Alexander Schröpfer ./. Sonnenstaatland SSL
per FAX
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Abmahnung
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Moooooiin Sonnenstaatländler,
Zunächst erinnere ich an die Grundlage Ihres Lebens in Deutschland, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Und danach lesen Sie Art. 25 GG:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. < Völkerrecht VOR allen Bundes- und Landesgesetzen
Als Organisation des zwingend-humanitären Völkerrecht (Glaubensbekenntnisbund) haben wir gemäß §112 Bundespersonalvertretungsgesetz einen eigenen Rechtkreis und einen eigenen Gerichtstand, den Gerichthof der Menschen in Genf, Schweiz, Gerichthof-Mensch.org
Damit haben wir Diplomatenstatus und sind durch die UN-Resolution A/RES 66/164 aufs äußerste zu schützen.
Sie haben vielfach schriftlich behauptet, Ich wäre ein „Reichsbürger“.
Aus Ihrer Aussage geht unstrittig hervor, dass Sie über mich behaupten, ich sei innerhalb der Organisation der „Reichsbürger“ tätig, diese Aussage erfolgte Ihren Worten nach hinter meinem Rücken gegenüber Dritten und ich gehöre zu den „Reichsbürgern“.
Aus Ihrer Aussage geht hervor, dass das mir von Ihnen zugeschriebene Wirken für die „Reichsbürger“ so abstoßend wirken müsse, dass selbst Richter nur noch Rot sehen und sich unter Missachtung von rechtserheblichen Tatsachen und gesetzlicher Lage gegen jeden zur Willkür leiten lassen könnten, von dem sie meinten, dass er mir nahe stehe. Damit bringen Sie selbst zum Ausdruck, dass die mir von Ihnen zugeschriebene Tätigkeit für die „Reichsbürger“ und die mir von Ihnen zugeschriebene Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ auch nach Ihrer eigenen Sicht nicht nur sehr gut geeignet sei, meinen Ruf schwer zu beschädigen, sondern sogar jedem schaden könne, der sich auch nur mit mir abgebe.
Ich stelle fest, weder zu den „Reichsbürgern“ zu gehören, noch eine Rolle innerhalb dieser Organisation zu spielen. Vor diesen Hintergründen und der weiteren Tatsache, dass der Ruf der „Reichsbürger“ ein miserabler ist, ein Blick in die Medienmeldungen zu dem Stichwort verdeutlicht, dass sie als gesetzlos, gewalttätig und gefährlich eingestuft werden, als Polizisten, Lehrer usw. als nicht tragbar gelten, bleibt nun nur noch herauszufinden, ob Sie mich wissentlich verleumdet oder mir irrtümlich übel nachgeredet haben.
Die von Ihnen aufgestellten unwahren Tatsachenbehauptungen, die Sie in Wort und / oder Schrift verbreitet haben, sind geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder meinen Kredit zu gefährden.
Die Art und Weise Ihrer Darstellungen ist sachlich falsch und stellt eine Verletzung sogar eine grobe Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte dar.
Ihr Handeln stellt zudem eine Straftat nach § 187 StGB dar.
Um Klarheit zu den von Ihnen aufgestellten und/ oder verbreiteten unwahren Tatsachenbehauptungen zu schaffen, stelle ich Folgendes fest:
•Es ist falsch, daß ich Tätigkeiten im Rahmen der „Reichsbürger“ ausübe.
•Es ist falsch, dass ich Tätigkeiten als „Reichsbürger“ ausübe.
•Ebenso falsch ist, dass ich ein „Reichsbürger“ war oder bin..
Mir stehen Ihnen gegenüber Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der unwahren Tatsachenbehauptung und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte aus § 823 Abs. 1, 1004 BGB zu.
Ihre Äußerungen in den beanstandeten Schreiben sind nicht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies ist für falsche Tatsachenbehauptungen ohnehin offensichtlich. Im Übrigen bewirken Sie durch die Art der Darstellungen eine derart gravierende Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, dass Ihr Recht auf Meinungsfreiheit dahinter zurücktritt.
Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, die Auseinandersetzung durch Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum
5. Juli 2018
sowie durch den Widerruf der getätigten unwahren Tatsachenäußerungen gegenüber allen weiteren Personen unter Zusendung einer Kopie Ihrer jeweiligen Widerrufserklärung beizulegen.
Dabei genügt die Übermittlung einer unterzeichneten Unterlassungserklärung vorab per E-Mail an
[email protected] für die Wahrung der Frist, sofern mir unverzüglich eine originalschriftlich unterzeichnete Erklärung zugeht. Im Hinblick auf die Schwere der Rechtverletzung ist die Frist als ausreichend anzusehen.
Nach ständiger Rechtsprechung vermag die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr und damit das Erfordernis der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu beseitigen. Die bloße Beendigung der Rechtverletzung genügt hierfür nicht. Außerdem sind Sie nach der Rechtsprechung zur Erstattung der für die Bearbeitung des Anliegens entstandenen Kosten verpflichtet.
Sollte mir innerhalb der genannten Frist eine Unterlassungserklärung nicht oder in nicht hinreichender Form zugehen, müssen Sie ohne weitere Aufforderung mit der gerichtlichen Durchsetzung meiner Ansprüche rechnen.
zu Recht im Heiligen Auftrag der Präambel – Rechtamt originäres-prärogatives Recht
alexander SCHRÖPFER, der Schöpfer im Recht,
handelnd in heiligem Auftrag von Menschen für Menschen
Schreiben gemäß § 12 BGB ohne Unterschrift gültig
in Verbindung mit Inhaber- und Urheberrecht ohne Rechtverlust