Der Fall einer Versicherten, der die Barmer Ersatzkasse den Wechsel zur Samarita gestattete, liegt ein wenig besonders. Nach einem fast zehnjährigen Rechtsstreit und einer Satzungsänderung der Samarita, wonach nun ein klagbarer Anspruch auf Leistungen bestehe, ist es verständlich, dass die Barmer dem Wechsel zustimmte. Überdies scheint die Versicherte dem kleinen Kreis von Personen zuzugehören, die nach Gesetzeswortlaut nicht zwingend der Versicherungspflicht unterliegen.
Man kann den Fall somit nicht verallgemeinern. Und Fatzkes "Heilfürsorge" wird sicher keinen klagbaren Anspruch auf Leistungen einräumen. Zudem scheint mir auch fraglich, ob die "Deutsche Heilfürsorge" überhaupt Rechtspersönlichkeit besitzt: Sie wird als "Staatsbetrieb" des "Staatsvereins" verkauft. Nur kann ein Verein keine "Betriebe" ableiten, so wie ein echter Staat etwa Anstalten auslagern und mit Rechtspersönlichkeit versehen kann. Ein Verein müsste einen solchen Betrieb unter eigenem Namen führen oder z. B. als Stiftung gründen. Ein "Staatsverein" ist zudem ein Unding und ein Widerspruch in sich. Überdies wurde dem "Verein" die Eintragung wegen offensichtlicher Verfassungsfeindlichkeit verweigert. Somit besteht er wohl nur im Sinne einer GbR.
Hinzu kommt noch, dass die "Deutsche Heilfürsorge" ganz auf den "Obersten Souverän" als "Träger" abgestellt ist, dieser mehr oder minder einziges Organ mit Entscheidungsbefugnis darstellt usw., sodass sich fragt, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis mit einer wie auch immer rechtlich einzuordnenden "Deutschen Heilfürsorge" oder mit dem dieser scheinbar übergeordneten "Staatsverein" bzw. der tatsächlich vorhandenen GbR oder aber nur mit Peter Fitzek zustande gekommen sei. Angesichts dieses rechtlichen Drahtverhaus stellt sich zudem auch die Frage, ob Verträge im Rahmen der "Deutschen Heilfürsorge" ggf. nichtig wären, zumal sie augenscheinlich dazu dienen sollen, einen rechtswidrigen Zweck, nämlich die Vermeidung der gesetzlichen Versicherungspflicht, zu erreichen.
Da die KRD-Konstrukte undurchsichtig sind und mir genaue Informationen fehlen, lasse ich es bei diesen groben Ausführungen bewenden, da eine gründliche rechtliche Einschätzung nicht möglich ist. Es genügt, die grundsätzliche Problematik zu skizzieren.