sehr schön formuliert das Gericht:
Erst als sich die beiden Extrempositionen „außer Adolf Hitler hat es eigentlich keinen Nationalsozialisten gegeben“ und „die BRD ist ein faschistoides System“ ihre Anziehungskraft verloren hatten war Raum für ein konsensuales Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Auch die Wiedererlangung der Einheit Deutschlands beförderte ein Selbstbild von einem Staat, der nunmehr dasjenige erlangt habe, was es zu erlangen gelte. Außenpolitisch sind dies die Integration in die Europäische Gemeinschaft, die Multilateralität der völkerrechtlichen Beziehungen und die Integration in die Nato. Innenpolitisch sind es die Demokratie, die Gewaltenteilung, der Rechtsstaat und die Durchdringung auch der privatrechtlichen Beziehungen durch unverbrüchliche Grundrechte. Überformt wird beides durch das Bewusstsein von einer besonderen Verantwortung für den Erhalt der vorstehenden Werte in Kenntnis von dem mittlerweile genau ausgeleuchteten und historisch einmaligem Absturz von der hochentwickelten Zivilgesellschaft der Weimarer Republik in das technologisch wie verwaltungstechnisch höchst effiziente Menschenvernichtungssystem des Nationalsozialismus. Deutsch sein heißt heute, sich dieser Verantwortung zu stellen. Der deutsche Staat ist durch das Leitbild geprägt, stets in dem Bewusstsein zu handeln, was im deutschen Namen durch Deutsche (und ihre Helfer) anderen – darunter vielen Deutschen – angetan worden ist. Rassismus – auch in der Ausprägung des Antisemitismus – und die Leugnung deutscher Verbrechen im vorstehenden Sinne sind daher heutzutage Angriffe unmittelbar auf den Staat und sein Leitbild. Dies ist die Referenz, an dem die fehlende Loyalität des Klägers zur Bundesrepublik Deutschland zu messen ist.
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In seinem Urteil hält das Gericht dem Vollpfosten auch die Interviews mit den Holocausleugnern und Nazis Ittner, Haverbeck und Schäfer vor.
Dazu kann ich nur sagen: Wer in einen Schweinekoben steigt, der fängt selbst an nach Schweinescheixxe zu stinken. Herr Lehrer!