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Nach der Lesart des Bundesverfassungsgerichts stimmt das zwar, international wird die Meinungsfreiheit allerdings sehr viel weiter gefasst. ...
"International" ist einerseits interessant, andererseits völlig uninteressant!
Interessant insofern, als seit 1648, also seit dem Frieden von Münster und Osnabrück das Prinzip der "Öffentlichen Ordnung" bzw. des "Öffentlichen Friedens" gilt.
Nach mehr als 350 Jahren nicht nur bei den damals kriegführenden Parteien. Also international.
Der Staat darf also festlegen, "was wir wollen sollen" (wie es Thomas Fischer, der Kommentator des StGB einmal ausgedrückt hat).
Weil RD und Holocaustleugner reglemäßig überfordert sind, mehr als zwei Zeilen zu lesen, überlesen sie jedesmal im Art.5
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Niemand verwehrt es den Deppen, daheim im Bonker zu sitzen und den Holocaust zu leugnen. Auch gemeinsam.
Aber
öffentlich die Würde anderer Menschen anzutasten, darf vom Staat (also uns allen!) sanktioniert werden.
Und ich scheue mich nicht, eine Wertung abzugeben: Das finde ich richtig so!
"International" ist insofern uninteressant, als es der BRD nicht ansteht, den USA beispielsweise Lehren zu erteilen, ob das nun sanktioniert werden sollte oder nicht.
Seit 1648 gilt nämlich auch das Prinzip der Nichteinmischung in die Inneren Angelegenheiten eines anderen Staates und wenn die USA das anders sehen, dann sehen sie es eben anders.