Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1607609 mal)

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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3465 am: 28. November 2018, 20:36:45 »
Das alte Lied - 2 Juristen, 3 Meinungen!
Wir brauchen eine § 248d StGB Unerlaubter Gebrauch von Trauerkränzen
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3466 am: 28. November 2018, 20:39:39 »
Um beim Stiftbeispiel zu bleiben. Zurückgelegt hat er den Kranz ja nun nicht, oder?
Also geht zumindest das Beispiel ins Leere.

Und ich folge da einfach meinem zugegeben altmodischen Rechtsempfinden, Paragrafen hin oder her.

Wenn ich irgendwo einen Kranz aufhängen will, dann kaufe ich ihn.

Irgendeinen Kranz irgendwo abhängen, der mir nicht gehört, ist unredlich. Und ja, ich bin, altmodisch wie ich bin, der Meinung, das man auch in der Großstadt  das Eigentum anderer respektieren sollte.

Leererlein bietet der Bezirksverwaltung ( oder so) ja noch an, den Kranz wieder umzuhängen, falls die es wünschen. Also geht wohl auch der Leere davon aus, dass der Kranz noch denen gehört.

Aber wie gesagt, ich bin zu altmodisch für diese Welt.

Aber ich bin auch in anderer Hinsicht altmodisch. Sollte er so einen Stunt mal mit etwas versuchen, was mir gehört, gibt es ganz altmodisch Haue, direkt in die Familienjuwelen! Bis zum Glockentrauma!!

Wohl an, du Vollhorst!

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3467 am: 28. November 2018, 20:40:14 »
Tendiere eher zu § 123 a StGB: Kranzfriedensbruch.  8)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3468 am: 28. November 2018, 20:44:43 »
Irgendeinen Kranz irgendwo abhängen, der mir nicht gehört, ist unredlich.
Da sind wir uns einig, allerdings ist nicht jedes unredliche Verhalten auch strafbar.

Das mit dem Kranz ist vergleichbar mit dem Autobeispiel, wenn das Auto solange gefahren wird, bis der Tank leer ist und es dann  irgednwo stehen bleibt. Kein Diebstahl am Auto, aber möglicherweise Diebstahl am Benzin. Da kommt es jetzt drauf an, ob man der Substanzwerttheoroie oder der Sachwerttheorie folgt.

In Jura kannst Du nur was werden, wenn Du eine abweichende Meinung vom Mainstream hast. Deswegen gibt es die verschiedensten Ansichten zu jedem Problem. Und Studenten werden gezwungen den ganzen abwegigen Kram auch noch zu lernen und in der Klausur hinzuschreiben. Das soll dem Ganzen einen wissenschaftlichen Anstrich geben.

 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3469 am: 28. November 2018, 20:49:54 »
In Jura kannst Du nur was werden, wenn Du eine abweichende Meinung vom Mainstream hast.

An der Uni. Ansonsten gelten BGH, BVerwG usw... erst wenn man da angekommen ist, kann man wirklich was ändern.

Aber für Jurastudenten sollte geistige Onanie mindestens so befriedigend wie Handarbeit sein.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3470 am: 28. November 2018, 20:55:11 »
Da bin ich ja froh, dass ich Mediziner bin.

Ich kläre ihn über Risiken ( Faust ins Gesicht) und Nebenwirkungen ( Kieferbruch) des Kranz wegnehmen auf.
Obendrein weiß ich, wo es so richtig weh tut, bzw. der wahre Ausmaß des Schadens erst später zu sehen ist.

Anschließend leiste ich erste Hilfe ( bin lange genug Notarzt gefahren),
Und stelle ihm diese zu guter letzt in Rechnung.
 ;D

Und das ganz ohne geistige Onanie!!

Prima, gerade fragt mich die Zeit in einer E-Mail „Ist Aggression männlich?“

Uups! :whistle:
« Letzte Änderung: 28. November 2018, 20:57:58 von mork77 »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3471 am: 28. November 2018, 20:57:04 »
Um beim Stiftbeispiel zu bleiben. Zurückgelegt hat er den Kranz ja nun nicht, oder?
Also geht zumindest das Beispiel ins Leere.
Beide Denkmäler dürften wohl demselben Eigentümer, namentlich dem Bezirk oder dem Land, gehören.
Um Beim Kuli zu bleiben: Der Kuli kommt zwar nicht in den Stiftehalter auf dem Schreibtisch, sondern neben die Tastatur des Computers. Aber eben auf den richtigen Schreibtisch.

Off-Topic:
Und Studenten werden gezwungen den ganzen abwegigen Kram auch noch zu lernen und in der Klausur hinzuschreiben. Das soll dem Ganzen einen wissenschaftlichen Anstrich geben.
Der Anteil an Auswendiglernerei, auch im Strafrecht, lässt sich zumindest im ersten Examen sehr leicht sehr weitgehend reduzieren, wenn man versteht, was man da tut. Was aber leider die wenigsten Studierenden vermögen.

Was das "zwei Juristen, drei Meinungen" angeht: Ich gehe auch eher davon aus, dass der Obersturmbannleerer mit der Aktion lediglich ein bisschen mehr zu einer inakzeptablen Person geworden ist, nicht zum Straftäter. Aber man wird ja noch theorisieren dürfen. :D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3472 am: 28. November 2018, 21:00:40 »
Ich sehe die Angelegenheit eher vom praktischen Standpunkt. Und da sagt mir mein durch etliche Anzeigen geformtes Bauchgefühl, dass diese Anzeige voraussichtlich nicht lohnt, sondern im Sande verlaufen werde.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3473 am: 28. November 2018, 21:03:19 »
Um beim Stiftbeispiel zu bleiben. Zurückgelegt hat er den Kranz ja nun nicht, oder?
Also geht zumindest das Beispiel ins Leere.
Beide Denkmäler dürften wohl demselben Eigentümer, namentlich dem Bezirk oder dem Land, gehören.

Davon ist auszugehen. Und nun geht es ins Haarspalterische: wo der Kranz vom Bezirksamt abgelegt wurde, hatte es auch noch Gewahrsam(swillen). Bei dem anderen Mahnmal dagegen nicht, da noch nicht mal Kenntnis davon.

Letztlich wäre es interessant zu sehen, was die Berliner Justiz daraus machte. Wird aber wohl nichts.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3474 am: 28. November 2018, 21:09:24 »
Vermutlich,
Aber schön, euch Rechtsverdrehern zu folgen.
Was wäre eine Welt ohne Anwälte...


https://youtu.be/uG3uea-Hvy4

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3475 am: 28. November 2018, 21:13:39 »
Was wäre eine Welt ohne Anwälte...
Was hast Du, wenn alle Anwälte auf dem Grund des Meeres liegen?

Eine gute Ausgangsposition.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3476 am: 28. November 2018, 21:17:16 »
Was ist ein Land mit mehr Hyänen als Anwälten?

Glücklich!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3477 am: 28. November 2018, 21:21:26 »
Wenn Du auf einer einsamen Insel mit Hitler, Stalin, einem Anwalt und einer Pistole mit zwei Kugeln strandest – auf wen schießt Du? (Auf den Anwalt. Zweimal.)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3478 am: 28. November 2018, 21:21:33 »
Was ist der Unterschied zwischen einem Unglück und einer Katastrophe?

Ein Unglück ist, wenn ein Schiff mit 2000 Anwälten untergeht.

Eine Katastrophe ist, wenn alle schwimmen können!


Gut, der Fairness halber.

Treffen sich zwei Chirurgen in der Bibliothek....

Studenten sollen das Telefonbuch auswendig lernen.

Der Germanist:“warum?“
Der Jurist;“ wie wollen sie das begründen?“
Der Mediziner:“bis wann?“


Mediziner gehen auf die Entenjagd.
Als erster der Kinderarzt: ja, das ist eine Ente, aber, sie könnte Kinder haben, ne, ich verzichte!

Der Gynäkologe: nee, die Ente könnte schwanger sein, ich verzichte!

Der Internist: das könnte eine Ente sein. Aber zur Sicherheit sollte ich eine zweite Meinung einholen . Ne, ich schieße nicht.

Der Psychiater: ich weiß, dass es eine Ente ist. Aber, weiß die Ente, dass sie eine Ente ist?

Da knallt ein Schuss, und der Chirurg ruft dem Pathologen zu: schau mal nach ob das eine Ente war!!
« Letzte Änderung: 28. November 2018, 21:30:33 von mork77 »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3479 am: 28. November 2018, 21:26:40 »
Wir halten fest: Jura ist grundsätzlich theoretisch bis es einen Kläger gibt. ;D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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