Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1493107 mal)

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Offline oschy

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15450 am: 26. August 2022, 17:19:34 »
https://www.tagesspiegel.de/berlin/rechtsextremer-volkslehrer-in-berlin-verurteilt-neun-monate-auf-bewaehrung-und-3000-euro-strafe-fuer-nikolai-nerling/28630894.html
Unglaublich... vor allem wenn ich in dem Artikel lese: "...zudem habe der Angeklagte habe keine Reue gezeigt, sagte der Anklagevertreter."

Da :puke: ich im Strahl^^

gruß oschy
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15451 am: 26. August 2022, 17:33:19 »
Prozeßbericht

Ich war aus Gründen frühzeitig in Moabit und traf dort sogleich den Kollegen Gregor Homolla.

Binnen kurzem war auch Team Volkslehrer versammelt. Besonders skurril: Dennis Ingo Schulz aka Dingo total overdressed im weißen Anzug mit Geburtstagspaket für den Angeklagten, welcher heute seinen 42. Geburtstag wohl nicht allzu ausgelassen feiern wird. Btw, Dingo und andere aus dem Fanclub fielen in einer Verhandlungspause durch üble antisemitische Sprüche auf. Sie echauffierten sich insbesondere über den jüdischen Zeugen Schwarzmann, welcher als einziger nicht aus Berlin kommender Zeuge Zeugenentschädigung geltend macht. Schon klar, der Judenlümmel hat auf seine Reisekosten zu verzichten...

Der arme Angeklagte arbeitet für einen Versand und will nur 1200 € netto verdienen.

Angeklagt waren 6 Taten zwischen Dezember 2017 und Januar 2019:

1. Hausfriedensbruch und Körperverletzung bei einer von Lea Rosh durchgeführten Veranstaltung zum Umgang mit der AfD im Theatersaal Coupe am Hohenzollerndamm

2. Volksverhetzung im Fühjahr 2018 (das wohl allen bekannte Interview mit Ursula Haverbeck)

3. Antisemitische Beleidigung eines jüdischen Mitbürgers

4. Zeigen des "Deutschen Grußes" in einem Video im Juni 2018

5. Unerlaubtes Mitschneiden und Veröffentlichen eines Telefonats im Sommer 2019

6. Volksverhetzung durch Äußerungen vor einem  in Lüneburg sowie Sachbeschädigung durch Umwickeln einer Infotafel mit Gaffer Tape im Januar 2019

Zu 1.: Nerling und ein Unbekannter, welcher gefilmt hat, verschafften sich unter falschem Namen Karten für Lea Rosh' Veranstaltung, auf welcher Nerling negativ auffiel und des Saales verwiesen wurde. Er ging nicht gleich, es kam zu einem Gerangel, in welchem der Zeuge Buchner stürzte und laut Anklage verletzt wurde. Der Zeuge hat jedoch heute bekundet, weder Verletzungen noch Schmerzen erlitten zu haben; insoweit erfolgte keine Verurteilun wegen (tateinheitlich mit Hausfriedensbruch begangener) Körperverletzung.

Zu 2.: Nerling ließ sich ein, bei dem Video noch am "Anfang seiner Karriere" gewesen zu sein und von der Strafbarkeit keine Kenntins gehabt zu haben; das im Saal vorgeführte Video strafte ihn Lügen.

Ad 3. Der Zeuge Igor Schwarzman, ein Jude, hatte zusammen mit anderen für die Kündigung eines von Nerlings Konten durch die Bank gesorgt, was diesem bekannt wurde und seinen Unwillen erregte. Nerling veröffentlichte im Frühjahr 2018 ein Video, in welchem er u.a. ein Bild schwarzgekleideter orthodoxer Juden bei der rituellen Schlachtung eines Huhns zeigte und über "die Schwarzmänner" herzog.

Ad 4.: Ende Juni lud Nerling ein Video auf Youtube hoch, welches ihn mit erhobenem rechten Arm zeigte.

Zu 5.: Der Angeklagte glaubte im September 2018 am "Tag der Zivilcourage" teilnehmen zu können, weil er solche mit seinen Aktionen an den Tag gelegt habe. Ein Telefonat mit Mitarbeitern des veranstaltenden Vereins führte erstaunlicherweise nicht zum Erfolg, worauf er das heimlich mitgeschnittene Gespräch ohne Erlaubnis veröffentlichte.

Zu 6.: Im Januar 2019 begab sich Nerling in Lüneburg zu einem Gedenkstein für die Gefallenen der 110. Infanteriedivision der Wehrmacht, wo eine ergänzende Infotafeln auf Kriegsverbrechen der Division hinweist, welche über 50000 Menschen in Todeslager verbrachte, wo sie planmäßig getötet wurden. Nerling kommentierte die mit den Worten, diesen Plan wolle er einmal sehen und umwickelte die Tafel mit Gaffer Tape, wodurch sie beschädigt worden sein soll - das konnte jedoch heute nicht festgestellt werden.

Nerling war im wesentlichen geständig, ließ aber keine Reue erkennen.

Der Sitzungsvertreter der StA beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten mit Bewährung, verhängt wurden 9 Monate.

Besondere Gemeinheit: als Bewährungsauflage muß Nerling binnen 12 Monaten ab Rechtskraft 3000 Kunsgegenstände an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen, was erkennbar seinen Unmut erregte.

Offline oschy

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15452 am: 26. August 2022, 17:40:31 »
K+

Danke für den Bericht  :clap:

gruß oschy
 
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Offline Metamaterie

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15453 am: 26. August 2022, 17:46:18 »
Das waren also alles Delikte vor der Corona-Pandemie. Hoffentlich sind seit seitdem noch ein paar mehr Anzeigen aufgelaufen.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15454 am: 26. August 2022, 17:53:03 »
Danke und K für den Bericht - Bewährungszeitraum ist wie lange?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15455 am: 26. August 2022, 17:55:08 »
Drei Jahre Bewährungszeit.

Btw, Dingo schrie, man werde heute noch alles im SSL lesen können. Das habe ich ihm auch mit Vergnügen zugesichert.  ;D

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15456 am: 26. August 2022, 18:00:28 »
Btw, Dingo schrie, man werde heute noch alles im SSL lesen können.


Es geht nichts über zufriedene Kundschaft!  :biggrin:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15457 am: 26. August 2022, 18:07:04 »
Kriegt er einen Bewährungshelfer?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15458 am: 26. August 2022, 18:08:25 »
Sind die 9 Monate eine Gesamtfreiheitsstrafe? Gibt es zusätzlich zur Auflage noch Weisungen?

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15459 am: 26. August 2022, 18:11:16 »
Kriegt er einen Bewährungshelfer?

Nein.

Sind die 9 Monate eine Gesamtfreiheitsstrafe?

Schrieb ich doch.

Gibt es zusätzlich zur Auflage noch Weisungen?

(Für die Nichtjuristen: § 56c StGB)

Nein.



Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15460 am: 26. August 2022, 18:18:32 »
Kann mal jemand erklären, was eigentlich die Maßstäbe für eine positive Sozialprognose sind? Das Gesetz schreibt dazu, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich ist,

Zitat
wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

Als Beobachter fragt man sich bei vielen unserer Kunden, wie die Gerichte eigentlich praktisch immer zum Schluss kommen, dass diese Voraussetzung gegeben ist, während man selber doch eher skeptisch ist.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15461 am: 26. August 2022, 18:20:10 »
Für einen Ersttäter schon eine Packung!
Mal sehen, ob er drei Jahre sich unschadhaft hält. Ich wette dagegen!

Aber auch mal wieder ein Beispiel für die Langsamkeit der Berliner Justiz. Warum dauert das so lange?
Tertius gaudens!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15462 am: 26. August 2022, 18:22:07 »
Kann mal jemand erklären, was eigentlich die Maßstäbe für eine positive Sozialprognose sind?

Mal ganz zynisch gesagt: oft geht es nach Prinzip Hoffnung.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15463 am: 26. August 2022, 18:30:39 »
Mal ganz zynisch gesagt: oft geht es nach Prinzip Hoffnung.
Wenn man schon vor Gericht keine Reue zeigt, wo bleibt da die Hoffnung?

gruß oschy
« Letzte Änderung: 26. August 2022, 18:36:24 von oschy »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15464 am: 26. August 2022, 18:41:33 »
Für einen Ersttäter schon eine Packung!
Mal sehen, ob er drei Jahre sich unschadhaft hält. Ich wette dagegen!

Aber auch mal wieder ein Beispiel für die Langsamkeit der Berliner Justiz. Warum dauert das so lange?
Vermutlich hat man gewartet, bis der Prozess vorm AG Dachau rechtskräftig abgeschlossen war. Das hat ja auch schon recht lange gedauert.
 
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