Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 306042 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2460 am: 26. April 2020, 15:27:42 »
Nebeninfo: Lüth wurde NACH der Kapitulation von einem Wachsoldaten der Marineschule Mürwick erschossen, als sich dieser trotz Anruf nicht zu erkennen gab.


Sozusagen vorschriftsmäßig erschossen:

Zitat
Lüth hatte befohlen, dass die Männer des Wachbataillons auf jeden, der auf Anruf die Parole nicht nannte, sofort zu schießen hätten. Am 14. Mai 1945 kurz nach Mitternacht wurde Lüth, als er nicht auf den Anruf einer Streife reagierte, von dem wachhabenden Matrosen Matthias Gottlob erschossen. Dem Historiker Gerhard Paul zufolge befand sich Lüth im „Alkoholrausch“. Gottlobs Verhalten wurde von Offizieren und dem Marine-Richter des Standortes als vorschriftsgemäß beurteilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_L%C3%BCth
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Offline kairo

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2461 am: 26. April 2020, 15:45:31 »
Lüth wurde NACH der Kapitulation von einem Wachsoldaten der Marineschule Mürwick erschossen, als sich dieser trotz Anruf nicht zu erkennen gab.

Also: es war Lüth, der sich nicht zu erkennen gab.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2462 am: 26. April 2020, 15:48:39 »
es war Lüth, der sich nicht zu erkennen gab.


Es war Lüth, der sich nicht zu erkennen gab und der gemäß eigenem Befehl deshalb erschossen wurde.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Lonovis

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2463 am: 26. April 2020, 15:56:42 »
Das nenn' ich mal echt deutscher Heldentot. Der Krieg überlebt  und auf eigenen Befehl hin erschossen. Das schaffen nur deutsche Offiziere. :facepalm:
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline kairo

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2464 am: 26. April 2020, 16:21:39 »
Das nenn' ich mal echt deutscher Heldentot. Der Krieg überlebt  und auf eigenen Befehl hin erschossen. Das schaffen nur deutsche Offiziere.

Klar, das weiß man doch: Een preußischa Offezia schafft ALLET!!
 
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2465 am: 26. April 2020, 16:38:43 »
Wenn Lüth jr. bei der Bundes-AfD rausgeflogen ist, bleibt ihm immer noch ein Job in Potsdam oder Schnellroda.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2466 am: 26. April 2020, 18:19:44 »
Een preußischa Offezia schafft ALLET!!


So isset!

Das hätten sich Helmut Käutner, Bernhard Wicki oder Carl Zuckmayer nicht besser ausdenken können.

Hätten die solch eine Szene gebracht, wären sie als Phantasten beschimpft worden.

Vielleicht war die Harakiri-Aktion des jr. eine solche in memento des sr.?


(Der Marinestabsrichter, der die Erschießung für korrekt befand, hieß nicht zufällig Filbinger?)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2467 am: 26. April 2020, 18:24:13 »
(Der Marinestabsrichter, der die Erschießung für korrekt befand, hieß nicht zufällig Filbinger?)

Nee, der trieb sein Unwesen weiter nördlich.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gutemine

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2468 am: 29. April 2020, 06:30:43 »
Bei Belltower gibt es einen wirklich guten, zweiteiligen Artikel zum Thema: AfD, Rechtsextreme, "Reichsbürger", ihre (Neo)Nazi-Verbindungen und Umsturzphantasien.

https://www.belltower.news/desiderius-erasmus-stiftung-die-afd-stiftung-mit-umsturzfantasien-teil-1-98797/

https://www.belltower.news/desiderius-erasmus-stiftung-die-afd-stiftung-mit-umnsturzfantasien-teil-2-98829/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2469 am: 29. April 2020, 11:00:47 »
Berechnende Darstellung der AfD funktioniert wieder mal

[facebook]www.facebook.com/418464895371992/posts/626308174587662/[/facebook]
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2470 am: 29. April 2020, 16:01:02 »
Finde die ursprüngliche Meldung über die SuFu nicht, aber es geht einfach seinen Gang:


Zitat
Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfDMitglieder - Rechtshilfehandlungen abgeschlossen

29.04.2020 | 13:52

Kantonspolizei Zürich
Spoiler
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich Ende 2018 und anfangs 2019 um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfDPolitikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Rechtshilfeverfahren nun abgeschlossen und die erhobenen Beweismittel der Staatsanwaltschaft Konstanz übermittelt.

Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfDMitglieder: Rechtshilfehandlungen abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am 27. Dezember 2018 und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel. Die deutschen Rechtshilfeersuchen haben die Voraussetzungen für Schweizer Rechtshilfe erfüllt.

Im Rahmen der Rechtshilfehandlungen hat die Zürcher Staatsanwaltschaft im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz in den letzten Monaten Zeugen einvernommen sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Mittels rechtskräftiger Schlussverfügung hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Rechtshilfe abgeschlossen.

Gegen diese Schlussverfügung wurde seitens eines Teils der Betroffenen Beschwerde beim Bundesstrafgericht und hernach beim Bundesgericht erhoben. Dabei wurde der Entscheid der Staatsanwaltschaft, die Rechtshilfe zu gewähren und die Beweismittel an die ersuchende Behörde herauszugeben vollumfänglich geschützt. Da die Schlussverfügung somit in Rechtskraft erwachsen ist, werden die Beweismittel in diesen Tagen an die Staatsanwaltschaft Konstanz übermittelt.

Bezüglich der Strafuntersuchung liegt die Verfahrens- und auch die Kommunikationshoheit bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Dies gilt insbesondere auch für den konkreten Inhalt der übermittelten Beweismittel. Über den Inhalt diese Medienmitteilung hinaus kann die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb keine weiteren Fragen beantworten.
[close]
https://www.polizeiticker.ch/artikel/deutsches-ermittlungsverfahren-gegen-afdmitglieder-rechtshilfehandlungen-abgeschlossen-159795


Nun denn!  ;)


Tagesschau:


Zitat
AfD-Spenden
Schweiz darf Kontodaten herausgeben

Stand: 29.04.2020 12:00 Uhr

   
Wer stand hinter den Spendengeldern für AfD-Vizechefin Weidel? Die Frage könnte nun geklärt werden, da deutsche Ermittler die Kontodaten des Spenders aus der Schweiz erhalten dürfen.

Spoiler
Von Sebastian Pittelkow, NDR und Katja Riedel, WDR

Es geht um Zuwendungen einer Schweizer Pharmafirma zugunsten des Bundestagswahlkampfs der heutigen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Es war eine Spende von insgesamt 132.000 Euro, die im Sommer 2017 beim AfD-Kreisverband Bodensee gestückelt einging und die seither im Verdacht steht, eine illegale Auslands- und Strohmannspende zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das zuletzt aber nur schleppend vorankam. In dieses Verfahren könnte nun schon bald Bewegung kommen. Denn die Staatsanwaltschaft Zürich wird den ermittelnden Kollegen im deutschen Konstanz in Kürze Akten übersenden, die das Verfahren entscheidend voranbringen könnten.

Spendenaffäre
Die "Swiss Connection" der AfD

Auch für weitere fragliche Wahlkampfunterstützungen hat die AfD offenbar erstmals Namen von Geldgebern übermittelt. | mehr

Das geht aus einem Entscheid des Schweizer Bundesstrafgerichts von Ende März hervor, der WDR, NDR, "Süddeutscher Zeitung" und dem Schweizer "Tagesanzeiger" vorliegt. Das Material beinhaltet vor allem die Kontodaten der beiden Firmen des Schweizer Unternehmers, die das Geld an die AfD überwiesen hatten. Die Daten könnten so die Herkunft des Geldes offenbaren.

Deutschland hatte die Schweiz Ende 2018 in dem Verfahren um Rechtshilfe ersucht. Doch der Anwalt des Unternehmers, der als Zeuge vernommen worden ist, hatte in dessen Namen über mehrere Instanzen hinweg versucht, die Herausgabe beschlagnahmter Dokumente und der Vernehmung an deutsche Ermittler zu verhindern. Damit ist er nun gescheitert - das Urteil des Schweizer Bundesstrafgerichts ist rechtskräftig. Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Konstanz mit, dass sie bis jetzt noch keine Ermittlungsergebnisse aus der Schweiz erhalten habe.

Bundestagsverwaltung: Illegale Parteispende

Die 132.000 Euro flossen damals in 18 Tranchen auf ein Parteikonto von Weidels Kreisverband am Bodensee und wurden auf einem zweiten für Weidels persönlichen Wahlkampf gesammelt. Als Verwendungszweck der Schweizer Spenden war angegeben: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Im Frühjahr darauf war der Betrag nach längerer Prüfung und teilweiser Verwendung, etwa für Social Media und Anwaltskosten, zurücküberwiesen worden.

Dennoch wertet die deutsche Bundestagsverwaltung den Geldfluss als vollendete, zu Unrecht angenommene und damit illegale Parteispende. Das Geld floss aus dem Nicht-EU-Ausland und mutmaßlich über einen Strohmann, die Pharmafirmen des Züricher Unternehmers. Beides ist nicht zulässig. Der AfD droht darum seitens der Bundesverwaltung ein Bußgeld über den dreifachen Wert der Spende, fast 400.000 Euro, und möglicherweise noch andere rechtliche Konsequenzen.

Denn nachdem WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" den Fall im November 2018 aufgedeckt hatten, hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen Weidel und weitere Verantwortliche ihres Kreisverbandes, darunter die Schatzmeisterin.

Die Recherchen wie auch die Ermittlungen hatten ergeben, dass es sich bei dem Züricher Pharma-Unternehmer offenbar nicht um den wahren Gönner handelt. Vielmehr gab dieser gegenüber den Ermittlern an, das Geld im Namen eines Freundes überwiesen zu haben.

Steht ein Immobilienmilliardär hinter den Spenden?

Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ führte eine Spur zu dem deutschstämmigen, in Zürich und London lebenden Immobilienmilliardär Henning Conle Junior. Auf einer Liste, die die Pharmafirma an die AfD verschickt hatte, wurden Namen von Personen aufgeführt, die angeblich die tatsächlichen Geldgeber der insgesamt 132.000 Euro gewesen sein sollten. Die Recherchen zeigten damals jedoch, dass es sich bei den Personen auf der Liste um Strohmänner handelte. Einige von ihnen berichteten dies auch der Polizei.

Unter den Strohleuten befand sich zudem eine Personen mit engen Beziehungen zu Conles Firmen. Und einige der Personen auf der Liste hatten gegen ein Honorar von 1000 Euro ihren Namen als angebliche Spender angegeben anstelle eines Schweizer Konzerns oder einer Schweizer Person, die nicht genannt werden wollte, wie sie sich in Vernehmungen erinnerten.

So ist es nun auch in der Begründung des Entscheids des Schweizer Bundesstrafgerichts zu lesen. Darin heißt es, dass in Zürich die Kontoauszüge der beiden Firmen, über die das Geld an die AfD floss, sichergestellt worden seien. Gelangen diese nun in die Hände der deutschen Ermittler, können diese auch Zuflüsse auf das Konto feststellen – und möglicherweise die Identität der wahren Geldgeber.


AfD-Spendenaffäre
Wer ist der anonyme Geldgeber?

Was wusste Alice Weidel?

Ob sich aus diesen Dokumenten eine Spur zum wahren Geldgeber der brisanten Parteispende ergibt, wird in dem Entscheid nicht thematisiert. Sehr wohl geht es aber um die Frage, ob es Kontakte zwischen AfD-Verantwortlichen und den wahren Geldgebern gab. Weidel hat das bisher stets bestritten.

Das Gerichtsdokument zeichnet die Argumentation des deutschen Rechtshilfeersuchens nach und damit deutsche Ermittlungsergebnisse. Demnach sieht die Staatsanwaltschaft Konstanz offenbar Anhaltspunkte, dass zumindest eines der beiden Unternehmen, die jeweils Teile der Tranchen überwiesen hatten, wohl nicht operativ am Markt tätig und auch über keine Homepage erreichbar gewesen sei. Man sehe darum Anhaltspunkte für direkte Absprachen zwischen dem Spender und einem Verantwortlichen der Partei über eine systematisch gestückelte Überweisung.

AfD-Spendenaffäre
Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln

Die Staatsanwaltschaft Konstanz strebt ein Ermittlungsverfahren gegen AfD-Fraktionschefin Weidel an. | mehr

Das ist ein Verdacht, den auch eine interne E-Mail erhärtet, die WDR, NDR, SZ und dem "Tagesanzeiger" vorliegt. Darin deutet die AfD-Kreisschatzmeisterin dem damaligen Landesschatzmeister der AfD Baden-Württemberg im November 2017 an, dass es eine Rücksprache mit allen Spendern des Weidel-Wahlkampfes gegeben habe. Sie habe noch auf deren Okay warten müssen, um auch nach dem Ende des Bundestagswahlkampfes das Geld weiter für die Partei zu verwenden. Auf diese Weise können Parteien Spenden von einer eigentlich bestehenden Zweckbindung befreien.

Diese Mail deutet darauf hin, dass es Klarheit über die Identität des wahren Geldgebers gegeben haben muss. Weidel wollte sich aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht äußern, Sie hatte in der Vergangenheit jedoch stets bestritten, die Identität des Geldgebers zu kennen. Auch zu Henning Conle habe sie keinen Kontakt. Mit den Zahlungen konfrontiert, hatte sie zunächst ausgesagt, im September 2017 von der ungewöhnlich hohen Spende erfahren zu haben, später hatte sie dies auf August korrigiert.
[close]
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-spenden-schweiz-105.html
« Letzte Änderung: 29. April 2020, 16:54:26 von Reichsschlafschaf »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2471 am: 30. April 2020, 08:58:56 »
Zitat
Thüringens Verfassungsschutzchef bezweifelt Auflösung des AfD-"Flügels"

Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte "Flügel" in der AfD will sich auflösen. Thüringens Verfassungsschutzchef hat daran Zweifel - und nannte das Vorhaben eine "bewusste taktische Nebelkerze".

spiegel.de am 30.04.2020

Zweifel? Was für Zweifel? Wenn sie sich nicht mehr "Flügel" nennen, sind sie ja nicht verschwunden. Kalbitz ist noch da, Höcke ist noch da. Und der Rest auch.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2472 am: 30. April 2020, 09:31:25 »
Außer bei Homöopathen gilt der Spruch.
Dissolution is the solution of the pollution.

Wenn ich also ein wenig Schmutz mit viel, viel Wasser oder anderem Lösungsmittel verdünne, wird sich der Schmutz so verbreitern, dass überall ein bisschen Schmutz ist, bis er mir nicht mehr schadet.

Wenn sich aber ein ganzer Flügel ausbreitet . . . 
dann wirft er doch viel mehr Schatten.
Auflösen bis zur Unschädlichkeit . . . ?
Da reicht doch unser ganzes Volk nicht.

Was wäre das Lösungsmittel für so einen Flügel?

Ich zitiere mich selbst.
Zitat
Wenn ich also ein wenig Schmutz mit viel, viel Wasser oder anderem Lösungsmittel verdünne, wird sich der Schmutz so verbreitern, dass überall ein bisschen Schmutz ist, bis er mir nicht mehr schadet.

Bei mancher Schmutzauflösung schadet danach das Lösungsmittel mehr als der Schmutz.

Bei  einem ganzen schmutzigen Vogel würde ich halt den ganzen Vogel fangen und kräftig rupfen und hoffen, dass saubere Federn nachwachsen.

Und wenn der ganze Drecksvogel eingeht, dann soll es wohl so sein.
« Letzte Änderung: 30. April 2020, 09:37:13 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Anmaron

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2473 am: 30. April 2020, 11:16:52 »
Zitat
Bei mancher Schmutzauflösung schadet danach das Lösungsmittel mehr als der Schmutz.
Aus Brandschutzsicht ist es oft so: Was nicht durch den Brand beschädigt wird, wird durch Löschmittel beschädigt. Schaden gibts in jedem Fall.

Frühes Handeln ist wichtig, aber oft nicht in nachhaltigem Maß möglich. Brandschutz in der Demokratie ist nur Löschen von brennenden Gebäuden, wobei manche Gutachter erst einen Vollbrand als löschfähig sehen. Vorbeugender Brandschutz ist mit modernen Rechtsstaaten nach europäischem Modell kaum möglich.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2474 am: 30. April 2020, 11:47:45 »
Auflösung des rechtsextremen Flügels der AfD ist so, als wollte man Müllvermeidung erreichen durch Weglassen von Müllsäcken.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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