Autor Thema: Neues aus dem Königreich 1/2018  (Gelesen 25000 mal)

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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #90 am: 11. Januar 2018, 22:18:09 »
Keine beachtliche Leistung. Auf der Strecke Erde-Mond kann man nicht viele anfahren.

Der schafft das.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #91 am: 11. Januar 2018, 23:58:27 »
Nach Eingang der Revisionsbegründung beim zuständigen Strafsenat des OLGs dürfte es eine dieser zwei Szenarien gegeben haben:

1. Die Senatsmitglieder liegen kollektiv vor Lachen unter dem Tisch und für die nächsten Wochen außerstande, eine Entscheidung zu treffen.

2. Die Senatsmitglieder erkennen ob der logischen, klaren, offensichtlichen und rechtlich völlig überzeugenden Argumentation, dass sie jahrelang das Recht gebeugt haben, treten unverzüglich aus unserem Rechtsstaat aus, beantragen die Mitgliedschaft im KRD, bestellen Fuel Saver und melden sich zur nächsten Staatsangehörigenprüfung an.

Beide mögliche Fälle führen dazu, dass es mit dem Urteil/Beschluss noch ein wenig dauern könnte.
Nebenbei: ca. 85% der Revisionsbegründung haben nichts mit den ausgeteilten Tatbeständen zu tun und dürften für die Revision unbeachtlich sein. Gleiches gilt für diverse "Beweisstücke" in Gestalt schlechter Fotos - nicht wegen der Schlechtheit der Fotos, sondern aus formalen revisionsrechtlichen Gesichtspunkten.
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #92 am: 12. Januar 2018, 17:29:59 »
Der Pauquemon hat ein neues Video hochgeladen. Es ist nur eine Leihgabe von Resonanz TV, er selbst ist nicht zu sehen, sondern ein gewisser Karl Grunick.
Der kann Kraft seiner Gedanken Angreifer abwehren! Guckt euch das an, selten so schlechte Schauspieler gesehen  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #93 am: 12. Januar 2018, 18:18:58 »
Guckt euch das an, selten so schlechte Schauspieler gesehen  ;D

:facepalm: Es sind halt keine Absolventen der "Akademie für Dreistheit und Selbstbetrug".
http://akademie.koenigreichdeutschland.org/de/persoenlichkeitsentwicklung-spiritualitaet.html
Dort schmückt man sich p. verlinkten Video "Chi Power Demonstration ..." mit fremden Federn,
mit der passenden Hintergrundmusik hat das ganze aber durchaus entspannende Wirkung. ;D
https://www.youtube.com/watch?v=IFPwm0e_K98

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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #94 am: 12. Januar 2018, 19:19:57 »
Übrigens geht die "Tatleugnung" munter weiter:
Zitat
Peter ist aktuell in zwei bisher getrennt voneinander geführten Strafverfahren in die Revision gegangen:
•Am Landgericht Halle gegen das Urteil zum Vorwurf, er würde unerlaubtes Bankgeschäft betreiben und damit gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Hierrüber haben wir bereits berichtet
•Am Landgericht Dessau-Roßlau gegen das Urteil zum Vorwurf, er würde unerlaubtes Versicherungsgeschäft betreiben. Gemeinsam mit dem Verfahren über das angebliche Versicherungsgeschäft, wurde auch das angebliche Fahren ohne Fahrerlaubnis verhandelt. Auch hierzu findet Ihr in unseren Neuigkeiten den bisherigen Verlauf.
Der Hauptvorwurf, dessentwegen er in Halle verurteil wurde, war ja bekanntlich nicht das "Bankgeschäft", sondern Untreue. Auch die Totalfälschung eines Führerscheins und die dadurch verwirklichte Urkundenfälschung ist mal wieder unter den Tisch fallen gelassen worden.

Teil B der Revisionsbegründung ist nun auch online:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-vag-prozess-die-revisionsbegruendung-teil-2.html
Spoiler
Den ersten Teil der Revisionsbegründung zum VAG-Urteil haben wir hier veröffentlicht. Teil B der Revisionsbegründung beschäftigt sich explizit mit dem Tatbestand, daß Personen - entgegen der im Grundgesetz unterbundenen Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Verbänden - durch die Pflichtversicherung gezwungen werden, einer Krankenversicherungsorganisation anzugehören. Das Angebot, eine alternative anderweitige Absicherung zu wählen, ist in der Realität nicht gegeben, da die Bildung solcher Alternativen erschwert, verhindert oder diese zerschlagen werden.

Schritt für Schritt erläutert Peter klar und nachvollziehbar den Kreislauf des Versicherungswesens für den Krankheitsfall. Auf der einen Seite finden wir Versicherungspflicht, Bereitstellung entsprechender Institutionen und Vereinheitlichung des Angebots. Gleichzeitig gibt es die BaFin, ein Aufsichtsorgan, daß die zweckmäßige Ausgestaltung solcher Angebote überwacht - deren Funktionäre aber von den Institutionen bezahlt werden, die sie überwachen sollen. Auf der anderen Seite werden die gesetzlich erlaubten alternativen anderweitigen Absicherungen quasi durch ihre Konkurrenzunternehmen verhindert. Die Rechtsprechung im Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau duldet diesen Mißstand. Man stelle sich mal vor, der Konzernchef von Lebensmitteldiscounter A hätte das Recht, dem Lebensmittelgeschäft B vorzuschreiben, was in dessen Regalen zu liegen hat – und wenn dort nicht die Hausmarke von A zu finden wäre, und die Geschäftsphilosophie nicht der von A entspräche, mache B sich strafbar und müsse wieder schließen.

Peter lehnt Recht nicht ab, er möchte es vielmehr wieder herstellen.

Die Schaffung vernünftiger Alternativen im Gesundheitsbereich schädigt die Verbraucher nicht. Es hat sich auch noch kein Verbraucher jemals über deren Angebot beklagt. Dennoch wurde allein in der Zeit, in der Peters Angebot in der Verhandlung ist, das Strafmaß von 1 Jahr Höchststrafe erst auf 3, dann auf 5 Jahre Höchststrafe angehoben. Wem dient diese Politik? Weitere Informationen hierzu findet Ihr in der angefügten Datei.

Dazu kommt ein besonderes Paradox, das Peter in seiner Revisionsbegründung genauer beschreibt, und das verhindert, daß eine alternative Gesundheitsabsicherung aus dem Einflußbereich der BaFin herauskommt:

„Bisher verlangten die Sozialgerichte von jeder ‚anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall’ die Gewährung eines Rechtsanspruchs ... auf Leistungen. Nur wenn diese Ansprüche gewährt würden, könnte dem Mitglied der Krankenkasse ... eine Entlassung gestattet sein. ... Sobald eine Einrichtung ... einen Rechtsanspruch auf Leistung gewährte, wurde diese von der BaFin sofort als aufsichtspflichtiges Versicherungsgeschäft eingestuft.“

Im Weiteren geht Peter in seinen Ausführungen auf das bestehende Rentensystem ein

Den entsprechenden Text der Revisionsbegründung zu diesen Themen findet Ihr im untenstehenden Download.

Im nächsten Teil dieser Reihe, werden wir Euch über den Sachverhalt zur Fahrerlaubnis des KRD und informieren, der im gleichen Verfahren mitverhandelt wurde.
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« Letzte Änderung: 12. Januar 2018, 19:49:40 von Pantotheus »
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #95 am: 12. Januar 2018, 21:11:11 »
Nur zehn Seiten. Wenn die in dem Tempo weiter machen dauert es drei Monate bis alles veröffentlicht ist.

Aber bei seinen Führerschein-Peinlichkeiten dürfte wieder einiges "zur besseren Lesbarkeit" o.ä. entfernt werden.
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #96 am: 12. Januar 2018, 21:14:16 »
Zitat
„Bisher verlangten die Sozialgerichte von jeder ‚anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall’ die Gewährung eines Rechtsanspruchs ... auf Leistungen. Nur wenn diese Ansprüche gewährt würden, könnte dem Mitglied der Krankenkasse ... eine Entlassung gestattet sein. ... Sobald eine Einrichtung ... einen Rechtsanspruch auf Leistung gewährte, wurde diese von der BaFin sofort als aufsichtspflichtiges Versicherungsgeschäft eingestuft.“

Sapperlott, der Gesetzgeber will doch tatsächlich durch eine Aufsicht sicherstellen, dass Leute, die versicherungspflichtig sind, auch am Ende bei einer Versicherung landen, die funktioniert. Sowas gemeines aber auch! Da geht das Konzept von Peter, über die Versicherungsprämien einen Riesengewinn zu machen, indem man keine Rücklagen fürs Alter bildet, nicht auf. Da muss das Gericht doch einsehen, dass Peter gar nicht anders halten konnte.  :shifty:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #97 am: 13. Januar 2018, 01:57:27 »
Die frühen Werke der Festungshaft, Revisionsbegründung Teil 2:

S.6
Zitat
Dass bisher jedoch diese Verunmöglichung einer Tatsächlichen Alternative, einer „anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall“ faktisch geschehe, zeige sich für den Revisionsführer schon daran, dass es bisher noch keinerlei echte und tatsächlich ernstzunehmende Alternative zu den Krankenkassen und Krankenversicherungen gäbe, ...

S.10
Zitat
Auf die oben geschilderte Weise und andere Weise wurde bisher in der BRep/ in Deutschland wirksam jede Konkurrenz zu den Versicherungskonzernen ausgeschaltet und es konnte sich keinerlei Initiative der Bürger realisieren, welche die Absicht haben, hauptsächlich eine alternative Ausrichtung im Gesundheitswesen oder auch gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen zu bevorzugen.

usw, usw ...Monopole, Kartelle und Familienclans, usw… BRep/ in Deutschland … Gewissenskonflikte.…als mir einst, damals in Ausbildung zu Koch, der Pürierstab in den Hirnstamm geriet…usw. ...

Liegt es an der von den KRDlern so gefürchteten „Schattenzensur“? Niemand von denen hat Zugriff auf solche Seiten?
http://www.bassg.de/verband.html
https://www.samarita.de/#cat-item-2

Ich hatte vor einiger Zeit ein langes Gespräch mit einem Arzt, Mitglied einer der bestehenden Solidargemeinschaften. Das System funktioniert, es erfordert die aktive wie qualifizierte Mitarbeit aller Mitglieder und stellt daher an diese sehr konkrete Anforderungen, auch charakterlicher und ethischer Art.
Menschen, die das Ergebnis des Auspressens von Früchten oder der Versaftung beliebiger anderer Substanzen mit „Forschungsergebnis“ bezeichnen, um sich dadurch erst die dazu notwendigen Gerätschaften zu erbetteln …
… hätten dort ähnliche Chancen aufgenommen zu werden wie selbsternannte Souveräne bei der Gründung einer solchen -  Nein, Peter. Eine „Buchhaltung“  ist kein von Ryu Chan schief an die Wand gespaxtes Sperrholzbrett, welches der Ablage royaler Herrenmagazine dient.
Kommen da wirklich noch 200 Seiten? Warum? :banghead:
Mein Mitgefühl allen Bundespräsidenten, die künftig diesen, zzgl. den sich über lange Haftjahre weiter summierenden, Stuß, mit "Gnadengesuch" überschrieben, als Monatsabo erhalten werden.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2018, 02:47:52 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #98 am: 13. Januar 2018, 11:39:16 »
Mein Mitgefühl allen Bundespräsidenten, die künftig diesen, zzgl. den sich über lange Haftjahre weiter summierenden, Stuß, mit "Gnadengesuch" überschrieben, als Monatsabo erhalten werden.
Die Bundespräsidenten dürfte das nicht betreffen, da sie nicht für Fatzkes Begnadigung zuständig sind. Etwaige Gnadengesuche darf ein Mitarbeiter im "Präsidentenei" mit einem kurzen Standard-Brief wegen Unzuständigkeit zurückschicken (oder ans Land weiterleiten).
In meiner Heimat gibt es übrigens die Möglichkeit, dass eine Gnadenstelle bei der Ablehnung eines Gnadengesuches bestimmen kann, dass ein weiteres Gnadengesuch erst nach einer bestimmten Frist gestellt werden kann. Ob es ein vergleichbares Instrument im deutschen Recht gibt, habe ich jetzt nicht auf die Schnelle geprüft. Vielleicht sollte man aber den zuständigen Gesetzgeber darauf hinweisen, dass de lege ferenda über eine solche Regelung nachgedacht werden könnte.

Ja, die Begründung seiner Revision betreffend unerlaubter Krankenversicherung beschränkt sich im Wesentlichen darauf zu jammern, wie böse die Monopolisten seien, dass es keine Alternativen gäbe usw. Wenn sich ein rechtliches Argument aus diesem Gejammer herausschälen lässt, dann am ehesten das Folgende:
Fatzke argumentiert, dass es durch die Menschenrechte, die Grundrechte des Grundgesetzes und geltende einfache Bundesgesetze jedem Einzelnen freistehen müsse, statt einer bestehenden Krankenversicherung (gesetzliche oder private) einer "anderweitigen Absicherung" anzugehören. Er argumentiert dabei einerseits mit verschiedenen Grundrechten (v. a. persönliche Handlungsfreiheit, negative Vereinigungsfreiheit), die durch den Versicherungszwang und durch die Weigerung der Krankenversicherungen, eine Kündigung zu akzeptieren, wenn nicht eine andere anerkannte Absicherung, die der Versicherungspflicht genügt, nachgewiesen wurde, verletzt würden.
Das läuft meiner Meinung nach - ich bin aber kein Revisionsrichter und sage dies daher unter diesem Vorbehalt - darauf hinaus, dass Fatzke eine Änderung der bestehenden Rechtslage anstrebt. Das, was er bemängelt, entspricht aber eben gerade dem Willen des Gesetzgebers. In den letzten Jahren wurden ja mehrfach Gesetze und Verordnungen angepasst, weil es nach wie vor eine nicht unerhebliche Zahl von faktisch nicht Krankenversicherten gab. Wenn Fatzke also so tut, als ob es die bösen Krankenversicherungen und die noch viel bösere BaFin und die bösen Gerichte wären, die sich weigerten, das Recht auf eine alternative Absicherung zu gewähren, dann irrt er. Vielmehr ist es gerade der Wille des Gesetzgebers, dass alle in Deutschland Lebenden ausreichend gegen krankheitsbedingte Kosten abgesichert werden, und zwar durch eine Absicherung, die im Krankheitsfall auch wirklich zahlt, weil sie zahlen muss.
Wenn ich das also richtig deute, verlangt Fatzke vom Gericht nicht weniger, als das geltende Recht umzugestalten.
Das widerspricht dann aber seiner in Teil A beteuerten "Gesetzestreue". Auch an anderen Stellen kommt immer wieder deutlich zum Vorschein, dass Fatzke nicht das geltend Recht anwenden, sondern das Recht nach seinem Gusto umgestalten will. Das darf er grundsätzlich, aber dazu müsste er den politischen Weg gehen.
Da eine Revision auf die Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler beschränkt ist, kann ich in dieser Argumentation nichts erkennen, was auf einen Rechtsfehler des Berufungsgerichts hindeutet. Dass Fatzke sich wünscht, ein Gericht solle das geltende Recht abändern, das Gericht sich diesem Ansinnen aber verweigert, stellt gerade keinen Rechtsfehler dar. Dass die Versicherungspflicht an sich eine Einschränkung von Grundrechten darstellt, ist meines Wissens allgemeiner Stand der Rechtswissenschaften. Ebenso gehört aber auch zu diesem allgemeinen Stand der Rechtswissenschaften, dass solche Einschränkungen durch das damit verfolgte Ziel, das ja zugleich jedem Einzelnen als auch dem Gemeinwohl dient, gerechtfertigt sind.
Dass in seinem Fall diese Einschränkungen zu einem unangebrachten Ergebnis führen würden, legt Fatzke gerade nicht dar.
Ob es zudem sinnvoll sei, im Rahmen einer Revisionsbegründung einem Gericht vorzutragen, die Gerichte würden mit den Geschäftsinteressen privater Monopolisten konspirieren, indem sie das geltende Recht brächen, bleibe dahingestellt.

Noch eine formale Beobachtung: Seite 1 von Teil B scheint dem unteren Teil von Seite 80 des Teils A zu entsprechen. Da wurde also munter geschnippelt. Aber das kennen wir ja bereits vom KRD.
Übrigens wurde vom KRD ja bei der Veröffentlichung des Urteils-Auszugs versprochen, die ausgelassenen Teile "nach Themen" noch zu veröffentlichen. Das ist bisher nicht geschehen.
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #99 am: 13. Januar 2018, 13:24:21 »
Hat nicht der Bundespräsident das Recht zur Begnadigung an die Ministerpräsidenten delegiert?

Edit: Es hängt anscheinend davon ab was es für ein Verbrechen war, bei Dingen wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung ist der Bundespräsident zuständig aber bei weniger wichtigen Sachen sind es die Ministerpräsidenten.
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #100 am: 13. Januar 2018, 15:18:58 »
Nicht: bei weniger wichtigen Sache, sondern wenn die Verurteilung von Land- und Oberlandesgerichten erfolgte.

Erfolgte die Verurteilung jedoch von Bundesgerichten, so ist auch der Bundespräsident zuständig.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #101 am: 13. Januar 2018, 16:28:50 »
Wer es genauer wissen möchte, was es mit dem Gnadenrecht des Bundespräsidenten auf sich hat, dem kann eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages helfen.
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #102 am: 13. Januar 2018, 20:56:27 »
Demnach sind Gnadenentscheidungen keine nachprüfbaren Verwaltungsakte, sondern eher Willkürakte. Man kann die reichsdeppischen Schwergewichtsdepeschen also problemlos ignorieren.
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #103 am: 13. Januar 2018, 21:56:13 »
Demnach sind Gnadenentscheidungen keine nachprüfbaren Verwaltungsakte, sondern eher Willkürakte.

Wieder ein Beispiel für die hierzulande herrschende Willkür der Staatsgewalt.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 2018
« Antwort #104 am: 15. Januar 2018, 10:18:04 »
Hatten wir das schon?

https://www.nwzonline.de/cloppenburg/politik/saterland-buergermeisterwahl-das-ende-eines-maerchens_a_50,0,2646616554.html
Spoiler
Zitat
Noch am Barßeler Hafenfestlauf wollte Müller unter dem Vereinsnamen „Königreich Deutschland“ teilnehmen. Er selber sei „kein Reichsbürger“.

Saterland Neustadt am Rübenberge im Oktober 2013. Vor dem Amtsgericht der Kleinstadt in der Region Hannover ist ein selbst ernannter König angeklagt. Peter Fitzek, „Souverän“ und Anführer des „Königreich Deutschland“, muss sich der dortigen Gerichtsbarkeit wegen zu schnellen Fahrens ohne Führerschein stellen. Den hatte er nämlich zuvor abgegeben, da für ihn nur sein eigener Führerschein aus seinem „Königreich“ eine Gültigkeit hat und er die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht anerkennt. Doch die selbst ernannte „Majestät“ ist nicht alleine. Vor und im Gerichtssaal stehen ihm seine Anhänger zur Seite. Ganz unscheinbar mit längeren Haaren als heute war damals auch Fitzeks Anhänger Heinrich Müller dabei.
UWG zieht die Reißleine

Derselbe Heinrich Müller wollte am 25. Februar dieses Jahres auch parteiloser Bürgermeister mit Unterstützung der UWG im Saterland werden. Doch seine Kandidatur fand am Freitagabend auf der Mitgliederversammlung der Partei ein jähes Ende. „Heinrich Müller ist nicht mehr Bürgermeisterkandidat im Saterland. Nicht nur unsere Wähler und Mitglieder waren schockiert, es gab auch entsprechende Reaktionen aus anderen Parteilandschaften“, sagt Franz Hericks.

Erst am Abend des 10. Januars war der Sprecher der UWG von Heinrich Müller über die Recherche der NWZ informiert worden. „Die UWG hatte trotz intensiver und umfangreicher Recherche im Vorfeld der Kandidatenaufstellung keine Kenntnis von den Kontakten Herrn Müllers zu den Reichsbürgern und zum Königreich Deutschland. Die UWG distanziert sich aufs Schärfste von der Ideologie der Reichsbürger und der so genannten Gruppe Königreich Deutschland“, fügt Hericks hinzu.

 Gleichwohl ist sich der Sprecher der UWG auch bewusst, was die Vergangenheit Müllers für ein Licht auf seine Partei werfe. „Für die UWG sei ein sehr großer, kaum noch reparabler Schaden entstanden. Ein weiteres Festhalten an der Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters in der Gemeinde sei so nicht mehr von der UWG-Saterland zu verantworten“, so Hericks weiter.

Auch Müller selbst meldete sich am Samstag bei der NWZ. „Ich teile mit, dass ich mich auf das Ausdrücklichste von dem Vorwurf, ein Reichsbürger zu sein, distanziere. Das entspricht nicht der Wahrheit“, so Müller. Schon bei der ersten Konfrontation in der letzten Woche sagte Müller: „Das alles ist für mich nicht mehr relevant. Das ist seit ein, zwei Jahren abgeschlossen“.
Laufen für das Königreich

Zu diesen Aussagen passen die Ergebnislisten zahlreicher Laufveranstaltungen im vergangenen Jahr aber gar nicht. „Erst nach langer Diskussion konnten wir Herrn Müller davon überzeugen, nicht unter dem Vereinsnamen ’Königreich Deutschland’ zu starten. Er wurde vereinslos geführt“, sagt Heinz-Hermann Thelken, Mitorganisator des Barßeler Hafenfestlaufs im August 2017 – eine Veranstaltung also, die nicht einmal ein halbes Jahr zurückliegt. Dass Müller, kurz vor der Bekanntgabe seiner Kandidatur, im November also noch ein Anhänger von Fitzeks „Königreich“ war, wird aus einer anonymen Mail deutlich, die die NWZ am Sonntag erreichte. „Ich stand nach dem Hafenfestlauf bei der ausgehängten Ergebnisliste, als ein einzelner Läufer sich etwas aufregte, einen Kugelschreiber suchte und eifrig hinter den Namen eines Teilnehmers Müller „Königreich Deutschland“ schrieb“, heißt es in der Mail.

Nach mehreren Prozessen sitzt Müllers „König“ Peter Fitzek nun seit 2016 in Haft – unter anderem wegen illegaler Bankgeschäfte.
[close]
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder