Was
@Noldor und
@Schrohm Napoleon eben bemerkt haben, rührt an den Kern von RD-Denke:
Im kürzlich zu Ende gegangenen Berufungsverfahren hat Fatzke ja erneut dargelegt, dass das KRD seiner Meinung nach ein echter Staat sei und er dessen Staatsoberhaupt usw. Er hat sich dabei wieder einmal auf die Konvention von Montevideo berufen, auf die drei Elemente, auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und nicht zuletzt auch auf ein (angebliches) Sezessionsrecht.
Das ist natürlich alles Quatsch, aber nehmen wir für einen Augenblick an, es wäre so: Dann hätte Fatzke zwar seinen eigenen Staat, dessen Oberhaupt er wäre,
aber dies entbände nichts und niemanden von der Rechtsordnung der BRD, wenn er sich auf deren Hoheitsgebiet befände. Fatzke könnte zwar innerhalb seines Pico- oder Femto-Staatsgebietes tun, was er wollte, aber auch nur da.
Nun kommt ein Fatzkesches "sowohl-als-auch"-Argument: Er beanspruchte ja immer, dass das KRD der Kern eines "erneuerten" deutschen Staates sei. Den Anspruch auf das
ganze deutsche Staatsgebiet (ob das nun die Grenzen der gegenwärtigen BRD oder auch noch weitere Gebiete umfasst, bleibe einmal dahin gestellt) hat er von Anfang an erhoben.
Nach seiner verdrehten Logik hat er sich also mittels Sezession von der BRD seinen eigenen Staat geschaffen, aber dessen Gesetze gelten dann irgendwie auch auf dem an und für sich fremden Staatsgebiet der BRD.
Dass sich die Staatsgründung durch Sezession mit dem Anspruch auf das Gebiet der ganzen BRD eigentlich nicht verträgt, ist ihm - "sowohl als auch" - offensichtlich nicht aufgefallen.
Und nun folgt die Verallgemeinerung: Territorialitätsprinzip vs. Personalprinzip. Heute gibt es auf der Welt rund 200 Territorialstaaten. Diese haben ein klar umgrenztes Staatsgebiet, auf dem sie Staatsgewalt ausüben. Wer sich auf diesem Gebiet aufhält, untersteht jeweils der Staatsgewalt des betreffenden Staates.
Das war nicht immer so. Fürs Mittelalter spricht die Forschung oft vom "Personenverbandstaat". Dieser Tage habe ich in einem Lehrbuch der Rechtsgeschichte etwas nachgelesen, dabei bin ich über die Bemerkung gestolpert, dass der Kaiser des HRR immer nach fränkischem Recht lebte, auch wenn er z. B. Schwabe oder Sachse war, was etwa beim Erbrecht (keine weibliche Erbfolge) bedeutsam war. Das ist eben das Personalprinzip.
Das Personalprinzip spielt im staatlichen Bereich heute nur noch eine geringe Rolle. Um beim Erbrecht zu bleiben: Viele Staaten erlauben es etwa, dass jemand ein Testament nach seinem "Heimatrecht" errichtet. Wenn jemand also z. B. britischer Staatsangehöriger ist, kann er nach diesem Grundsatz frei testieren auch in einem Staat, dessen Recht Pflichtteile vorsieht, aber das "Heimatrecht" anerkennt. Das ist ein Rest des Personalprinzips, das ansonsten keine Rolle mehr spielt.
Das Personalprinzip ist noch, so weit ich sehe, in den orthodoxen Kirchen von einiger Bedeutung. Dort ist es tatsächlich so, dass ein Angehöriger einer bestimmten orthodoxen Kirche "seinem" Bischof untersteht, ganz gleichgültig, wo er sich auf der Welt befindet. Durch zunehmende Wanderungsbewegungen ist allerdings das Personalprinzip auch in den orthodoxen Kirchen in den letzten Jahrzehnten zunehmend unter Druck geraten, da es einfach unpraktisch ist, sich etwa aus den USA an einen Bischof irgendwo in der innerasischen Provinz zu wenden, nur weil man gerne heiraten oder eine Taufe registrieren lassen möchte. Daher wurden nun vermehrt Eparchien mit lokaler Zuständigkeit für dort lebende Angehörige der jeweiligen Kirchen errichtet.
Unsere RD meinen aber offenbar tatsächlich, dass sie nach dem Personalprinzip in irgendeinen höheren Rechtsstatus gerieten, wenn sie den "gelben Schein" hätten o. dgl. Und bei Fatzke ist nochmals einfacher: Wo er ist, ist er der Staat. Jedenfalls glaubt er das.