Lage weitergefahren sein, ohne anzuhalten.

Den geehrten Mitschreibern ist aber offenbar entgangen, daß der GV auch ohne das von Ursache kurz vor der Räumung publizierte Video massive Polizeiunterstützung benötigt hätte. Schließlich hat Ursache oft genug dokumentiert, wie er selbst bei einer simplen Zustellung mit öffentlichen Bediensteten umzugehen pflegte. Ohne den Mann zu überwältigen und ruhigzustellen (wie auch immer) wäre eine Räumung schlicht unvorstellbar gewesen. Man könnte also insofern über die Veröffentlichung des Videos zufrieden sein, als die eingesetzten Polizeieinheiten somit nicht zu schwach bemessen wurden. Das hatte Ursache ja auch beabsichtigt.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #151 am: 11. März 2018, 16:42:56 »
Was soll der Eigentümer des Grundstücks machen? Auf sein Grundstück verzichten?
Und was sollen die Gläubiger machen? Ihre Forderungen einfach in den Kamin schreiben?

Das ist Zivilrecht und hat mit dem jetzigen Prozess gar nichts zu tun

Ähem. Ich bin kein Jurist, habe das Zustandekommen des Prozesses bisher aber auf die Reaktion Ursaches und deren Folgen, eine zivilrechtliche Entscheidung nicht akzeptieren, sie mit Gewalt verhindern, zu wollen zurückgeführt?
Mir geht es jetzt wie @BlueOcean - Worauf willst Du hinaus?
« Letzte Änderung: 11. März 2018, 16:45:29 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #152 am: 11. März 2018, 16:48:22 »
Das ist Zivilrecht und hat mit dem jetzigen Prozess gar nichts zu tun
Das Zivilrecht bildete die Grundlage für den Einsatz. Es ging um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs, nämlich dem Eigentümer endlich den Besitz an seinem Grundstück zu verschaffen. (@Autsch!)

Der Richter hat zu entscheiden, ob "Gefahr im Verzug" war und niemand sonst. Dafür gibt es das psychologische Gutachten- wie im Fall Plan auch
Erstens entscheidet kein einzelner Richter, sondern ein Kollegialgericht. Das ist bei Fällen wie diesem vom Gesetz zwingend vorgesehen.
Zweitens entscheiden Richter sehr selten, eigentlich nie darüber, ob Gefahr im Verzug ist oder nicht. Denn es ist gerade das Wesen einer Lage von Gefahr im Verzug, dass nicht die Zeit besteht, einen Richter um seine Entscheidung zu bitten, sondern dass die ausführenden Organe der Staatsgewalt selbst entscheiden müssen, ohne Verzug zu handeln. Gerichte können ggf. im Nachhinein nachprüfen, ob eine Entscheidung diesbezüglich richtig und angemessen war, mehr nicht.
Drittens ist die Frage, ob Gefahr im Verzug liegt, keine, die ein psychologisches Gutachten klären könnte, sondern eine Gefahreneinschätzung, die, wie bereits bemerkt, von den ausführenden Organen des Staates vorgenommen werden muss.
Viertens sehe ich nicht, wo in diesem Fall "Gefahr im Verzug" eine Rolle gespielt hätte oder spielen sollte. Der Gerichtsvollzieher hatte eine vollstreckbare Räumungsanordnung, der Termin war Familie Ursache angekündigt. Als der Gerichtsvollzieher eintraf, musste er - ohne überhaupt aus seinem Wagen auszusteigen (@dtx) -, gleich den Rückzug antreten. Er sah zweifellos, dass dort Gefahr bestand. Das konnte sogar jeder Laie sehen, ohne über besondere taktische Kenntnisse zu verfügen.
Daher kam er später mit einer Hundertschaft Bereitschaftspolizei, einem SEK und sonstigen Hilfskräften wieder.
Das SEK sah sich dann einer unmittelbar gegenwärtigen Gefahr gegenüber, nämlich Ursache, der mit einer Waffe fuchtelte. Eine unmittelbar gegenwärtige Gefahr muss beseitigt werden. Darüber gibt es keine Spekulationen, keine Debatte um "Gefahr im Verzug", eine solche Lage muss einfach auf der Stelle entschärft werden. Punkt.
« Letzte Änderung: 11. März 2018, 17:10:05 von Pantotheus »
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Offline gastarbeiter

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #153 am: 11. März 2018, 17:04:55 »
Das Zivilrecht bildete die Grundlage für den Einsatz.

Ursache ist nicht wegen zivilrechtlicher Ansprüche, sondern wegen massiver Verstöße gegen das Strafrecht angeklagt. Wenn Ursache auf einen Polizisten geschossen haben sollte, dann ist der zivilrechtliche Hintergrund völlig unerheblich. Die Gefährlichkeit Ursaches läßt sich aber nicht durch Internetvideos beurteilen, sondern nur durch ein fundiertes Gutachten.
Durch so ein Gutachten wird dann auch der Vorwurf von @stk entkräftet.

darum auch noch einmal mein Hinweis: ein SEK-Einsatz kann nicht gerechtfertigt werden, nur wegen dem Inhalt eines Internetvideos.


 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #154 am: 11. März 2018, 17:07:42 »
@gastarbeiter Du redest wirr.

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #155 am: 11. März 2018, 17:10:28 »
Das Zivilrecht bildete die Grundlage für den Einsatz.
Ursache ist nicht wegen zivilrechtlicher Ansprüche, sondern wegen massiver Verstöße gegen das Strafrecht angeklagt.

 ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)

Ok nochmal vereinfacht chronologisch:

1) Das SEK leistet einem Gerichtsvollzieher Amtshilfe
2) Schwusswechsel zwischen Ursache und SEK
3) Strafprozess gegen Ursache

Weiter vereinfacht:

Polizeieinsatz wejen Zivilrecht, Strafprozess wejen Ballerei dabei. Begreifste ditte?
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Offline gastarbeiter

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #156 am: 11. März 2018, 17:26:12 »
Punkt 2.) steht noch gar nicht fest.

Die Verletzung des Polizisten muss kausal mit der Waffe von Ursache zusammenhängen. Und der Geisteszustand von Ursache ist auch wesentlich für die Strafzumessung
« Letzte Änderung: 11. März 2018, 17:31:24 von gastarbeiter »
 

Offline Grenzstein

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #157 am: 11. März 2018, 17:30:52 »
Ah, dann ist Ursache vermutlich von einem Meteoritenschauer getroffen worden.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #158 am: 11. März 2018, 17:34:33 »
nein, aber die Verteidigung behauptet, dass aus der Waffe gar nicht geschossen wurde.

-> also Gutachten
 :D
 

Online emz

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #159 am: 11. März 2018, 17:47:54 »
nein, aber die Verteidigung behauptet, dass aus der Waffe gar nicht geschossen wurde.

-> also Gutachten
 :D

Waren wir vorhin nicht noch bei der Frage, ob in zivilrechtlichen Angelegenheiten ein SEK zum Einsatz kommen darf?
Dann ist das also jetzt von dir akzeptiert.

Die Ballerei ist Strafrecht, darum ging's nicht.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #160 am: 11. März 2018, 17:52:28 »
Lesen wir doch einmal, was das Strafgesetzbuch zum Mord sagt:
Zitat
Mörder ist, wer
   aus Mordlust,
   zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
   aus Habgier
   oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
   heimtückisch
   oder grausam
   oder mit gemeingefährlichen Mitteln
   oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Zu beachten gilt hier, dass es sich um einen Mordversuch handelt, die Tötung muss daher nicht vollendet sein.
Das Gesetz listet acht verschiedene Gesichtspunkte auf, die jeweils durch "oder" verbunden sind. Dieses oder ist ein nicht-ausschließendes oder, d. h. es spielt keine Rolle, ob von den aufgelisteten Gesichtspunkten nur einer, mehrere oder alle zutreffen, es muss mindestens einer erfüllt sein.
Befriedigung des Geschlechtstriebs scheidet im Fall Ursache aus.
Mordlust kommt vermutlich bei Ursache nicht in Frage, aber vielleicht sieht das jemand auch anders. Hier könnten seine Videos, in denen er großspurig ankündigt, wie er die "Angreifer" abschlachten werde, durchaus als Belege dienen.
In Richtung Habgier ließe sich aber vermutlich argumentieren, denn Ursache wollte um keinen Preis das Grundstück aufgeben, das er durch seine eigenen Handlungen längst verloren hatte und das einem Anderen gehörte, dem er die Herausgabe verweigerte.
Die sonstigen niederen Beweggründe sind ein weites Feld. Besonders "hohe" Beweggründe dürfte Ursache nicht gehabt haben.
Die Anklage hat m. W. auf eine heimtückische Handlung abgestellt, als sie die Anklage formulierte. Sie meint, es sei Ursache völlig gleichgültig gewesen, ob und wen er treffe. Somit habe er die anrückenden Polizisten, aber auch die weiteren Beteiligten (dazu unten mehr) zu Objekten herabgewürdigt.
Grausamkeit der Tat dürfte hier ausscheiden.
Bei den "gemeingefährlichen Mitteln" kommt das einzige Mal im Wortlaut der Definition des Mordes das Wort "gefährlich" vor. Eine Beurteilung, ob Ursache gefährlich ist oder gefährlich sein wird, käme in Betracht, wenn es um eine etwa anzuordnende Sicherungsverwahrung ginge, für die Frage, ob er ein Mörder sei oder nicht, ist eine Beurteilung seiner Gefährlichkeit nicht zwingend nötig. Seine Waffe dürfte auch kein "gemeingefährliches Mittel" im Rechtssinne dargestellt haben.
Endlich kommt noch der Gesichtspunkt der Verdeckung oder Ermöglichung einer Straftat in Betracht, was aber in Ursaches Fall nicht gegeben erscheint.
Fazit: Es ist unerheblich, ob Ursache gefährlich ist oder sein wird, es sei denn, diese Frage taucht im Zusammenhang mit einer möglichen Sicherungsverwahrung auf.
Allerdings ist es offensichtlich, dass ein Mann, der mit einer Waffe herumfuchtelt und in dessen Umgebung andere Leute stehen, diesen gefährlich werden kann. Ursaches "Unterstützer" waren sich der Gefahr, die von seiner Waffe ausging, anscheinend nicht bewusst, dennoch waren sie gefährdet. Auf den inkriminierten Videos sieht man denn auch, dass die Polizei sich bemüht, die Personen, die im möglichen Schussfeld Ursaches standen, dort weg und in Sicherheit zu bringen.
Das war eine unmittelbar gegenwärtige Gefahr. Jede scharfe Waffe stellt eine Gefahr dar, zumal in den falschen Händen.
Es ist auch zu erkennen, dass die Polizei versuchte, Ursache ohne Waffengebrauch zu überwältigen. Dieser Versuch scheiterte allerdings an Ursaches Unterstützern. Mehr sage ich dazu nicht, wer es erkennen kann, sieht es auf den Filmen.
Die Polizei hat also versucht, Ursache mit Worten zum Niederlegen der Waffe zu bewegen, ihn ohne Waffeneinsatz zu überwältigen und schließlich, nach dem Scheitern dieser Versuche, geschossen, wobei es mehrerer Treffer bedurfte, bis er ungefährlich war. Dies lässt auf seinen Adrenalinspiegel Rückschlüsse zu, denn nach Aussage eines Gutachters wäre normalerweise ein Mensch nach dem ersten Treffer reaktionsunfähig geworden. 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #161 am: 11. März 2018, 18:05:02 »
#159

ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte. Die auf dem Gelände befindlichen Personen, konnten ohne große Gegenwehr festgenommen werden.
Mehr als Gartengeräte waren dort von den Personen nicht vorhanden.

Von einer Bewaffnung Ursaches war der Polizei nichts bekannt. Ob die Polizei vom Besuch Plans wusste? kann sein.




 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #162 am: 11. März 2018, 18:10:02 »
ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte.
Ich übersetze das mal: "Ich habe zwar keine Ahnung, aber trotzdem eine feste Meinung."
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #163 am: 11. März 2018, 18:15:39 »
Dann ist das also jetzt von dir akzeptiert.

Off-Topic:
Auf gar keinen Fall. Lediglich die argumentative Sackgasse wird kurz vor der Wand gegen eine neue ausgetauscht. Erfahrungsgemäss kann ein so offen gelassener Punkt der Diskussion bei Bedarf und ohne Bezug zu vorherigen Inhalten jederzeit wieder eröffnet werden. Und hey, der begleitende Einsatz von Chemtrailstaffeln bei SEK-Einsätzen gegen nicht begutachtete Reichsbürger verstösst übrigens gegen deren zivilrechtliche Ansprüche auf herumfuchteln mit Schusswaffen auf in widerrechtlich in Besitz genommenen Grundstücken. ;D
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #164 am: 11. März 2018, 18:23:16 »
#159

ich weiß nicht, in welchen polizei- technischen Lagen man das SEK einschalten sollte. ...

In letzter Zeit immer dann, wenn die Reichis über Waffen verfügen. Das läßt sich bei allen Einsätzen beobachten.

Dabei ist das SEK nur per Amtshilfe tätig.
Grundsätzlich kann der GV zu der gerichtlich verfügten Räumung hinzuziehen, wen er will.
Meist ist das ein Schlüsseldienst, öfter mal eine Polizeistreife (also zwei Beamte).
Und wenn Waffen im Spiel sind (egal, ob legal besessen oder illegal, das ist dem GV zunächst schnurz), dann eben das SEK.

Wäre Ursache ruhig geblieben hätte er als freier Mann das Gelände verlassen können.

Von einer Bewaffnung Ursaches war der Polizei nichts bekannt. ..
Falsch.
Es gab im Vorfeld hinweise, daß Ursache (illegal) bewaffnet sei.

Gerade Ursache kann froh sein, daß der GV die Spezialisten vom SEK hinzugezogen hat. Einfache Streifenpolizisten hätten womöglich nicht so professionell agiert und der Herr König läge eventuell auf dem Gottesacker.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)