Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1606046 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #975 am: 2. Mai 2018, 11:44:12 »
Nikolai war beim Ursache-Prozess und hat Adrian interviewt!

« Letzte Änderung: 2. Mai 2018, 11:46:12 von klingsor3 »
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #976 am: 2. Mai 2018, 11:49:51 »
Na, dann brauchen wir auf das Interview mit Fizek wohl nicht mehr lange warten.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline klingsor3

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #977 am: 2. Mai 2018, 12:04:14 »
...und am Freitag ist Nikolai in Dresden beim Prozess gegen Alfred Schäfer. Sicher auch mit Interview.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #978 am: 2. Mai 2018, 12:20:39 »
Hoffentlich wird die Reiserei weniger, wenn sie ihm den Geldhan abdrehen.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #979 am: 2. Mai 2018, 12:53:06 »
Seine Braunschafe werden schon für entsprechende Unterstützung sorgen, so das er weiter reisen kann.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #980 am: 2. Mai 2018, 13:00:07 »
...und am Freitag ist Nikolai in Dresden beim Prozess gegen Alfred Schäfer. Sicher auch mit Interview.

Das könnte interessanter sein als die Verhandlung am Montag gegen Nico Langnickel.
Interessant ist auch, der er im weiteren Verlauf des Videos klar gegen den Entenpräsidenten austeilt, und ihn wörtlich als "andere Entenköppe" die nichts draufhaben bezeichnet. Mal sehen wie Rüdi darauf reagiert, das triggert ihn doch bestimmt.

Die ganze Passage ungefähr ab Minute 02:07 im Wortlaut:

Spoiler
Zitat von: Volxleerer
Ich möchte mal Stellung beziehen zu ein paar, ja Dingen die in den letzten wochen so aufkamen. Und zwar gab es immer mehr
Stimmen aus der sogenannten rechten Ecke gegen den Volkslehrer. Ich sei äh, Volksverräter, ich sei Honigtopf, ich sei vom Verfassungsschutz, äh Antisemit
natürlich immer logisch und so weiter und namentlich der Herr David Berger oder Oliver Flesch oder auch noch ein paar andere Entenköppe,
die sich immer mein, naja in mein Fahrwasser zu begeben und vielleicht noch ein bisschen mitgerissen zu werden ja gut.
Wer selbst nicht viel drauf hat kann eben auch das tun weil ich niemanden diskreditieren möchte jede Arbeit für die Freiheit ist gut.
[close]
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #981 am: 2. Mai 2018, 16:33:04 »
Was der Nerling mit Ursache will, verstehe ich nicht. Aber soll er sich mal für den skurrilen zahlungsunwilligen "Freiheitskämpfer" einsetzen... Was mich allerdings wundert ist die Tatsache, dass das Landgericht dabei mitspielt dem notorischen Volkshetzer die Möglichkeit zu einem Interview mit Herrn Ursache einzuräumen. Wobei Ursache außer seiner bekanntermaßen wirren Ideologie nichts wesentliches zu sagen hat. Nur zu Fitzek fällt ihm noch ein, dass er keinen König gesehen habe, sondern nur den Peter. :o

Und für einen Lehrer tut sich Nerling reichlich schwer nach dem Interview noch den Appell für die Freilassung von Ursache vorzulesen.
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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #982 am: 2. Mai 2018, 16:48:40 »
Was mich allerdings wundert ist die Tatsache, dass das Landgericht dabei mitspielt dem notorischen Volkshetzer die Möglichkeit zu einem Interview mit Herrn Ursache einzuräumen.

Wie dieses "Interview" zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Allerdings war der Volxleerer sicher nicht bei Ursache im Gefängnis. Hört euch mal den Ton im Video an. Immer wenn Nerling spricht, ist da ein massiver Hall im Ton, während die Passagen von Ursache fast schalltot sind. Auch das Gehampel mit der Maske, die um Ursaches Kopf herum wandert um den Hintergrund auszublenden ist komisch. So, als ob man verdecken wollte, in welchem Raum das aufgezeichnet wurde.
Ich denke, das hier jemand relativ geschickt Videoschnitt betrieben hat und entweder ein existierendes (aber nicht veröffentlichtes) Video neu vertont hat und damit die Person, die eigentlich die Fragen stellte herausgenommen hat oder aber er die Fragen schriftlich hatte und sich dann dazu geäußert hat. Das lässt die Frage offen, wer das ganze auf welchem Gerät aufgezeichnet hat. Ich tendiere zu erster Möglichkeit.
Der Kreis der möglichen Verdächtigen ist ja eher klein, besuchen können ihn (man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege) seine Frau (und die darf mit ziemlicher Sicherheit kein Smartphone mit zu ihm reinnehmen) und sein Verteidiger (der allerdings im wesentlichen unkontrolliert).
War es nicht so, das der Verteidiger schonmal im Verdacht stand, das Einsatzvideo veröffentlicht zu haben (oder zumindest daran beteiligt gewesen zu sein)?

"Interessant" sind auch die Kommentare unter dem Video, das übliche Gewäsch aus "der arme Ursache", "Widerstandskämpfer", "Regime und Unrechtsstaat"  und den üblichen "die BRD ist kein Staat" bis hin zu Verschwörungstheorien, das das alles eine False Flag Operation war.
« Letzte Änderung: 2. Mai 2018, 17:55:47 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #983 am: 2. Mai 2018, 18:32:54 »
Wie dieses "Interview" zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Allerdings war der Volxleerer sicher nicht bei Ursache im Gefängnis. Hört euch mal den Ton im Video an. Immer wenn Nerling spricht, ist da ein massiver Hall im Ton, während die Passagen von Ursache fast schalltot sind. Auch das Gehampel mit der Maske, die um Ursaches Kopf herum wandert um den Hintergrund auszublenden ist komisch. So, als ob man verdecken wollte, in welchem Raum das aufgezeichnet wurde.

Danke für die Hinweise; ich ahne jetzt wie das abgelaufen ist. Die Kamera ist nahezu starr und deutlich entfernt. Die Bildmaske soll wahrscheinlich nicht den Raum verdecken, sondern die vermutlich verräterische Umgebung nahe der Kamera. Es klingt als ob der Volkslehrer in den stark hallenden Fluren des Landgerichts ist, während Ursache dort in einem Raum sitzt, um auf seinen Anwalt, die Verschubung in der JVA o.ä. zu warten. Kamera und Innenmikro sind wahrscheinlich in einem Spalt, einer Sichtklappe, einem Schlüsselloch o.ä., was vermutlich an den Bildrändern zu erkennen ist.

Zitat
War es nicht so, das der Verteidiger schon mal im Verdacht stand, das Einsatzvideo veröffentlicht zu haben (oder zumindest daran beteiligt gewesen zu sein)?

Da stand und steht eher ein mittlerweile entpflichteter Anwalt der rechten Szene im Verdacht.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #984 am: 3. Mai 2018, 09:37:57 »
Es klingt als ob der Volkslehrer in den stark hallenden Fluren des Landgerichts ist, während Ursache dort in einem Raum sitzt, um auf seinen Anwalt, die Verschubung in der JVA o.ä. zu warten. Kamera und Innenmikro sind wahrscheinlich in einem Spalt, einer Sichtklappe, einem Schlüsselloch o.ä., was vermutlich an den Bildrändern zu erkennen ist.

Das klingt auch nicht unplausibel. Genehmigt war das jedenfalls nicht.

Da stand und steht eher ein mittlerweile entpflichteter Anwalt der rechten Szene im Verdacht.

Da habe ich ein, zwei Schritte verdrängt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #985 am: 3. Mai 2018, 13:33:41 »
Meiner Meinung nach erfolgte das "Interview" von Angesicht zu Angesicht. Allerdings war wahrscheinlich der Nerling nicht der Fragesteller, sondern jemand anders. Die Fragen hat der Leerer nachträglich mit seiner Stimme hineingeschnitten. Warum er den Halleffekt drübergelegt hat, ist unklar.
Inidizien:
Immer, wenn Nerling spricht, sind die Nebengeräusche (leichtes Rauschen, leises "Rattern", so wie das Laufwerk eines alten MiniDV-Camcorders  :scratch:) weg. Es gibt jedoch - während Ursache labert - Geräusche des Fragestellers, welche nicht hallen und wo auch das Hintergrundrauschen der Aufnahme nicht verschwindet. Zum Beispiel bei 3:50. Da macht der Fragesteller "Hmm". Oder bei 6:47: da holt der Fragesteller Luft. Während dieser Zeit guckt der Ursache auch ziemlich genau in die Kamera.
Später ist sein Blick immer auf einen Punkt daneben/darüber gerichtet. Sieht aus als wenn er seinem Geprächspartner ins Gesicht schaut. Bei 8:13 z. B.: Da rückt der "Interviever" dann sogar mit dem Stuhl und sagt wieder "Hmm" und die Kamera nähert sich dem Ursache und geht wieder zurück. Bei 10:43 hüstelt der Fragesteller nochmal kurz. Auch ohne Hall.

Für mich sieht es so aus, als ob jemand direkt mit dem Ursache gesprochen hat und der Volkleerer die Fragen mit seiner Stimme nachsynchronisiert hat.
« Letzte Änderung: 3. Mai 2018, 13:36:49 von Pirx »
 

Offline Pantotheus

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #986 am: 3. Mai 2018, 17:42:28 »
Ursache schwadroniert irgendetwas über das Grundgesetz in der "genehmigten" Fassung von 1949 und dass es seit einer Änderung 1956 nicht mehr gelte oder Deutschland kein Rechtsstaat mehr sei.
Es geht um eine Änderung von Artikel 1, Absatz 3. In der Urfassung lautete dieser:
Zitat
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Durch Gesetz vom 19. März 1956 wurde diese Bestimmung abgeändert wie folgt:
Zitat
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ich habe die geänderte Begrifflichkeit hervorgehoben.
Nun gilt zwar in Artikel 79, Absatz 3 ein "Abrogationsverbot", doch dieses lautet so:
Zitat
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Zwar wird auf Artikel 1 Bezug genommen, doch wörtlich steht da nun eben gerade nicht, dass dieser Artikel nicht geändert werden dürfe, sondern dass dessen "Grundsätze" nicht berührt werden dürften, wobei "berühren" hier wohl im Sinne von "antasten" zu verstehen ist. (Ich gebe aber zu, dass die genaue Auslegung selbst unter Verfassungsrechtlern strittig ist.)
Der in Absatz 3 von Artikel 1 festgelegte Grundsatz ist doch ziemlich offensichtlich unmittelbare Bindungswirkung der Grundrechte des Grundgesetzes. Was unter Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen sei, dürfte klar sein. Hingegen fragt sich, was der Unterschied zwischen Verwaltung und vollziehender Gewalt sei. Mir scheint, dass zumindest folgender Punkt klar sein dürfte: Die vollziehende Gewalt ist eben jene, die für den Staat handelt, die Gesetze ausführt usw. Also ist "vollziehende Gewalt" ein umfassender (Ober-)Begriff, hingegen ist Verwaltung nur ein Teil der vollziehenden Gewalt. Somit ist also jede öffentliche Verwaltung zwar auch vollziehende Gewalt, aber nicht jede vollziehende Gewalt ist auch Verwaltung.
Dann bedeutet also die Änderung der Begrifflichkeit, dass seit 1956 im Wortlaut dieser Bestimmung klar gestellt ist, dass jegliche vollziehende Gewalt an die unmittelbare Geltung der Grundrechte gebunden ist, nicht nur derjenige Teil der vollziehenden Gewalt, der Verwaltung ist. Also sind seither die Grundrechte besser geschützt als vorher, ist der Grundsatz, der in dieser Bestimmung aufgestellt wird, nicht angetastet, sondern dessen Anwendung noch ausgeweitet worden.

Natürlich finden sich in Ursaches Geschwurbel auch noch Versatzstücke wie die Staatsangehörigkeit "deutsch", die er ja gar nicht habe, weil er Deutscher sei usw. Am Rande erfahren wir noch: Er hat eine Einbürgerungsurkunde, wurde also eingebürgert.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #987 am: 3. Mai 2018, 18:00:19 »

Natürlich finden sich in Ursaches Geschwurbel auch noch Versatzstücke wie die Staatsangehörigkeit "deutsch", die er ja gar nicht habe, weil er Deutscher sei usw. Am Rande erfahren wir noch: Er hat eine Einbürgerungsurkunde, wurde also eingebürgert.


Das "typische" sowohlalsauch des Reichis.
Er hat eine gültige Einbürgerungsurkunde eines Staates, dessen Gesetze angeblich nicht gelten!  :doh:
Oder hat er eine von "Toitschen Reich"?


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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #988 am: 3. Mai 2018, 18:39:56 »
Ursache schwadroniert irgendetwas über das Grundgesetz in der "genehmigten" Fassung von 1949 und dass es seit einer Änderung 1956 nicht mehr gelte oder Deutschland kein Rechtsstaat mehr sei.
Es geht um eine Änderung von Artikel 1, Absatz 3. In der Urfassung lautete dieser:
Zitat
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Durch Gesetz vom 19. März 1956 wurde diese Bestimmung abgeändert wie folgt:
Zitat
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ich habe die geänderte Begrifflichkeit hervorgehoben.
Nun gilt zwar in Artikel 79, Absatz 3 ein "Abrogationsverbot", doch dieses lautet so:
Zitat
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Zwar wird auf Artikel 1 Bezug genommen, doch wörtlich steht da nun eben gerade nicht, dass dieser Artikel nicht geändert werden dürfe, sondern dass dessen "Grundsätze" nicht berührt werden dürften, wobei "berühren" hier wohl im Sinne von "antasten" zu verstehen ist. (Ich gebe aber zu, dass die genaue Auslegung selbst unter Verfassungsrechtlern strittig ist.)
Der in Absatz 3 von Artikel 1 festgelegte Grundsatz ist doch ziemlich offensichtlich unmittelbare Bindungswirkung der Grundrechte des Grundgesetzes. Was unter Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen sei, dürfte klar sein. Hingegen fragt sich, was der Unterschied zwischen Verwaltung und vollziehender Gewalt sei. Mir scheint, dass zumindest folgender Punkt klar sein dürfte: Die vollziehende Gewalt ist eben jene, die für den Staat handelt, die Gesetze ausführt usw. Also ist "vollziehende Gewalt" ein umfassender (Ober-)Begriff, hingegen ist Verwaltung nur ein Teil der vollziehenden Gewalt. Somit ist also jede öffentliche Verwaltung zwar auch vollziehende Gewalt, aber nicht jede vollziehende Gewalt ist auch Verwaltung.
Dann bedeutet also die Änderung der Begrifflichkeit, dass seit 1956 im Wortlaut dieser Bestimmung klar gestellt ist, dass jegliche vollziehende Gewalt an die unmittelbare Geltung der Grundrechte gebunden ist, nicht nur derjenige Teil der vollziehenden Gewalt, der Verwaltung ist. Also sind seither die Grundrechte besser geschützt als vorher, ist der Grundsatz, der in dieser Bestimmung aufgestellt wird, nicht angetastet, sondern dessen Anwendung noch ausgeweitet worden.
Ich ergänze noch um den historischen Kontext und damit den Sinn und Zweck der Änderung: 1956 wurde Deutschland wiederbewaffnet; die Änderung wurde anlässlich der Gründung der Bundeswehr vorgenommen. Es sollte klar gestellt werden, dass auch (gerade!) die Bundeswehr, der militärische Arm des Vollzugs der Hoheitsgewalt der Bundesrepublik, an Recht und Gesetz gebunden ist. In der Tat wurde der Grundrechtsschutz entweder erweitert (nicht nur Verwaltung, sondern auch Streitkräfte) oder aber nicht geändert (auch Streitkräfte sind Verwaltung im weiteren Sinne bzw. der dogmatische Begriff der Exekutive [vollziehende Gewalt] wurde sprachlich besser gefasst bzw. nach wie vor gab es keine Schutzlücken… etc. pp.).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #989 am: 3. Mai 2018, 18:54:12 »
@Rechtsfinder Man könnte von einer begrifflichen Klarstellung, eventuell von einer begrifflichen Modernisierung sprechen. Dass unter "Verwaltung" die vollziehende Gewalt bzw. die Exekutive im Sinne der Gewaltenteilung gemeint war, dürfte klar sein. Auch heute noch wird Verwaltung öfter synonym mit "vollziehender Gewalt" bzw. Exekutive verwendet.
Andererseits wird in neuerer Zeit auch vermehrt unterschieden zwischen vollziehenden Akten im engeren Sinne, also solchen, die nur bestehende Gesetze, Verordnungen, Weisungen der Regierung und ggf. Urteile umsetzen, und solchen der Vollziehung im weiteren Sinne, die einen lenkenden Charakter aufweisen, namentlich Akte der Regierung, durch die sie der Verwaltung im engeren Sinne Vorgaben macht. In manchen Ländern sind auch gewisse Akte der Regierung von der Kontrolle durch Gerichte oder Volksvertretung ausgenommen. Bisweilen ist dann auch von der "Gubernative" die Rede. Man könnte vor diesem Hintergrund auch argumentieren, dass eben nicht nur "reine" Verwaltungsakte im engeren Sinne, sondern grundsätzlich alle Akte der vollziehenden Gewalt an die Grundrechte gebunden seien, was vor der Änderung so nicht ausdrücklich gesagt gewesen wäre.
Wie immer man es nimmt: Eine entscheidende Veränderung hat es nicht gegeben, der Grundsatz aus Absatz 3 von Artikel 1 GG ist durch die Änderung jedenfalls bestätigt worden.

Was den "Volksentleerer" angeht, ist zu seiner Allgemeinbildung zu sagen, dass ihm an dem Gewäsch des Herrn Ursache nichts seltsam vorkommt, dass er nicht widerspricht oder wenigstens einmal kritisch nachfragt.
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