Prozeßbericht
Ich war aus Gründen frühzeitig in Moabit und traf dort sogleich den Kollegen Gregor Homolla.
Binnen kurzem war auch Team Volkslehrer versammelt. Besonders skurril: Dennis Ingo Schulz aka Dingo total overdressed im weißen Anzug mit Geburtstagspaket für den Angeklagten, welcher heute seinen 42. Geburtstag wohl nicht allzu ausgelassen feiern wird. Btw, Dingo und andere aus dem Fanclub fielen in einer Verhandlungspause durch üble antisemitische Sprüche auf. Sie echauffierten sich insbesondere über den jüdischen Zeugen Schwarzmann, welcher als einziger nicht aus Berlin kommender Zeuge Zeugenentschädigung geltend macht. Schon klar, der Judenlümmel hat auf seine Reisekosten zu verzichten...
Der arme Angeklagte arbeitet für einen Versand und will nur 1200 € netto verdienen.
Angeklagt waren 6 Taten zwischen Dezember 2017 und Januar 2019:
1. Hausfriedensbruch und Körperverletzung bei einer von Lea Rosh durchgeführten Veranstaltung zum Umgang mit der AfD im Theatersaal Coupe am Hohenzollerndamm
2. Volksverhetzung im Fühjahr 2018 (das wohl allen bekannte Interview mit Ursula Haverbeck)
3. Antisemitische Beleidigung eines jüdischen Mitbürgers
4. Zeigen des "Deutschen Grußes" in einem Video im Juni 2018
5. Unerlaubtes Mitschneiden und Veröffentlichen eines Telefonats im Sommer 2019
6. Volksverhetzung durch Äußerungen vor einem in Lüneburg sowie Sachbeschädigung durch Umwickeln einer Infotafel mit Gaffer Tape im Januar 2019
Zu 1.: Nerling und ein Unbekannter, welcher gefilmt hat, verschafften sich unter falschem Namen Karten für Lea Rosh' Veranstaltung, auf welcher Nerling negativ auffiel und des Saales verwiesen wurde. Er ging nicht gleich, es kam zu einem Gerangel, in welchem der Zeuge Buchner stürzte und laut Anklage verletzt wurde. Der Zeuge hat jedoch heute bekundet, weder Verletzungen noch Schmerzen erlitten zu haben; insoweit erfolgte keine Verurteilun wegen (tateinheitlich mit Hausfriedensbruch begangener) Körperverletzung.
Zu 2.: Nerling ließ sich ein, bei dem Video noch am "Anfang seiner Karriere" gewesen zu sein und von der Strafbarkeit keine Kenntins gehabt zu haben; das im Saal vorgeführte Video strafte ihn Lügen.
Ad 3. Der Zeuge Igor Schwarzman, ein Jude, hatte zusammen mit anderen für die Kündigung eines von Nerlings Konten durch die Bank gesorgt, was diesem bekannt wurde und seinen Unwillen erregte. Nerling veröffentlichte im Frühjahr 2018 ein Video, in welchem er u.a. ein Bild schwarzgekleideter orthodoxer Juden bei der rituellen Schlachtung eines Huhns zeigte und über "die Schwarzmänner" herzog.
Ad 4.: Ende Juni lud Nerling ein Video auf Youtube hoch, welches ihn mit erhobenem rechten Arm zeigte.
Zu 5.: Der Angeklagte glaubte im September 2018 am "Tag der Zivilcourage" teilnehmen zu können, weil er solche mit seinen Aktionen an den Tag gelegt habe. Ein Telefonat mit Mitarbeitern des veranstaltenden Vereins führte erstaunlicherweise nicht zum Erfolg, worauf er das heimlich mitgeschnittene Gespräch ohne Erlaubnis veröffentlichte.
Zu 6.: Im Januar 2019 begab sich Nerling in Lüneburg zu einem Gedenkstein für die Gefallenen der 110. Infanteriedivision der Wehrmacht, wo eine ergänzende Infotafeln auf Kriegsverbrechen der Division hinweist, welche über 50000 Menschen in Todeslager verbrachte, wo sie planmäßig getötet wurden. Nerling kommentierte die mit den Worten, diesen Plan wolle er einmal sehen und umwickelte die Tafel mit Gaffer Tape, wodurch sie beschädigt worden sein soll - das konnte jedoch heute nicht festgestellt werden.
Nerling war im wesentlichen geständig, ließ aber keine Reue erkennen.
Der Sitzungsvertreter der StA beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten mit Bewährung, verhängt wurden 9 Monate.
Besondere Gemeinheit: als Bewährungsauflage muß Nerling binnen 12 Monaten ab Rechtskraft 3000 Kunsgegenstände an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen, was erkennbar seinen Unmut erregte.