Es ist doch vollkommen korrekt, dass der Anwalt oder der VolXversager sich äußern, dass das Arbeitsgericht in seinem Urteil mit politschen Erwägung argumentiert.
Der N.N. ist ein Verfassungsfeind, ist ein Antisemit, bietet Verfassungsfeinden eine Plattform und ist zusätzlich noch fachlich ungeeignet. Dämlich kann es auch genannt werden.
Der Arbeitsrichter hat doch gut analysiert und geschlussfolgert, dass N.N. das Spektrum der Meinungsfreiheit und der politischen Betätigung im Sinne des Grundgesetzes, der Berliner Verfassung und des Schulgesetzes verlassen hat.
"Nur", weil N.N. noch nicht strafrechtlich belangt wurde, so hat er doch die Toleranzschwelle der Gesellschaft in ihrem Anspruch an Lehrkräfte weit überschritten. Deshalb wurde er aus dem Schuldienst entfernt.
Soll er ruhig sein Geld und seine Zeit mit einer Revision verschwenden.
Primär wird es ihm nicht mehr darum gehen in den Schuldienst zurückzukehren, sondern Aufmerksamkeit zu erheischen. Seine "Geldgeber/Sugardaddys" sponsoren ihn wie Patrizier im Alten Rom ihre Gladiatoren.
Fazit: N.N. verinnerlicht die Maxime "Man muss nicht nur dämlich sein, man muss es auch allen mitteilen"