Das ganze Thema Holocaustleugnung und Strafbarkeit möchte ich hier mal näher betrachten.
In einem Rechtsstaat haben Gesetze, Verordnungen und Regelwerke ein Schutzziel.
Ich möchte das mal bildlich mit dem Thema Brandschutz verdeutlichen, da auch von geistiger Brandstiftung gesprochen wird.
Schutzziel des §130 StGB ist es, die Bevölkerung vor geistiger Brandstiftung zu schützen sowie ein bereits loderndes "Feuer" zu begrenzen und im Keim zu ersticken. Der §130 ist sozusagen eine Art "Brandschutzwand".
Dieser Paragraph ist die "DIN 4102" (regelt baulichen Brandschutz) der Gesellschaft.
Die Zeit von 1933-1945 hat sehr eindrucksvoll gezeigt, wie leicht es ist, mit wenigen propagandistischen Mitteln den Flächenbrand einer Diktatur zu entfachen, Menschen dazu zu bringen, in einen Vernichtungskrieg zu ziehen und industriellen Massenmord zu begehen.
Und es dürfte jedem klar sein, dass mit der Zeit der NS-Diktatur verantwortungsvoll umgegangen werden muss.
Das zeigt sich deutlich bei den sog. Vorbehaltsfilmen. Für diese sind nicht nur wegen ihrer selbstentzündlichen und explosiven Trägerschicht aus Nitrocellulose der Originale besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Die Gefahr geht eben auch besonders von der Bild-und Toninformation aus. Denn so wie falscher Umgang mit dem Filmmaterial selbst eine Katastrophe auslösen kann, so kann auch der falsche Umgang mit der darauf enthaltenen Propaganda eine Katastrophe auslösen.
Und genau diese Sicherheitsmaßnahmen versuchen der Volkslehrer und die anderen Holocaustleugner aufzuweichen, indem sie versuchen, die "Brandschutzwand" der Gesellschaft einzureißen und ihre "Nitrofilme" auf Youtube unter das Volk bringen, um zu ermöglichen, sich das Feuer der NS-Ideologie dann explosionsartig ausbreiten kann. Und dieser Gefahr und der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen dagegen sollte ich jeder bewusst sein.