Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1770932 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9270 am: 5. März 2020, 20:03:51 »
aber das muss "Weiber" heißen

Ist schon korrekt. Mädels, Fräulein, Weiber. Alles nach Duden...
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9271 am: 5. März 2020, 20:22:32 »
Mit "Frauen" oder "Weiber" kann der Volksschwächling nix anfangen, da ist er wohl mal wieder überfordert. Schon die Mahnung an die "Mädels" nicht so "zickig" zu sein, ist wieder so grundblöde, wie es eben nur der Volksblödi hinkriegen kann.
Ich kann es gar nicht erwarten, bis dieser asiatische Migrant Covid-19 bei ihm um Asyl bittet.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9272 am: 5. März 2020, 20:27:38 »
Ich kann es gar nicht erwarten, bis dieser asiatische Migrant Covid-19 bei ihm um Asyl bittet.

Krankheit, Siechtum und Tod wünsche ich selbst dem nicht!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9273 am: 5. März 2020, 20:38:08 »
Zitat
Krankheit, Siechtum und Tod wünsche ich selbst dem nicht!

Mir tut das Virus auch leid, aber es hat nun einmal diesen Job!
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9274 am: 5. März 2020, 20:45:00 »
Ich finde, wir sollten ihm den Gefallen tun, und Kanal und Videos reichlich bei Youtube melden (Hassrede, Umgehung der Kanalsperre etc.) um ihm in den Volkskraftwochen von diesem unnützen Ballast zu befreien.

Volkslehrer hassen diesen Trick!


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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9275 am: 5. März 2020, 21:12:59 »
Ich finde, wir sollten ihm den Gefallen tun, und Kanal und Videos reichlich bei Youtube melden (Hassrede, Umgehung der Kanalsperre etc.) um ihm in den Volkskraftwochen von diesem unnützen Ballast zu befreien.

Volkslehrer hassen diesen Trick!


Wo muss ich clicken um zu diesem bento-Artikel zu kommen? :D :D :D
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9276 am: 5. März 2020, 22:20:55 »
Zitat von: Volxnikki
Liebe Freunde,

[…] aufrechte Deutsche bangen um ihre Arbeitsstelle, sollte ihre rechte Gesinnung bekannt werden, […]

Ein Denkfehler, den alle Rechten machen.

Ein aufrechter Deutscher ist KEIN Rechter. Kann er gar nicht sein, wenn er aufrecht ist.
Die Rechten, die Neo- wie die alten Nazis wollen Deutschland zerstören. Das Deutschland, das wir heute haben, in dem wir alle so gut leben wie vermutlich nie zuvor. Ja, wir alle. Alle Menschen!

Daß sie ein Deutschland wollen, in dem es wenigen Menschen gut und vielen anderen sehr schlecht geht, bis hin zu Vertreibung und Ermordung, das ist klar und das ist das Deutschland, das sie wieder wollen.

Also eigentlich müsste jeder aufrechte Deutsche, jeder Patriot, jeder, der "sein" Deutschland erhalten will, den Nazis einen Arschtritt verpassen und sie dahin schicken, wo der Pfeffer wächst. Denn sie – die Nazis, die Rechten, die "besorgten" Bürger sind es, die unser Deutschland, unser weltoffenes, buntes, vielfältiges Deutschland zerstören wollen.
« Letzte Änderung: 5. März 2020, 22:23:06 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Gregor Homolla

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9277 am: 5. März 2020, 22:24:19 »
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Offline Pirx

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9278 am: 5. März 2020, 22:51:32 »
Erst geht er baden, dann läuft er davon. Niete. 
https://www.bitchute.com/video/Iufia86qLhsC/
In dem Video fordert Nerling bei Minute 1:36 u. a. Verzicht auf "Fremdwörter (englische, griechische, lateinische...)".
24 Sekunden später ist im selben Video zu lesen: "VKW-Produkte in Kürze im Laden erhältlich!"

https://de.wiktionary.org/wiki/Produkt
Herkunft: im 16.Jahrhundert von lateinisch productum entlehnt

Man würde ja gar nichts sagen, wenn es keine Alternativen gäbe. Aber wie wäre es denn mit "Erzeugnis"?
Hach, der Typ ist so blöde, dem bleibt ja gar nichts anderes mehr übrig als Nazi zu sein.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9279 am: 5. März 2020, 23:02:43 »
Nazis haben Deutschland und die halbe Welt schon einmal ins Unglück gestürzt. Ich weiß also nicht, warum der Volkxhonk meint, das würde anders laufen, wenn diese Fanatiker nochmal an die Macht kämen. Das ist nur mit kompletter Ignoranz und einem gehörigem Maß an Dummheit zu erklären.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9280 am: 6. März 2020, 00:30:41 »
Der Volksblödi hat beim Atlantis-Schwachfug bis auf 4 Kommentare (davon zwei von diesem dauerwerbenden Metapedia-Staubsaugervertreter "Heil und Segen") sämtliche doch sehr erhellenden Beiträge diverser Flachkopferdler und Schizos entfernt. Ist wohl selbst ihm zu imageschädigend.
Spenden dürfen die Deppen natürlich trotzdem.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9281 am: 6. März 2020, 00:54:26 »
Der Volksblödi hat beim Atlantis-Schwachfug bis auf 4 Kommentare (davon zwei von diesem dauerwerbenden Metapedia-Staubsaugervertreter "Heil und Segen") sämtliche doch sehr erhellenden Beiträge diverser Flachkopferdler und Schizos entfernt. Ist wohl selbst ihm zu imageschädigend.
Spenden dürfen die Deppen natürlich trotzdem.

Stimmt nicht ganz, zum letzten Video mit Axel Stümper gab es bislang nur vier Kommentare auf der VL Seite, im Vergleich auf bitchute waren es bislang 175. Anders ist es z.B. bei seinem Pegida-Video vom 19.02., dort gab es insgesamt 26 Kommentare, von denen N.N., der tapfere Recke für uneingeschränkte Meinungsdummheit, aber nur 18 freigeschaltet hat.

Heil und Segen ist u.U. N.N. selbst, denn es fällt schon auf, dass H&S immer zu den ersten Kommentatoren gehört und just nach Veröffentlichung eines Videos von N.N. neue Beiträge für Metapedia zusammengeschmiert werden und natürlich ist H&S immer voller unkritischer Begeisterung für N.N. Diesem egomanischen Scharlatan sind selbst solch armselige Tricks zuzutrauen.
Hirsche nicht aufs Sofa!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9282 am: 6. März 2020, 02:41:29 »
Stimmt, ich habe Bitchute mit seiner eigenen Webseite verwechselt....
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9283 am: 6. März 2020, 15:38:38 »
Zitat von: N.N.
Bernhard Schaub stand am 5.3.2020 vor Gericht, weil er im Februar 2017 auf einer Gedenkveranstaltung in Dresden Sätze gesagt hat, die im Gegenentwurf zum NS-Staat (BRD) nicht gesagt werden dürfen.
In erster Instanz wurde er zu 90 Tagessätzen verurt...

https://www.bitchute.com/video/QKZWUHWDkUX5/
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9284 am: 6. März 2020, 15:39:37 »
Zitat von: N.N.
Bernhard Schaub stand am 5.3.2020 vor Gericht, weil er im Februar 2017 auf einer Gedenkveranstaltung in Dresden Sätze gesagt hat, die im Gegenentwurf zum NS-Staat (BRD) nicht gesagt werden dürfen.
In erster Instanz wurde er zu 90 Tagessätzen verurt...

Kurzfassung: 120 Tagessätze zu 30 Euro nach 90 Tagessätzen zu 10 Euro in der Vorinstanz.
Hier berichtet er kurz über den Prozess, dann über die Strafe, bezeichnet das als weiteres Schandurteil, aber das habe ja bald ein Ende, nicht "weil ich irgendwelche Anschläge planen oder zu irgendwelchen Aktionen aufrufen würde, sondern weil ich einfach in die Zukunft ein wenig schauen kann."
Ahja. Wenn man Visionen hat, sollte man vielleicht zum Arzt gehen.

Dann lässt er Schaub vor die Kamera, der sich ausrechnet, das er bei einer Revision keine Verschlechterung der Strafe mehr kassieren könne, da die Staatsanwaltschaft ja wohl kaum Berufung einlegen würde, weil ihre Forderung ja voll erfüllt worden sei. Vielleicht sollte man der Staatsanwaltschaft hier mal einen kleinen Tip geben...
Wenn er in Revision gehen würde, könnte er wegen des Verschlechterungsverbotes maximal bei derselben Strafe, mit etwas Glück sogar mit einem Freispruch herauskommen (nicht das ich wirklich glaube, dass das passieren würde). Ansonsten würde der Ausgang ja davon abhängen, wieviel Druck von der Politik auf das Gericht gemacht würde.

Ab 12:22 spricht Nervling dann mit Kohlmann.

Zitat von: Prozessbericht
gestern war die Verhandlung von Bernhard Schaub, der auf der "Gedenkveranstaltung" zur Bombardierung Dresdens 1945 am 11.02.2017 eine Rede gehalten hat.
Dabei hat er eine Rede mit (für mich, nachdem ich sie in der Beweisaufnahme zu hören bekam) eindeutigen antisemitischen und holocaustleugnenden Anteilen gehalten. Dafür ist
er 2018 vor dem Amtsgericht Dresden verurteilt worden, neben ihm haben auch Gehard Ittner und Alfred Schaefer auf dieser Veranstaltung strafrechtliche Inhalte nach $130 StGB
von sich gegeben, die ebenfalls strafrechtlich abgehandelt worden sind.
Schaub hat gegen das Urteil Berufung eingelegt (wie gestern zu hören war zwar nicht fristgerecht, aber er wurde aus ungenannten Gründen in den alten Stand wiedereingesetzt),
zusätzlich hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, allerdings nur gegen die Strafhöhe. Verurteilt wurde Schaub damals zu 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, beantragt
waren damals 120 Tagessätze.

Bereits an der Eingangsschleuse zeigte sich, dass das Interesse in rechten Kreisen recht hoch ist, so waren neben Nerling auch noch Kathrin Oertel (Ex-Pegida und seit der
diesjährigen "Gedenkdemo" mit einer eigenen Anzeige wegen Volksverhetzung ausgestattet" und "Andi Hoffnung" (Volksliedertafel Dresden") anwesend. Auch Schaub und sein Anwalt
Kohlmann trafen hier auf die oben genannten und man begrüsste sich mit Handschlag und Bussi (bei der Oertel). Am Gerichtssaal zeigte sich, das man mit deutlich geringerem
Interesse gerechnet hatte, so war insgesamt ungefähr 30 Zuschauer anwesend (davon waren ungefähr 2/3 männlich), hier mussten noch Stühle herbeigeholt werden, insgesamt war es
dadurch sehr voll und eng. Das Publikum waren hier "die üblichen Verdächtigen", auch der Opa mit seinen "Protest Sweatshirts" (mit entsprechenden Parolen bedruckten Shirts)
war anwesend, insgesamt war das Publikum altersmässig recht gemischt, viele deutlich ältere aber eben auch eine ganze Reihe jüngere Zuschauer.

Nikki filmte vor Beginn des Prozesses einen Schwenk durch den Saal, stellte das aber sehr schnell ein, als das Gericht kam. Da gab es beim betreten des Saales die üblichen
Probleme sich zu erheben, was zu einer entsprechenden Bemerkung des Vorsitzenden Richters führte. Der sprach dann Nikki auch direkt darauf an, ob er denn eine Drehgenehmigung
beantragt hätte, was dieser verneinte, was der Richter dann mit "das ist schlecht" kommentierte, aber nicht weiter verfolgte. Er scheint auch hier bereits bekannt zu sein.
Insgesamt kann man über den Richter sagen, das er die Verhandlung sehr souverän führte und sehr genau wusste, was er da für Publikum zu erwarten hatte. Es gab ein oder
zweimal Momente, wo es ein klein wenig unruhig wurde (kein Vergleich mit dem Verfahren gegen Alfred Schaefer, wo es ja teilweise Zwischenrufe und Applaus gab und danach
reichlich Ordnungsgelder gab), der hatte die Lage jederzeit  voll im Griff.

Dann erfolgte die Eröffnung des Verfahrens, Verlesung der vorgeworfenen Tatbestände. Schaub gab hierzu eine Erklärung zur Anklage ab, das er das ja erstens so nicht gemeint
habe und zweitens alles falsch verstanden sei (sinngemäß). Da der Verteidiger diese Erklärung in Schriftform in der Kanzlei vergessen hatte, wurde das später per Fax
nachgereicht. Auf Nachfrage des Richters war Schaub dann doch bereit, dazu Nachfragen zu beantworten, so ob er Gerhard Ittner gut kennen würde oder ob ihm bekannt gewesen sei,
das Ittner bereits rechtskräftig wegen Holocaustleugnung verurteilt gewesen sei - das ganze zur Einordnung der Tat und der Gegebenheiten.

Dann die Fragen zu den persönlichen Umständen Schaubs. Hier berichtete Schaub, das er früher
Lehrer gewesen sei, "solange er gedurft hätte", er ist mittlerweile Rentner und erhält eine Rente von etwa 1200 Euro, dazu kommen noch Kindergeld in Höhe von gut 800 Euro.
Seine Kinder sind 18, 16 und 8, seine Frau sei Kunsterzieherin, aber seit dem, was man ihm vorwerfen würde, bekäme sie auch keine Arbeit mehr. Eine längere Diskussion gab es
um weitere Einkünfte, wo Schaub erwähnte, das die Kosten für die Broschüren, die er verkauft, etwa die Herstellungskosten decken würden und das es ja Kleinvieh sei. Mehr als
ein "paar hundert" würde er davon im Jahr nicht absetzen. Auf die direkte Frage des Richters, wer denn entscheiden würde, ob das Kleinvieh sei, ob er das selber tun würde,
antwortete Schaub mit "ja". Hierzu gab es dann ein "aha" vom Richter, während der Staatsanwalt reichlich Notizen machte. Gut möglich, das hier noch Ärger auf Schaub zukommt.
Anwalt Kohlmann saß in der Zeit still daneben und ich frage mich, ob er seinem Mandanten vorher die Bedeutung dieser Fragerunde erklärt hat. Sein Einkommen hat ja Einfluß auf
die Höhe der Tagessätze, die im ersten Urteil mit 10 Euro ja sehr niedrig angesetzt waren. In seinem Auszug aus dem Bundeszentralregister hat Schaub keine Einträge.

Dann wurden die Beweisaufnahme eröffnet: Die Videos, die von der Polizei von der Kundgebung aufgezeichnet worden sind, wurden abgespielt und eine Zeugin der Polizei aufgerufen,
die zur Zeit der Demo beim polizeilichen Staatsschutz gearbeitet hat. Der Richter ließ sich ausführlich ihre Eindrücke von der Demo und den Reden erläutern, auch der
Staatsanwalt hatte hier eine Nachfrage.

Kohlmann wollte vor seiner Frage zunächst 5 Minuten Pause haben, um sich mit seinem Mandanten zu beraten, die er bekam. Nach dieser kurzen Unterbrechung erwähnte er, das der
Richter ja jetzt nur um den ersten Befangenheitsantrag herumgekommen sei, weil sein Mandant das ausdrücklich nicht gewollt habe. Kohlmann störte sich an der Formulierung
des Richter, der bei der Belehrung der Polizistin nur gesagt hatte "er müsse sie ja nicht belehren, weil sie da ihre Pflichten kennen würde", was eine zu große Nähe zu den
Ermittlungsbehörden zeigen würde. Fragen an die Zeugin hatte er keine, so dass diese entlassen werden konnte.

Dann verlas Kohlmann zwei Anträge, zum einen möge man einen Historiker mit einem Gutachten beauftragen, dass das Wort Holocaust bereits in den
40er Jahren durch britische Historiker für die Zerstörung Dresdens verwendet und erst in den 70ern mit der Fernsehserie Holocaust einer breiteren Öffentlichkeit
bekannt geworden wäre, sein Mandant hier also nichts falsch verwendet habe und zweitens ein Gutachten eines Religionswissenschaftlers einzuholen sei, der bezeugen solle,
das bereits im Alten Testament die Juden als das auserwählte Volk bezeichnet worden seien und Schaub deshalb nichts falsches getan habe. Der Staatsanwalt gab dann noch eine
Erklärung ab, das er diese Anträge als nicht zulässig ansehen würde. Das Gericht unterbrach die Verhandlung für 10 Minuten, um über die Anträge zu entscheiden.

Nach der Unterbrechung wurde die Entscheidung verkündet, wenig überraschend wurden beide Anträge abgelehnt, weil nichts zur Sache beitragen würden (sinngemäß). Da es keine
weiteren Anträge gab, wurde die Beweisaufnahme geschlossen und es ging zu den Plädoyers.

Der Staatsanwalt sah durch die Beweisaufnahme die "tateinheitliche Volksverhetzung in zwei Fällen" bestätigt, wies nochmal auf das Umfeld hin und forderte deshalb erneut
120 Tagessätze gegen Schaub, allerdings nicht zu 10, sondern zu 30 Euro, sowie die Übernahme der Kosten.
Hier hat sich Schaub mit seinen relativ freimütigen Auskünften zu seinen finanziellen Umständen klar selber ins Knie geschossen.
Rechtsanwalt Kohlmann sah den Tatbestand nicht als erwiesen an (keine Überraschung an dieser Stelle), sondern bezeichnete seinen Mandanten als unbescholtenen Bürger,
der hier zu Unrecht verurteilt worden sei. Vielmehr müsse er sich überlegen, ob er den Staatsanwalt anzeigen müsse, weil dieser ja in seinem Plädoyer die Juden verunglimpft
habe (!). Er forderte den Freispruch seines Mandanten.

Das Gericht unterbrach die Sitzung dann bis zur Verkündung des Urteils, Schaub ist zu 120 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt worden. Diese Berufung ist also erwartungsgemäß
voll gefitzt und hat zusätzlich eine Menge Geld gekostet. Zusätzlich gilt Schaub jetzt als vorbestraft, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird.
Insgesamt hat Schaub hier Glück mit dem Urteil gehabt, nach §133,1 wäre da durchaus auch eine Freiheitsstrafe drin gewesen.
« Letzte Änderung: 6. März 2020, 15:53:06 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.