Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1595341 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14310 am: 21. Januar 2022, 12:52:17 »
Vom Haftbefehl hat er vermutlich auch von der gleichen Insiderin erfahren, die auch Hitlermann gewarnt hat.

Äußerst unwahrscheinlich. Die Dame war schon längst in Schimpf und Schande entlassen als der liederliche Leerer das Land verließ.
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Offline califix

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14311 am: 21. Januar 2022, 13:48:05 »
Theoretisch bliebe noch die Option Heirat mit einer Einheimischen, oder?
Ronnie Biggs hat das hinbekommen. Vielleicht denkt der Vollxleere an den.
Allerdings bekam er nie eine Arbeitserlaubnis wegen seiner kriminellen Vergangenheit und musste sich mit irgendwelchen Gelegenheitsarbeiten über Wasser halten. So konnte man als Tourist einen Fotermin bei einem echten in England gesuchten Bankräuber buchen.
Nur beim Leeren müsste die Frau Gemahlin ja noch blond, blauäugig und hellhäutig sein und sollte möglichst über einen Ariernachweis der letzten 500 Jahre verfügen.
 
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Offline desperado

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14312 am: 21. Januar 2022, 15:47:31 »
Theoretisch bliebe noch die Option Heirat mit einer Einheimischen, oder?
...
Nur beim Leeren müsste die Frau Gemahlin ja noch blond, blauäugig und hellhäutig sein und sollte möglichst über einen Ariernachweis der letzten 500 Jahre verfügen.

Aber nur fürs Folg. Und da reichen ein paar farbige Kontaktlinsen, etwas Puder und eine Perücke.

Ansonsten blieben ihm noch die guten alten Phantasien des Herrenmenschen, der die Eingeborenen missioniert. Rassenschande ist für solche [freiwillige Selbstzensur weil evtl strafrechtlich relevant] doch kein Hinderniss, wenn sie so Überlegenheit demonstrieren können.

Spoiler
Hauptsache er kommt nicht auf die Idee, einen auf Wendler zu machen  ::)
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As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14313 am: 21. Januar 2022, 16:06:53 »
Es gibt auch blonde blauäugige Brasilianerinnen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14314 am: 21. Januar 2022, 16:31:53 »
Weiß nicht ob wir das schon hatten:
Der Vollentleerte scheitert in Karlsruhe.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachau-volkslehrer-nerling-bundesverfassungsgericht-1.5512426?

Spoiler
Das Bundesverfassungsgericht schmettert eine Beschwerde des rechtsradikalen Videobloggers Nikolai Nerling ab. Damit endet eine gerichtliche Auseinandersetzung, die vor drei Jahren in Dachau begann - und richtungsweisend für künftige Volksverhetzungs-Prozesse sein könnte.
Von Thomas Radlmaier, Dachau

Es ist eine endgültige Niederlage für Nikolai Nerling: Der rechtsradikale Videoblogger ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung gescheitert. Diese hatte der sogenannte "Volkslehrer" beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem ihn drei gerichtliche Instanzen in den vergangenen Jahren schuldig gesprochen hatten, den Holocaust in der KZ-Gedenkstätte Dachau mindestens verharmlost zu haben.

Karlsruhe schmetterte Nerlings Beschwerde nun ab. "Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 nicht zur Entscheidung angenommen", teilte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts auf SZ-Anfrage mit. "Von einer Begründung der Entscheidung wurde abgesehen." Damit endet eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung, die im Februar 2019 in Dachau ihren Anfang nahm.

Der Auftritt des rechtsextremen "Volkslehrers" Nikolai Nerling vor Schülern an der KZ-Gedenkstätte Dachau erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dieses Urteil bestätigt das Landgericht im Berufungsverfahren. Nerling kündigt Revision an.  

Schüler tragen zur Verurteilung des "Volkslehrers" bei

Damals besuchte Nerling die KZ-Gedenkstätte Dachau, um dort einen Propagandafilm gegen einen vermeintlichen "Schuldkult" zu drehen. Die Referentin Eva Gruberová führte gleichzeitig Schüler des Gymnasiums Kirchseeon im Rahmen eines Seminars durch das ehemalige Konzentrationslager, wo zwischen 1933 und 1945 mehr als 41 500 Häftlinge starben. Die Journalistin erkannte Nerling, sie hatte ihn wenige Wochen zuvor bei einer rechtsextremen Demo in Bielefeld gesehen, die sie damals für eine Buchrecherche beobachtet hatte - Nerling ist ein Stichwortgeber der deutschsprachigen rechtsradikalen Szene.

Gruberová stellte ihn bei seinem Auftritt in Dachau zur Rede und alarmierte die Verwaltung der Gedenkstätte, um Nerling des Geländes zu verweisen. Währenddessen ging Nerling auf die Gymnasiasten zu und sagte ihnen sinngemäß, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen in der Gedenkstätte erzählt werde. Die Schüler widersprachen dem selbsternannten "Volkslehrer". Sie enttarnten seine Verschleierungsaussagen als das, was sie sind: Holocaust-Verharmlosung und der ewiggestrige Antisemitismus in einer modernen Verpackung.

Die Strategie der Verschleierung

Nach dem Vorfall kam es zu Prozessen vor dem Amtsgericht Dachau und Landgericht München. Darin sagten Gruberová und die Schüler gegen Nerling aus. Sie belasteten ihn schwer. Mit ihren Aussagen trugen sie maßgeblich dazu bei, dass Nerling in beiden Prozessen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Die Verhandlungen kreisten um die Frage, ob Nerlings Suggestivaussagen rechtlich als Volksverhetzung und damit als Holocaustleugnung zu werten sind, auch wenn er Worte wie "Holocaust" oder "Shoah" nicht explizit erwähnte.

Sowohl das Amtsgericht Dachau als auch das Landgericht München hatten diese Frage bejaht. Auch das Bayerische Oberste Landesgericht, die Revisionsinstanz, bestätigte die Urteile im vergangenen Jahr, wenngleich es Nerlings Aussagen als Verharmlosung des Holocausts und nicht mehr als Leugnung wertete. Rechtlich gesehen macht dies keinen Unterschied. Nun ist Nerling auch mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Das gesamte Verfahren könnte richtungsweisend sein für künftige Volksverhetzungs-Prozesse. Es ist die klassische Methode von Nikolai Nerling und anderen Rechtsextremen, sich in der Öffentlichkeit an den Grenzen des Sagbaren entlang zu robben. Sie machen Anspielungen, nennen Stichworte, stellen suggestive Fragen oder geben Leugnern der Shoah in Videos eine Bühne. Sie selbst leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Doch ihr Publikum weiß genau, was gemeint ist. Das Verfahren gegen Nerling hat nun gezeigt, dass sich Rechtsextremisten nicht mehr sicher sein können, mit dieser Strategie der Verschleierung durchzukommen.

Im Dezember vergangenen Jahres ehrte die Stadt Dachau Eva Gruberová und die Schüler für ihr Einschreiten gegen Nerling mit dem Dachau-Preis für Zivilcourage.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14315 am: 21. Januar 2022, 16:58:46 »
Das hatten wir bereits ab hier, die Entscheidung des BVerfG ist hier verlinkt.

Und wg. der nachfolgend zitierten Fehlleistung der SZ bin ich so frei auch einen eigenen Post in diesem Kontext zu verlinken.

Zitat
Auch das Bayerische Oberste Landesgericht, die Revisionsinstanz, bestätigte die Urteile im vergangenen Jahr, wenngleich es Nerlings Aussagen als Verharmlosung des Holocausts und nicht mehr als Leugnung wertete. Rechtlich gesehen macht dies keinen Unterschied.
Wer kennt ihn nicht, den Gesetzgeber, der aus Spaß an der Freude viele unnötige Worte in ein Gesetz schreibt?
Natürlich macht das "rechtlich" einen Unterschied. Sogar für die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Höhe der Strafe macht es einen Unterschied. Nur im hier betrachteten Einzelfall macht es im Ergebnis wohl keinen Unterschied.

Aber gut, an der Qualität der SZ zweifle ich ja auch schon ein Weilchen.

Der Bildredaktion ist indes ein grandioser Coup gelungen. :clap: :rofl:

(Tante Edith war so frei, die Links zu korrigieren. Danke!)
« Letzte Änderung: 21. Januar 2022, 17:36:31 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14316 am: 21. Januar 2022, 17:19:28 »
Es gibt auch blonde blauäugige Brasilianerinnen.

Das sind dann Migrantinnen oder deren Abkömmlinge.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14317 am: 21. Januar 2022, 19:11:24 »
Was an den Aussagen Nervlings wahrheitsgemäss ist, weiss nur er selbst. (aber auch das bezwifele ich)
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14318 am: 21. Januar 2022, 19:18:14 »
Das hatten wir bereits ab hier, die Entscheidung des BVerfG ist hier verlinkt.

Und wg. der nachfolgend zitierten Fehlleistung der SZ bin ich so frei auch einen eigenen Post in diesem Kontext zu verlinken.

Zitat
Auch das Bayerische Oberste Landesgericht, die Revisionsinstanz, bestätigte die Urteile im vergangenen Jahr, wenngleich es Nerlings Aussagen als Verharmlosung des Holocausts und nicht mehr als Leugnung wertete. Rechtlich gesehen macht dies keinen Unterschied.
Wer kennt ihn nicht, den Gesetzgeber, der aus Spaß an der Freude viele unnötige Worte in ein Gesetz schreibt?
Natürlich macht das "rechtlich" einen Unterschied. Sogar für die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Höhe der Strafe macht es einen Unterschied. Nur im hier betrachteten Einzelfall macht es im Ergebnis wohl keinen Unterschied.

Aber gut, an der Qualität der SZ zweifle ich ja auch schon ein Weilchen.

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Ich glaube, das bezieht sich auf den Umstand, dass seine Beschwerde erst gar nicht angenommen wurde.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14319 am: 21. Januar 2022, 22:34:41 »
Volksblödi: Opfert rum, weil gegen ihn so viele Verfahren anhängig sind und weil Volksverhetzung so kostspielig ist.

Auch Volksblödi: Postet innerhalb von zwei Tagen jeweils ein Dokument und ein Video, in dem die Tötungsmaschinerie von Auschwitz verneint wird, die Wannseekonferenz als Fake dargestellt wird und verbessert so die Beweislage gegen ihn ganz entschieden.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14320 am: 21. Januar 2022, 22:59:58 »
Ich bin immer mehr davon überzeugt, dass es hier zu keinen Verfahren mehr gegen ihn kommen wird.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14321 am: 21. Januar 2022, 23:09:24 »
Ich bin immer mehr davon überzeugt, dass es hier zu keinen Verfahren mehr gegen ihn kommen wird.

Wenn das bedeutet, dass er auf Dauer in Brasilien bleibt, soll es mir recht sein. Dort ist das Leben aber auch nicht ganz ohne Risiken, und der Staatsanwalt gehört noch zu den kleineren.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14322 am: 21. Januar 2022, 23:16:27 »
Ich denke, er kommt nicht wieder. Sollte mich jedenfalls wundern. Wenn er zurück kommt, wird er gleich einkassiert. Das weiß er.
Ich denke auch, er hat hier finanziell keine Zukunft. Wobei ich mich immer noch wundere, woher er offenbar so viel Geld hat, dass er seit Anfang November in Brasilien rumtingeln kann.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14323 am: 21. Januar 2022, 23:42:46 »
Der kommt auf jeden Fall wieder und sollte dann auch hier sämtliche Früchte seines Treibens ernten. Ich möchte deshalb auch vorschlagen, nach Ablauf seines Urlaubervisums (etwa in 2 Wochen) die entsprechenden Stellen zu informieren:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/brasilien-node/vertretungenbrasilien/201098

Möglichst auch mit Hinweis auf Haftbefehl, ausstehende Geldstrafen und Verweigerung der Impfung.


 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #14324 am: 22. Januar 2022, 00:00:01 »
Er könnte noch andere südamerikanische Länder außer Paraguay besuchen.
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