Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1594321 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16035 am: 11. März 2023, 22:57:51 »
Oder -Spekulatius- er hat so viel Hass in sich hineingefressen, dass sich sein Körper dagegen wehrt. Hass macht nicht nur hässlich, sondern auch krank.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16036 am: 11. März 2023, 23:31:36 »
Könnte sein, aber ich glaube es nicht wirklich. Ich denke eher, er lotet ein neues Geschäftsmodell aus. Natürlich wieder, ohne sich selbst schlau zu machen, sondern mit zugesandten "Fakten", das spart Zeit.

Es ist seltsam. Emotionslos betrachtet ist er groß, blond, kräftig, "studiert", hat ein relativ hübsches Antlitz, aber egal, von welcher Seite ich ihn betrachte, ich finde ihn häßlich.

Mag daran liegen, dass ich sein erfolgreiches Studium nicht verstehe. War er damals schon der Blender?
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16037 am: 11. März 2023, 23:56:49 »
Er möchte das Krebsgeschwür des Nationalsozialismus und Rechtsextremismus verstehen lernen.

Oder, er hat erkannt, dass er Teil des Krebsgeschwür der deutschen Gesellschaft ist und will es ein für allemal ausmerzen.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16038 am: 13. März 2023, 00:50:28 »
Für ein Krebsgeschwür reicht es bei dem Volksblödi meines Erachtens nicht. der schafft es maximal bis zu Feigwarze.
« Letzte Änderung: 13. März 2023, 00:52:41 von Metamaterie »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16039 am: 13. März 2023, 19:12:23 »
Bild 1: Dass es bei N.N. multiple Fehlzündungen gibt, war mir schon bekannt, aber schön dies auch endlich bestätigt zu bekommen.

Bild 2: Anscheinend -ich konnte die Person nicht zweifelsfrei erkennen- hat N.N. seine Compact-Hupfdohle ins kalte Wasser geschubst, um eines dieser peinlichen Volkssaftwochen für TG drehen zu können. Am Ende des Videoschnipsels lacht jemand im Hintergrund, der m.E. nach N.N. klingt, zudem ist ein Kleinkind zu hören.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16040 am: 14. März 2023, 12:08:11 »
Mmh, die Dreck- und Lügenschleuder ist leider wieder online und... was für eine verkommene Gestalt. :facepalm:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16041 am: 17. März 2023, 20:14:43 »
Zitat
Gericht verurteilt Kameramann des selbsternannten "Volkslehrers"
17. März 2023, 16:12 Uhr

Der Filmer des rechtsextremen Videobloggers Nikolai Nerling hat im Februar 2019 unerlaubte Aufnahmen auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau gemacht. Nun muss er eine Geldstrafe bezahlen.

Von Andreas Salch, München/Dachau

Als der selbsternannte "Volkslehrer", Holocaustleugner, Rechtsextremist und Antisemit Nikolai Nerling am 4. Februar 2019 die KZ-Gedenkstätte Dachau besuchte, kam es zum Eklat. Nerling, Videoblogger und einer der bekanntesten Rechtsextremisten Deutschlands, wollte für seine Homepage ein Video zum angeblichen "Schuldkult" drehen. Nachdem eine Mitarbeiterin, die gerade eine Schülerklasse durch die Gedenkstätte führte, ihn erkannt hatte, meldete sie dies der Verwaltung. Nerling begann daraufhin auf die Schüler einer 9. Klasse eines Gymnasiums einzureden. Dabei soll er unter anderem zu ihnen gesagt haben, sie sollen sich "hier nicht manipulieren lassen". Stefan Z. assistierte Nerling bei dem Besuch der KZ-Gedenkstätte als Kameramann. Der "Volkslehrer" und Z. wurden von Mitarbeitern der Verwaltung angehalten, das Gelände zu verlassen.

Nerling ist wegen seines Verhaltens in der KZ-Gedenkstätte an jenem 4. Februar 2019 inzwischen rechtskräftig wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden. Kameramann Stefan Z., mit dem sich Nerling im November 2020 vor dem Landgericht München II verantworten musste, wurde wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt. Anders als Nerling hatte der selbständige Fotograf aus Marburg mit seiner Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II Erfolg vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Die Richter des Revisionssenats bemängelten unter anderem, dass aus der Urteilsbegründung des Landgerichts nicht eindeutig hervorgehe, warum genau Stefan Z. vom Gelände der KZ-Gedenkstätte verwiesen wurde.

Als Z. sich am vergangenen Donnerstag erneut wegen des Besuchs der KZ-Gedenkstätte Dachau mit Nerling vor dem Landgericht München II verantworten musste, sagte er als allererstes: In den Schilderungen der Zeugen des Eklats sei "unglaublich viel Fiktion mit drinne". Dass er auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers - Z. nannte es einen "kulturell interessanten Ort" - gefilmt haben soll, treffe nicht zu. Am Eingangstor, wo Nerling eine "Anmoderation" für seinen Beitrag machte, ja, da habe er gefilmt. Er habe aber nicht gewusst, dass dort bereits ein Drehverbot bestehe, versicherte Z. und fügte hinzu: "Wir wollten keinen Tumult provozieren." Ob er die Schilder mit der Benutzerordnung der Gedenkstätte nicht gesehen habe, erkundigte sich die Vorsitzende Richterin. "Weiß nicht, ich meine nicht", lautete die Antwort des Kameramannes.

"Sie haben Aufnahmen gemacht, um Gegenreaktionen zu provozieren"
Auf die Vorsitzende Richterin wirkten dies und offenbar auch die anderen Einlassungen von Stefan Z. nicht überzeugend. Als sie am frühen Abend ihr Urteil begründete, ließ die Richterin keinerlei Zweifel daran, dass es Z. und Nerling nur um eines ging und zwar mit den Aufnahmen zu provozieren, sagte sie zu dem Kameramann auf der Anklagebank und verurteilte ihn wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro (25 Tagessätze à 15 Euro). Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft, der allerdings für eine höhere Geldstrafe plädiert hatte. Z.s Verteidiger forderte indes einen Freispruch für seinen Mandanten und warf der Staatsanwaltschaft vor "leider einen ganz besonderen Verfolgungseifer" im vorliegenden Fall an den Tag gelegt zu haben. Der Platzverweis durch die Mitarbeiter der Gedenkstätte sei "nicht verhältnismäßig" gewesen, erklärte Rechtsanwalt Andreas Wölfel unter anderem.

Spoiler
In der KZ-Gedenkstätte Dachau, einer Stiftung mit einem öffentlichen Bildungsauftrag, dürfe sich jeder "unabhängig von seiner politischen Gesinnung" informieren, stellte die Vorsitzende Richterin fest - aber "nur im Rahmen der Benutzerordnung". Aus Sicht der Kammer haben sich Stefan Z. und Nerling aber nicht daran halten wollen. Dass Z. die Schilder mit der Benutzerordnung nicht gesehen haben will, wertete das Gericht als "Schutzbehauptung". Er habe sich nicht von Nerling distanziert, sagte die Vorsitzende zu Stefan Z.: "Sie haben Aufnahmen gemacht, um Gegenreaktionen zu provozieren."
[close]

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/kz-gedenkstaette-dachau-landgericht-muenchen-ii-hausfriedensbruch-1.5771015


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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16042 am: 17. März 2023, 20:36:13 »
ich habe schon wieder Blutdruck, wenn ich das lese.

Der Verfahrensgang war folgender:
- Strafrichter am AG Dachau: Urteil
- Berufung des Kameramanns, jetzt also LG München II für Landkreis München zuständig
- Urteil: 1500 Euro (50 TS zu je 30 Euro)
- Revision des Kameramanns, jetzt also eigentlich OLG zuständig, in Bayern aber das Bayerische Oberste Landesgericht
- dort offenbar Aufhebung des Urteils und Rückverweisung an das LG München II
- nun also erneute Berufungsverhandlung am LG München II mit erneuter Beweisaufnahme
- Berufungsurteil: 25 x 15 Euro (er scheint also inzwischen Einkommenseinbußen gehabt zu haben...)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16043 am: 17. März 2023, 20:51:52 »
Wenigstens dürfte ihn sein Anwalt deutlich mehr gekostet haben.  :rabbit:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16044 am: 17. März 2023, 21:02:48 »
Wenigstens dürfte ihn sein Anwalt deutlich mehr gekostet haben. 

Es wäre also vermutlich wirtschaftlicher gewesen, das erste Berufungsurteil, also die 1500 €, zu akzeptieren.

Da er ja bei der zweiten Berufung einen erneuten Schuldspruch kassiert hat, wenn auch zu einem niedrigeren Tarif, gehen auch keine Verfahrenskosten an die Staatskasse (wäre nur bei einem Teil-Freispruch der Fall).
Eine - mögliche - erneute Revision dürfte keinen Sinn machen, weil das BayObLG dem LG genau erklärt hat, was im Urteil zu stehen hat.

Ich suche inzwischen nach der Veröffentlichung der Revisionsentscheidung.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16045 am: 18. März 2023, 08:05:50 »
Es wäre also vermutlich wirtschaftlicher gewesen, das erste Berufungsurteil, also die 1500 €, zu akzeptieren.


Was hast Du für merkwürdige Vorstellungen von unserer Kundschaft?  :scratch:

Erstens geht's ums Prinzip, zweitens und überhaupt und drittens muß das Geld vernichtet sein, denn es kann ja wohl nicht sein, daß, wenn man von Hartz IV Bürgergeld lebt, man auch zu zu irgendwas verurteilt wird!!1!!!11!!!!

:P
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16046 am: 23. März 2023, 03:21:14 »
Der GrößteBlödiallerZeiten hat einen Anteil von geschätzt 90% an der hiesigen ♥♥♥ie. Wollen wir die Halbierung des durchschnitlichen IQs durch holocaustleugnende  Coronohilfenbetrüger einfach so hinnehmen, von Schwachmaten, die nie was anderes bringen werden?



 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16047 am: 3. April 2023, 15:17:01 »
Der Traumtänzer hat einen neuen YT-Kanal. @volkstanzlehrer


Am Besten gleich melden, so wie in Deutschland noch nie YT-Kanäle gemeldet wurden...
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16048 am: 3. April 2023, 15:22:52 »
Erledigt :salut:
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16049 am: 3. April 2023, 15:42:43 »
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Wäre ja gelacht, wenn wir den nicht wieder wegbekommen würden. Beim letzten Mal hat er dann ja irgendwann aufgegeben ;D
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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