Wenn das Video während des Weihnachtsaufenthaltes entstanden ist, dann würde seine Umgestaltung fast einen Monat unbemerkt geblieben sein. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das war also wieder nur eine seiner Provokationen, so wie die Sache mit dem vertauschten Kranz.
Er zielt wohl darauf ab, dass nach § 303 Abs. 2 StGB die Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache nur dann strafbar ist, wenn diese nicht nur vorübergehend geschieht. Wenn er also sein Kunstwerk nach Anfertigen des Videos wieder abgeknibbelt hat, dann wäre das nicht strafbar, solange keine Spuren zurückgeblieben sind.
Allerdings sieht das bei der Putzaktion anders aus. Denn nach § 303 Abs. 3 StGB ist auch der Versuch einer Sachbeschädigung strafbar. So wie es aussieht hat er ja sogar einen Teil der Schrift abbekommen, das wäre dann sogar eine vollendete Sachbeschädigung. Es kommt nicht darauf an, dass die Antifa den Stein vorher beschädigt hat. Wenn die Stadt, so wie von Nikki suggeriert, beschließen würde, den Stein so zu lassen, also mit Beschmierung, dann steht es einem ehemaligen Volkslehrer nicht zu, das Erscheinungsbild zu ändern.
Allerdings bleibt es Sache der Stadt, ob sie das weiter verfolgen will oder nicht. Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Jedoch vertraue ich darauf, dass Nikki dem Bürgermeister genug Ärger bereitet hat und der auf eine Gelegenheit sich zu revanchieren nicht verzichten wird. Wohlan Straftäter.