belassen wir es einfach dabei und bezeichen Schröpfer weiterhin als verwirrten Reichsbürger?
Das ist das vorrangig Zutreffende.
Ich möchte ergänzen (und kaufe kein "E"):
Wenn er wenigstens allgemein eine sinnvolle Linie durchhalten würde. Aber was will man erwarten, nachdem der meiste Unfug eh vom Sürmeli kommt?
Sein Fax kommt vom IZMR in Stade. Als Ort in der Datumsangabe ist aber Sankt Margarethen genannt, ohne dass erkennbar wäre, warum.
Die Angabe "nach Jesus" ist mir etwas zu unpräzise. Was soll ich darunter verstehen? "Nach Jesus" bedeutet für mich implizit "nach seinem Tod". Würde aber bedeuten, dass sich der Schröpfer ca. 34 Jahre in der Zukunft befindet (wenn man hier einfach mal die Querelen um den exakten Geburtszeitpunkt und den Beginn der aktuellen westlichen Zeitrechnung unter den Tisch fallen lässt).
Dann hat das Fax keinen gültigen Absenderkopf, er enthält weder einen Absender mit einer Faxnummer noch eine textuelle Absenderangabe. Insofern ist auch sein üblicher Abschluss-Quark mit der fehlenden Unterschrift (§12 BGB - häh? Hat er den überhaupt schon mal gelesen? Sollte er zufällig §126 meinen??? Oder vielleicht doch eher §104?) hinfällig - niemand kann auch nur ansatzweise nachvollziehen, von wem die in Textform gepresste gequirlte *** kommt.
"per Fax" macht das Schreiben m.W. rechtlich hinfällig, da der Absender ggf. nicht nachweisen kann, dass das Schreiben leserlich oder überhaupt beim Empfänger angekommen ist. "Vorab per Fax" würde ich noch akzeptieren. Aber so hat die Angelegenheit für mich den Anschein einer schlechten Spam-Sendung.
"MoooooiinSonnenstaatländer" (seine Leertaste am PC scheint defekt zu sein, da fehlen immer wieder Leerzeichen) ist eine absolut inadäquate Anrede für eine Institution, vor der Regierungen kuschen und Geheimdienste zittern.
Was will er mit dem BPersVG?!? Häh? Er kann auf der Grundlage dieses Gesetzes (das er ja sowieso nicht anerkennt) allenfalls eine Personalvertretung in seiner "Glaubensgemeinschaft" gründen oder halt auch nicht. Da fällt mir ein: Das muss ich einem mir bekannten Betriebsrat noch verraten, dass er auf Grundlade des BPersVG Diplomatenstatus hat. Zumindest wenn es nach Schröpferli geht.
Es folgt Bla
Bla
Bla
Ach: Er möchte eine "originalschriftlich unterzeichnete Erklärung", verschickt aber selber nur "Schreiben gemäß §12 GBG ohne Unterschrift"? Hört sich sehr konsequent an. Und wenn, dann legt man doch wenigstens gleich eine vorbereitete Unterlassungserklärung bei. So wissen wir ja gar nicht, was er als "hinreichend" betrachtet. Und wenn, dann möchte ich wenigstens auch wissen, womit er uns bei Wiederholung droht.
Ich glaube, er sollte da noch mal nachbessern.
Ach ja, da er bisher keinen Gerichtsstand genannt hat, definieren wir natürlich einen: SSL, Lennéstraße, Berlin.
Im Höchstheiligen Auftrag des jeglicher Präambel übergeordneten Epilogs
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Auch ohne Unterschrift gemäß §258 BGB. Trifft genausowenig zu wie §12.