Mal eine Frage aus der Neugier des juristischen Laien heraus: Wer kann bei so falschen Zitaten von toten Menschen eigentlich (auf Unterlassung) klagen und auf welcher Grundlage genau?
Zunächst waren nicht alle Zitate falsch, einige waren auch authentisch. Es gab ja nun einmal nicht wenige Antisemiten unter historischen Geistesgrößen wie etwa Voltaire. Rechtlich spielt das aber keine Rolle:
Es geht um das sog. Zueigenmachen von Äußerungen. Die Frage, ob die Äußerung so jemals gefallen ist, ist dabei nebensächlich. Beispiel:
"Hitler sagte, dass der Schattendiplomat ein ♥♥♥ sei. Nun, wenn Hitler das gesagt hat, und es gibt ja viele, die Hitler verehren, dann *schwurbel* *schwurbel* (...) kann man ja verstehen, warum viele den Schattendiplomaten nicht mögen. Naja, anderes Thema!"
Wenn eine Person so etwas über dich sagen würde, wäre zwar klar, dass Hitler das niemals gesagt haben wird. Aber der Äußernde hätte sich "♥♥♥" zu eigen gemacht, weil er den Ausdruck als bestätigend für die eigene Meinung gebraucht hätte. Mehr ist für das sog. Zueigenmachen nicht nötig. Und "♥♥♥" wäre eine Beleidigung. Daraus folgt ein Unterlassungsanspruch.