Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1770843 mal)

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Offline kairo

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9195 am: 1. März 2020, 14:25:40 »
Mal eine Frage aus der Neugier des juristischen Laien heraus: Wer kann bei so falschen Zitaten von toten Menschen eigentlich (auf Unterlassung) klagen und auf welcher Grundlage genau?

Die Zitate sind nicht unbedingt alle falsch. Das von Benjamin Franklin sicher, aber bei Chamberlain und Wagner wäre ich nicht so sicher.

Jedenfalls verwendet er diese Aussagen, um jemanden wegen seiner Herkunft und/oder Religion herabzusetzen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die angeblichen Urheber noch leben oder sie das überhaupt gesagt haben.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9196 am: 1. März 2020, 14:34:59 »
Also 25, damit dürfte er in der Szene den Maddin aus der Ostmark locker abgehängt haben. Keine schlechte Leistung.

To be continued...

Wir werden daran zu gegebener Zeit nach Kräften mitarbeiten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9197 am: 1. März 2020, 14:47:59 »
Mal eine Frage aus der Neugier des juristischen Laien heraus: Wer kann bei so falschen Zitaten von toten Menschen eigentlich (auf Unterlassung) klagen und auf welcher Grundlage genau?

Zunächst waren nicht alle Zitate falsch, einige waren auch authentisch. Es gab ja nun einmal nicht wenige Antisemiten unter historischen Geistesgrößen wie etwa Voltaire. Rechtlich spielt das aber keine Rolle:

Es geht um das sog. Zueigenmachen von Äußerungen. Die Frage, ob die Äußerung so jemals gefallen ist, ist dabei nebensächlich. Beispiel:

"Hitler sagte, dass der Schattendiplomat ein ♥♥♥ sei. Nun, wenn Hitler das gesagt hat, und es gibt ja viele, die Hitler verehren, dann *schwurbel* *schwurbel* (...) kann man ja verstehen, warum viele den Schattendiplomaten nicht mögen. Naja, anderes Thema!"

Wenn eine Person so etwas über dich sagen würde, wäre zwar klar, dass Hitler das niemals gesagt haben wird. Aber der Äußernde hätte sich "♥♥♥" zu eigen gemacht, weil er den Ausdruck als bestätigend für die eigene Meinung gebraucht hätte. Mehr ist für das sog. Zueigenmachen nicht nötig. Und "♥♥♥" wäre eine Beleidigung. Daraus folgt ein Unterlassungsanspruch.

 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9198 am: 1. März 2020, 15:18:13 »
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung


Da darf man ruhig auch mal klatschen!   :clap:
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Der viereckige Trompeter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9199 am: 1. März 2020, 17:18:01 »
7000 Öcken im Orkus versenkt ;D

Ich möchte mich sehr gerne, aber nicht zu früh freuen: Bedeutet das, dass der Volklhetzer € 7000,- zahlen muss? Sind das die "Kosten des Eilverfahrens"?
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9200 am: 1. März 2020, 17:32:54 »
Ich möchte mich sehr gerne, aber nicht zu früh freuen: Bedeutet das, dass der Volklhetzer € 7000,- zahlen muss? Sind das die "Kosten des Eilverfahrens"?

Der Volksverhetzer muss die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten aus einem Streitwert von 35 000 Euro bezahlen. Er kann gegen den Beschluss ein Rechtsmittel einlegen (Widerspruch), geht damit aber bei Bestätigung das Risiko ein, noch viel mehr zahlen zu müssen.
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9201 am: 1. März 2020, 17:38:04 »
Danke für die prompte Antwort! Ich würde noch gerne wissen, wo die genannten 7000 Euro herkommen. In der einstweiligen Verfügung habe ich sie nicht gefunden.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9202 am: 1. März 2020, 17:43:10 »
Als Laie behaupte ich einfach mal, daß es da sowas wie eine Abrechnungstabelle gibt.
 

Offline desperado

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9203 am: 1. März 2020, 17:54:24 »
Danke für die prompte Antwort! Ich würde noch gerne wissen, wo die genannten 7000 Euro herkommen. In der einstweiligen Verfügung habe ich sie nicht gefunden.

Ich denke, das sind die Gerichts- und Anwaltskosten, bezogen auf den Streitwert
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9204 am: 1. März 2020, 17:58:07 »
Als Laie behaupte ich einfach mal, daß es da sowas wie eine Abrechnungstabelle gibt.
es gibt sogar Online-Rechner dazu
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9205 am: 1. März 2020, 18:05:19 »
Wenn die holden Heiopeis mal auf die ach so weisen Sprüche ihres geliebten Wagners hören würden, wüssten sie doch, dass sowieso längst alles zu spät ist. Und zwar schon seit 1881:

Zitat von: Richard Wagner
[ Ich halte ] "die jüdische Rasse für den geborenen Feind der Menschheit und alles Edlen in ihr: daß namentlich wir Deutschen an ihnen zugrunde gehen werden, ist gewiß, und vielleicht bin ich der letzte Deutsche, der sich gegen den bereits alles beherrschenden Judaismus als künstlerischer Mensch aufrechtzuerhalten wußte."

Wobei die Anmerkung erlaubt sei, dass es doch erstaunlich viele Deutsche und eher sehr wenige Synagoden in Deutschland gibt; nach angeblich 140 Jahren furchterregender Knechtschaft unter dem "alles beherrschenden Judaismus".

Wobei die oft ähnlich daneben liegenden Zitate jener Heroen über Frauen vergleichweise selten aus der Mottenkiste geholt werden, weil damit heutzutage kaum noch Staat zu machen ist.

So wie man deren völlig unfaire und oft absurd monströse Behauptungen über Neger und andere ferne Völker lieber gleich ganz in der Mottenkiste lässt, weil sie eigentlich nur pannepratsch und offenkundig das Unwissen und die Dummheit der Sprücheklopfer zelebrieren. Das ist dann sogar den Peinlichen zu peinlich.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9206 am: 1. März 2020, 18:14:57 »
es gibt sogar Online-Rechner dazu
Ja. Aber den muss man schon korrekt füttern. Die 7000 EUR (genauer gesagt wären es 7.700) wären es bei einem regulären Verfahren gewesen. Beim einstweiligen Rechtsschutz fallen einige Gebühren weg. So fällt keine Terminsgebühr an, wenn die Verfügung auf dem Beschlussweg ohne mündliche Verhandlung ergeht (so wie hier geschehen). Da Nikki nicht vor Erlass der Verfügung gehört wurde, hatte er auch keine eigenen Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren reduzieren sich von 3 auf 1,5. Hinzu kommen noch die Gebühren für die außergerichtliche Vertretung, also falls der Anwalt dem Lehrkraftzersetzer vorher eine Abmahnung geschickt hat. Dann kommen wir nur auf 2.800 EUR.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9207 am: 1. März 2020, 18:17:24 »
Mist, dann habe ich falsch gefüttert. Sehr schade, die 7000 hätte ich ihm mehr gegönnt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9208 am: 1. März 2020, 18:21:19 »
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« Letzte Änderung: 2. März 2020, 09:22:01 von Sandmännchen »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9209 am: 1. März 2020, 18:24:42 »
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« Letzte Änderung: 2. März 2020, 09:22:24 von Sandmännchen »
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