Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1605425 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15525 am: 31. August 2022, 18:10:37 »
Auch das jüdische Forum hat noch einen Bericht zum Prozess gegen den Volxnervling. Sehr schön finde ich die Bildunterschrift ganz unten ;D

Zitat
Prozess in Berlin endet mit einer Bewährungstrafe für selbsternannten „Volkslehrer“ Nikolai Nerling



Nikolai Nerling mit seinem Anwalt Andreas Wölfel vor dem Berliner Gericht

Am 26.8.22 fand am Amtsgericht Tiergarten ein Strafprozess gegen den rechtsextremen Holocaust-Leugner Nikolai Nerling statt. Der ehemalige Grundschullehrer wurde der Öffentlichkeit als YouTuber bekannt, indem er auf seinem Kanal „Der Volkslehrer“ regelmäßig Videos mit völkischem Gedankengut und nationalsozialistischer Propaganda veröffentlichte. Infolgedessen kündigte ihm die Berliner Schulverwaltung fristlos. Trotz mehrfacher Sperrung seiner Video-Kanäle hat Nerling immer noch eine große Reichweite. In den vergangenen Jahren fiel Nerling wiederholt mit Provokationen auf öffentlichen Veranstaltungen auf, unter anderem störte er solche, die sich für eine offene und diverse Gesellschaft einsetzten.

Die Anklagepunkte

Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage in Bezug auf sechs Tatkomplexe aus den Jahren 2017 und 2018 erhoben. Bei einem Vorfall wurde Nerling Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) vorgeworfen, weil er in Begleitung seines Kameramanns 2017 eine Podiumsdiskussion gestört und trotz einer entsprechenden Aufforderung der Veranstalterin den Saal nicht verlassen hatte. Außerdem soll er eine Körperverletzung (§ 223 StGB) zum Nachteil eines Mannes aus dem Publikum begangen haben, der ihn wegen seines Verhaltens konfrontiert habe.

Der zweite Tatkomplex betraf ein Video aus dem Jahr 2018, in dem Nerling die verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck interviewte. In dem Video leugnete Haverbeck abermals die historischen Fakten der Shoah und spielte die Opferzahlen herunter. Nerling widersprach ihr nicht und nickte während des Videos zustimmend. Das Video lud er dann bei YouTube hoch. Die Staatsanwaltschaft warf ihm aufgrund dessen Volksverhetzung (§ 130 StGB) vor.


In einem weiteren Video aus dem Jahr 2018 verhöhnte Nerling einen Juden, der ihn zuvor in E-Mails kritisiert und bei dessen Bank eine Kontosperrung Nerlings erwirkt hatte. In dem Video äußerte sich Nerling in abfälliger Weise unter Nennung des vollständigen Namens über den Mann und stellte einen Bezug zu dessen jüdischem Glauben her. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Beleidigung (§ 185 StGB) an.
Nerling wurde weiterhin die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) zur Last gelegt. Dieser Vorwurf beruhte auf einem Video aus dem Jahr 2018, in dem Nerling neben einem Plakat posiert – dabei hat er einen Arm zum sog. deutschen Gruß (Hitlergruß) erhoben.


Im fünften Tatkomplex wurde Nerling vorgeworfen, ein Telefonat mit den Veranstalter:innen eines Fests für Zivilcourage ohne deren Einverständnis aufgenommen und veröffentlicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob deswegen Anklage wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB).

Daneben erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung in einem weiteren Fall sowie wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB): In einem Video aus 2018 kommentierte Nerling die Gedenktafel an einem Kriegsdenkmal in Lüneburg und hinterfragte dabei die Kriegsverbrechen der 110. Infanteriedivision, der das Denkmal gewidmet war. Schließlich umwickelte er die Gedenktafel, die über die Verbrechen der Division aufklärte, mit Panzertape, sodass ihre Aufschrift nicht mehr lesbar war.

Der Prozess

Nerling wurde von Andreas Wölfel, einem Anwalt der rechtsextremen Szene, vertreten. Neben zahlreichen Pressevertreter:innen waren auch etwa ein Dutzend Unterstützer:innen Nerlings angereist, darunter die NPD-Kader Uwe Meenen und Dietmar Hömke sowie der Rechtsextremist und Reichsbürger Dennis Ingo Schulz. Letzterer hatte ein Geschenk für Nerling mitgebracht, dessen Geburtstag auf den Prozesstag fiel. Während des Prozesses lächelte Nerling in Richtung der Personen auf der Zuschauertribüne und winkte einigen von ihnen zu. Die Verhandlung fand in einem besonders gesicherten Bereich des Amtsgerichts statt. Schon zu Beginn der Verhandlung warnte der vorsitzende Richter die Anwesenden, er werde keine Störungen dulden und Personen, die die Verhandlungen durch Zwischenrufe oder Reaktionen wie Klatschen oder Lachen unterbrechen, des Saales verweisen. Daraufhin blieb es den gesamten Prozess über ruhig.

Zu den verschiedenen Anklagepunkten wurden mehrere Zeug:innen vernommen. Hauptsächlich handelte es sich dabei um die von den angeklagten Taten direkt Betroffenen, wie den Mann, den Nerling in seinem Video verächtlich gemacht hatte, und die beiden Veranstalter:innen des Festes für Zivilcourage. Der Zeuge, der namentlich in Nerlings Video genannt und herabgewürdigt wurde, gab einen Einblick in die Konsequenzen, die Nerlings Online-Reichweite für seine Gegner:innen hat. Er gab an, seit der Veröffentlichung des Videos werde ein Mann, der den gleichen Namen wie er trage und bekannter sei als er, von scheinbaren Anhänger:innen Nerlings mit Hassnachrichten überhäuft. Weiter wurde auch ein Beamter des LKA vernommen, der zu einer Durchsuchung in Nerlings Wohung aussagte und beschrieb, wie er Nerling im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit erlebt hatte. Er sagte aus, dass es sich bei Nerling nicht um einen typischen Rechtsextremen handele, denn Nerling mache einen gebildeten und eloquenten Eindruck. Seine Gesinnung sei jedoch im klassischen Sinne völkisch-rechtsextrem. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden außerdem die benannten Videos abgespielt. Die den Holocaust relativierenden Äußerungen Haverbecks sowie der Auftritt Nerlings, als er die Podiumsdiskussion störte, riefen bei seinen Anhänger:innen Lächeln und zustimmendes Nicken hervor. Der vorsitzende Richter verlas Ausschnitte aus zwei Urteilen. Im ersten war Nerling wegen seiner herabwürdigenden Äußerungen gegenüber dem jüdischen Mann von einer Zivilkammer zur Unterlassung der getätigten Äußerungen verurteilt worden. Im zweiten Urteil war Ursula Haverbeck wegen der Aussagen in dem mit Nerling gedrehten Video wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Beide Urteile sind mittlerweile rechtskräftig, d.h. sie können nicht mehr angegriffen werden.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit führten Richter, Staatsanwalt und Verteidiger ein Rechtsgespräch. Darin ging es scheinbar um die Vorwürfe der Körperverletzung und Sachbeschädigung. Für diese Vorwürfe hatte die Beweisaufnahme keine hinreichenden Beweise erbracht. Diese Vorwürfe wurden dann von der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer fallengelassen, diesbezüglich wurde Nerling auch nicht verurteilt.

Auftreten und Äußerungen Nerlings

Im Vergleich zum provokanten und teils aggressiven Verhalten Nerlings vor der Kamera und im Gespräch mit politischen Gegner:innen verhielt sich Nerling während des Prozesses eher unauffällig, womöglich auf Anraten seines Verteidigers. Er störte den Ablauf des Prozesses nicht und redete nur dann, wenn er vom Vorsitzenden dazu aufgefordert wurde. Dann stellte er seine Position jedoch sehr ausführlich dar und nutzte die Gelegenheit, um sich als Kämpfer für die Rechte des „deutschen Volkes“ und als von staatlicher Repression Betroffener zu inszenieren. Nerlings Behauptung, in Deutschland herrsche eine „antigermanische” Stimmung und Personen des rechten Spektrums seien als „diskriminierte Minderheit” von Ausgrenzung betroffen, zog sich wie ein roter Faden durch seine Äußerungen. Generell zeigte er keinerlei Einsicht in Bezug auf die Taten, die ihm zur Last gelegt wurden. Nerling versuchte, jeden Vorwurf gegen sich so darzustellen, als vertrete er lediglich eine kontroverse Meinung und werde deshalb vom Staat und der Mehrheitsgesellschaft unterdrückt.

In Bezug auf die Störung der Anti-AfD-Podiumsdiskussion präsentierte Nerling sich als Opfer, das sich nur an der Diskussion habe beteiligen wollen und wegen seiner Meinung der Veranstaltung verwiesen worden sei. Dabei hatte Nerling mit rassistischen Äußerungen provoziert und dazu aufgefordert, die Grenzen wegen einer vermeintlichen „Überfremdung” zu schließen. Er konnte dann jedoch nicht erklären, warum er den gesamten Vorfall gefilmt und online veröffentlicht hatte, wenn es ihm nur um einen Austausch von Meinungen gegangen sei.

Bezogen auf das Interview mit Haverbeck gab sich Nerling unwissend. Ihm sei zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, dass die in dem Video getätigten Äußerungen strafbar seien. Den Paragraphen der Volksverhetzung habe er zwar gekannt, jedoch erst 2020 mit dem Urteil wegen Volksverhetzung aufgrund seines Verhaltens an dem ehemaligen Konzentrationslager Dachau im Detail Kenntnis vom Vorwurf der Volksverhetzung bekommen. Dem steht jedoch ein Foto von Nerling auf einer Versammlung entgegen, das aus dem Jahr 2016 stammt, also aus der Zeit vor dem Interview mit Ursula Haverbeck.¹ Auf dem Foto trägt Nerling ein Plakat, mit dem er die Abschaffung des Volksverhetzungs-Paragraphen fordert. Auf dem Plakat befindet sich ein Zitat des Holocaust-Leugners Horst Mahler: „Willst du wissen, wer dich beherrscht? Frage nach, wen du nicht kritisieren darfst!” Dieses Zitat nimmt damit Bezug auf den Paragraphen im StGB, der die Billigung, Leugnung und Verharmlosung der Shoah sowie die Verherrlichung der NS-Herrschaft unter Strafe stellt. Das Zitat stellt eine Täter-Opfer-Umkehr dar und impliziert, dass Jüdinnen und Juden – die im Rahmen der Shoah zu Millionen ermordet wurden – die Kontrolle über die heutige Gesellschaft innehätten, weshalb man die historische Wahrheit nicht hinterfragen dürfe.

Auch bezüglich des Vorwurfs der Beleidigung eines jüdischen Mannes zeigte Nerling sich uneinsichtig. Er behauptete, der Mann habe ihm zuvor „freche” E-Mails geschickt und wer austeile, müsse auch einstecken können. Er habe keine Abneigung gegen Juden und nicht gedacht, dass sich der Betroffene durch den Inhalt des Videos herabgewürdigt fühlen könnte. Insgesamt versuchte Nerling, den Vorwurf des Antisemitismus von sich zu weisen. Dies gelang ihm jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hob mehrere Kommentare unter dem Video hervor, in denen User:innen sich über „jüdische” Namen ausgelassen oder eine angebliche jüdische Weltverschwörung gewittert hatten.

Als es um das Zeigen des sog. deutschen Grußes ging, versuchte Nerling, sich als Freiheitskämpfer zu inszenieren. Mit dem sog. deutschen Gruß vor dem Plakat einer Werbekampagne, die sich für eine weltoffene Stadt Berlin einsetzte, habe er künstlerisch darstellen wollen, dass die in Deutschland herrschende Meinungsfreiheit bloß Makulatur sei, denn „wehe, man bezieht sich auf eine bestimmte Zeit in einem positiven Sinn”. Seine Aktion sei als Kritik und Satire gedacht gewesen, er habe damit jedoch nicht die NS-Zeit glorifizieren wollen. Diese Behauptung erscheint wenig glaubhaft. Der LKA-Beamte, der als Zeuge geladen war, sagte aus, in Nerlings Wohnung seien neben einem Laptop und Datenträgern auch NS-Devotionalien gefunden worden. Bei der Einordnung als Kritik und Satire, wie Nerling seine Aktion im Video selbst bezeichnete, handelt es sich also scheinbar um eine reine Schutzbehauptung.

Diese Art der Schutzbehauptungen wurde auch im Rahmen von Nerlings Äußerungen zum Mitschnitt des Telefonats und in Bezug auf die Verhüllung der Gedenktafel deutlich. Abermals verdrehte er sein eigenes Handeln zur Zivilcourage.

Plädoyers und Urteil

Die Staatsanwaltschaft nahm in ihrem Abschlussplädoyer von den Vorwürfen der Körperverletzung und Sachbeschädigung Abstand, forderte jedoch für die übrigen Tatvorwürfe eine Verurteilung. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von 11 Monaten verbunden mit der Auflage, eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation wie die Amadeu Antonio-Stiftung zu leisten. Bemerkenswert war, dass die Staatsanwaltschaft für die angeklagte Beleidigung Antisemitismus als Motiv für die Tat annahm und forderte, dieses Motiv als strafschärfenden Umstand im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Nerling bewege sich stets auf einer „Rasierklinge” der Strafbarkeit mit dem Ziel, den Diskurs nach rechts zu verschieben und seine antisemitische und völkische Ideologie zu normalisieren.

Die Verteidigung räumte die Volksverhetzung im Fall des Videos mit Ursula Haverbeck sowie das unerlaubte Mitschneiden des Telefonats ein, beantragte jedoch für die restlichen Taten Freispruch. Dabei rechtfertigte sie Nerlings Verhalten mit der Meinungs- und Kunstfreiheit und argumentierte, dass auch eine von der Mehrheitsmeinung abweichende Haltung diesen Schutz genießen müsse. Den rechtsextremen und antisemitischen Hintergrund der Taten spielte sein Verteidiger Wölfel herunter und beantragte die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 40 €.

Nerling wurde nach den Plädoyers das letzte Wort gewährt. Er gab an, eine Entschuldigung nicht für nötig zu halten, denn er könne niemanden erkennen, dem er geschadet habe. Dem jüdischen Mann, den er öffentlich bloßgestellt und herabgewürdigt hatte, attestierte er wegen dessen Bemühen um eine Kontosperrung bei seiner Bank eine „menschenfeindliche Einstellung”.

Der Richter ließ sich auf Nerlings Schutzbehauptungen nicht ein und verkündete das Urteil: eine Gesamtstrafe von neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss er 3000 € an die Amadeu Antonio-Stiftung zahlen, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus einsetzt. Als der Richter die Geldauflage verkündete, ging ein Raunen durch die Reihen von Nerlings Unterstützer:innen. Es entstand der Eindruck, dass sie mit der Finanzspritze für die Amadeu Antonio-Stiftung nicht glücklich waren. In seiner Urteilsbegründung ordnete der Richter Nerlings Handeln ein und nannte beispielsweise die Behauptung Nerlings, der von ihm verächtlich gemachte jüdische Mann habe die Beleidigung selbst zu verantworten, zynisch. Außerdem stellte der Richter fest, Nerling habe bewusst mit seinen Aktionen provoziert und die Öffentlichkeit gesucht, um in der rechten Szene Anklang zu finden.

Zusammenfassung

Bei dem Prozess war bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft und der Richter die rechtsextreme und antisemitische Weltanschauung Nerlings erkannten und in ihrer Bewertung der Taten berücksichtigten. Die vorgebrachte Rechtfertigung Nerlings mit der Meinungs- und Kunstfreiheit sowie seine Selbstdarstellung als unterdrückte Stimme einer angeblich „schweigenden Mehrheit” wurde als Schutzbehauptung deutlich zurückgewiesen. Vielmehr hob das Gericht in dem Urteil seine national-völkische Gesinnung und seinen Geschichtsrevisionismus hervor. Positiv anzumerken ist auch, dass die Justiz Nerling nun eine Grenze zu seinen bisher straflosen Provokationen aufgezeigt hat. Auch wenn die Bewährungsstrafe in Anbetracht seines öffentlichen Auftretens in der Vergangenheit mild erscheinen mag, war sie zu erwarten. Denn Nerling war zum Zeitpunkt der Tatbegehung noch nicht vorbestraft. Für einen Ersttäter wäre eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ungewöhnlich gewesen. Sollte Nerling in den nächsten drei Jahren gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, muss er eine Haftstrafe antreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft können die Entscheidung noch anfechten.




Wegen starkem Regen gratulierten man Nerling nach Urteilsverkündung unter einem Baugerüst. 


¹ Das Foto stammt vom RechercheNetzwerk Berlin und ist bei Flickr verfügbar:
 https://www.flickr.com/photos/recherche-netzwerk-berlin/30283982925/in/album-72157671640311543/
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15526 am: 31. August 2022, 20:01:31 »
Ich bewundere Deine Fähigkeiten zur Ferndiagnose neurologischer Krankheiten! Damit könntest Du gutes Geld verdienen!

Wenn du das sagst...
« Letzte Änderung: 31. August 2022, 20:41:19 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15527 am: 31. August 2022, 20:05:03 »
N.N. erinnert sich an die unvorzeigbare Vorzeigeirre Marianne W. und... schmunzelt sich erst einmal ordentlich einen ab. "Viele kennen sie vielleicht aus meinen Videos [...]." Als N.N. die neue Strafe gegen M.W. darlegt, muss er tatsächlich beinah kichern. (Selbszitat) Wer solche Freunde hat, braucht keinen Weltkrieg.

"Marianne konkret wurde vorgeworfen, dass sie u.a. gesagt haben soll, da zitiere ich jetzt den Blick nach Rechts. Sie hatte etwa behauptet, Juden seien in den KZs so wohl genährt und rundhum gut versorgt worden, dass sie sich zahlreich vermehrt hätten, das soll sie gesagt haben, laut Blick nach Rechts. Ich war nicht zugegen, ich musste ja arbeiten, keine Zeit, aber man kennt Bilder von gut genährten Gefangen in Sträflingskleidung, man kennt auch Bilder von Kindern, die in den Lagern geboren werden [sic], aber trotzdem darf man das natürlich nicht sagen" sagte N.N. radebrechend :scratch:

Interessant auch der Hintergrund der nervling'schen Keinöde: Kirmestrostpreise hängen lieblos arrangiert neben billigem Plastikschlonz, der selbst in 1-Euro-Läden unverkauft bleibt.

Edith säuselt: Oh, nö, lass den verzwergten Nörling einen Nörling sein und schau besser Fußball. Siehe Bild Nr. 3
« Letzte Änderung: 31. August 2022, 20:51:49 von ArV »
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Online kairo

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15528 am: 31. August 2022, 20:06:57 »
Auch das jüdische Forum hat noch einen Bericht zum Prozess gegen den Volxnervling. Sehr schön finde ich die Bildunterschrift ganz unten

In der Tat. Es hätte heißen müssen "Wegen starken Regens ..." Rettet dem Genitiv!
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15529 am: 3. September 2022, 08:18:30 »
In Wetzlar hat der Leerköpper offenbar auch seine Fans, die extra zum Prozess nach Berlin anreisten. Gefilmt wurden nur Unterstützer, sehr anstrengend ist die angeblich "linke" Frau, die ihn gern privat kennenlernen möchte...


Der Rest ist halt das übliche Gebrabbel in der Bubble.


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Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15530 am: 3. September 2022, 10:12:40 »
Interessant in dem Video ist u.a. die Szene als N.N. den glatzköpfigen Antänzer zur Seite schiebt, weil es ihm dann doch etwas zu peinlich ist, mit einem solchen Honk gefilmt zu werden.

Im Video vom 31.08. kann man vortrefflich sehen, wie komplett wundgelegen die Hirnmasse von N.N. ist: er schwallt über Zahlen, die 88 natürlich, und, oh Wunder, er zeigt mal wieder ein "dreifach abgewinkeltes" HK "weil es halt der Bildung dient." In seinen Flop-100-Videos nimmt dieses Schundwerk auf jeden Fall einen der unteren Plätze ein; purer Synapsengulasch.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15531 am: 3. September 2022, 11:35:28 »
Er hat es erwartungsgemäß nicht verstanden.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15532 am: 3. September 2022, 13:30:16 »
Bewährung wird der intellektuellen Struktur von Nerling nicht wirklich gerecht. Der ist doch völlig chancenlos.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15533 am: 3. September 2022, 13:38:49 »
Nicht das am Berliner Amtsgericht illegale Wetten laufen und sie ihn nur deshalb auf Bewährung gesetzt
haben, um zu sehen wann er sie reisst.

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15534 am: 3. September 2022, 13:39:18 »
Nadja ist nicht links, sondern gestört.
Unter Leerquenglern ein sehr häufiges Mißverständnis.

https://www.spiegel.de/panorama/corona-protestbewegung-laut-studie-politisch-ueberwiegend-rechts-gepraegt-a-d1e65465-ffb1-4d85-b1cf-87332b5ef2f0

 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15535 am: 3. September 2022, 14:25:58 »
Auf Twitter (Hallo Tuska  :)) heißt es der Volllooser hätte Berufung eingelegt
Da ich ihn aux YT und Telegram nicht wirklich beobachte, meine Frage an die anderen: Habt ihr etwas in der Richtung aufgeschnappt?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15536 am: 3. September 2022, 14:34:38 »
Auf Twitter (Hallo Tuska  :)) heißt es der Volllooser hätte Berufung eingelegt
Da ich ihn aux YT und Telegram nicht wirklich beobachte, meine Frage an die anderen: Habt ihr etwas in der Richtung aufgeschnappt?

Yep, N.N. möchte unbedingt, dass die Strafe nach oben korrigiert wird.
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Offline Sandmännchen

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15537 am: 3. September 2022, 14:41:19 »
Intensivtäter gehen doch alle in Berufung und Revision. Ich kann's ihnen nicht verdenken, damit kommen sie lange in den Genuss des Ersttäterbonus und dem Gesamtstrafenrabatt.

Da ist unsere Justiz einfach zu naiv.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15538 am: 3. September 2022, 15:06:51 »
Den Volksblödi wurmt vermutlich die Strafzahlung an die Antonio Amadeu Stiftung. Macht sich auch imagemäßig nicht so gut in Neonaziland. Aber gut, beim zweiten Anlauf kann der Richter dann diesen Quatsch mit der Bewährung noch mal korrigieren.
Ich bezweifele allerdings, dass die staatlichen Prozeßbeteiligten bis zum zweiten Anlauf ein besseres Quellenstudium betreiben, wenn die sich in dem Unrat-Fundus des Volksblödis wirklich umgesehen hätten, wären manche Aussagen vor Gericht sicherlich anders bewertet worden - zum Beispiel die augenscheinliche Lüge, der Volkslblödi hätte zum Zeitpunkt des Videos mit Oma Hetz noch keine Kenntnisse über die Strafbarkeit der Inhalte gehabt.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15539 am: 3. September 2022, 15:30:40 »
Das Interview mit Haverbeck wurde im Gerichtssaal gezeigt.
Damit war eindeutig, dass er sehr wohl gewusst hat, was er da tat, und das wurde sowohl im Plädoyer des Staatsanwalts als auch in der mündlichen Urteilsbegründung klar ausgesprochen.

Edith hat noch einen ergänzenden Hinweis: selbst der Verteidiger hat eingeräumt, dass dieser Fall eindeutig war.
« Letzte Änderung: 3. September 2022, 15:48:41 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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